neelix 0 Posted January 4, 2018 Report Share Posted January 4, 2018 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der Androhung zum führen eines Fahrtenbuches. Ich habe heute ein Schreiben erhalten in dem ich bzgl. eines Rotlichtverstoßes vom 15.08.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.01.18 aufgefordert werde. Ansonsten wird nach Aktenlage über die Verhängung entschieden. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr exakt daran erinnern ob und wann mir das Schreiben zuging.Im Nachgang (ich meine Anfang November) war eine Polizistin bei mir Zuhause die von meiner Freundin hereingelassen wurde.Sie hatte ein Foto dabei auf dem ich klar zu erkennen war, Sie sagte "das sind sie offensichtlich nicht..." ob ich Angabe machen möchte, ich sagte, "ich möchte mich dazu nicht äußern ..." Kann ich das in der Stellungnahme verwenden um damit "mangelnde Ermittlungstätigkeit ..." zu begründen?(ich meine, Sie waren bei mir zu Hause und ich habe die Tür geöffnet - die Möglichkeit der Ermittlung war da)Bzw. sollte ich überhaupt eine Stellungnahme abgeben oder mit einen Anwalt nehmen? Vielen Dank für Eure BeiträgeVG Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted January 5, 2018 Report Share Posted January 5, 2018 Sie waren bei dir zuhause. Du wolltest dich nicht äußern.Eine Berufung auf ein Aussageverweigerungsrecht oder Zeugnisverweigerungsrecht ist natürlich rechtens. Das tangiert die Möglichkeit der Anordnung eines Fahrtenbuches aber nicht. Was möchtest du schreiben?Sie haben ermittelt und du hast nicht mitgewirkt. Ich glaube da an keinerlei Chance. Quote Link to post Share on other sites
neelix 0 Posted January 5, 2018 Author Report Share Posted January 5, 2018 §31a STVZO setzt ja voraus, dass die Ermittelnde Behörde "ausreichende Ermittlungstätigkeit" getätigt hat.- Polizeibeamtin steht mit einem Foto auf dem ich selbst zu sehen bin vor mir und sagt sinngemäß "das sind Sie offensichtlich nicht..."- Ich sage, (in dem Moment auch perplex, da Sie mich anscheinend nicht erkannt hat) "Ich äußere mich dazu nicht..." Meine Frage geht hier in die juristische Richtung, ich habe ja die Ermittlung ermöglicht, da ich der Beamtin die Türe geöffnet habe und Sie hätte mich auch erkennen können bzw. müssen. Ist das eine Möglichkeit die "ausreichende Ermittlungstätigkeit" anzuzweifeln?Wie sehen das Forenmember mit verkehrsjuristischem Hintergrund.Danke nochmal Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 6, 2018 Report Share Posted January 6, 2018 Moin Moin §31a STVZO setzt ja voraus, dass die Ermittelnde Behörde "ausreichende Ermittlungstätigkeit" getätigt hat.Das steht da so nicht drin. Das OVG Lüneburg sagt:"Lehnt der Halter die Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben." Welche Ermittlungstätigkeit würdest du denn als ausreichend betrachten?- Die Bußgeldbehörde hat die Polizei beauftragt- Polizei entsendet eine Beamtin zur Befragung- Halter erklärt "ich sach nix"- Polizistin schreibt das niederDas alles ist schon recht hoher Aufwand für eine OWi ... da ich der Beamtin die Türe geöffnet habe und Sie hätte mich auch erkennen können bzw. müssen.Die Beamtin ist keine anthropologische Sachverständige. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 6, 2018 Report Share Posted January 6, 2018 Das Problem: Mit dem Fahrzeug wurde ein Verstoß begangen Der Halterhat gewissen Pflichten Rechtsgründsätze sagen,dass man sich und bestimmte Angehörige nicht belasten muss Die Möglichkeit der Behörde für die zükunftige Aufklärung,das Fahrtenbuch Deine Optionen Täter benennen, in dem Fall dich selberKünftig ein Fahrtenbuch führen, wenm es angeordnet wird Die böse Behörde oder der böser Täter?Ansichtssache Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted January 6, 2018 Report Share Posted January 6, 2018 Für die Auflage eines Fahrtenbuches müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. #wann_droht_die_auflage- Polizeibeamtin steht mit einem Foto auf dem ich selbst zu sehen bin vor mir und sagt sinngemäß "das sind Sie offensichtlich nicht..."- Ich sage, (in dem Moment auch perplex, da Sie mich anscheinend nicht erkannt hat) "Ich äußere mich dazu nicht..."Kannst Du Dich wirklich noch daran erinnern, wem Du Dein Auto im letzten August geliehen hast? Da baut Dir die freundliche Polizistin noch eine goldene Brücke, und Du willst nicht drüber gehen. Quote Link to post Share on other sites
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