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Eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass 24 km/h zu viel zu einer Verlängerung der Probezeit eines Fahranfängers führen. Außerdem ist wohl mit einem Aufbauseminar zu rechnen. *schluck* Zwei weitere solcher Glanzleistungen haben dann scheinbar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht zwischen jetzt (Anhörungsbogen) und dem Absolvieren des drohenden Seminars eine gewisse "Immunität" insofern als in diesem Zeitraum keine weiteren Probezeitmaßnahmen ergriffen werden können. Dazu habe ich zwei Fragen:

 

1. Macht irgendwas von dem oben geschriebenen Sinn?

 

2. Wenn ja, dürfte es im weiteren Verlauf besagtem Fahranfänger (dessen verbleibende Probezeit bisher noch ca. 6 Monate betragen hat), nunja, dienlich sein, den Zeitpunkt, zu dem das Aufbauseminar absolviert wurde, soweit wie möglich nach hinten zu schieben. Da kommt meiner Recherche zufolge in Frage, dem wohl bald eintrudelnden Bußgeldbescheid im letzten Moment zu widersprechen (wodurch schon mal zwei Wochen gewonnen wären), dann zu hoffen, dass ein darauf folgender Gerichtstermin möglichst spät anberaumt wird, des Weiteren auf eine möglichst späte Anordnung des Seminars zu bauen (scheinbar wird das ja nicht von der Bußgeldstelle, sondern erst seitens der nach Rechtskraft informierten Fahrerlaubnisbehörde getan, wodurch auch nochmal Zeit gewonnen wäre) und dann den Bescheid über die Absolvierung des selbigen erst ganz am Ende der Zweimonatsfrist einzureichen.

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