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Wie Werden In Flensburg Eigentlich Punkte Notiert?


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Ich habe seit über 20 Jahren den Führerschein, also noch die Pappe.

 

Dann habe ich vor 2 Jahren geheiratet und den Namen der Frau angenommen. Da nun nicht zwingend die Notwendigkeit besteht, den Lappen umschreiben zu lassen (und mir die Pappe gefällt), läuft die noch auf meinen alten Namen.

 

Nun habe ich schon bei etlichen Polizei / Verkehrskontrollen festgestellt, wenn man tatsächlich den Schein nicht mit hat, kann die Polizei nicht in Erfahrung bringen, ob ich tatsächlich den Schein habe.

 

Bei der Karte, könnten die eine Anfrage machen, bei der Pappe lässt sich vor Ort nicht feststellen, ob ich in dem Moment wirklich gerade fahren darf. Es gibt nur eine Ausweisbestätigung mit der Bitte, innerhalb von einer Woche, den Schein irgendwo vorzulegen.

 

Ich bin nun in den letzten drei Jahren fünf oder sechs mal angehalten worden und hatte den Schein nie mit dabei und habe natürlich immer die Ausweisbestätigung bekommen, habe die aber nie abstempeln lassen und auch nicht zurückgeschickt.

(Es wurde auch nie wegen Fahren ohne FS ermittelt... und wenn ermittelt werden würde, würde die Behörde feststellen, dass ich im Besitz eines FS bin, was wiederum zur Einstellung eines Verfahrens führen würde.)

 

Es scheint also generell keine Rolle zu spielen, ob man den FS vorlegt oder nicht. Wenn man Mängelkarten nicht abstempelt, wird das Fahrzeug als Maßnahme stillgelegt. Beim Nichtvorlegen des vorhandenen FS ist jedoch kein Maßnahmenkatalog vorhanden.

 

Nun habe ich (wahrscheinlich in 6-8 Jahren) mal wieder einen V Max Verstoß 144 auf der Autobahn bei 120, gemessen mit Provida, begangen.

 

Gesamtkosten sind ca. 100 Euro und 1 Punkt

 

In der anschließenden Kontrolle habe ich den Fahrzeugschein (mit aktuellen Namen) vorgezeigt, den Ausweis (mit aktuellen Namen) zur Persionalienfeststellung, jedoch keinen FS. (auch hier blieb das Nichtmitführen des FS ohne Verwarngeld und die "Mängelkarte"/ Ausweisersatz habe ich wieder nicht abstempeln lassen. (Sanktionslos)

 

Gestern kam nun der BGB und ich bekomme nun einen Punkt (den zweiten in meinem Leben, den ersten gab es wegen Telefonieren am Steuer).

 

Wo wird der Punkt nun verbucht? Auf das Konto und den Namen des FS Inhabers (Obwohl im BGB mein aktueller Familienname steht)? Oder bekommt der den Punkt, der im BGB steht, aber keinen FS auf seinen aktuellen Namen hat?

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- wenn Du den Lappen nicht mitführst, riskierst Du - zunächst einmal - ein - geringes - Verwarngeld. Unter Umständen, nämlich wenn der Verdacht besteht, daß Du keine FE hast, kommt auch die Untersagung der Weiterfahrt in Betracht. Denn DU bist verpflichtet, den Nachweis über den Besitz einer gültigen FE zu erbringen. Wenn es Dir das wert ist.....

- ich habe in der Vergangenheit schon entsprechende Strafanzeigen gefertigt, nachdem auf eine entsprechende "Bitte" (Ausweisbestätigung) nicht reagiert wurde. Selbst wenn so eine Anzeige später eingestellt wird, den Ärger, die Lauferei hat derjenige auf jeden Fall erst mal. Wenn es (Dir) ihm das wert ist....

- bei der Pappe läßt sich z.T. auch vor Ort feststellen, ob der VT eine FE hat oder nicht.

- es ist insbesondere dann relevant, die FE vorzeigen zu können, wenn man aufgrund eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr angehalten und kontrolliert wird. Denn sollte sich der VT auch sonst nicht ausweisen können, wird es u.U. ein recht langer Aufenthalt bei uns. Blöd, wenn man es auch noch eilig hat.

 

Zu Deinem Fall:

Deine Personalien wurden aufgenommen und stehen fest. Ob Du eine FE besitzt, kann auch noch nachträglich abgefragt werden. Genauso kann nachträglich eine Strafanzeige geschrieben werden, solltest Du keine besitzen. Ansonsten: daß das Nichtmitführen sanktionslos blieb, mag vllt mehr daran liegen, daß die 10,- Euro bei dem zu erwartenden BG irrelevant sind.

 

Den Punkt bekommst Du. Irrelevant, unter welchem Namen Deine FE läuft. Der Führerschein ist und bleibt Dir zugeordnet, auch wenn er auf Deinen Geburtsnamen lautet und Du jetzt einen anderen trägst.

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Ich denke, dass die Computersystem haben. Name und Geburtsname.

Du hast Name und Geburtsname. Dein Leben und deine Punkte laufen und Name und dein FS u ter Geburtsname.

 

Die Wahrscheunlichkeit, dass Punkte, Fahrverbote oder andere Eintragungen nicht verknüpft werden halte ich für gering.

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... in der Mehrzahl Frauen, die den Namen ihres Mannes annehmen. Das dürfte für die Datenbank in Flensburg kein Problem sein.

[ironic]Vielleicht doch und das ist der Grund, warum Frauen in Flensburg weniger Punkte haben.[/ironic]

 

Allerdings vermute ich auch, dass es da einen regen Datenaustausch zwischen Meldebehörden und dem KBA gibt, die das "Verschwinden" eines Menschen wegen einer reinen Namensänderung deutlich erschweren.

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Mir gehts nun nicht darum, ob der eine Punkt richtig oder falsch oder vielleicht gar nicht eingetragen wird.

 

Generell wollte ich nur wissen, wie die Eintagung erfolgt, weil Behörden offensichtlich mit der alten Pappe, wie von Bluey oben geschrieben, "zum Teil" eben ein Problem haben.

 

Die Untersagung der Weiterfahrt ist so eine Sache, die mir damals auch in Berlin angedroht worden ist, aber dem Grundsatz der Verhälntismäßigkeit widerspricht.

 

Grundsätzlich besteht eine Unschuldsvermutung und wenn ich meinen Lappen eben nicht dabei habe, kann der Beamte nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ich nicht im Besitz eines FS bin. Und wenn in einem anderen Bundesland nicht nachgeprüft werden kann, ob irgendwo im Förderalismus ein FS Urlaub hat, ist das Grundsätzlich nicht das Problem des Verbrauchers.

 

Dass Förderalismus eben nicht die oberste Wahl bei der Staatsform ist, zeigt sich u.a. auch bei Bildungspolitik, oder Terrorbekämpfung. Dennoch, wenn jemand seinen FS nicht vorzeigen kann (er ihn aber hat), das Fahrzeug i.O. ist, kein Alkohol getrunken hat oder Drogen im Spiel sind und eben keine Gründe dafür sprechen, mit einer Ausweisbestätigung weiterfahren zu können, dann kann der Polizist eben keine Weiterfahrt untersagen.

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Die Untersagung der Weiterfahrt ist so eine Sache (...) aber dem Grundsatz der Verhälntismäßigkeit widerspricht.

Hast Du dafür irgendwelche relevante Quellen? Ich bezweifle das nämlich. Vor allem, weil Du und nur Du allein die Ursache Deines Problems bist.

 

Grundsätzlich besteht eine Unschuldsvermutung und wenn ich meinen Lappen eben nicht dabei habe, kann der Beamte nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ich nicht im Besitz eines FS bin.

Ich habe Deine Aussage mal verändert. Welche ist denn nun richtiger - und warum?

 

Und wenn in einem anderen Bundesland nicht nachgeprüft werden kann, ob irgendwo im Förderalismus ein FS Urlaub hat, ist das Grundsätzlich nicht das Problem des Verbrauchers.

Wenn ein VT sich nicht an die Vorschriften hält, ist das grundsätzlich nicht das Problem der Staatsmachtsvertreter.

 

Dennoch, wenn jemand seinen FS nicht vorzeigen kann (er ihn aber hat), das Fahrzeug i.O. ist, kein Alkohol getrunken hat oder Drogen im Spiel sind und eben keine Gründe dafür sprechen, mit einer Ausweisbestätigung weiterfahren zu können, dann kann der Polizist eben keine Weiterfahrt untersagen.

Das hast Du in welcher Vorschrift gefunden?

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Mir gehts nun nicht darum, ob der eine Punkt richtig oder falsch oder vielleicht gar nicht eingetragen wird.

Er wird eingetragen, und zwar richtig => er wird Dir zugeordnet.

 

Generell wollte ich nur wissen, wie die Eintagung erfolgt, weil Behörden offensichtlich mit der alten Pappe, wie von Bluey oben geschrieben, "zum Teil" eben ein Problem haben.

Die Behörden haben damit kein Problem. Das "Problem" ist z.T. lediglich das, daß man vor Ort nicht sofort überprüfen lassen kann, ob der VT tatsächlich im Besitz einer FE ist oder nicht. Das hat mit einer Eintragung aber gar nichts zu tun.

 

Die Untersagung der Weiterfahrt ist so eine Sache, die mir damals auch in Berlin angedroht worden ist, aber dem Grundsatz der Verhälntismäßigkeit widerspricht

Das ist nicht so eine Sache, sondern grundsätzlich recht einfach. Wenn Du nicht in der Lage (oder vllt ja auch nur nicht willens) bist, den Nachweis zu erbringen, daß Du eine FE hast, dann kann man durchaus davon ausgehen, daß Du keine hast. Ergo: Untersagung der Weiterfahrt.

 

Grundsätzlich besteht eine Unschuldsvermutung und wenn ich meinen Lappen eben nicht dabei habe, kann der Beamte nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ich nicht im Besitz eines FS bin. Und wenn in einem anderen Bundesland nicht nachgeprüft werden kann, ob irgendwo im Förderalismus ein FS Urlaub hat, ist das Grundsätzlich nicht das Problem des Verbrauchers.

Falsch. Du hast den Nachweis zu erbringen, daß Du eine FE hast, nicht die Behörde. Du bist verpflichtet, Deinen Führerschein mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Kannst Du das nicht, hast Du u.U. ein Problem.

 

Dass Förderalismus eben nicht die oberste Wahl bei der Staatsform ist, zeigt sich u.a. auch bei Bildungspolitik, oder Terrorbekämpfung. Dennoch, wenn jemand seinen FS nicht vorzeigen kann (er ihn aber hat), das Fahrzeug i.O. ist, kein Alkohol getrunken hat oder Drogen im Spiel sind und eben keine Gründe dafür sprechen, mit einer Ausweisbestätigung weiterfahren zu können, dann kann der Polizist eben keine Weiterfahrt untersagen.

siehe oben.

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