Sabinus0 20 Posted October 26, 2017 Report Share Posted October 26, 2017 Hallo,nehmen wir an, Frau S. ist über eine Rotel Ampel gefahren, Rotphase war schon mehr als eine Sekunde.Es folgt Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot (mit 4-Monatsfrist), zugestellt am 14. Oktober.1) Wann würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig? Die Behörde hat Frau S. telefonisch mitgeteilt, dass sie bis Montag, den 30. Oktober, 23.59 Uhr Einspruch einlegen kann, weil der 28. Oktober ja ein Samstag ist. Stimmt das?2) Was wäre davon zu halten, wenn Frau S. Einspruch einlegt und etwa Mitte November den Einspruch zurücknimmmt? Rechtskraft wäre dann erst Mitte November, das Fahrverbot könnte entsprechend hinausgezögert werden, richtig?3) Ist es zutreffend, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen würden? 4) Wenn der Einspruch also nur dem Zeitschinden dient, wäre es hierbei sinnvoll, bereits im Einspruch zu erwähnen, dass man nur "vorsorglich" Einspruch einlegt und der eigene Rechtsanwalt erst Mitte November wieder Zeit für einen Termin hat, man also möglicherweise Mitte November den Einspruch wieder zurücknimmt?Danke, Sabine Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted October 26, 2017 Report Share Posted October 26, 2017 Viermal ja. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted October 26, 2017 Author Report Share Posted October 26, 2017 Oh, das ist die denkbar beste Antwort, ich danke Dir, meine Heldin! Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted October 26, 2017 Report Share Posted October 26, 2017 3) Es können Kosten entstehen. Wenn die Akten bereits beim Gericht eingegangen sind kostet es (inzwischen) etwas. War früher anders. Ist aber überschaubar. GKG Anlage 1 Nr. 4111 https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/ Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 26, 2017 Report Share Posted October 26, 2017 Sehe ich das richtig, dass es ab einem Bußgeld von über 100 € günstiger ist, urteilen zu lassen, anstatt den Einspruch in der HV zurück zu ziehen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted October 29, 2017 Report Share Posted October 29, 2017 Man kann auch mit der Behörde den "Einspruch zum Zeitschinden" absprechen - ich kenne einige, die das (im Rahmen) mitmachen. Quote Link to post Share on other sites
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