juschi 39 Posted October 19, 2017 Report Share Posted October 19, 2017 Ab sofort gelten härtere Sanktionen für Verkehrssünder. kann man sich hier zusammengefasst durchlesen.http://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/handy-am-steuer--raser--gaffer-verkehrssuender-werden-ab-sofort-haerter-bestraft-28617364 Interessant dieser Absatz: Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Nun wird schon der Versuch bestraft, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.– Quelle: http://www.ksta.de/28617364 ©2017 was dort und in vielen anderen Zeitungen "vergessen" wurde, ist die Änderung des § 315d StGB § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen(1) Wer im Straßenverkehr[…] […] sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was heißt das nun in der Praxis? Mit dieser Frage hat sich die Kriminalpolitische Zeitschrift ausführlich auseinandergesetzt. http://kripoz.de/2017/09/12/die-strafgesetzgebung-zu-einzelrasern-in-%C2%A7-315d-abs-1-nr-3-stgb/ Dem Gesetzgeber ist es nicht gelungen, den beabsichtigten Gesetzeszweck im neuen Einzelrasertatbestand umzusetzen.[...]Es ist für ein Gefährdungsdelikt eine absurde Situation, dass objektiv ebenso gefährliches, vorsätzliches Verhalten noch nicht strafbar ist, wenn es an der Absicht fehlt, eine noch größere, aber vom Tatbestand objektiv nicht vorausgesetzte Gefahr herbeizuführen.[..]Die „Raserabsicht“ stellt zudem die Strafverfolgungsbehörden vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da diese zukünftig strafbares und strafloses – wenn auch ordnungswidriges – Verhalten anhand des Vorliegens oder Fehlens dieser Absicht voneinander abzugrenzen haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Justizpraxis mit dem Problem umgehen wird, dass diese Absicht praktisch kaum zu beweisen sein wird, wenn nicht tatsächlich die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht wird. Aber auch das objektive Erreichen der im konkreten Fall höchstmöglichen Geschwindigkeit dürfte in vielen Fällen nicht leicht retrospektiv zu beweisen sein, da dafür zunächst festzustellen wäre, wo die fahrzeug-, orts- und insbesondere auch situationsspezifische Höchstgeschwindigkeit lag. Derartige Probleme könnten sich auf die Definitionsprozesse in den verschiedenen Stufen der Strafverfolgung auswirken. Es wäre denkbar, dass sich die Polizei bei der Bestimmung des Tatverdachts schlicht an dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung orientieren wird. Dies entspräche dann praktisch dem vom Gesetzgeber bewusst nicht gewählten Schweizer Modell, die Strafbarkeitsgrenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer gewissen Erheblichkeit zu ziehen. [...]Zu befürchten ist darüber hinaus, dass beim Fehlen klarer objektiver Kriterien vorurteilsbehaftete Zuschreibungsprozesse die erste Weichenstellung beeinflussen, etwa, wenn dem jungen Fahrer im getunten GTI-Fahrzeug bei objektiv identischem grob verkehrswidrigem Fahrverhalten die „Raserabsicht“ schneller unterstellt würde als einem Fahrer mittleren Alters in einem familientauglichen Minivan. - Zitat KriPoZ 5/17 hervorhebungen von mir Fazit: Das Gesetz ist ein an die Wand genagelter Pudding und in seinem jetzigen Zustand Murks. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 457 Posted October 20, 2017 Report Share Posted October 20, 2017 ...ist...Murks.@juschi: Bassd scho. Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted October 20, 2017 Author Report Share Posted October 20, 2017 Ich bin mal eine Weile 250er Softchopper mit 13 PS gefahren. Mit der habe ich im Grunde den lieben langen Tag versucht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted October 21, 2017 Report Share Posted October 21, 2017 Moin Moin Ich bin mal eine Weile 250er Softchopper mit 13 PS gefahren. Mit der habe ich im Grunde den lieben langen Tag versucht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Was willst du damit aussagen?Das du eine Weile täglich Straftäter gewesen wärst? Dann hast du den Tatbestand nicht verstanden - oder warst du bei deinen Versuchen auch mit "nichtangepasster" Geschwindigkeit und "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs? Gruß Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted October 21, 2017 Author Report Share Posted October 21, 2017 Mein Gott, das war ein Witz, deswegen auch der Smiley. Quote Link to post Share on other sites
GabiMeT 0 Posted August 13 Report Share Posted August 13 Ganz richtig! Mir scheint es die gute Idee. Ich bin mit Ihnen einverstanden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 810 Posted August 13 Report Share Posted August 13 Für diesen einen, völlig unverständlichen Post gräbst Du einen sieben Jahre alten Thread aus? Deine ersten drei Posts hier im Forum waren schon „grenzwertig“, noch so einer und ich setze Dich auf Mod-Vorschau…. Quote Link to post Share on other sites
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