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Parkplätze Abgesperrt - Zulässigkeit?


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Hallo alleseits,

 

ich habe mal eine Frage: unter welchen Umständen ist es zulässig, Parkplätze wie auf dem Bild nachts mit einer Kette abzusperren? Eigentlich sollte dieses gesetzeswidrig sein, denn im Grundgesetz heißt es "Eigentum verpflichtet".

 

Wenn man in diesem Fall die Kette entfernen würde, ohne sie zu beschädigen und würde dann sein Auto auf dem Parkplatz abstellen, welchen Gesetzesverstoß hätte man begangen und welche Strafe würde dies geben?

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Und da sagt man immer, dass es keine dummen Fragen gibt....... :whistling:

Wie man sein Grundstück/Gelände zum öffentlichen Raum hin abgrenzt, bleibt jedem selbst überlassen, so lange von dieser Absperrung/Abgrenzung keine Gefahr ausgeht. Nagelketten fallen also aus, Absperrketten eher nicht.

Und wenn Du diese Absperrung einfach beseitigst, hast Du dich schonmal der Sachbeschädigung strafbar gemacht. Wenn Du dann Dein Fahrzeug auch noch auf dem Privatgelände abstellst, nutzt Du dieses Gelände widerrechtlich und hast die Konsequenzen zu tragen.

Also wenn das mein Grundstück wäre, mir würden diverse Nettigkeiten einfallen....... :nawarte:

 

Grüße

Wolle

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Die Frage ist, wem gehört das Grundstück? Ist es privat, kann man auch ne Mauer drum rum bauen, nur ist dann der Eigennutz als Parkplatz etwas schwierig. So hat man sich zur "Kettenlösung" entschieden. Die Hinweisschilder, sowie die Kennzeichen, die an der Mauer angebracht sind, deuten auf einen privaten Eigentümer hin.

 

Dieser kann Dich dann abschleppen lassen, wenn Du dort parkst, allerdings muss er in Vorkasse beim Abschlepper gehen.

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Eigentlich sollte dieses gesetzeswidrig sein, denn im Grundgesetz heißt es "Eigentum verpflichtet".

Und wie kommst Du auf das schmale Brett, irgendjemand sei verpflichtet, Dir sein Eigentum zur Verfügung zu stellen?

 

Und wenn Du diese Absperrung einfach beseitigst, hast Du dich schonmal der Sachbeschädigung strafbar gemacht.

Interessanter Ansatz. Welche Sache wurde denn da wie beschädigt?

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Würde da keinerlei Aussage treffen. Wenn ich lese Schulleitung könnten es durchaus öffentliche Parkplätze sein, die wenn der richtige Weg gegangen wird, zeitlich für die Schule reserviert sind. Könnten aber auch private Stellplätze sein, dann sind es völlig andere Bedingungen. Da wäre es hilfreich wenn die große Tafel zu lesen wäre.

 

Ohne weitere Infos ist es rätselraten.

 

MfG.

 

hartmut

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Beim Abhängen der Kette oder beim Verrücken des/der Pfosten Kratzer dran gemacht...... ;-)

Bissl Kreativität; Sachbeschädigung, Besitzstandstörung, Hausfriedensbruch....

Achso. Du meintest das nicht ernst mit der Sachbeschädigung.

 

 

Die Parkplätze sind an der Elly-Heuss-Knapp-Realschule in Ludwigsburg und offensichtlich für bestimmte Leute reserviert. Bis zum Beweis des Gegenteils muß man als VT davon ausgehen, daß es sich hier nicht um öffentliche Parkmöglichkeiten handelt. Will man es genau wissen, muß man im Zweifel klagen. Oder man parkt dort einfach und wartet ab, ob man einen Bußgelbescheid bekommt oder sein Fahrzeug irgendwo abholen darf o.ä.

 

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Moin Moin

 

 

Da wäre es hilfreich wenn die große Tafel zu lesen wäre.

Wenn ich mir die grosse Auflösung (4905x3270) angucke, steht da PRIVATPARKPLATZ drauf.

Ist zwar sehr undeutlich, aber zu entziffern*.

 

 

... denn im Grundgesetz heißt es "Eigentum verpflichtet" ...

Das steht da tatsächlich.

Du musst aber schon sehr sehr sehr weit links stehen um das so zu verstehen, wie du das gerne hättest.

Wär doch auch blöd, wenn ich morgen zu dir käme und dein Auto nähme, weil meins kaputt ist.

 

 

Gruß

 

* sagt man tatsächlich "entziffern" bei Buchstaben?

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