carina88 6 Posted August 8, 2017 Report Share Posted August 8, 2017 Guten Tag, ich wurde in Frankreich mit einem französischen Mietwagen von einer stationären Messanlage auf der Autobahn mit einem kmh Überschreitung frontal geblitzt. Ich wohne in Deutschland, habe einen deutschen Führerschein, und möchte nicht noch mal nach Frankreich. Datum der Überschreitung 18 März 2017 Datum der Zahlungsaufforderung 30 März 2017Drei zeitlich gestaffelte Beträge von 45 , 68 , 180 . Die Zahlungsaufforderung habe ich zu meinen Akten gelegt, und erstmal nichts gemacht. Weder habe ich Einspruch eingelegt, noch habe ich bezahlt. Heute habe ich eine Benachrichtigung im Briefkasten über ein Einschreiben, meine Nachbarin hat gesagt, dass es aus Frankreich ist. (Sie hatte den Postboten im Flur getroffen) Ich nehme an, in dem EinSchreiben werde ich zur erhöhten Geldbuße aufgefordert. Sollte ich das Einschreiben annehmen? Dann vielleicht Widerspruch einlegen? Oder gleich bei der Post lassen und als nicht zugestellt zurückgehen lassen? Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich habe natürlich schon etwas im Forum gestöbert, aber die meisten Beiträge sind doch schon einige Zeit her und es wäre sicher für alle interessant, mal die aktuelle Rechtslage zu kennen. Grüße Cari Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted August 8, 2017 Report Share Posted August 8, 2017 Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen französische Bußgelder (noch) nicht eingezogen werden können. Die Vorbereitungen dazu laufen schon seit langem und sind immer noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Französische Behörden können Dir zwar Rechnungen schicken, aber wenn Du sie nicht freiwillig zahlst können sie die Forderungen nicht in D eintreiben. Zahlen mußt Du erst, wenn ein deutscher Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür steht. Und das ist bisher noch nicht berichtet worden.Wenn neuere Infos dazu kommen gibts die auf radars-auto.com Quote Link to post Share on other sites
Guest gegenblitz Posted August 8, 2017 Report Share Posted August 8, 2017 Hatte nach etwa 100 Fotos ohne Post im Jahre 2014 ebenfalls plötzlich 5 Bettelbriefchen erhalten Nach Ablauf der Frist kommt dann per Einschreiben der erhöhte Betrag (hier 180€) wie in F selbst wohl auch üblich.Allerdings: Im Gegensatz zum ersten Schreiben nicht mehr auf Deutsch. Somit wäre das EU-Inkasso deshalb schon ausgeschlossen. Ist auch logisch - keiner wird dort wollen dass die deutsche Staatskasse dadurch bereichert wird Kurzum: Annehmen und Rundablage ist kein Problem Quote Link to post Share on other sites
carina88 6 Posted August 9, 2017 Author Report Share Posted August 9, 2017 Na, da habe ich ja noch einmal Glück gehabt. Wegen ein kmh zu schnell bergab, bezahle ich nämlich nicht. Ich werde das Schreiben gar nicht mehr abholen, kann Euch daher auch nicht erzählen, was letztendlich drin stand. Vielen Dank für die Aufklärung, ich wünsche noch schöne Ferien. Quote Link to post Share on other sites
carina88 6 Posted June 23, 2018 Author Report Share Posted June 23, 2018 Guten Tag Forum, kleiner Zwischenbericht. Nach dem Brief mit dem erhöhten Bußgeld (welcher in den Müll wanderte), kam seitdem nichts mehr. Also, bei Blitzer in Frankreich, einfach alles ignorieren. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
carina88 6 Posted June 18, 2020 Author Report Share Posted June 18, 2020 Guten Tag Forum, kleiner Zwischenbericht nach 3 Jahren.Bis heute kamen weiter keine Briefe o.Ä. bei mir an. Also, bei Blitzer in Frankreich, einfach alles ignorieren. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 461 Posted June 18, 2020 Report Share Posted June 18, 2020 @carina88: . Quote Link to post Share on other sites
Heintz 120 Posted June 18, 2020 Report Share Posted June 18, 2020 Aus kaufmännischer Sicht sicherlich auch die erträglichste Lösung. Die bunten Briefchen mal übersetzen lassen, die Druckerei wird auch das noch schaffen. Durch das übliche Blabla der Mainstream Presse vom bösen EU-Bußgeld beflügelt, werden die meisten deutschen Michel brav zahlen. Der Rest ist verschmerzbar https://www.youtube.com/watch?v=7RwzX5A0ZKM 1 Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted June 19, 2020 Report Share Posted June 19, 2020 Bleibt die Frage bis wann das Ganze auch in Frankreich verjährt! Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted November 27, 2020 Report Share Posted November 27, 2020 Wichtig ist, daß man sich sicher sein sollte, mit dem betroffenen Kennzeichen bis auf weiteres nicht mehr nach Frankreich einreisen zu wollen, wie das die Threaderöffnerin in ihrem Eingangspost für sich selbst schon festgestellt hatte. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 120 Posted November 28, 2020 Report Share Posted November 28, 2020 Was soll da schon groß passieren. Die Gendarmerie stell keine Kennzeichenscanner auf um diesen hinterherzufahren, selbst bei neuen Messungen wird nicht nachgeforscht sondern altmodisch mit Stift und Papier geschrieben, danach Bargeld kassiert (also nichtmal Kartenzahlung ist möglich). Altlasten müssten auch gegen eine Person vorliegen, nicht gegen das Kennzeichen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 463 Posted November 28, 2020 Report Share Posted November 28, 2020 Über etwas wundere ich mich nicht mehr: Die maßlose Selbstüberschätzung, die den Deutschen wohl schon in die Wiege gelegt wurde. Hier leben zwar nur 1 Prozent der Weltbevölkerung, aber eigentlich müssen sich doch alle nach unseren Vorstellungen ausrichten, da diese die einzig wahre ist. Klar, hier in DE ist alles so hoch entwickelt, insbesondere im Bereich EDV, da arbeiten die anderen Länder noch mit Stift und Papier..... Quote Link to post Share on other sites
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