Guest speedy Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Hallo Zusammen, Das gehört zwar nicht direkt in diesen Themenbereich, aber ich habe keine passendere Stelle gefunden.. Frage: wäre es nicht effektiv, sich vor allem gegen die Fotos zu schützen? Ich habe mir überlegt, ob es nicht eine transparente Folie für die Frontscheibe gibt, die reflektiert und somit auch die Bilder der Radargeräte unbrauchbar macht. Da dann der Fahrer nicht zu erkennen wäre, muss die Busse nicht bezahlt werden. Hat jemand schon mal von einer solchen Folie gehört? Geht das überhaupt? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 So eine Folie wird wohl kaum eine Bauartgenehmigung (§ 22a Abs 1 Nr 3 StVZO) bekommen; falls die Folie dennoch angebracht wird -> Erlöschen der Betriebserlaubnis. Brächte also mehr Ärger als Nutzen ein... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Guten Abend Michael Ja so eine Folie haben schon viele angedacht. Problem ist, daß wenn der Photofix da nichts mehr durch sehen würde, dann wäre auch für den Fahrer finster. Auch Lösungen wie Farbfilter oder Polfilter würden ganz sicher nur sehr kurz eine Lösung sein und die Überwachungstechnik schnellstens angepaßt.Ist das gleiche wie die Kennzeichenfolien. Großer Hype, unwirksam... Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 'nabend übrigens. Auch mal wieder da? Lang nimmer gesehen... Polfilter wird sowieso in aller Regel benutzt, daher Effekt mehr oder weniger gleich 0. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Nicht, wenn genau 90° verdreht War übrigens vorhin wieder luschtig hier, mir wurde ein wenig gedroht. Schläge [ignoremode=Enable] Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Theoretisch ja, aber siehe oben mit Bauartgenehmigung. Gibt massig Ärger... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Äh, die Bauartgenehmigung ist doch Pillepalle. Zu bedenken ist doch:Wird ein Fahrzeug geblitzt, Kennzeichen lesbar und Frontscheibe verspiegelt, gibt es HAUSBESUCH (ohne Kaffee und Kuchen) Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Schade eigentlich, daß dies nicht auch für die affigen CDs am Innenspiegel gilt. Ich krieg jedesmal ein Horn, wenn ich das sehe. Die Plüschwürfel haben ja was witziges, aber die CDs sind ein Gnadenschuß für die Intelligenz... Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Äh, die Bauartgenehmigung ist doch Pillepalle. äh, sagst du das auch nboch, wenn dir jemand den Zulassungsbäpper vom Kennzeichen kratzt? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Äh, die Bauartgenehmigung ist doch Pillepalle.äh, sagst du das auch nboch, wenn dir jemand den Zulassungsbäpper vom Kennzeichen kratzt? Mir kann, darf und wird niemand irgendetwas vom Kennzeichen kratzen .Und "Bäpper" kennen wir hier auch nicht... Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Mir kann, darf und wird niemand irgendetwas vom Kennzeichen kratzen Nicht? Quelle für die Erkenntnis?Du mögest § 17 StVZO lesen, insbesondere "nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen". Dazu gehört u.U. auch die Entstempelung, vulgo "Abkratzen der Zulassungsplakette". PS: "Bäbber" = schwäbisch für: "Aufkleber" Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 9, 2003 Report Share Posted October 9, 2003 Wer mal ne nette "Bettlektüre" über die Anforderungen an Scheiben und Scheibenfolien lesen möchte:ECE-Regelung Nr. 43 (PDF-Format, 146 Seiten, englisch ); die ist auch gem. § 19 Abs 3 Nr 2 Buchst b StVZO für Deutschland maßgeblich. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 10, 2003 Report Share Posted October 10, 2003 Nicht? Quelle für die Erkenntnis?Du mögest § 17 StVZO lesen, insbesondere "nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen". Dazu gehört u.U. auch die Entstempelung, vulgo "Abkratzen der Zulassungsplakette". Lies dir doch noch mal den 236 km/h-Thread durch und denk mal nach, vieleicht kommst du dann darauf. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 10, 2003 Report Share Posted October 10, 2003 Lies dir doch noch mal den 236 km/h-Thread durch och nö, nicht das lange Ding... bitte kurze Zusammenfassung oder Fundstelle Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 20, 2022 Report Share Posted November 20, 2022 1 Beitrag, auf einen 19 Jahre alten Thread geantwortet und der Beitrag besteht nur aus Unsinn. Hast du getrunken? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 20, 2022 Report Share Posted November 20, 2022 vielleicht ein "Reichsbürger" ? jedenfalls ist der nickname Programm ;-) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,810 Posted November 20, 2022 Report Share Posted November 20, 2022 Ich denke auch, daß das so ein versprengter "Reichsbürger" ist. Ihm wurde aber "geholfen". Quote Link to post Share on other sites
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