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Neues Von "knöllchen Horst"


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Hallo,

dessen Anzeigen nicht zu prüfen ist Rechtsbeugung. Eine andere Frage ist es ob aus einer Anzeige immer ein Verwarnungs- oder Bußgeld folgt.

 

Und die Frage der Verhältnissmäßigkeit, Buß- und Verwarnungsgeld oder keines, sollte in einem Rechtsstaat nur von den konkreten Umständen abhängen. Nicht aber ob der Tatbestand durch Polizei, Parküberwachung oder eben "Knöllchenhorst" einem Gericht, Staatsanwalt oder Straßenverkehrsbehörde zur Kenntniss gelangt.

 

Und nur wenn rückblickend die Vorwürfe größtenteils haltlos und unzutreffend waren gäbe es einen Grund wegen "amtsbekannter" Unglaubwürdigkeit die Ablage fiktiver Papierkorb zu wählen.

 

Und wenn "Knöllchen-Horst" dashcam Aufnahmen nicht öffentlich verbreitet und Aufnahmen von Nchtverstößen auch wieder löscht, dann ist meiner Meinung nach das Gefasel von Datenschutz schlicht wieder nur Täterschutz!

 

In einem Rechstaat gilt das Recht gilt immer und für jeden, Verstöße sind zu ahnden, woher auch immer die Kenntniss stammt.

 

Auch "verbotene Früchte" sollten vor Gericht verwendbar sein, was nicht ausschließt das "Pflücken verbotener Früchte" zu bestrafen, auch ggf. sehr hoch.

 

Beispiel, mit illegaler Abhörmaßnahme den "Beweis" einer Alkoholfahrt erbracht, Fahrerlaubniss weg und Geldstrafe, aber auch den Betreiber der Abhöranlage bestrafen.

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