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Standstreifen Genutzt, Ersatz Fahrer Möglich?


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Hallo zusammen,

 

Nachdem ich einige Jahre ohne punktbewährte Verstöße unterwegs war, benötige ich mal wieder eure Hilfe :

 

Anfang März war ich auf dem Weg zu einem wichtigen Termin, als sich vor mir der Verkehr staute und ich ausnahmsweise und unbedacht die 200m zur Ausfahrt rechts auf dem Standstreifen vorbei fahren wollte. Mache ich sonst nie, an dem Tag wurden dort die ausfahrenden Autos zusätzlich noch gefilmt, naja Pech gehabt.

 

Heute kam der Anhörungsbogen, zur Last gelegt wird mir:

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.

§2 Abs. 1,§49 StVO; §24 StVG; 88 BKat

 

Mich erwarten also 1 Pkt und 75, wäre zu verkraften.

Aus beruflichen Gründen möchte ich mir jedoch mein Punkte Konto nicht unnötig zuhageln, sodass ich das Ganze gerne in die Verjährung bringen möchte.

 

Dafür steht bereit : ein Verwandter der zugeben würde gefahren zu sein.

 

Was ich benötige : Unterstützung für den zeitlichen Ablauf und Rat zum generellen Vorgehen, da es sich um einen Firmenwagen handelt und die Dienstwagen Abteilung meinen Namen offenbar schon rausgerückt hat, sodass das Schreiben direkt an meine private Adresse kam. Somit zählen die 3 Monate ab dem Versand der Anhörung an mich, korrekt?!

Können auf die Geschäftsleitung Folgen hinsichtlich Fahrtenbuch zukommen?

 

Macht es also Sinn, erst meinen Angehörigen anzugeben und dann vor Rechtskraft Widerspruch einzulegen, bis die 3 Monate rum sind oder in der Konstellation mit AHB direkt an mich und langen 3 Monaten lieber den Angehörigen zahlen und den Punkt kassieren lassen?

 

Danke und ein schönes Wochenende

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Die Behörde hat deinen Namen. Wenn du einen Anderen beschuldigst ist es eine Straftat. Wenn der Andere sich selbst beschuldigt kann es ebenfalls eine Straftat sein, muss aber nicht. In der Regel kommst du aus der Nummer nicht mehr raus. Die Behörde hat deinen Namen und dein Foto.

 

Natürlich kann dein AG Ärger bekommen wenn du Erfolg hättest, wahrscheinlich ist das aber nicht. Er hat ja mit Nennung deines Namens seine Mitwirkungspflicht erfüllt.

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Nachdem ich einige Jahre ohne punktbewährte Verstöße unterwegs war, ...

...

Mich erwarten also 1 Pkt und 75, wäre zu verkraften.

Dann wirst Du einen Punkt haben. Geht Dir wie mir, ich mache ca. alle 5 Jahre einen Punkt.

 

Aus beruflichen Gründen möchte ich mir jedoch mein Punkte Konto nicht unnötig zuhageln,

Mit einem Punkt mußt und kannst Du Dich abfinden. Bis zu sieben Punkten kannst Du Dir leisten, und die Punkte verfallen nach 3 Jahren. (Doppelpunkte und Dreifachpunkte allerdings erst nach 5 bzw. 10 Jahren) Kritisch wird es erst, wenn Du jedes Jahr drei Punkte machst.

 

Macht es also Sinn, erst meinen Angehörigen anzugeben und dann vor Rechtskraft Widerspruch einzulegen,

Lohnt sich imho nicht. Vergiß nicht, die Cops haben Dein Foto und Dein Paßbild und können Dich identifizieren.

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Kann er sich selbst auf dem Anhörungsbogen eintragen und unterschreiben - ich meinte so hätte ich das hier mal gelesen - oder muss ich die Daten unten in den Freitext schreiben?

Die Behörde schreibt ja, ich soll unten meinen persönlichen Daten ergänzen. Falls ich nicht selbst gefahren sei, solle ich doch der Behörde die Daten des Fahrers mitteilen - Was ich ja gerne tun würde...

 

Es lag ja kein Bild bei und wir sind uns sicher, dass er an jenem Tag das Fahrzeug genutzt hat ;-)

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...Es lag ja kein Bild bei und wir sind uns sicher, dass er an jenem Tag das Fahrzeug genutzt hat ;-)

Wenn du ein Strafverfahren riskieren willst, da hast du gute Chancen dir eiñs einzuhandeln!

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Kann er sich selbst auf dem Anhörungsbogen eintragen und unterschreiben

Klar kann er das. Wird Dir bloß nichts nützen und ihm möglicherweise erhebliche Probleme bereiten.

 

Es lag ja kein Bild bei und wir sind uns sicher, dass er an jenem Tag das Fahrzeug genutzt hat

Das wird klappen. Also, zumindest wenn sich der zuständige Sachbearbeiter nicht nur die Hose mit der Kneifzange anzieht, sondern auch noch den Hut mit'm Bagger aufsetzt.

 

Das Thema ist durch. Für Dich gilt: zahlen und strahlen.

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Ich dachte immer es ist nicht verboten, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu beschuldigen sofern es selbst unterzeichnet ist...

 

Und das Thema an der Stelle ist jetzt durch weil die Firma mich schon als möglichen Fahrer genannt hat?

Immerhin könnte ja auch Freund, Freundin,... Den Wagen von mir genutzt haben..

 

Warum seid ihr denn an der Stelle jetzt so negativ und pessimistisch? Sind die Aussichten wirklich so schlecht?

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Ich dachte immer es ist nicht verboten, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu beschuldigen sofern es selbst unterzeichnet ist...

Wenn ich mich nicht täusche, hat es da neulich ein Urteil gegeben, mit dem dieser Trick bzw. der Versuch des Behördenbetrügens in den Rang einer Straftat erhoben wurde.

 

Und das Thema an der Stelle ist jetzt durch weil die Firma mich schon als möglichen Fahrer genannt hat?

Nicht nur, aber wahrscheinlcih ganz wesentlich.

 

Immerhin könnte ja auch Freund, Freundin,... Den Wagen von mir genutzt haben..

Stimmt. Und wenn deren Passbild dem Deinigen ziemlich sehr genau ähnlich sieht, könnte der zuständige Sachbearbeiter tatsächlich darüber nachdenken, ob er diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht ziehen sollte. Da das Blitzerbild aber höchstwahrscheinlich eher Deinem Passbild ähnlich sieht (was ganz wesentlich daran liegen dürfte, daß Du darauf abgebildet bist)...

 

Warum seid ihr denn an der Stelle jetzt so negativ und pessimistisch? Sind die Aussichten wirklich so schlecht?

Och bitte. Für wie blöd hältst Du eigentlich die Leute, die sich tagtäglich mit Fällen wie Deinem beschäftigen und denen die 'Tricks' auch nicht völlig ubekannt sind? Glaubst Du ernsthaft, die würden mal so ganz locker irgendeinen x-beliebigen Typen als Fahrer akzeptieren, nachdem die Firma (also der Halter des Fahrzeuges) mitgeteilt hat, wem das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt zur (alleinigen) Nutzung überlassen wurde?

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Ich dachte immer es ist nicht verboten, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu beschuldigen sofern es selbst unterzeichnet ist...

 

Wenn ich mich nicht täusche, hat es da neulich ein Urteil gegeben, mit dem dieser Trick bzw. der Versuch des Behördenbetrügens in den Rang einer Straftat erhoben wurde.

Kannst du das verlinken / Text einstellen

 

 

 

@TE

wegen 1Punkt so einen Aufwand?

Wer sich falsch verhält, muss zahlen.

 

Das, was du gemacht hast, ist ganz schön gefährlich - nämlich in dem Augenblick, wo jemand korekt auf die Ausfahrt fährt und du dem reinfährst.

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Macht es nicht Sinn, erstmal das Bild oder Video anzufordern, um dann bei der Identifizierung mitzuhelfen, da am Tat Tag mehrere Fahrer Zugriff auf das Fahrzeug hatten?!

Es war eine ganz normale Video Kamera die hinter der Leitplanke stand, ich kann mir vorstellen, dass das mit Reflektion der Scheibe etc nicht so einwandfrei ist und sich eher auf das Kennzeichen bezogen wird. Besteht die Möglichkeit denn?

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Kannst du das verlinken / Text einstellen

Nu klar:

Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.

Macht es nicht Sinn, erstmal das Bild oder Video anzufordern, um dann bei der Identifizierung mitzuhelfen, da am Tat Tag mehrere Fahrer Zugriff auf das Fahrzeug hatten?!

Welchen Teil von Du sollst die Sachbearbeiter der Bußgeldstellen nicht für komplette Vollpfosten halten hast Du nicht verstanden?

 

Es war eine ganz normale Video Kamera die hinter der Leitplanke stand, ich kann mir vorstellen, dass das mit Reflektion der Scheibe etc nicht so einwandfrei ist und sich eher auf das Kennzeichen bezogen wird. Besteht die Möglichkeit denn?

Die Möglichkeit besteht. Genauso wie die Möglichkeit auf den 6-er im Lotto samt Super6 und Spiel77.

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Besteht die Möglichkeit denn?

Ohne das Video gesehen zu haben: Klar, die Möglichkeit, dass der/die/das Fahrer nicht zu erkennen ist, besteht. Aber wenn ein richtig eingestelltes https://de.wikipedia.org/wiki/Polarisationsfilter eingesetzt wird, reflektiert die Scheibe z.B. schon nicht mehr.

 

 

die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre
Die haben sich dabi aber auch blöd angestellt. Bei besserer/angemessenerer Argumentation wäre denen wohl nichts passiert.
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In dem verlinkten Urteil handeln der Ka und Kr genauso wie hier im Forum vorgeschlagen. Tatsächlich funktioniert die ErSaFa Methode perfekt und das Bußgeldverfahren wird eingestellt.

 

 

Lediglich ein kleinen Schönheitsfehler hat diese Methode, sie ist strafbar.

Nicht nur das Eintragen eines anderen Fahrers, sondern auch das selbst eintragen funktioniert nicht.

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Die Mitarbeiter in der Behörde sind nicht vom Affen gebissen. Sie prüfen vor Erlass eines Bußgeldbescheides, vor Herausgabe eines Anhörbogens, ob die Bilder insgesamt verwertbar sind und den Fahrer erkennen lassen. Wenn auf dem Bild der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, dann wird im Regelfall das Verfahren eingestellt bzw gar nicht geöffnet.

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Ändert das anfordern von Bild / Video denn etwas an Bearbeitungsgebühr oder ähnlichem oder könnte das verweigert werden?

Nein, du zahlst 1 x 28,50 Euro. Dafür kannst so viele Fragenstellen und Wünsche äussern wie du magst - und die Behörde bereit ist zu beantworten.

Im Normalfall kommt der Bussgeldbescheit.

 

Akteneinsicht kann dir gewährt werden, einen Anspruch darauf hat nur ein Rechtsanwalt.

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theoretisch kann es doch sein, dass Person A oder B gefahren ist, und da man das nicht mehr weiss, bittet man um ein Bild des Fahrers. Wäre das denn auch strafbar, wenn man mit dieser Argumentation antanzt?

Man hat ja keinen beschuldigt, man bekommt halt nur raus, ob die Behörde ein Bild hat oder nicht.

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Ich rufe Montag mal an und bitte um ein Bild, da es ja schon über einen Monat her ist und ich nicht aus dem Kopf weiß, wer zu dem Zeitpunkt wohl gefahren ist...

Das kannst du ohne Probleme machen.
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Wenn ich mir ältere Threads des TE angucke, dürfte er absolut kein "Unschuldsengel" im Straßenverkehr sein und bis jetzt (zumindest was er hier gepostet hat) tatsächlich häufiger mal Glück gehabt zu haben...

 

Ich denke bei diesem Verstoß dürfte ein "Entkommen" nur möglich sein wenn der SB kurz vor der Rente keine Lust mehr auf Ermittlungen und Schreibkram hat.

Ansonsten sind die Fotos/Videos von den Standspur-Idioten meist absolut wasserfest..

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Die Mitarbeiter in der Behörde sind nicht vom Affen gebissen. Sie prüfen vor Erlass eines Bußgeldbescheides, vor Herausgabe eines Anhörbogens, ob die Bilder insgesamt verwertbar sind und den Fahrer erkennen lassen. Wenn auf dem Bild der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, dann wird im Regelfall das Verfahren eingestellt bzw gar nicht geöffnet.

Falsch, ich habe bereits mehrmals Fotos von Fahrzeugen bekommen, die nicht mein Kennzeichen haben. Da wurden die Nummernschilder falsch abgelesen, Skoda mit Mercedes verwechselt, falsche Orte angegeben, usw.
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Die Mitarbeiter in der Behörde sind nicht vom Affen gebissen. Sie prüfen vor Erlass eines Bußgeldbescheides, vor Herausgabe eines Anhörbogens, ob die Bilder insgesamt verwertbar sind und den Fahrer erkennen lassen. Wenn auf dem Bild der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, dann wird im Regelfall das Verfahren eingestellt bzw gar nicht geöffnet.

Falsch, ich habe bereits mehrmals Fotos von Fahrzeugen bekommen, die nicht mein Kennzeichen haben. Da wurden die Nummernschilder falsch abgelesen, Skoda mit Mercedes verwechselt, falsche Orte angegeben, usw.

 

Ich hatte neulich ein Foto eines PKW mit mir unbekannter Person in der Post.

Mit meinem Kennzeichen. Zeugen waren 2 PAng.Dummerweise ist mein Kennzeichen an meiner Harley :abwarten:

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...

Ich hatte neulich ein Foto eines PKW mit mir unbekannter Person in der Post.

Mit meinem Kennzeichen. Zeugen waren 2 PAng.Dummerweise ist mein Kennzeichen an meiner Harley :abwarten:

Entweder falsch abgelesen, gut, oder ein unbekannter 3. fährt mit deiner Nummer!

Ich würde mich sofort bei der Behörde melden.

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Was mache ich denn jetzt hinsichtlich der schlechten Bild Qualität? Also meine befragten Kollegen könnten jetzt ohne zu wissen, dass ich gefahren sein soll, nicht erkennen, dass ich gefahren bin...

Dass es kein wesentlich älterer Herr mit Vollbart ist, kann man wohl sehen, aber Konturen vom Gesicht etc sind sehr unscharf

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...

Ich hatte neulich ein Foto eines PKW mit mir unbekannter Person in der Post.

Mit meinem Kennzeichen. Zeugen waren 2 PAng.Dummerweise ist mein Kennzeichen an meiner Harley :abwarten:

Entweder falsch abgelesen, gut, oder ein unbekannter 3. fährt mit deiner Nummer!

Ich würde mich sofort bei der Behörde melden.

 

2 Zeugen sollen gleichzeitig falsch abgelesen haben? :rtfm:

Hab mich ja sofort gemeldet. Falsch abgelesen...

Man hat sich entschuldigt, aber wie schwer kanns sein, vor dem Absenden eines Schreibens mal zu schauen, welches Kfz dem Kennzeichen zugeordnet ist? Steht da "Kraftrad ohne LB, Harley-Davidson (USA)", sollte auch der allerdümmste Sachbearbeiter bei einem PKW-Frontfoto mal ins Grübeln kommen :nixda:

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Was mache ich denn jetzt hinsichtlich der schlechten Bild Qualität?..........

Lade doch mal das Bild anonym hier hoch, dann kann man beurteilen,

ob dich ein Richter oder ein Gutachter zweifelsfrei identifizieren könnte.

 

Das Bild das du bekommen hast ist meistens eine schlechte Kopie und das Original in der Regel um Welten besser.

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Nach den Vor Kommentaren hier würde ich das eher ungern machen ehrlich gesagt

Kann ich verstehen.

Dann musst du entscheiden, ob das Bild gut genug ist dich zu erkennen. Oder den "Anderen".

Wenn der Fall vor ein Gericht geht entscheidet der Richter. Er kann selbst entscheiden oder einen Gutachter beauftragen. Alle Kosten trägt der Verlierer.

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Guest rodney

 

 

sollte auch der allerdümmste Sachbearbeiter bei einem PKW-Frontfoto mal ins Grübeln kommen :nixda:

 

Wen wunderts, ist halt Massenarbeit. Natürlich kann man auch an eine super gewissenhafte QTreiberin geraten (wenn sie denn tatsächlich selbst so arbeitet wie sie es hier immer ihren Kollegen pauschal unterstellt)

 

So gesehen: ErSaFa gleichen Geschlechtes sollte wohl kein großes Problem sein. Das "Video" kann ja nur ne absichtlich dorthin verlegte Abstandsmessung sein. Brückenkamera?

Anscheinend gehts Dir ja nur ums Aufsparen von Voreintragungen, um bei der nächsten "vorgezogenen Abfahrt" kein FV wg, Beharrlichkeit zu kassieren.

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Was würde denn passieren, wenn ich einen in Frage kommenden Fahrer Kreis benenne?

Der SB würde sich als allererstes Dein Passfoto ansehen und das mit dem Originalfoto vergleichen (welches regelmäßig deutlich besser ist als der Dir übersandte Ausdruck). Und da offenbar gefilmt wurde, ist die Chance noch deutlich größer als bei einem einzelnen Foto, daß er Dich erkennt. Möglicherweise würde er den Passfotovergleich auch mit den von Dir benannten Personen durchführen. Und wenn er der Überzeugung ist, daß Du der Fahrer bist, bekommst Du einen Bußgeldbescheid.

 

Unabhängig davon könnte er auch in Deiner Firma anfragen, ob es Fahrtenbücher für die Fahrzeuge gibt. Ich weiß nicht, ob er - soweit sie vorhanden sind - dann darum bitten würde, den eingetragenen Fahrer für die entsprechende Fahrt zu benennen bzw. ob er ein Recht darauf hätte, in das entsprechende Fahrtenbuch Einblick zu nehmen. Teilt die Firma im ersten Fall Deinen Namen mit (und ich wüßte nicht, was Deinen Chef dazu bringen sollte, sich der Bitte zu verweigern), bekämest Du einen Bußgeldbescheid. Könnte er Einblick nehmen, bekämest Du einen Bußgeldbescheid. Und falls er dabei die von Dir benannten Personen gar nicht oder nicht alle oder eher äußerst selten als Fahrer eingetragen finden sollte, könnte er über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Dich nachdenken.

 

Er könnte allerdings auch das Verfahren einstellen und eine Fahrtenbuchauflage für Das von Dir genutzte oder alle Dienstfahrzeug(e) Deiner Firma veranlassen. Diese Auflage ist mit Kosten von bis zu 200,- € (pro Fahrzeug?) verbunden. M.W. nach freuen sich nur ausgesprochen humorvolle Chefs über eine derartige Auflage.

 

Bei Aussage verweigern würde wohl der BGB an mich kommen?!

Du bist nicht zur Aussage verpflichtet, kannst sie also auch nicht verweigern. Wenn Du nicht reagierst, bekommst Du einen Bußgeldbescheid.

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