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Frankreich 750 Euro Bußgeld


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Guten Tag,

vor 3 Tagen war ich auf dem Weg von Paris nach München als mich auf der Autobahn unter der Brücke ein Grendamere alleine mit einem Fernglas?! geblitzt hat.

Die nächste Maut Station wurde ich angehalten und ohne Englischkenntnisse und Deutschkenntnisse der Grendamerie belehrt. Die Kommunikation war echt sehr mangelhaft, sodass wir uns kaum verstanden haben.

Nichts desto trotz haben diese meinen Führerschein einbehalten, dass ich in Frankreich erstmal nicht mehr fahren darf und dann musste ich 750 Euro bezahlen. Den Führerschein sollte ich in 10 Tagen wieder bekommen.

 

Naja dann habe ich bezahlt, andernfalls müsste ich ins Gewahrsam lt. Polizei bis das Geld nicht da sei, habe alle Zettel bekommen, welche ich persönlich keines davon unterschrieben habe und auch gesagt habe, dass ich mit dem Verstoß nicht einverstanden bin.

 

Erfahrungsgemäß ist es denn möglich jetzt im nachhinein obwohl man bezahlt hat das ganze anzufechten über einen Anwalt?

Ich meine der Stand da unter der Brücke mit einem völlig ungeeichten Gerät, was wie ein Fernglas aussieht. Da gehören doch mehrere Faktoren dazu, welche die Voraussetzung für so ein Bußgeld entsprechen oder nicht? Zumindest in Deutschland ist es so, wenn es in Frankreich anders wäre, wäre ich verwundert.

 

Ein Beweismittel oder dergleichen habe ich auch nicht gesehen. Außerdem war er auch alleine der mich geblitzt hat. Erst beim Anhalten an der nächsten Maut Station kamen noch 5 Grendamerie dazu.

 

Was mich verwundert ist das kindische Verhalten von denen und das diese selber nicht über ihre Gesetzeslage bescheid wissen. Ganz geschweige davon, dass diese kein Englisch sprechen. Außerdem wollten die unbedingt wissen wie viel ich verdiene, wie meine Elternnamen sind, wo ich geboren bin und wie alt meine cousins sind?!?!?!?!

 

Lohnt es sich da anzufechten oder eher keine Chance?

 

Danke!

 

PS. Ich bin niemals 250 kmh gefahren und genau deswegen regt das mich gerade auf.

Bitte keine Moralerpostel... Dafür ist das Forum doch da, dass man sich austauscht oder?

 

 

Erlaubt: 130

Gefahren lt. Polizei: 252

Abzug Tolranz: 242

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Auch wenn eine objektive Betrachtung deiner Angelegenheit kaum möglich ist, wäre es dennoch sinnvoll, wenn du wenigstens ansatzweise mitgeteilt hättest, wie schnell du warst.

 

Die Aussage, Zitat: "dass du niemals 250 gefahren bist" bringt bringt doch überhaupt nichts.

 

Hast du denen wenigstens ihr kindisches Verhalten vor Augen vorgeworfen?

Hast du denen mitgeteilt, dass die französischen Beamten über ihre eigene Gesetzeslage überhaupt nicht bescheid wissen?

Woher weißt du, dass die französischen Beamten kein englisch sprechen? Viellcheit wäre es für dich sinnvoller, in Frankreich französich zu sprechen, schließlich sprichst du in Deutschland mit deutschen Polizisten doch auch deutsch.

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Ich meine der Stand da unter der Brücke mit einem völlig ungeeichten Gerät, was wie ein Fernglas aussieht.

[...]

 

Gefahren lt. Polizei: 252

Abzug Tolranz: 242

Das klingt nach einer Riegl FG21. Zumindest in Deutschland ist die zugelassen. Und sie haben Dir sogar noch 4% Toleranz vom Messwert abgezogen.

Und auch die deutsche Polizei misst mit der Riegl bis 250km/h.

Also Hand aufs Herz und ehrlich geantwortet: Wie schnell warst Du Deiner Meinung nach an der Stelle?

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Netter Erfahrungsbericht!

Wir hattens hier grade wieder von den angeblich billigen Preisen in D

@Biber: 1200 Sicherheitsleistung wären mindestens kassiert worden

 

Diese stümperhaften Laseraktionen inkl. Verfolgungsjagd sind natürlich trotzdem ein Witz.

 

https://youtu.be/Tt95xJconiI?t=35m48s

 

 

Die 750 werden dir noch schriftlich bestätigt, dann ist natürlich ein Widerspruch möglich. Ob sich der Aufwand der Anfechtung zusammen mit einem F-Advokaten aber lohnt will ich nicht beurteilen.

 

.

Allerdings kommst du eh nur bis etwa gemessenen 188 günstiger davon (90€) - die 750 drüber sind schon Flatrate

 

 

 

 

Das klingt nach einer Riegl FG21

 

LaserPatrol und ein paar Sagems sind da im Einsatz - was deutsches nimmt man nur wenns nicht anders geht wie z.B. den PSS Anhänger

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Wir hattens hier grade wieder von den angeblich billigen Preisen in D

Du hast aber schon mitbekommen, daß der nette Erfahrungsbericht sich auf ein Erlebnis in Frankreich bezog, oder?

 

1200 Sicherheitsleistung wären mindestens kassiert worden

In Deutschland? Für eine Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich? Hm. Vielleicht solltest Du schnellstens aus der Sonne gehen?

 

Diese stümperhaften Laseraktionen inkl. Verfolgungsjagd sind natürlich trotzdem ein Witz.

Mag sein. Kannst Du sicher beurteilen. Spielt aber auch keine Rolle, fand hier nämlich nicht statt.

 

Allerdings kommst du eh nur bis etwa gemessenen 188 günstiger davon (90€) - die 750 drüber sind schon Flatrate

Ist da denn der Sofortzahlerrabatt schon drin? Und Deutschland ist dann teurer?

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Moin Moin

 

 

... ohne Englischkenntnisse und Deutschkenntnisse der Grendamerie

Nicht das möglicherweise in Frankreich die Amtssprache französisch ist?

 

 

... der Stand da unter der Brücke mit einem völlig ungeeichten Gerät,

Woher weißt du das?

 

 

Da gehören doch mehrere Faktoren dazu, welche die Voraussetzung für so ein Bußgeld entsprechen oder nicht?

Ein ganz großer Faktor ist das französische Recht. Das muß dem Deutschen ja nicht zwingend entsprechen.

 

 

 

Außerdem war er auch alleine der mich geblitzt hat.

Und nu?

 

 

Was mich verwundert ist das kindische Verhalten von denen ...

 

Was denkst du wie die sich über dein Verhalten gewundert haben.

 

 

und das diese selber nicht über ihre Gesetzeslage bescheid wissen.

Mit "diese" meinst du die Polizisten?

Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich vermute ganz stark, daß diese mehr von ihrem Rechtssystem verstehen als du.

 

 

Ganz geschweige davon, dass diese kein Englisch sprechen.

Mit "diese" meinst du die Polizisten?

Finde ich auch als ausgesprochene Frechheit, daß ein fränzösischer Polizist in Frankreich kein englisch spricht.

 

 

Moralerpostel...

Die heißen Apostel, demzufolge meinst du Moralapostel.

Ich erwähne das nur, weil du so auf Sprache herumreitest.

"Diese" heißen übrigens Gendarm und sind von der Gendarmerie.

 

 

Dafür ist das Forum doch da, dass man sich austauscht oder?

Ja schon.

Aber du hast nichts was ich möchte.

 

 

Schon drüber nachgedacht, dich nur noch im deutschsprachigen Ausland aufzuhalten?

Bayern z.B. oder Österreich.

 

Apropos Österreich:

was deutsches nimmt man nur wenns nicht anders geht

Riegl (wenns denn eins war) ist österreichisch

 

 

 

Gruß

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Du hast aber schon mitbekommen, daß der nette Erfahrungsbericht sich auf ein Erlebnis in Frankreich bezog, oder?

 

 

In Deutschland? Für eine Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich? Hm. Vielleicht solltest Du schnellstens aus der Sonne gehen?

Die Taktik "Blöd stellen" mal wieder :notworthy:

Bei dir war wohl schon länger keine Sonne mehr

 

 

 

Ist da denn der Sofortzahlerrabatt schon drin? Und Deutschland ist dann teurer?

 

Ist er! 1/3 wäre in diesem Fall der Rabatt, Normalpreis ist 135 bis +49, also auch schon günstiger als D.

Beim TE waren es 50%

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Die Taktik "Blöd stellen" mal wieder :notworthy:

Bei dir war wohl schon länger keine Sonne mehr

Ja, das mit der Sonne stimmt. Aber deshalb mußt Du Dich ja nicht blödstellen.

 

Ist er! 1/3 wäre in diesem Fall der Rabatt, Normalpreis ist 135 bis +49, also auch schon günstiger als D.

Da der TE 112 km/h zu schnell war, ist diese Information eher wertlos.

 

Beim TE waren es 50%

und damit immer noch höher als in D.

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Entschuldige bitte mein Versehen. Natürlich hast Du völlig Recht. Wenn die Augsburger Allgemeine das schreibt, muß es ja stimmen. Du solltest einen Mod kontaktieren, damit er den Fehler hier korrigiert. Wenn das geschehen ist, solltest Du u.a. auch hier, hier und hier vorsprechen. Und die ahnungslosen Trottel auf gar keinen Fall vergessen!

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@Biber: 1200 Sicherheitsleistung wären mindestens kassiert worden

Nö. Nicht zwingend und auch nicht überall. Mancherorts aber durchaus und auch zurecht. Und eine Sicherheitsleistung dienst zunächst einmal nur dem Zweck, die Durchführung des Verfahrens sicherzustellen. Ggf. erhält der VT zuviel gezahltes Geld zurück.

 

Diese stümperhaften Laseraktionen inkl. Verfolgungsjagd sind natürlich trotzdem ein Witz.

Sind weder stümperhaft und auch kein Witz, sondern sinnvoll, effektiv und standardisiert.
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Nett. Solche Artikel kenne ich auch zur Genüge. Fakt ist dabei allerdings, daß das oftmals wenig mit dem gemein hat, was schlußendlich wirklich als Forderung übrig bleibt. Aber man geht (zur Abschreckung) gern hoch ran. Üblich wäre der Regelsatz, und der liegt erheblich unter den 1.200 Euro.
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Fakt ist dabei allerdings, daß das oftmals wenig mit dem gemein hat, was schlußendlich wirklich als Forderung übrig bleibt. Aber man geht (zur Abschreckung) gern hoch ran. Üblich wäre der Regelsatz, und der liegt erheblich unter den 1.200 Euro.

Pah. Fakt ist, daß

in Deutschland der Regelsatz schnell mindestens verdoppelt wird

und der Fachaufsatz Artikel dieses namenlosen Experten das beweist.

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Bevor ihr hier noch weiter rumschwadroniert: Am besten macht ihr doch gleich nen Selbsttest - ca. +100 in Brandenburg, NRW, Bayern und Frankreich. Autobahn und Limit mindestens 3x wiederholt.

 

Das ganze refinanzieren wir über ein Crodfunding unter dem Namen "Biber-Foundation"

 

Dann sind wir endlich wirklich schlauer* :licht:

 

 

*wobei ich vermute dass ihm selbst dann noch ne blöde Gegenfrage einfällt

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Ich muß keinen Selbsttest durchführen. Ich bin einer, der in dieser Kette arbeitet. Ich weiß, welche Sätze in NRW erhoben werden. Und ich weiß, daß eine Verdoppelung des Regelsatzes in NRW eher selten verfügt wird. Leider, muß ich sagen.

 

 

Im übrigen gilt auch für Dich: wer behauptet, der belegt. Und Belege sind regelmäßit keine Zeitungsartikel, sondern (in diesem Fall ganz sicher) Bußgeldbescheide und/oder Gerichtsurteile.

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Soso, das Abzockland NRW hier milde? Lieber viel Kleinvieh melken anstatt alles rausholen was geht?

Kriegst Du denn ne nachträgliche Aufstellung was die Kundschaft am Ende so überwiesen hat?

 

Ab 40% kanns losgehen - das milde NRW wollen wir natürlich berücksichtigen

 

http://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-das-schon-vorsaetzlich-article12049996.html

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Celle&Datum=28.10.2013&Aktenzeichen=322%20SsRs%20280/13

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Ich bekomme oft genug bei Gericht mit, worum es geht, nachdem ICH den VT zuvor angezeigt habe. Des weiteren erhalte ich oft genug im Vorfeld Akten zwecks Stellungnahme. Fälle, die nach meiner Stellungnahme oft genug nicht mehr bei Gericht verhandelt werden. Bei denen aber in der Akte auch das verhängte Bußgeld steht. Und da es oft genug oder eher meistens um Fälle schwerer Verkehrsverstöße geht, bei denen man durchaus Vorsatz unterstellen kann, ist es bedauerlich, daß davon nicht auch Gebrauch gemacht wird, um den ein oder anderen Vollpfosten mal ein wenig einzubremsen.

 

Ich kann aus erster Hand berichten. Kannst DU das auch? Oder plapperst Du nur irgendeinen Blödsinn nach, den Du irgendwo aufgefangen hast?!

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Ich muss wohl leider eher aufpassen von DIR keinen Blödsinn irgendwie nebenbei aufzufangen :popcorn:

 

Ansonsten: Klar, Kradler aus dem erweiterten Bekanntenkreis der mit seinem Meßwert Stolz dir Runde gemacht hat mit - logisch, was sonst -> 1200

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Super auch, wie es uns schon immer nen feuchten interessiert, wenn die Foren :cop01: hier meinen oberlehrerhaft ihren kleinen Dunstkreis als Referenz aufdrücken zu wollen, wovon die Hälfte höchstwahrscheinlich auch nur erstunken und erlogen ist.

 

 

78 bei :50: - Vorsatz und Verdreifachung:

 

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/massive-geschwindigkeitsuebertretung-innerhalb-der-ortschaft_212_361902.html

 

Wo liegt Höxter gleich nochmal?

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Es geht doch darum, dass der Bußgeldkatalog für eine fahrlässige Begehung, bei normalen Umständen den Regelsatz festlegt

In den konkreten Einzelfällen kann die Behörde - analog der Staatsanwaltschaft und dem Gericht - das für diesen Fall angebrachte Bußgeld festlegen. Im kleinen kann die Polizei das auch im Verwarngeldverfahren.

 

 

Du könntet (müsstest) jetzt mal neben den Beispielen, wo es teurer wurde, die Gesamtzahl auflisten und dann die Fälle, wo der Regelsatz verhängt wurde und wo es günstiger wurde. Dann kann man wirklich sagen wie es ist.

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Ist zwar Bild

 

Eben! Übrigens mal wieder ein Horrorbericht von vielen nachdem drüben so eifrig gesucht wird.

 

 

 

Irgendwie empfinde ich das Ausland nicht als besonders billig

 

Da werden ohnehin Straftaten mit Übetretungen verschmischt.

Zudem noch ein seltsam günstiger Preis aus Italien: 357€ für +181?

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Ich muss wohl leider eher aufpassen von DIR keinen Blödsinn irgendwie nebenbei aufzufangen

Ganz genau. Denn wie man unlängst feststellen darf und durfte, bist Du ja mit größter Weisheit gepudert.

 

Ansonsten: Klar, Kradler aus dem erweiterten Bekanntenkreis der mit seinem Meßwert Stolz dir Runde gemacht hat mit - logisch, was sonst -> 1200

Klar, kann vorkommen. Insbesondere dann, wenn man die zHG um mehr als 100% überschreitet. Bei schon +50% KANN das Bußgeld verdoppelt werden, wird es aber idR nicht. Da mag Höxter eine kleine gallische Ausnahme darstellen. Auch sollte man hier nicht außer Acht lassen, daß der Geschwindigkeitsverstoß einher ging mit dem Mißachten des Überholverbots. Da KANN man schonmal von Vorsatz ausgehen.

 

Ansonsten wird eine Verdopplung eher selten verfügt. Glaub es oder laß es. Ich muß mir nicht von einem dummen Sonstwas meinen Beruf und meine Erfahrungen erzählen lassen.

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Zudem noch ein seltsam günstiger Preis aus Italien: 357€ für +181?

Genau. Und ein Kollege mußte mal in der Schweiz für lächerliche paar Km/h (<10 km/h) zuviel über 40,- € löhnen. Aber es ist ja soooo günstig im Ausland.
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Ansonsten wird eine Verdopplung eher selten verfügt. Glaub es oder laß es. Ich muß mir nicht von einem dummen Sonstwas meinen Beruf und meine Erfahrungen erzählen lassen.

 

Na wenn de dir Mühe gibst und dich hier schön fleißig weiter bildest, klappts vielleicht ja noch mit dem Status "dummes Sonstwas" vor der Pensionierung :lesen:

Ein NRW :cop01:, der sich am lebenslangen Lernen übt, obwohl es keiner von ihm verlangt :notworthy:

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Keine Sorge, den Rang werde ich Dir ganz sicher nicht streitig machen. Dafür hast Du zu lange "dummes" geschrieben. ^_^

 

Und jetzt muß ich Deinen Kindergarten leider wieder verlassen. Ich bin mir aber sicher, daß Du ggf. auch alleine weiterspielen kannst. ;)

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Es haben sich schon andere, weitaus Bessere versucht..... bei Dir und für Dich hab ich nur eines übrig: :yawn: . Wenn Du irgendwann mal erwachsen sein solltest, darfst Du gern wieder anklopfen.

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Super auch, wie es uns schon immer nen feuchten interessiert

Da isses wieder, das Problem mit den Personalpronomen.

 

wenn die Foren :cop01: hier meinen oberlehrerhaft ihren kleinen Dunstkreis als Referenz aufdrücken zu wollen, wovon die Hälfte höchstwahrscheinlich auch nur erstunken und erlogen ist.

Stimmt. Die :cop01: können einfach nicht den Überblick haben, so wie ihn z.B. Du oder m3_ et al haben. Und weil Du diesen Überblick hast, kannst Du das höchstwahrscheinlich getrost streichen. Mit Deinem Überblick muß Dir doch klar sein, daß die mindestens die Hälfte ihrer Geschichten erfinden. Und bei der anderen Hälfte lügen sie.

 

Wo liegt Höxter gleich nochmal?

Direkt neben Deiner Lesekompetenz (oder sollte es doch ein Verständnisprobelm sein?), die Du offenbar auch nicht gefunden hast. Sonst wäre Dir doch sicher beim (W)örtchen Hamm etwas aufgefallen, oder?

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Stimmt. Die :cop01: können einfach nicht den Überblick haben, so wie ihn z.B. Du oder m3_ et al haben. Und weil Du diesen Überblick hast, kannst Du das höchstwahrscheinlich getrost streichen. Mit Deinem Überblick muß Dir doch klar sein, daß die mindestens die Hälfte ihrer Geschichten erfinden. Und bei der anderen Hälfte lügen sie.

 

Solang sie Rumpelstilzchen wie dir gerecht werden, machen sie ihren Job wohl ausreichend :cool:

 

 

 

Direkt neben Deiner Lesekompetenz (oder sollte es doch ein Verständnisprobelm sein?), die Du offenbar auch nicht gefunden hast. Sonst wäre Dir doch sicher beim (W)örtchen Hamm etwas aufgefallen, oder?

 

Die Reaktion ist zwar der übliche Blödsinn, aber wenigstens hast du jetzt ne Quelle wohl ansatzweise erfasst und die Leseschwäche kurzzeitig überwunden :licht:

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Solang sie Rumpelstilzchen wie dir gerecht werden, machen sie ihren Job wohl ausreichend :cool:

 

Man kann ja unterschiedliche Ansichten haben, diskutieren oder gar streiten. Ich finde es jedoch komplett danneben, wenn es in persönliche Beleidungen ausartet. Das muss doch nicht sein.

 

 

Selbst wenn das hier nicht dienübelste Beleidung war, mag ich das nicht.

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Solang sie Rumpelstilzchen wie dir gerecht werden, machen sie ihren Job wohl ausreichend :cool:

Man kann ja unterschiedliche Ansichten haben, diskutieren oder gar streiten. Ich finde es jedoch komplett danneben, wenn es in persönliche Beleidungen ausartet. Das muss doch nicht sein.

 

Wieso? Laß ihn doch. Jeder blamiert sich halt so gut er kann. Und @muniX089 hat das halt perfektioniert.
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Hallo, Bluey,

...... ist es bedauerlich, daß davon nicht auch Gebrauch gemacht wird, um den ein oder anderen Vollpfosten mal ein wenig einzubremsen.

wie es bei unseren Kollegen mit den mobilen Messgeräten gehandhabt wird, kann ich nicht sagen aber bei den Lasermessungen auf der Autobahn in unserem Bereich wird bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen recht oft von Vorsatz ausgegangen.

 

Das ist allerdings kein Automatismus der Bußgeldstelle, sondern liegt am einzelnen Messbeamten, der in seiner Anzeige den Vorsatz mit aufnimmt, wenn er an einer Stelle gemessen hat, an der schon mehrfach auf die zHG hingewiesen wurde, und bei uns wird eigentlich nur an solchen Stellen gemessen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich denke, wenn man sich nicht zur Sache äußert, dann wird der Meßbeamte den Vorsatz nicht prüfen können... jedoch muss der Raserbkonsequent zur Sache schweigen, unbedarftes erzählen kann schon doof laufen... oder man muss auf Tatvorwurf so reagieren und antworten, dass die Fahrlässigkeit auf der Hand liegt.

 

Der Bürger ist zu doof.

Schreibt er im Internet, man redet nicht mit der Polizei und bezieht das auch auf den Tagesgruß oder er plappert doch drauf los.

 

Zur Sache konsequent schweigen.... oder wissen, was man tut...

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Hallo, Blaulicht,

 

die Aussage des Betroffenen ist für den Vorsatzvorwurf nicht notwendig.

 

Es reicht aus, wenn er schon mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrszeichen passiert hat und dann mit einer hohen Überschreitung gemessen wird (im Verwarnungsbereich würde weiter von Fahrlässigkeit ausgegangen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Blaulicht,

Es gibt so Sachen, die man dann mit einem Richter besprechen sollte.

da der Polizeibeamte lediglich den Vorsatz aufführt, nicht aber darüber urteilt, läuft es so oder so auf die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. des Richters hinaus, wobei die Erfahrung gezeigt hat, dass sie den Vorsatz nur sehr selten wieder herabstufen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und @muniX089 hat das halt perfektioniert.

 

Manche perfektionieren es auch, sich ihr gesamtes Berufsleben mit Leidenschaft zu blamieren. Auch das ist berechtigt - jeder braucht sein Auskommen, auch wenn er sonst eben nicht sonderlich viel drauf hat ;)

 

 

 

Selbst wenn das hier nicht dienübelste Beleidung war

 

Das ohnehin

Auch ne ordentliche wäre es hier höchstens, wenn mir zumindest seine Körpermaße bekannt wären.

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da der Polizeibeamte lediglich den Vorsatz aufführt, nicht aber darüber urteilt, läuft es so oder so auf die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. des Richters hinaus, wobei die Erfahrung gezeigt hat, dass sie den Vorsatz nur sehr selten wieder herabstufen.

So ist das im Süden auch üblich

Ein überschlauer @bluey nimmt eben das gnädige Abzockland NRW als Referenz für den kompletten Staatenbund. 5m hinter dem Schild ists dann halt vielleicht doch nicht immer Vorsatz,

 

 

 

Es reicht aus, wenn er schon mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrszeichen passiert hat und dann mit einer hohen Überschreitung gemessen wird

 

Für Straubing (Bayern) ist die Sache auf einer Non-2x2 Strecke von vornherein klar. Man kommt vom Vorsatz nur noch weg wenn die bauliche Trennung da war und vorher noch ne Auffahrt war bzw. nur 1 Schild passiert wurde.

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@munix089: So ist der @bluey halt auf seiner Provinzinsel in NRW. Er kennt ja nicht einmal Radarwarn-Schilder im Ausland, meint aber, er sei der Nabel der Welt.

 

@bluey: Die automatisierte Vorsatzunterstellung ist doch inzwischen ein riesen Geschäft geworden. Unterstützt von Gerichten loten die Bußgeldstellen immer weiter die Grenzen aus. Man kann so schon eh im Netz zappelnde Fische wunderbar weiter aufpimpen. Ein exzellentes Geschäftsmodell! Und erst neulich gab es irgendwo (meine eine TV-Sendung über Meßmurks) doch einen Bußgeldbescheid von der A3 in der Niederbayern mit über 1100 Euro zu sehen, Flat in Baustelle :80: mit Hinweis Verdopplung wegen Vorsatz bei 4 x :80: in Baustelle.

:nolimit:

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So ist das im Süden auch üblich

Ein überschlauer @bluey nimmt eben das gnädige Abzockland NRW als Referenz für den kompletten Staatenbund. 5m hinter dem Schild ists dann halt vielleicht doch nicht immer Vorsatz,

Dein Problem ist: Du sabbelst viel zu viel Müll, ohne einen Hauch von Ahnung (Materie / Realität). Aber hauptsache, Du gibst Deinen Senf dazu. Soviel zur lebenslangen Blamage. Hast Du mal wieder fein bestätigt.
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@munix089: So ist der @bluey halt auf seiner Provinzinsel in NRW. Er kennt ja nicht einmal Radarwarn-Schilder im Ausland, meint aber, er sei der Nabel der Welt.

Ganz genau. Denn Du überschlauer Möchtegernpromovierer hast ja auf Deiner kleinen Untertasse den totalen Überblick. Erschreckend, daß jemand mit Deiner scheinbaren Intelligenz dermaßen viel Blödsinn ins Netz schwurbelt. Da hätte ich weiß Gott wesentlich mehr erwartet.

 

Die automatisierte Vorsatzunterstellung ist doch inzwischen ein riesen Geschäft geworden. Unterstützt von Gerichten loten die Bußgeldstellen immer weiter die Grenzen aus. Man kann so schon eh im Netz zappelnde Fische wunderbar weiter aufpimpen. Ein exzellentes Geschäftsmodell! Und erst neulich gab es irgendwo (meine eine TV-Sendung über Meßmurks) doch einen Bußgeldbescheid von der A3 in der Niederbayern mit über 1100 Euro zu sehen, Flat in Baustelle :80: mit Hinweis Verdopplung wegen Vorsatz bei 4 x :80: in Baustelle.

Darf ich richtig annehmen, daß solches sich beleghaft in Deiner ominösen Bibliothek wiederfindet, in die Du jedoch niemanden hineinschauen läßt? Und das Du über sonstige Belege ohnehin mal wieder nicht verfügst bzw. diese nicht anzugeben in der Lage bist?

Ok, verstanden. Soviel dazu. Auch für Dich gilt leider: hauptsache, man hat was dazu geschrieben. Und sei es auch der größte Schwachsinn!

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@bluey: Deine Annahme ist teils richtig. Ich habe den Beleg (Screenshot gemacht), finde ihn aber im Moment nicht in meiner riesigen Bibliothek (Unterabteilung Dateien). Ich habe noch nie behauptet, ich hätte ein umfassenden Überblick über alles. Siehe doch den Fall mit seltenem :110: - Schild auf BAB. Dann war dies in meinem großen Wirkungskreis halt noch nicht dabei. Wenn jemand aber schreibt, er hätte noch nie Radarwarnschilder im Ausland gesehen, dann läßt dies tief blicken.

 

Und nochmal, ich hatte es auch schon früher mal geschrieben, die Thematik "Geschichtliche Entwicklung der Vorsatzahndung bei Geschwindigkeitsübertretungen" ist mindestens eine Studienarbeit wert. Du weißt, Abzocke ist Ländersache, also andere Länder andere Sitten, man müßte also jedes Bundesland mti seiner eigenen Bußgeldstellen-"Handschrift" separat bearbeiten.

:nolimit:

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@bluey: Deine Annahme ist teils richtig.

Kleine Korrektur meinerseits.

 

Ich habe den Beleg (Screenshot gemacht), finde ihn aber im Moment nicht in meiner riesigen Bibliothek (Unterabteilung Dateien).

Klar. Hab ich ja schon geschrieben, vermutet, nichts anderes erwartet. Wie immer halt.

 

Ich habe noch nie behauptet, ich hätte ein umfassenden Überblick über alles. Siehe doch den Fall mit seltenem :110: - Schild auf BAB. Dann war dies in meinem großen Wirkungskreis halt noch nicht dabei. Wenn jemand aber schreibt, er hätte noch nie Radarwarnschilder im Ausland gesehen, dann läßt dies tief blicken.

Hab ich solches geschrieben? Selbst wenn, dann bezog sich das auf die Gegenden, in denen ich im Ausland war. Oder möchtest Du behaupten, solcher Schilder stünden da alle paar Meter und man könne ihnen gar nicht aus dem Weg gehen?!

 

Und nochmal, ich hatte es auch schon früher mal geschrieben, die Thematik "Geschichtliche Entwicklung der Vorsatzahndung bei Geschwindigkeitsübertretungen" ist mindestens eine Studienarbeit wert. Du weißt, Abzocke ist Ländersache, also andere Länder andere Sitten, man müßte also jedes Bundesland mti seiner eigenen Bußgeldstellen-"Handschrift" separat bearbeiten.

Und Dir wurde wie schon so oft gesagt, Dich doch einfach mal mit so einer Studie zu beschäftigen und die Ergebnisse anschließend zu präsentieren. Hattest Du vor vielen vielen Jahren ja während der angeblichen Doktorarbeit auch ja auch in Aussicht gestellt bzw. behauptet. Nun? Wo sind oder bleiben denn die Ergebnisse? Oder möchtest Du etwa einräumen, daß Du selbst nach über 10 Jahren noch keine Ergebnisse hast?

 

Aber Du erwartet wie immer, daß andere für Dich die Arbeit erledigen. Nö! Du behauptest, Du belegst. Und nicht anders ist es bei einer Studie. Du möchtest eine, also leg los.

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Dein Problem ist: Du sabbelst viel zu viel Müll, ohne einen Hauch von Ahnung (Materie / Realität). Aber hauptsache, Du gibst Deinen Senf dazu. Soviel zur lebenslangen Blamage. Hast Du mal wieder fein bestätigt.

 

Getroffene Hunde.... mal wieder

 

In deiner Liste "Ich hab keine Ahnung von..." kannste hiermit auch beim Thema Vorsatz einen Haken machen.

Unterhalb den von @m3 erwähnten Themen und mir fällt auch noch spontan ein weiteres altes ein "Rechtliche Möglichkeit der Limiterhöhung auf :120: bei Straßen ohne bauliche Trennung".

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In deiner Liste "Ich hab keine Ahnung von..." kannste hiermit auch beim Thema Vorsatz einen Haken machen.

Deie Einsicht ist ein guter Anfang. Aber warum sollte Bluey eine Liste der Themen führen, von denen Du keine Ahnung hast?

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