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Hallo,

 

Zunächst mal weis ich das es mein Problem ist und suche hier direkt nach Hilfe bevor es zu spät ist.

Natürlich kann man sich immer an die Geschwindigkeit halten, für die die diesen Ratschlag evtl geben.

 

Nun zum Problem, wir waren mit dem Firmenwagen auf einem Seminar , haben uns bis auf dieses eine mal an die Geschwindigkeit gehalten und Zack ging das rote Licht an.

Es war freie Begrenzung auf der Autobahn, ich weis es nicht mehr genau aber ich war der Meinung es wurde 100 und dann unmittelbar 20-50 Meter später direkt 80 und unter dem Schild stand der Blitzer. Da hat ich meine ich noch gute 140 drauf in der 80er?

 

Nun zum Problem , bin letztens privat schon erwischt worden und somit Wiederholungstäter, habe vor 2 Monaten privat 2 Punkte erhalten und Vorsatz 508 Busgeld , 1 Monat den Lappen weg.

Aber dieses Mal kommt das schreiben ja auf die Arbeit was nicht gerade von Vorteil ist die melden mich ja direkt das ich gefahren bin , steht ja auch im fahrtenbuch und war der einzige der in dem Wagen überhaupt fahren hätte können (Rest hatte kein Lappen).

Ich weis sicher das ich eine Sonnenbrille auf hatte aber das wird wohl nicht viel nützen ?

Die Tat war letzten Freitag 24. März in einem Kreis wo ich normal nie fahre.

 

Hat jemand Ratschläge, gute Lösungsansätze für mich ?

 

Bin euch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Problem2

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Nun zum Problem, wir waren mit dem Firmenwagen auf einem Seminar , haben uns bis auf dieses eine mal an die Geschwindigkeit gehalten und Zack ging das rote Licht an.

Ja, das Leben ist hart. Man verhält sich immer korrekt, nur eben einmal nicht und genau dann erwischen einen diese Abzocker. Manchen Menschen passiert sowas sogar mehrfach.

 

Es war freie Begrenzung auf der Autobahn, ich weis es nicht mehr genau aber ich war der Meinung es wurde 100 und dann unmittelbar 20-50 Meter später direkt 80 und unter dem Schild stand der Blitzer. Da hat ich meine ich noch gute 140 drauf in der 80er?

Es wäre sicher hilfreich, etwas genauere Infos zu haben. M.E. gibt es kein :nolimit:, aus dem ohne Zwischenschritt :100: wird, und auch das :80: ist regelmäßig weiter entfernt. Falls der Blitzer tatsächlich direkt unter dem :80:-Schild stand, dürfte noch im :100:-Bereich gemessen worden sein.

 

Hat jemand Ratschläge, gute Lösungsansätze für mich ?

Wenn der Verantwortliche Deiner Firma nicht lügen will (und warum sollte er das tun?), sollte das Thema eigentlich durch sein. Je nach gemessener Geschwindigkeit wirst Du zahlen und Punkt sammeln oder (zusätzlich) Deine Erfahrungen mit dem Leben ohne FE auffrischen dürfen.

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Hallo Problem2, herzlich Willkommen im Radarforum.

Wenn dein AG deinen Namen nennt ist der Fall in den allermeisten Fällen gelaufen. Ob mit oder ohne Sonnenbrille. Du musst auf denn Anhörungsbogen warten.

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Moin Moin

 

 

haben uns bis auf dieses eine mal an die Geschwindigkeit gehalten

Du meinst vermutlich, daß du nur einmal erwischt wurdest?

 

 

Wie weit muss er rechtlich hinter einem Schild sein gibt es da Vorschriften ?

Das hängt u.a. vom verwendeten Messgerät und dem Bundesland ab. In NRW z.B. gibt es da keine vorgeschriebenen Abstände.

 

 

 

Gruß

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Ja da waren es mit Sicherheit keine 150m hinterm 80er Schild und ich wette sie haben in der 80er gemessen. In der 100er wäre vermutlich das Bußgeld nicht so hoch.

 

Nein wirklich Karma , ganze Zeit Limit eingehalten und dort einmal ausrollen lassen und direkt erwischt. Komme natürlich aus BW.

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jetzt warte doch erstmal den Brief ab, in dem steht wieviel zu gefahren bist. Ich kenn das, wenn man die Karre voll Kollegen hat, und alle quatschen, kann schon sein, dass man nicht alle Schilder mitbekommt.

Normal ist aber auf der BAB, dass immer ein Geschwindigkeitstrichter ausgeschildert wird, also :120: dann :100: dann evtl :80:

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In der 100er wäre vermutlich das Bußgeld nicht so hoch.

 

 

Wenn mehr "Ausroller" abgezockt werden können vorwerfbare 100 am Schild :80: dennoch rentierlicher sein als direkt vor einer möglichen Verschwenkung. Außerdem kenne ich auf BW Bahnen nur noch die PSS im Einsatz also nochmals minus 50 meter - die Tat wurde also höchstwahrscheinlich dann unter :100: begangen

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Trotz 6 Jahren grün hat man in BW noch keine so schlimmen Zustände.

Schlimm sind solche Zustände nur für jene, die sich schlimm verhalten.
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[quote name="muniX089" post="875327" die Tat wurde also höchstwahrscheinlich dann unter :100: begangen

 

Reine Spekulation!

Der TE kann nur auf den Anhörungsbogen warten. Dann kann er weiter sehen!

Oder hast du eine funktionierende Glaskugel?

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Schlimm sind solche Zustände nur für jene, die sich schlimm verhalten.

 

Es ist ja hinreichend bekannt, dass auch die schlimmsten Diktatoren ihre treuen Diener haben :notworthy:

 

 

 

Reine Spekulation!
Oder hast du eine funktionierende Glaskugel?

 

Wenn der TE sich so bombensicher ist, kann man ihm ja wohl das Wahrscheinliche aufzeigen

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Hallo, rth,

[quote name="muniX089" post="875327" die Tat wurde also höchstwahrscheinlich dann unter :100: begangen



Reine Spekulation!
Der TE kann nur auf den Anhörungsbogen warten. Dann kann er weiter sehen!
Oder hast du eine funktionierende Glaskugel?

wenn der Blitzer tatsächlich unter dem Schild, bzw. unter der Schilderbrücke mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h stand, sagt schon die Logik, dass noch im 100er - Bereich gemessen wurde, denn die Messanlage stand dann noch vor dem Schild.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und wenn TE sagt es waren "keine 150 Meter" im 80 Bereich dann spricht das eher für 80.

 

Wer kommt eigentlich auf die Idee es könnte keine :nolimit::100::80: geben?

 

 

Die VwV

(auf die man sich im Zweifel als gemeiner Autofahrer nicht wirklich berufen kann da sie eben für die Verwaltung ist)

lässt es zu.

Vor allem bei Baustellen die vorangekündigt sind ist so etwas durchaus üblich.

Und habe ich schon oft gesehen.

 

Möglich wären auch :nolimit::120::80: ohne 100er Zwischenschritt. Mit mehr Abstand.

Üblich sind aber die 20er Schritte, habe sowas noch nie gesehen.

 

 

Wer als kultivierter Schnellfahrer schneller als Richtgeschwindigkeit fahren will muß bei einem Schild

logischerweise mindestens mit :120: rechnen. Wenn dort jetzt ein 20 km/h niedrigeres :100: steht sollte

das ab Erkennen niemand vor ernsthafte Schwierigkeiten stellen.

 

Wenn doch...

Rest kann sich jeder denken.

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Hab nochmal den Kollegen gesprochen der meinte er stand kurz hinter dem 80er Schild. Problem ist das ich da leider nicht mehr hinkomme , sonst würd euch Fotos machen. Da war keine 120er vorher. Frei-100-80 und dann von 3 auf 2 Spurig in Form von ner Baustelle.

Melde mich wenn ich in 3 Wochen den Bogen erhalte 😄

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@Sobbel

Du meinst vermutlich, daß du nur einmal erwischt wurdest?

Das gilt aber nur für diese Fahrt...

 

 

Nun zum Problem , bin letztens privat schon erwischt worden und somit Wiederholungstäter, habe vor 2 Monaten privat 2 Punkte erhalten und Vorsatz 508 Busgeld , 1 Monat den Lappen weg.

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Ein Hinweis noch an den TE... solltest Du Dich erneut im Fahrverbotsbereich aufhalten wird dieses mit Rechtskraft des BGB (14 Tage nach Zustellung) beginnen, Du hast dann keinerlei Fristen mehr..

Auch dürfte das Bußgeld angemessen erhöht werden, heißt meist, dass es verdoppelt wird..

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Du hast dich schon mindestens das zweite Mal nicht an die Geschwindigkeit gehalten. Zumindest bist du jetzt das zweite Mal erwischt worden.

 

Einen Tipp habe ich natürlich auch:

 

Nach Zahlung des Bußgeldes und dem Fahrverbot die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten!

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M.E. gibt es kein :nolimit:, aus dem ohne Zwischenschritt :100: wird,

@biber ebenso @zorro69: Läßt tief blicken :whistle: , über Eure BAB-Experience.

 

@problem2: Wenn :B): , vielleicht waren deine Sonnenblenden auch unten :ph34t: . Also, im Moment kannst nur Du abwarten, ob was kommt. Falls der Fahrer dann tatsächlich identifiziert werden sollte, kannst Du immer noch mittels RA/Gutachter die gesamte Messung auf Fehler durchleuchten (sowie das Rechtskraftdatum steuern). Gerade PSS wird nicht überall mehr als "standardisiertes" Meßverfahren angesehen.

:nolimit:

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Blaulicht was machen Leute wie du hier im Forum ? Leute wie du machen mit ihren dummen Gerede nur den anderen Leuten das Leben schwer...

für nen neuling, benimmst du dich gegenüber nem alten hasen .....

Wo hat er Unrecht?

Dass du, wenn du noch etwas Freude am Fahren haben willst, dich bei Gelegenheit mal an die Regeln halten solltest?

Es gibt Behörden, die überlegen beim dritten FV, ob der Fahrer noch die charakterliche eignung besitzt..

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Es gibt Behörden, die überlegen beim dritten FV, ob der Fahrer noch die charakterliche eignung besitzt..

 

Ich drücke es für den TE mal etwas ääähhh einfacher aus...

 

"Es gibt Behörden, die überlegen beim dritten Fahrverbot ob Du mal zum Idiotentest gehen solltest..."

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Es gibt Behörden, die überlegen beim dritten FV, ob der Fahrer noch die charakterliche eignung besitzt..

 

Ich drücke es für den TE mal etwas ääähhh einfacher aus...

 

"Es gibt Behörden, die überlegen beim dritten Fahrverbot ob Du mal zum Idiotentest gehen solltest..."

Nicht ganz richtig. Es gibt Behörden,die ordnen nach dem 3. Fahrverbot eine Überprüfung an. Dagegen kannst du dann Klagen. Erfolgsaussichten?

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Ja wie funktioniert das, die haben mir beim ersten Fahrverbot Vorsatz vorgeworfen, dann musste ich statt ca. 240€-> 508€ bezahlen.

 

Aufgrund der 60 zuviel könnten sie mir ja jetzt wieder Vorsatz vorwerfen, verdoppelt es sich dann nochmal weil ich zum zweiten mal ein Fahrverbot habe, also auf 1000€? :schreck::schreck:

 

Dann wüsste ich wenigtens wieder in welchem Land ich bin. Habe die letzten Tage ein Busgeldbescheid aus Österreich in die Hand bekommen von einem aus der Firma, 37 oder sowas ähnliches zuschnell, gab 60€ Busgeld, danke Deutschland :dribble:

 

Melde mich sobald ich den Bescheid kriege, nehme aufjedenfall die Rechtschutz mit rein dieses mal, da dort mit Sicherheit nicht alles rechtens war...

 

 

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Nebenbei gibt es Länder, dagrgen ist es Deutschland wirklich sehr sehr billig.

 

Das hast du wohl in irgendwelchen Schmierblättern aufgeschnappt. Dort berichtet man gerne von den Höchstsätzen. In der Realität werden die aber üblich bei flotter Zahlung von vornherein halbiert, wohingegen in Deutschland der Regelsatz schnell mindestens verdoppelt wird - siehe die Berechnung @Problem2

 

Wirklich preiswert sind nur Verwarnungen.

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Dafür hast du bestimmt etwas belegbares?!

Also dass die teuren Preise einger Länder von vornerein halbiert werden und eine Statistik, dass in Deutschland schnell verdoppelt wird.

 

Oder ist das vom Stammtisch oder einem anderen Schmierblättchen?

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Selbstverständlich: https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-spanien/

 

Hier auch noch die Tarife aus F als Beispiel:

http://www.radars-auto.com/contravention/amendes-exces-de-vitesse.php

 

Insbesondere der letzte Punkt >50kmh mit den 1500 ist interessant. In Reportagen kassieren sie dafür immer genau 750.

Dass in D dafür die Vorsatzverdoppelung mittlerweile zwangsläufig genommen wird ist hinreichend bekannt.

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In der Realität werden die aber üblich bei flotter Zahlung von vornherein halbiert

Klingt interessant. Sind die dann niedriger als vergleichbare Bußgelder in D? Und hast Du für üblich und halbieren handfeste Belege, genauso wie für

wohingegen in Deutschland der Regelsatz schnell mindestens verdoppelt wird

oder hast Du das

wohl in irgendwelchen Schmierblättern aufgeschnappt

?

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Sind die dann niedriger als vergleichbare Bußgelder in D? Und hast Du für üblich und halbieren handfeste Belege

 

Wenn man halbwegs lesen bzw. kapieren könnte, wüsste man dass oben schon Quellen stehen - z.B. 90€ für bis +49

 

Gerne eine weitere extra für Dich, hier 145€ bis +65 auf Autobahnen: http://www.radars-auto.com/contravention/amendes-exces-de-vitesse/luxembourg/

 

Tagesaktuell, auch extra für Dich, zum Thema Regelsatz:

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Autofahrer-111-km-h-zu-schnell-id41105531.html

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Wenn man halbwegs lesen bzw. kapieren könnte, wüsste man dass oben schon Quellen stehen - z.B. 90€ für bis +49

Du bist Dir doch sicher, daß das eigentlich bei allen, die Deine Behauptungen hinterfragen, auf jeden Fall aber definitiv bei mir mit dem lesen und kapieren nicht mal halbwegs klappt. Schon gar nicht, wenn Du irgendwelche französischen Texte verlinkst. Und das Beispiel aus Spanien enthält leider auch keine Angaben dazu, wie hoch die Strafen sind - der Text lässt lediglich den Schluss zu, daß D eher günstiger ist. Aber Du wirst sicher noch andere Quellen haben.

 

Gerne eine weitere extra für Dich, hier 145€ bis +65 auf Autobahnen

Sehr schön. Scheint in Luxemburg tatsächlich günstiger zu sein als in D. Wobei ich auch diesen Text nicht verstehe und daher nicht weiß, ob noch weitere Maßnahmen drohen.

 

Tagesaktuell, auch extra für Dich, zum Thema Regelsatz

Tut mir leid, ich finde den Begriff in dem Artikel nicht. Kannst Du mir helfen und dann erklären, was Du sagen wolltest?

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Aber Du wirst sicher noch andere Quellen haben

 

Selbstverständlich - hätte man aber auch selbst finden können, trotz Bildungslücke, da ja mit Landesflagge verlinkt wird:

http://www.radars-auto.com/contravention/amendes-exces-de-vitesse/espagne/

 

Überschrfit, extra für Dich übersetzt:

8kmh Toleranz bis 90, drüber 10%

50% Rabatt innerhalb 20 Tagen

 

 

 

Wobei ich auch diesen Text nicht verstehe und daher nicht weiß, ob noch weitere Maßnahmen drohen

 

Keine Sorge, das sind nur kleine Verwarngelder. Drüber entscheidet ein Richter, bis zum deutschen Doppelpreis ist aber noch ordentlich Luft.

 

 

 

Tut mir leid, ich finde den Begriff in dem Artikel nicht

 

Na dann probiers doch mit den Zahlen, wenn du mit Wörtern nicht so gut kannst :dribble:

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Das ist doch auch wieder ausländisch. Aber ich vertraue Deiner Expertise und glaube nunmehr, daß es einfach günstiger ist, im Ausland mit dem Gasfuß gegen den obrigkeitlichen Staat zu rebellieren als in D.

 

Wobei - das mit dem Regelsatz, stand das auch in dem ausländischen Text?

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Also ich kenne jedenfalls kein einziges Land, wo man sich irgendwie Gedanken drüber macht aus welchen Gründen die Tat begangen wurde.

Du kannst aber natürlich gerne eines raussuchen - mit Quelle versteht sich

Deutschland. Exemplarisch: § 211 II StGB.

 

Suchst Du jetzt das mit dem Regelsatz raus?

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Deutschland. Exemplarisch: § 211 II StGB.mögl

 

Nochmal Problem "Blöd stellen" oder "Leseverständnis" oder gar "Bildungslücke"?

 

Du suchst bitte eine Bußgeldverordnung irgendeines Landes deiner Wahl raus, wo es einen Regelsatz mit möglichem Vorsatzvorwurf und einer draus resultierenden Erhöhung gibt

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Italien NACHTS SIND VERSTÖSSE TEURER

SKANDINAVIEN: 430 EURO FÜR 20 KM/H ZU SCHNELL

SCHWEIZ: FÜR SCHNELLES FAHREN INS GEFÄNGNIS

TS = Tagessatz (Berechnung nach Monatsverdienst; in Finnland Höchststrafe 120 TS)

* Promillegrenze teils niedriger für Fahranfänger und Berufskraftfahrer

** nachts Bußgelder um ein Drittel höher

*** schon beim ersten Verstoß Führerscheinentzug möglich

 

 

http://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_55015060/bussgelder-im-ausland-neue-regel-in-italien.html

 

 

Bei den Preisen die Wörter ab und bis suggerieren dass es da etwas ähnliches wie Vorsatz, Fahrlässigkeit gibt.

... oder halt Nachts, Fahranfänger, etc

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