wolle63 115 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Hi, So viel zum Thema Prüfung der Beschilderung vor der Messung und Dokumentation derselben...... http://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/polizei-schild-weg---geblitzt Am härtesten finde ich die Aussage des Polizeisprechers: "Polizeisprecher Joachim Albrecht empfiehlt den Betroffenen, sich schriftlich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Dann wird entschieden." Was gibts denn da zu entscheiden? Wenn kein Schild da war, dann haben die Herrschaften, die sich da postiert haben, einen sowas von Fehler gemacht! Alle Bescheide, die sich auf eine Geschwindigkeit <100 beziehen, haben gar nicht geschrieben zu werden! kopfschüttelnde GrüßeWolle 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Da es auch vorkommt, daß so ein schönes Schild gern nachträglich entfernt und dann behauptet wird, es hätte schon zum Zeitpunkt der Messung gefehlt, empfiehlt es sich (wie ohnehin vorgeschrieben), die Beschilderung auch nach der Messung zu kontrollieren. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 22, 2017 Author Report Share Posted March 22, 2017 Tja, aber auch das wurde hier offenbar nicht gemacht.Und da sich diverse Autofahrer beschwert haben, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es bereits bei Beginn der Messung nicht (mehr) da war.Dass es während der Messung geklaut wurde, scheidet zu 100% aus, dafür ist das ganze Gebiet viel zu übersichtlich. So tief können nicht mal die Beiden geschlafen haben, dass sie das nicht bemerkt hätten. Das ganze Tempolimit ist sowieso Unfug. Die Stelle ist weit einsehbar, auch die einmündende "Straße" (wegen der es eingerichtet wurde) geht quer über einen Acker, kurz davor und dahinter ist ohnehin 70 bzw. 50.Da es nur ein temporäres Limit ist, mussten die geblitzten Fahrer auch davon ausgehen, dass es, weil das Schild weg war, aufgehoben wurde. Aber es ist halt wie immer. Die Polizisten machen die Fehler und die Autofahrer "dürfen" sich drum kümmern, nicht bestraft zu werden..... Grüße Wolle 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Am härtesten finde ich die Aussage des Polizeisprechers: "Polizeisprecher Joachim Albrecht empfiehlt den Betroffenen, sich schriftlich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Dann wird entschieden."Bei ist die Polizei für das OWI-Verfahren nicht zuständig. Wenn das in Sachsen-Anhalt auch so ist, ist der Polizeisprecher der falsche Ansprechpartner und ganz sicher auch nicht derjenige, der darüber zu entscheiden hat, ob Beschiede verschickt werden oder nicht. Was gibts denn da zu entscheiden?Genau das:Wenn kein Schild da war, dann haben die Herrschaften, die sich da postiert haben, einen sowas von Fehler gemacht!Denn das kein Schild da war, ist genauso Spekulation wie dasTja, aber auch das wurde hier offenbar nicht gemacht.Und da sich diverse Autofahrer beschwert haben, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es bereits bei Beginn der Messung nicht (mehr) da war.Dass es während der Messung geklaut wurde, scheidet zu 100% aus, dafür ist das ganze Gebiet viel zu übersichtlich.Wie schön, daß Du das so genau weißt. Die 'Begründung'So tief können nicht mal die Beiden geschlafen haben, dass sie das nicht bemerkt hätten.ist allerdings nichts anderes als das übliche die-doofen-Beamten-Penner-Gepöbel und daher nicht ernstzunehmen. Das ganze Tempolimit ist sowieso Unfug.Na endlich kommen wir zum Kern der Sache. Immerhin kommst Du ohne Abzocke-Krakeele aus, das ist erfreulich. Trotzdem die Standardfrage: was haben Dir die Verantwortlichen mitgeteilt, warum dort ein Limit angeordnet wurde? Da es nur ein temporäres Limit ist, mussten die geblitzten Fahrer auch davon ausgehen, dass es, weil das Schild weg war, aufgehoben wurde.Wot? Wie wird denn ein nicht vorhandenes Limit aufgehoben? Aber es ist halt wie immer. Die Polizisten machen die Fehler und die Autofahrer "dürfen" sich drum kümmern, nicht bestraft zu werden....Das einzige, was wie immer ist, sind solche Pauschalurteile. Wenn die eingesetzten Beamten Fehler gemacht haben, müssen sie dafür in geeigneter Form gemaßregelt werden. Unabhängig davon sollte die öffentliche Diskussion dazu führen, daß die zuständige Verwaltung solange nichts unternimmt, bis die Angelegenheit geklärt ist. Das könntest Du ja in die Wege leiten, oder? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Dass es während der Messung geklaut wurde, scheidet zu 100% aus, dafür ist das ganze Gebiet viel zu übersichtlich. So tief können nicht mal die Beiden geschlafen haben, dass sie das nicht bemerkt hätten.Tja da wäre ich nicht so sicher. Habe auch schon ein paar Fotos direkt von den Gerätschaften gemacht und man hat mich nicht mitbekommen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Am härtesten finde ich die Aussage des Polizeisprechers: "Polizeisprecher Joachim Albrecht empfiehlt den Betroffenen, sich schriftlich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Dann wird entschieden."Bei ist die Polizei für das OWI-Verfahren nicht zuständig. Wenn das in Sachsen-Anhalt auch so ist, ist der Polizeisprecher der falsche Ansprechpartner und ganz sicher auch nicht derjenige, der darüber zu entscheiden hat, ob Beschiede verschickt werden oder nicht. Wenn die Polizei tätig war, dann werden die Verstöße von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei in Magdeburg (Technisches Polizeiamt Magdeburg) geahndet. --------------Allerdings sollte man meiner Meinung nach von Amts wegen einfach die Sache nicht auswerten. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Danke für die Info. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 22, 2017 Author Report Share Posted March 22, 2017 @Biber: Einfach mal die Örtlichkeit angucken und dann weiter Kakeln. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 @Biber: Einfach mal die Örtlichkeit angucken und dann weiter Kakeln.Nein, bitte nicht. Besagter Nutzer Obertroll sollte sich nur zu den Themen äussern, von denen er Ahnung hat.Also nichts mehr schreiben. 1 Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 ... und dann weiter Kakeln.An dieses kakelnde Hintergrundgeräusch wird man sich wohl gewöhnen müssen. Wie der Wiener sagt: Ned amol ignoriern. 2 Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Du hast ne Leseschwäche, oder? Denn das kein Schild da war, ist genauso Spekulation wie das... Eigentlich steht an dieser Stelle ein 50er-Schild, dieses Tempo wird für den Bereich von der anderen Seite aus ebenfalls eingefordert. Das Schild war jedoch verschwunden, offenbar geklaut. 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 22, 2017 Report Share Posted March 22, 2017 Habe auch schon ein paar Fotos direkt von den Gerätschaften gemacht und man hat mich nicht mitbekommen.Oder man hat Dich einfach stumpf ignoriert. Wenn ich bspw. mit dem ESO hier und da stehe, hält auch der ein oder andere an und macht Fotos. Soll er doch. Deshalb steige ich nicht aus oder mache mich sonstwie bemerkbar. Anders wäre es, würde er den Gerätschaften zu nahe kommen. 1 Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted March 23, 2017 Report Share Posted March 23, 2017 ... und dann weiter Kakeln.An dieses kakelnde Hintergrundgeräusch wird man sich wohl gewöhnen müssen. Wie der Wiener sagt: Ned amol ignoriern. Könnte man daraus ableiten das du schon in der Nähe warst. Falls das wieder einmal sein sollte, gib mir einfach Bescheid.Auf eine gscheite Stelzn und Budweiser dazu im Schweizerhaus bist du herzlichst eingeladen. http://www.schweizerhaus.at/ Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 23, 2017 Author Report Share Posted March 23, 2017 Ich bin da heute Vormittag lang gefahren. Das Schild ist immer noch weg. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 23, 2017 Report Share Posted March 23, 2017 Da es auch vorkommt, daß so ein schönes Schild gern nachträglich entfernt und dann behauptet wird, es hätte schon zum Zeitpunkt der Messung gefehlt, empfiehlt es sich (wie ohnehin vorgeschrieben), die Beschilderung auch nach der Messung zu kontrollieren.Einfache Frage: Wie wird diese Kontrolle dokumentiert? Foto mit Datum oder Haken im Protokoll? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 23, 2017 Author Report Share Posted March 23, 2017 Kann ja eigentlich nur letzteres sein..... Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 23, 2017 Report Share Posted March 23, 2017 In der Regel ist es letzteres. Wobei ich persönlich schon immer mehr dazu übergehe, diverse Kontrollstellen mit dem Handy zu fotografieren. Ansonsten reicht aber grundsätzlich der Haken im Protokoll völlig aus. Ich für mich weiß dann jedenfalls, daß ich es überprüft habe. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 23, 2017 Report Share Posted March 23, 2017 Einfach mal die Örtlichkeit angucken und dann weiter Kakeln.Mehr fällt Dir nicht ein? Bisschen schwach, selbst für Deine Verhältnisse. Du hast ne Leseschwäche, oder?Das ist durchaus möglich. Wenn Du aber nochmal und diesmal im Zusammenhang liest, wirst Du feststellen, daß die sich in diesem Fall nicht ausgewirkt hat. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 24, 2017 Author Report Share Posted March 24, 2017 Mir fällt schon mehr ein, aber ich füttere keine Trolle; Dich schon gar nicht. Grüße Wolle 2 Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 24, 2017 Author Report Share Posted March 24, 2017 So, es steht ein neues Schild da. Die Frage, die sich mir stellt: So ein Messprotokoll ist doch irgendwie ein "amtliches", gerichtsrelevantes Dokument? Was passiert demjenigen, der es wissentlich falsch ausgefüllt hat? Er hat ja nicht nur ein Dokument falsch ausgefüllt, sondern auch noch einen nicht unerheblichen Schaden verursacht!In der privaten Wirtschaft wäre sowas mindestens eine Abmahnung wert. Aber wenn ich die Antwort von @Bluey im anderen Fred nehme, laut der (angeblich) die Autofahrer ihre Unschuld beweisen müssen, dann habe ich wenig Hoffnung, dass da was passiert. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 24, 2017 Report Share Posted March 24, 2017 Wenn nachweislich und vor allem mindestens fahrlässig das Protokoll falsch ausgefüllt wurde, bekommt der betreffende Beamte einiges zu hören. Vllt muß er auch für den oder einen Teil des verursachten Schadens aufkommen. Möglich wäre es. Ganz sicher aber wird er nicht rausgeschmissen, nicht umgesetzt oder sonstwie unverhältnismäßig abgewatscht. Die Frage ist ja letztlich auch, ob er das Protokoll tatsächlich falsch ausgefüllt hat, d.h. daß das Schild auch schon zu bzw. vor Beginn der Messungen fehlte, oder ob es eher später, während/nach der/den Messungen entfernt wurde. Kurzer Rückgriff: Und da sich diverse Autofahrer beschwert haben, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es bereits bei Beginn der Messung nicht (mehr) da war.Nö, das heißt es ganz und gar nicht. Es kann genauso gut sein, daß man später bemerkte, daß das Schild fehlt und sich a) sicher war, daß es vorher auch schon fehlte oder b) es einfach eben behauptet. Dass es während der Messung geklaut wurde, scheidet zu 100% aus, dafür ist das ganze Gebiet viel zu übersichtlich.Was eher dafür spräche, daß es nachträglich entfernt wurde. Denn wenn das Gebiet so übersichtlich ist, hätte man dann nicht das Schild auch vom Meßstandort aus sehen müssen? Und hätte man es nicht auch sehen müssen, als man die Meßstelle anfuhr? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 24, 2017 Report Share Posted March 24, 2017 Mir fällt schon mehr ein, aber ich füttere keine Trolle; Dich schon gar nicht.Das Dir schon mehr einfällt, bezweifelt sicher niemand. Ich hätte wohl deutlich machen müssen, daß ich inhaltlich meinte - tut mir leid, mein Fehler. Ach, und der Troll-Vorwurf wird erkennbar immer dann gern genommen, wenn einem inhaltlich nichts einfällt. Die Frage, die sich mir stellt: So ein Messprotokoll ist doch irgendwie ein "amtliches", gerichtsrelevantes Dokument?Was ist denn ein "amtliches" Dokument? Ein Amtliches Dokument ist das Messprotokoll jedenfalls sicher nicht. Und um gerichtsrelevant zu sein, muß ein Dokument weder amtlich noch "amtlich" sein. Was passiert demjenigen, der es wissentlich falsch ausgefüllt hat?Das hängt ganz wesentlich davon ab, wie das Gericht so ein Messprotokoll einschätzt. Aber wenn ich die Antwort von @Bluey im anderen Fred nehme, laut der (angeblich) die Autofahrer ihre Unschuld beweisen müssenDie Antwort kannst Du nicht nehmen, weil es die nicht gibt. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Wenn nachweislich und vor allem mindestens fahrlässig das Protokoll falsch ausgefüllt wurde, bekommt der betreffende Beamte einiges zu hören. Vllt muß er auch für den oder einen Teil des verursachten Schadens aufkommen. Möglich wäre es. Ganz sicher aber wird er nicht rausgeschmissen, nicht umgesetzt oder sonstwie unverhältnismäßig abgewatscht. Die Frage ist ja letztlich auch, ob er das Protokoll tatsächlich falsch ausgefüllt hat, d.h. daß das Schild auch schon zu bzw. vor Beginn der Messungen fehlte, oder ob es eher später, während/nach der/den Messungen entfernt wurde.Wird bei Euch nicht zum Ende der Messung noch einmal die Beschilderung kontrolliert? Was eher dafür spräche, daß es nachträglich entfernt wurde. Denn wenn das Gebiet so übersichtlich ist, hätte man dann nicht das Schild auch vom Meßstandort aus sehen müssen? Und hätte man es nicht auch sehen müssen, als man die Meßstelle anfuhr?Wenn die Anfahrt über die BAB und nicht, wie gar nicht so selten, über Schleichwege, etc erfolgte. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Moin Moin Die Frage, die sich mir stellt: So ein Messprotokoll ist doch irgendwie ein "amtliches", gerichtsrelevantes Dokument?Das ausgefüllte und unterschriebene Messprotokoll ist m.M.n. eine Urkunde mit allen (auch strafrechtlichen) Folgen. Das hängt ganz wesentlich davon ab, wie das Gericht so ein Messprotokoll einschätzt.Das OLG Frankfurt hat am 26.08.2016 mit Az.: 2 Ss OWi 589/16 zum Messprotokoll sinngemäß folgendes erklärt:Das Messprotokoll kann gem. § 256 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 5 StPO als Erklärung bzw. Zeugnis über eine amtl. festgestellte Tatsache einer Ermittlungshandlung in der Hauptverhandlung verlesen werden. Das Messprotokoll hat schon ganz schön Gewicht bei Gericht. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 25, 2017 Author Report Share Posted March 25, 2017 Die Anfahrt zu dieser Messstelle erfolgt aus der anderen Richtung, man kommt also nicht an diesem Schild vorbei. Also hätte man sich, zumal es nur ein "temporäres", also auf so einem stsksigen Draht aufgestelktes Schild handelt, besonders gucken müssen! Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Wer schliesst denn eigentlich aus, daß da nicht die gemessen wurden?Sind da schon Bußgeldbescheide raus? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Wird bei Euch nicht zum Ende der Messung noch einmal die Beschilderung kontrolliert?Hatte ich - meine ich jedenfalls - irgendwo schon geschrieben: natürlich wird auch am Ende einer jeden Messung die relevante Beschilderung überprüft. Wenn die Anfahrt über die BAB und nicht, wie gar nicht so selten, über Schleichwege, etc erfolgte.Ich hab's noch nie gesehen, daß wer über die Schleichwege anfuhr (was nicht heißen soll, daß es nicht doch der ein oder andere macht). Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Ein klassischer Schleichweg zur BAB sind die Zufahrten zu Rastanlagen. Die sind halt nur für die Lieferanten gedacht, aber werden gerne "missbraucht". Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Soweit mir bekannt sind die regelmäßig beschrankt und die Schranken verschlossen. Aber natürlich gibt es auch Schlupflöcher, die aber idR nur (wenige) Ortskundige kennen. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 25, 2017 Author Report Share Posted March 25, 2017 Hi, @Sobbel: Es wurden definitiv die 50 gemessen. Seht auch in dem von mir verlinkten Beitrag (wenn Du ihn lesen würdest). Hier: http://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/radarfalle-geblitzte-empfiehlt-nicht-zahlen ist noch ein Beitrag.Wenn auf dieser nicht soooo extrem befahrenen Straße an dieser Stelle so viele (über 100) Autofahrer geblitzt wurden, da hätte eigentlich auch der (sorry) dümmste Polizist stutzig werden können......Ich finde die Argumentation von @Bluey immer noch mehr als abenteuerlich. Wie soll denn ein Autofahrer nach 2 oder 3 Wochen "glaubhaft nachweisen", dass da kein Schild gestanden hat?Weise mir doch mal bitte glaubhaft nach, dass Du am 24.2.2017 kein Brötchen gegessen hast. Es hat Dich jemand gesehen, dass Du beim Bäcker warst und welche gekauft hast. So, nun mal los!Um solche Schlamperei wie hier gar nicht erst einreißen zu lassen, wäre es doch ein Leichtes, Fotos von der Beschilderung (auf jeden Fall) nach und (idealer Weise auch vor) der Messung verpflichtend vorzuschreiben. So ein popliger Haken ist, wie man sieht, schnell gemacht......Ein Polizist ist ja immer zu Wahrheit verpflichtet, er würde also niiiiieeenicht lügen, wenn man ihn fragt, ob er wirklich geguckt hat, stimmts?! Schließlich hat er ja (außer in diesem Fall) nichts davon, wenn er lügen würde.Dass er mit seiner schlampigen Arbeitsweise nicht nur Steuergelder verschwendet, sondern auch etlichen Autofahrern einen unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand (und vielleicht sogar ein Fahrverbot) übergeholfen hat, das ist egal, oder wie?Ein Autofahrer darf lügen, also ist er per se unglaubwürdig(er als der Polizist), aber der Polizist darf ungestraft solche Aktionen abziehen. Wenn er lügt, dann glaubt man ihm schließlich von Hause aus.....Schöne heile Welt. GrüßeWollePS: Im Text steht übrigens was von einer Gefahr im "Kurvenbereich". Das ist falsch! Wenn man die Fotos sieht, die Straße geht da schnurgerade; es muss Einmündungsbereich (zu der Baustraße) heißen! 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 1. nein, der Polizist darf nicht lügen. Er ist Zeuge wie jeder andere auch und zur Wahrheit verpflichtet 2. ist IMO immer noch nicht klar, ob die Beschilderung bereits VOR der Messung fehlte, WÄHREND der Messung entfernt wurde oder eben erst NACH derselben. Du unterstellst hier aber permanent, daß die Beschilderung fehlte und der Polizist sie nicht vor/nach der Messung überprüft hat. Woher weißt Du das so genau? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 25, 2017 Author Report Share Posted March 25, 2017 Unsere Beiträge haben sich übershnitten. Wenn da so viele Fahrer (über 100) geblitzt werden und sich auch viele von denen beschweren und auf das fehlende Schild (das auf jeden Fall weg war) verweisen, dann muss da was faul gewesen sein. Oder bist Du da anderer Meinung? GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 25, 2017 Report Share Posted March 25, 2017 Die Frage ist immer noch: WANN ist es den betreffenden Autofahrern denn aufgefallen, daß das Schild fehlte? Zum Zeitpunkt der Messung? Oder vllt ein oder mehrere Tage später? Vllt sollte man mal schauen (wenn möglich), wann die Beschwerden eingegangen sind. Und wenn da so viele geblitzt wurden, warum (wenn zutreffend) hat sich denn nicht wenigstens einer sofort per Handy gemeldet und nachgefragt bzw. sich zeitnah beschwert?! Für mich ist das im Moment noch alles sehr suspekt. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 26, 2017 Author Report Share Posted March 26, 2017 Aufgefallen ist es ihnen, als sie ein Knöllchen bekommen haben in dem ihnen vorgeworfen wurde, schneller als 50 gewesen zu sein.Fachfrage: Worüber sollten sie sich denn zeitnah beschweren? Dass sie einen Blitz gesehen haben? Und warum sollte man, nur weil man meint, (zu Unrecht) geblitzt worden zu sein, sich "durchwühlen", eine Rufnummer eines aussagefähigen Menschen versuchen rauszubekommen (der Blitz sagt schließlich nicht, wer ihn aufgestellt hat, Polizei, Ordungsamt oderwasweißich) um sich dann Erklärung anzuhören, dass man erstmal warten soll, ob und was einem überhaupt vorgeworfen wurde. Dass man einen Blitz gesehen hat? Also für mich ist das verschwendete Lebenszeit..... Grüße WollePS: Für mich sind Deine Vorschläge suspekt. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Hi, @Sobbel: Es wurden definitiv die 50 gemessen. Seht auch in dem von mir verlinkten Beitrag (wenn Du ihn lesen würdest).Hab ich gelesen, sogar mehrfach. Sonst hätte ich meine Bedenken nicht geäußert.Zitier mal die Stelle, aus der hervor geht, daß dort die gemessen wurden.Das geht auch aus deinem erneuten Link nicht hervor. ... als sie ein Knöllchen bekommen haben ...Zitier mal die Stelle aus der wenigstens das hervorgeht. Wie soll denn ein Autofahrer nach 2 oder 3 Wochen "glaubhaft nachweisen", dass da kein Schild gestanden hat?Ob du das glaubst oder nicht, das ist recht einfach.Der gemeine deutsche Autofahrer ist, wenn er geblitzt wird und das böse böse rote Blitzlicht sieht, ja recht schnell entrüstet.Um wieviel schneller und intensiver wär dieser Autofahrer entrüstet, wenn er auch noch zu Unrecht - z.b. wegen fehlendem Schild, geblitzt wird.Der könnte (und glaub mir, er wird) sofort umkehren und die Strecke mit der Video Funktion seines smarten Phones aufzeichnen.Merke:Der gemeine deutsche Autofahrer bemerkt das Fehlen eines Schildes sofort.Das Vorhandensein eines Schildes wird hingegen gern mal nicht bemerkt. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Wenn die Anfahrt über die BAB und nicht, wie gar nicht so selten, über Schleichwege, etc erfolgte.Ich hab's noch nie gesehen, daß wer über die Schleichwege anfuhr (was nicht heißen soll, daß es nicht doch der ein oder andere macht). Missverständnis: ich meinte die Messtruppe Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 26, 2017 Author Report Share Posted March 26, 2017 ".....dass sie dort 50 fahren sollten......" Wenn dort die 100 geblitzt worden wären, hätten sie 1. nicht über 100 Fahrer an dieser Stelle in der fraglichen Zeit dort erwischen können (die Örtlichkeit gibt eigentlich gar keine Geschwindigkeit von über 100 her, wenn man nicht schon durch durch den 70er Bereich mit viel zu viel durchbrettert) und es ist 2. (schrieb ich bereits mehrfach) eine temporäre Begrenzung für eine Baustelle, die genausogut ohne vorheriges Volksfest hätte weggeräumt sein können. ".....der gemeine Autofahrer....." kann sicher ein Schild übersehen, aber gleich ca.100 gemeine Autofahrer auf einmal?!Jaja,schon klar, der gemeine deutsche Polizist macht nie Fehler..... GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Moin Moin ".....dass sie dort 50 fahren sollten......" Das dort 50 gefahren werden sollte hab ich nicht angezweifelt.Falsche Textstelle also. Wenn dort die 100 geblitzt worden wären, hätten sie 1. nicht über 100 Fahrer an dieser Stelle in der fraglichen Zeit dort erwischen können Konjunktiv ?- Vermutungen also. ".....der gemeine Autofahrer....." kann sicher ein Schild übersehen, aber gleich ca.100 gemeine Autofahrer auf einmal?!Wenn ich den ganzen Anwaltsschreiben, die über meinen Tisch gehen, glauben soll (was ich nicht mache),sind es 100te die im Blindflug durch eine Messserie knattern. ... der gemeine deutsche Polizist macht nie Fehler..... Guck mal durch meine Beiträge.Das hab ich weder hier noch in anderen Themen gesagt.Ganz im Gegenteil. Ich bin da von anderer Art. Ich steh nur nicht darauf, daß aufgrund irgendwelcher Vermutungen bzw. unbelegter Behauptungen, Auflage gemacht wird. Und von den über 100 zu Unrecht geblitzten kommt niemand auf die Idee die Strecke neu anzufahren und zu videografieren?In einem Zeitalter, wo unnütze Essensbilder, bescheuerte Selfies und trottelige Katzenvideos durchs Netz geschickt werden? Gruß Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 26, 2017 Author Report Share Posted March 26, 2017 Woher sollten sie wissen, dass sie zu Unrecht geblitzt wurden? Ich bin auch schon ein paar Mal (zu Unrecht) geblitzt worden, da ist nur jedes Mal nix gekommen. Wenn ich bei jedem dieser Blitze hätte umkehren und filmen wollen, dann hätte ich viel zu tun...... Außerdem: Das Schild ist und war definitiv nicht da, Punkt! Und aufgefallen ist es offenbar erst, als sich die ersten der geblitzten Fahrer beschwert haben, also Tage/Wochen später!Der unfehlbare Herr Polizist hat also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach der Aktion NICHT kontrolliert, ob es das Schild noch gibt. Und ob der Vielzahl der Fahrer, die übereinstimmend behaupten, dass es auch am fraglichen Tag kein Schild gab, sehr wahrscheinlich vorher auch nicht. Grüße WollePS: Wenn Fotografieren, Filmen etc. alles kein Problem ist, weshalb wird dann nicht ein Foto der Situation vor und nach der Messung als Anlage zum Protokoll verpflichtend vorgeschrieben? Dem Autofahrer will man die (prinzipiell unmögliche) Beweislast schließlich auch aufdrücken..... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Woher sollten sie wissen, dass sie zu Unrecht geblitzt wurden?Ja woher denn bloß? Niemand, wirklich niemand käme auf die Idee, sich darüber zu wundern, wenn er geblitzt wird, obwohl da ja definitiv kein Schild gestanden hat. Und ganz sicher würde natürlich auch kein einziger von diesen niemand auf die Idee kommen, einfach nachzusehen, ob er nicht vielleicht doch ein Schild übersehen hat. Aber jeder von diesen über hundert niemanden weiß Tage / Wochen später ganz genau, daß da kein Schild gestanden hat, als er zu Unrecht geblitzt wurde. Ich bin auch schon ein paar Mal (zu Unrecht) geblitzt worden, da ist nur jedes Mal nix gekommen. Wenn ich bei jedem dieser Blitze hätte umkehren und filmen wollen, dann hätte ich viel zu tun......Na klar. Bei den zahllosen Abzockstellen, die der durchschnittliche Autofahrer tagtäglich erleben muß, sind ganzganzhäufig welche dabei, die auslösen, obwohl (oder weil?) das Limit eingehalten wird. Liest und hört man ja praktisch täglich von, auch hier im Forum. Außerdem: Das Schild ist und war definitiv nicht da, Punkt!Dieses Wissen hast Du sicher schon den Verantwortlichen mitgeteilt, und natürlich auch der Presse und den betroffenen VT? Inclusive Fotos und / oder Aussagen weiterer Zeugen, nehme ich an. Und aufgefallen ist es offenbar erst, als sich die ersten der geblitzten Fahrer beschwert haben, also Tage/Wochen später!Moooment - das ist jetzt aber sehr verwirrend. Du hast doch gerade gesagt, daß Schild sei nicht da gewesen, als geblitzt wurde. Also muß Dir das doch während des Blitzens aufgefallen sein, oder? Der unfehlbare Herr Polizist hat also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach der Aktion NICHT kontrolliert, ob es das Schild noch gibt.Streich mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Schließlich wissen wir ja von Dir, daß da nie ein Schild war. Und ob der Vielzahl der Fahrer, die übereinstimmend behaupten, dass es auch am fraglichen Tag kein Schild gab, sehr wahrscheinlich vorher auch nicht.Genau so isses. Und alle anderen Feststellungen in der Presse und in Beitrag #3 sind schlicht gelogen. Wenn Fotografieren, Filmen etc. alles kein Problem ist, weshalb wird dann nicht ein Foto der Situation vor und nach der Messung als Anlage zum Protokoll verpflichtend vorgeschrieben?Das ist in der Tat eine gute Idee. Allerdings befürchte ich, daß selbst dann, wenn es diese Fotos gäbe, noch irgendwelche Leute behaupteten, da wäre zwischenzeitlich kein Bild gewesen oder die hätten die Fotos auf Vorrat gemacht oder benützten immer wieder das selbe Bild oder könnten halt gut mit Photoshop umgehen oder so. Da war der Vorschlag mit dem verpflichtenden Einbau der Dashcam doch schon deutlich besser. Dem Autofahrer will man die (prinzipiell unmögliche) Beweislast schließlich auch aufdrücken.....Und wenn Du den Stuss noch hundertmal hinschreibst, wird er trotzdem nicht richtig. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Habe auch schon ein paar Fotos direkt von den Gerätschaften gemacht und man hat mich nicht mitbekommen.Oder man hat Dich einfach stumpf ignoriert. Wenn ich bspw. mit dem ESO hier und da stehe, hält auch der ein oder andere an und macht Fotos. Soll er doch. Deshalb steige ich nicht aus oder mache mich sonstwie bemerkbar. Anders wäre es, würde er den Gerätschaften zu nahe kommen. In vielen Fällen mag dies auch so sein, aber eben nicht in allen Fällen. Und das sind nicht nur schlafende Kollegen. Als Beispiel mit dem Nichtmitbekommen verweise ich auf die Geschichte aus Kahla, die ja schließlich zum Verbot der Tarnung in Thüringen führte (Polizei). 1 Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 27, 2017 Author Report Share Posted March 27, 2017 Wenn er den Haken bei "Beschilderung geprüft" macht, ohne die wirklich gemacht zu haben, dann gibt er eine falsche Erklärung ab! Wenn dem nicht so sein sollte, dann kann man sich das ganze Protokoll nebst diesen Aussagen in den *schreibichjetztnicht* schieben.Sowas muss einfach Konsequenzen haben oder die "Erklärung" muss nachprüfbar (Foto) sein, sonst ist sie einfach überflüssig. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Na klar. Bei den zahllosen Abzockstellen, die der durchschnittliche Autofahrer tagtäglich erleben muß, sind ganzganzhäufig welche dabei, die auslösen, obwohl (oder weil?) das Limit eingehalten wird. Liest und hört man ja praktisch täglich von, auch hier im Forum. Ich verweise mal auf die BAB2 Höhe Peine Richtung Berlin: da wird auch bei geblitzt, eigentlich möchte man nur die LKW und KOM messen, klappt nicht ganz da ich einmal auch ein Ticket bekommen habe. Dieses Wissen hast Du sicher schon den Verantwortlichen mitgeteilt, und natürlich auch der Presse und den betroffenen VT? Inclusive Fotos und / oder Aussagen weiterer Zeugen, nehme ich an. Habe ich (und angeblich auch viele andere), geändert hat sich nichts, da ja nur LKW und KOM gemessen werden... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Wen wundert's eigentlich, wenn sich da einer (oder ein paar mehr) beschweren ob des angeblich zum Zeitpunkt der Messung fehlenden Schildes und anschließend 99 andere VT (oder entsprechend ein paar weniger) auf dieses Trittbrett aufspringen?! Ich erlebe es häufiger, daß jemand einige Zeit später behauptet, da hätte das Schild gefehlt, da wäre das Schild im Pflanzendickicht verschwunden gewesen etcpp. Fakt in allen meinen Fällen war lediglich, daß dies einige Zeit später zutraf, jedoch nicht zum Zeitpunkt der Messung. Nur wurde das eben behauptet. Aber nur weil es Tage oder Wochen später so war, bedeutet das noch lange nicht, daß es zum fraglichen Zeitpunkt auch so war. Selbst wenn man das seitens der betroffenen VT (verständlicherweise, da ein brauchbarer Strohhalm) gern behauptet. Ich wage auch zu behaupten, daß sie niemand noch genau daran zu erinnern vermag, nachdem etliche Tage oder gar ein paar Wochen vergangen sind! Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 28, 2017 Author Report Share Posted March 28, 2017 Wenn an konkret dieser Stelle urplötzlich so viele (vom Verkehrsaufkommen auf dieser Straße her fast jeder) Fahrer geblitzt werden, dann darf man den Aussagen der Fahrer schon etwas (mehr) Glauben schenken, oder?! Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 28, 2017 Author Report Share Posted March 28, 2017 Da die Zeit rum ist....Es wurde nur ganz konkret an einem Tag gemessen. Also kann es auch nicht wirklich viele Trittbrettfahrer geben, die irgendwann vorher dort geblitzt wurden und nun nur behaupten, dass es da kein Schild gegeben hat.Klar könnte es sein, dass 100 Autofahrer (gleichzeitig) lügen, aber nicht so klar ist, weshalb ausgerechnet an diesem einen Tag so viele (fast alle) Autofahrer so viel zu schnell gewesen sein sollen.Aber wir nähern uns (hier und im "Mausefallen"-Fred) mit großen Schritten wieder dem Thema: Was ist glaubhafter? Die Aussage (der Haken im Protokoll, der ebenfalls nicht nachprüfbar ist!!!) EINES Polizisten vs. der Aussage von (hier ca. 100, im anderen Fred einigen) Autofahrern....... GrüßeWollePS: Warum sollte ein Polizist lügen?! Je nun, weil er einen Fehler gemacht hat und ihm nun (vielleicht; aber man darf doch mal träumen) eine Bestrafung (in welcher Form auch immer) droht?! PPS: Also: Foto vorher und hinterher als Anlage zum Protokoll VERPFLICHTEND machen, schon ist man 99,99% der Probleme los. Das "Argument", dass es (vielleicht) ein paar Fahrer gibt, die trotzdem behaupten, dass das Schild weg war, zieht nicht! Das wird, wenn überhaupt, nur ein verschwindend geringer Teil sein, dessen Chancen auf Straffreiheit durch diese Fotos exponentiell gesunken sind. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Wenn Du etliches von dem erlebt hättest, was ich in all den Jahren erlebt habe, würdest Du auch erstmal einige Zweifel haben. So ziemlich jeder, und das ist durchaus verständlich, versucht auf unterschiedlichste Art und Weise, sich aus der Affäre zu ziehen. Da wird sonstwas nach Wochen behauptet, was aber in den allermeisten Fällen an den Haaren herbeigezogen wurde. Und daß dann etliche auf diesen Zug aufspringen, ist auch nicht neu. Deshalb bin ich grundsätzlich erst einmal sehr skeptisch und warte ab. Edit: da macht es auch keinen Unterschied, ob da an mehreren oder nur an einem Tag gemessen wurde. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Es ist so leicht:- Polizist lügt- Polizist ist rechtsradikal- Polizist provoziert Gewalt / wendet Gewalt grundlos an Entweder ist es falsch, dass die Polizei nicht einschreitet oder, wenn sie einschreitet, ist es überzogen Silvester Köln2015/2016 Polizei schreitet nicht hart genug ein2017/2017 Polizei ist ausländerfeindlich Politik:Flüchtlinge erhalten in München ApplausMerkel ist Schuld an der FlüchlingskriseKeine Gewalttäter, Intoleranz gegenüber Frauen, keine asexuellen Übergriffe jedoch Demo gegen Abschiebung junger alleinreisender Männer, die Straftaten begangen haben und deren Asylverfahren nicht anerkannt wurde Wer lügt / ist dopplmoralig? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted April 12, 2017 Author Report Share Posted April 12, 2017 Und es geht weiter.... Ganz großes Damentennis.Sie haben "...von Weitem von hinten...ein rundes Schild..." gesehen. Dumme Sache das, dass das ein Aufhebungsschild war. Am Mittwoch Mittag haben sie dann, als sie es "bemerkt" haben (wohl eher als sie von dem Herrn mit der Nase direkt draufgestupst worden sind!), die Messung abgebrochen und alle Messungen für diesen Tag verworfen.Am Mittwoch früh war es selbstverständlich noch da (oder etwa nicht); weil doch nicht richtig geprüft; und zum Mittag hatte es sich in Luft aufgelöst.....?! Aber am Dienstag war das Schild auf jeden Fall da (sicher auch "vom Weiten von hinten geprüft" und abgehakt); schwöre! Mal sehen, wie das weiter geht. GrüßeWolle 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 12, 2017 Report Share Posted April 12, 2017 Wenn man nur die Rückseite sieht, dann kann man nicht sagen was man gesehen hat. Aber die gemessene Geschwindigkeit, gibt ja auch ein wenig Aufschluss Quote Link to post Share on other sites
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