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Flott Überholt Und Angezeigt ....


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Hallo,

 

folgendes Problem:

Auf der tgl. Hausstrecke außerorts auf der Landstraße wie üblich flott einen Schleicher überholt, an sich nichts besonderes. Business als usual ..... für mich.

OK, es kam was entgegen und es war etwas knapp, aber ohne Quitschen, Bremsen oder ähnliche Manöver ging soweit alles glatt.

Es ist ein einsames Stück Landstrasse mit ein paar Kurven, keine Einmündungen, keine Beschränkungen, wohnen tut da auch keiner.

 

Im nächsten Ort an der ersten roten Ampel steht plötzlich ein Rumpelstilzchen neben meinem Wagen und versucht die Seitentür zu öffnen (zum Glück verriegelt).

Gestikulieren, schreien, etc. seinerseits (sehr wüst, untere Schublade) .... hab ihn ignoriert und bin bei grün weitergefahren.

Wurde glücklicherweise nicht weiter verfolgt.

 

Ein paar Wochen später klingeln die :cop01::cop01: an der Tür: Vorwurf-> Überholen mit Gefährdung, Beleidigung (angel. Stinkefinger), angeblich "Schaden" am anderen Fahrzeug ???

Meine Antwort: Keine Angaben, bitte das AZ, den Rest erledigt der Anwalt.

 

Es ist ein Firmenwagen, den etliche auch andere Leute fahren dürfen, es gibt wohl eine (einigermaßen zutreffende) Personenbeschreibung und ich war allein im Wagen (der andere aber auch).

Von dem entgegenkommenden Fahrzeug weiss man nichts (=kein Zeuge), quasi Aussage gegen Aussage.

Keine Beschädigungen am eigenen Fahrzeug, es fand auch keine physikalische Berührung statt, da möchte sich wohl jemand sanieren.

 

Passiert ist definitiv nichts, der andere wurde zwar zwangsüberholt musste aber nicht massiv abbremsen und/oder die Fahrbahn verlassen.

 

Wie geht das wohl weiter ?

Any Ideas ?? oder Ratschläge ???

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Termin zum Gespräch steht die Woche noch aus ..... (werde berichten)

 

Hätte aber gerne mal ne vorab Einschätzung gehört, ggf. einen Tip wie man da möglichst ohne größere Blessuren rauskommt.

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Zum Thema " Unfall" hier mal Lesestoff... http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=120858&hl=

Aufgrund des Gespräches mit Deinem Kontrahenten kannst Du Dich nicht mit dem Firmenfahrzeug rausreden, da er Dich identifizieren kann.

 

Ich gehe davon aus, dass das vor Gericht geht und dann kommt es auf den Richter an wem er mehr glaubt.

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OK, es kam was entgegen und es war etwas knapp, aber ohne Quitschen, Bremsen oder ähnliche Manöver ging soweit alles glatt.

Ich habe das Wesentliche mal markiert. Auch gehe ich davon aus, daß es für Dich vllt banal gewesen sein mag (vllt bewußt etwas herunter gespielt?), für den anderen aber wahrscheinlich nicht. Eine punktebewehrte Owi ließe sich anhand dieser Beschreibung locker begründen. Glatt verlief es wohl nur in der Form, daß niemand in die Botanik geschickt wurde.

 

Es ist ein einsames Stück Landstrasse mit ein paar Kurven, keine Einmündungen, keine Beschränkungen, wohnen tut da auch keiner.

Schön. Rechtfertigt aber dennoch kein Überholmanöver, bei dem was entgegen kommt und es etwas knapp wurde.

 

Im nächsten Ort an der ersten roten Ampel steht plötzlich ein Rumpelstilzchen neben meinem Wagen und versucht die Seitentür zu öffnen (zum Glück verriegelt).

Gestikulieren, schreien, etc. seinerseits (sehr wüst, untere Schublade) .... hab ihn ignoriert und bin bei grün weitergefahren.

Ich finde es immer wieder lustig: natürlich ist der Andere immer der große Stressmacher, das Rumpelstilzchen, der, der laut schreit und gestikuliert. Man selbst hingegen ist die Ruhe in Person, total abgeklärt. Und natürlich hat man überhaupt kein Verständnis dafür, daß der Andere sich etwas erregt.

 

Ein paar Wochen später klingeln die :cop01::cop01: an der Tür: Vorwurf-> Überholen mit Gefährdung, Beleidigung (angel. Stinkefinger), angeblich "Schaden" am anderen Fahrzeug ???

Damit scheinst Du wohl eindeutig identifiziert zu sein. Da ist es egal, ob es ein Firmenfahrzeug war, welches mehrere Personen nutzen dürfen.

 

Meine Antwort: Keine Angaben, bitte das AZ, den Rest erledigt der Anwalt.

Cool und natürlich auch Dein gutes Recht. Aber wenn doch (wie ja immer so üblich) der Anwalt alles regelt, warum dann noch hier eher unbedeutende Auskünfte einholen?! Der Anwalt weiß es doch sicher besser, oder?

 

Es ist ein Firmenwagen, den etliche auch andere Leute fahren dürfen, es gibt wohl eine (einigermaßen zutreffende) Personenbeschreibung und ich war allein im Wagen (der andere aber auch).

Siehe oben. Wenn man Dir den Vorwurf gemacht hat, dann bist Du auch identifiziert. Da ist es auch egal, daß der Andere allein im Fahrzeug war.

 

Von dem entgegenkommenden Fahrzeug weiss man nichts (=kein Zeuge), quasi Aussage gegen Aussage.

Aber auch nur "quasi". Ich hatte schon etliche Fälle, in denen ich allein war (der andere auch), und trotzdem wurde er verurteilt. Es ist, wie @QTreiberin schon sagte: wenn es vor Gericht geht, ist einzig und allein entscheidend, wem der Richter glaubt.

 

Passiert ist definitiv nichts, der andere wurde zwar zwangsüberholt musste aber nicht massiv abbremsen und/oder die Fahrbahn verlassen.

Mußte er denn überhaupt irgendwie reagieren? Wie willst Du denn beurteilen, ob er nicht doch stark bremsen mußte? Die Bremsleuchten wirst Du sicherlich nicht gesehen haben und Deine Aufmerksamkeit dürfte bei dem etwas knappen Überholmanöver und dem Entgegenkommenden sicherlich deutlich mehr nach vorn gerichtet gewesen sein.

 

Wie geht das wohl weiter ?

Hmmmm.... ich schau mal in meine Glaskugel....... und siehe da: Du wirst es demnächst erfahren!

 

Any Ideas ?? oder Ratschläge ???

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist..... Ratschläge? => abwarten. Den Anwalt machen lassen, Akteneinsicht beantragen lassen.
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wieso lässt sich das "Aussage gegen Aussage" nicht aus den Köpfen bekommen?

Das Gericht hört sich beide Seiten an und entscheidet dann, wem es mehr glaubt.

Und da stellt sich die Frage, wieso jemand einen anderen anzeigen sollte, wenn doch nichts passiert ist.

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@BluEye

 

Na die Frage hier geht doch eindeutig in die Richtung "Wem-ist-sowas-(Vergleichbares)-schon-passiert-und-wie-ging-es-aus"

 

Auch Richter sind an gewisse Spielregeln wie eindeutige etc. Beweise gebunden, nach Meinung und Gusto darf er IMHO nur bei Strafsachen entscheiden.

 

By-the-way, war die Gegenseite beim Ansetzen zum Überholen frei, wenn da überraschend ein Protagonist auch mit ca. :100: entgegenkommt, kann es eben eng werden.

Das weiss man doch vorher nicht bei einer ca. Annäherungsgeschw. von 55 m/s.

 

Wir werden sehen, was rauskommt ....

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Auch Richter sind an gewisse Spielregeln wie eindeutige etc. Beweise gebunden, nach Meinung und Gusto darf er IMHO nur bei Strafsachen entscheiden.

 

Unfallflucht und Beleidigung sind keine Owis sondern Straftaten. Aber auch ansonsten ist die Aussage falsch. Und auch die Zeugenaussage des anderen ist ein "Beweis".

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Wenn mal die Fakten betrachtet werden.

 

Da ist einer der meint er sei gefährdet worden, und mehr wie Gefährdung, es kam zu einem Schaden.

 

Möglich ist das Fahrerflucht vorgeworfen wird, wenn an der Ampel zur Sprache gekommen ist das es zu einem Unfall gekommen ist.

 

Wenn der Richter es glaubt steht ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Kann schon vor dem Strafbefehl oder Verhandlung drohen.

 

Würde schon mal organisieren wie das Leben ohne Fahrerlaubnis bewältigt wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Nochmal für Dich zum mitschreiben.... die Zeugenaussage des anderen ist ein Beweis. Es bleibt nur abzuwarten wie ein Richter diesen Beweis würdigt.

Das war in der Kachelmanngeschichte aber genauso. Eine Zeugenaussage ...... eine Gegendarstellung und es ging aus wie beim Hornberger-Schiessen.

Wenn da definitiv nichts Belegbares passiert ist, wie soll das dann gewertet werden?

Und von dem angelblichen "Schaden" würde man mit Sicherheit ein (Lackabriebs-) Gutachten erstellen lassen, kann ja jeder irgendwas behaupten.

Vor allem wenn die eigene Karre keinerlei Schramme aufweist.

By-the-way, nur aus Neugier, was wäre wenn sich zwei quasi sehr ähnlich aussehende Menschen offiziell als Fahrer bekennen würden ??

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Der RA soll erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu sehen was der Andere genau gesagt und beschrieben hat.

 

Komisch ist auch, dass bei einem Schaden die Polizei Wochen braucht, um nachzufragen.

Eigentlich kenne ich es so, das sogleich (mehrfach) versucht wird den Beschuldigten und sein Fahrzeug aufzusuchen, um Schäden festzustellen.

 

Wie es ausgeht, kann man nicht sagen. kommt halt darauf an was der andere ausgesagt hat.

Danach richtet sich auch die Strategie des RA.

 

Es wird viel von diesem abhängen.

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@BluEye

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Mein Nick ist nicht BluEye! Ich verunstalte den Deinen auch nicht. Also bitte künftig richtig schreiben!

 

Na die Frage hier geht doch eindeutig in die Richtung "Wem-ist-sowas-(Vergleichbares)-schon-passiert-und-wie-ging-es-aus"

Möglich. Warum dann nicht gleich so?

 

Auch Richter sind an gewisse Spielregeln wie eindeutige etc. Beweise gebunden, nach Meinung und Gusto darf er IMHO nur bei Strafsachen entscheiden.

Ich bin in den zurückliegenden mindestens 15 Jahren regelmäßig bei Gericht gewesen. Und "regelmäßig" bedeutet da im Schnitt locker ca. 30-40mal pro Jahr. Ich denke daher, daß ich recht gut beurteilen kann, wie es bei Gericht abgeht.

Wenn ein Richter anhand der Aussage des Geschädigten (=Zeuge) davon überzeugt ist daß DU Mist gebaut hast, dann wird er Dich mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilen. Egal, ob DU da keine eindeutigen Beweise siehst. Egal, ob es für DICH die Aussage des Zeugen kein eindeutiger Beweis ist!

Und ja, daß betrifft Owi-Verfahren!

 

By-the-way, war die Gegenseite beim Ansetzen zum Überholen frei, wenn da überraschend ein Protagonist auch mit ca. :100: entgegenkommt, kann es eben eng werden.

Überraschend eng werden kann es nur dann, wenn man wo versucht hat zu überholen, wo man es tunlichst sein lassen sollte. Nämlich in kurvigen, unübersichtlichen Bereichen. Ansonsten kann normalerweise niemand überraschend auftauchen. Der Fehler liegt da eindeutig beim Überholenden. Der Tatbestand lautet sinngemäß "Sie überholten, obwohl sie nicht überschauen konnten, daß während des gesamten Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war".

 

Das weiss man doch vorher nicht bei einer ca. Annäherungsgeschw. von 55 m/s.

Wenn man es nicht weiß oder die Strecke einfach für die Geschwindigkeiten zu kurz ist, um jemanden regelkonform zu überholen, dann läßt man es eben sein. Eigentlich ganz einfach!

 

Wir werden sehen, was rauskommt ....

Du wirst berichten?
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Das war in der Kachelmanngeschichte aber genauso. Eine Zeugenaussage ...... eine Gegendarstellung und es ging aus wie beim Hornberger-Schiessen.

Wenn ich dienstlich Krad fahre, bin ich regelmäßig allein unterwegs. Komisch, aber alle Verfahren, die durch mich angestrengt wurden, gingen bei Gericht durch. Und das, obwohl der Betroffene natürlich etwas ganz anderes behauptete.

 

Wenn da definitiv nichts Belegbares passiert ist, wie soll das dann gewertet werden?

Wenn der Zeuge das Geschehen glaubhaft und nachvollziehbar wiedergeben kann, kann die Luft sehr dünn werden.

 

Und von dem angelblichen "Schaden" würde man mit Sicherheit ein (Lackabriebs-) Gutachten erstellen lassen, kann ja jeder irgendwas behaupten.

Hierfür wäre es nützlich (gewesen), zunächst einmal anhand der Akteneinsicht zu erfahren, was denn genau vorgeworfen und wie das begründet wird.

 

By-the-way, nur aus Neugier, was wäre wenn sich zwei quasi sehr ähnlich aussehende Menschen offiziell als Fahrer bekennen würden ??

Dann würde der Zeuge befragt, in welchem der beiden er den Betroffenen/Beschuldigten wiedererkennt.
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Guest chriskoenig

Nochmal für Dich zum mitschreiben.... die Zeugenaussage des anderen ist ein Beweis. Es bleibt nur abzuwarten wie ein Richter diesen Beweis würdigt.

 

Mal für dich zum mitschreiben: Ein Zeuge kann auch eine Falschaussage machen!

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Moin Moin

 

 

Es ist ja nicht einfach einen Rat zu geben.

Wir hier im Forum hören ja immer nur eine Seite

Und eben diese Seite schönt das eigene Mitwirken sehr gerne.

 

Wenn man sich das "Rumpelstilzchen" und evtl. den Gegenverkehrfahrer anhören könnte, würden vielleicht beide etwas anderes sagen.

 

 

 

 

By-the-way, war die Gegenseite beim Ansetzen zum Überholen frei, wenn da überraschend ein Protagonist auch mit ca. :100: entgegenkommt, kann es eben eng werden.

Das weiss man doch vorher nicht bei einer ca. Annäherungsgeschw. von 55 m/s.

Wenn es eng wird oder auch nur eng werden könnte, hast du nicht zu überholen.

Du darfst nämlich nur dann überholen, wenn du übersehen kannst, das der Gegenverkehr nicht behindert wird und das für den kompletten Überholvorgang.

Das war wohl, deinen Äußerungen zufolge, nicht der Fall.

 

Wenn der "Protagonist" so überraschend entgegenkommt, dürfte der aus einer der...

...paar Kurven...

gekommen sein.

 

Da bist du dann bei der TBNR 105606 mit 100 Euro und einem Bonuspunkt dabei.

Mehr ist denkbar.

 

 

 

Gruß

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Mal für dich zum mitschreiben: Ein Zeuge kann auch eine Falschaussage machen!

Mir kann auch morgen der Himmel auf den Kopf fallen...

 

Wenn der Zeuge sich selber strafbar machen möchte.... sicher in unserem Leben ist nur der Tod, früher oder später, aber sicher.

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Nochmal für Dich zum mitschreiben.... die Zeugenaussage des anderen ist ein Beweis. Es bleibt nur abzuwarten wie ein Richter diesen Beweis würdigt.

 

Mal für dich zum mitschreiben: Ein Zeuge kann auch eine Falschaussage machen!

 

Viel Ahnung hast Du nicht, gell?!

Ein Zeuge ist grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet. Andernfalls droht ihm empfindliches Übel in Form einer nicht zu unterschätzenden Strafe! Denn er kann ggf. vereidigt werden. Aber auch ohne eine Vereidigung ist eine Falschaussage unter Strafe gestellt. Aus diesem Grund insbesondere wird einer Zeugenaussage idR mehr Gewicht beigemessen als der Aussage eines Betroffenen/Beschuldigten, der - wenn er möchte - lügen darf, daß sich die Balken biegen.

Die Zeugenaussage ist daher sehr wohl ein Beweis!

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55 m/sek

= 198 km/h => für agO grundsätzlich, kurvige Bereiche aber im Besonderen VIEL zu schnell.

 

Oder er meinte, daß sich die Entgegenkommenden mit jeweils 100 km/h näherten. Letztlich aber egal. Wenn man die Strecke nicht entsprechend überschauen kann, darf man halt nicht überholen. Punkt.

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55 m/sek

= 198 km/h => für agO grundsätzlich, kurvige Bereiche aber im Besonderen VIEL zu schnell.

 

Oder er meinte, daß sich die Entgegenkommenden mit jeweils 100 km/h näherten. Letztlich aber egal. Wenn man die Strecke nicht entsprechend überschauen kann, darf man halt nicht überholen. Punkt.

 

Na logisch, möglich ist ja legal 100km/h ich und 100km/h de entgegenkommende.

By-thy-way schrieb ich "Homezone", also ca. 20J. min 2mal am Tag da lang, bisher immer Unfallfrei, Punktfrei und ohne Beschwerden.

 

Der Kachelmannvergleich sollte genau diese Parallele aufzeichnen.

Woher weiss der Richter denn, dass der "Protagonist" nicht heillos übertreibt ? Vielleicht war er ja nur frustriert und gelangweilt.

Dann schmücke ich die Story mal schön aus und deklariere eine alte Park-Schramme auch noch als assoziierten "Unfall".

Ganz feine Sache, wer da vor Gericht wie weit Lügt ist doch nie nachweisbar, dass alle Beteiligten 1a die Wahrheit sagen nur weil man das vor Gericht soll halte ich für ein Gerücht.

 

Das in D-Land einem :cop01: vor Gericht per se ein erhöhter Wahrheitsgehalt eingeräumt wir ist landläufig bekannt und traurig, da die auch nicht unfehlbar sind.

So die kürzlich Kontrolle: Angehalten, Scheibe runter "Ja. Bitte?" schnauzt er mich an "Schnallen Sie sich gefälligst mal an", Gurt war korrekt angelegt nur über der schwarzen Lederjacke eben schwer erkennbar.

 

Und Falschaussage gibt es immer, so wie es einer bekannten Zeichnerin erging: 2.KfZ an einer einsamen roten Ampel. Ampel wird grün, Rückfahrscheinwerfer des 1.Kfz geht an und setzt rückwärts und "boom".

Tja, vorne saß Rentner mit Hut und Frau. Polizei geholt. Ergebnis: "Sie fuhren auf" und das haben die zwei Zeugen vorne so bestätigt. Keine weiteren Zeugen, Pech gehabt und alles bezahlen.

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55 m/sek

= 198 km/h => für agO grundsätzlich, kurvige Bereiche aber im Besonderen VIEL zu schnell.

 

Oder er meinte, daß sich die Entgegenkommenden mit jeweils 100 km/h näherten. Letztlich aber egal. Wenn man die Strecke nicht entsprechend überschauen kann, darf man halt nicht überholen. Punkt.

 

Insbesondere wenn der zu überholende Schleicher während des Überholvorganges anscheinend plötzlich erwacht und dann Gas gibt (Ja, Menschen machen sowas schwachsinniges), da kann es auch mit 500PS eng werden und

der Entscheidungsspielraum schmilzt in Sekundenbruchteilen dahin zu: drauf bleiben oder lupfen und Vollbremsung.

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sagen wir du hast 500 PS und dein Gegenverkehr eben auch so etwas in dieser Grössenordnung. und nehmen wir an beide legen die :100: großzügig aus. Was passiert dann beim Überholvorgang im Kurvenbereich?

 

Will sagen: das gefahrlose Überholen geht eben nur dann auch auf bekannten Strecken gut, wenn sich die anderen an die Beschränkungen halten.

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wenn der zu überholende Schleicher während des Überholvorganges anscheinend plötzlich erwacht und dann Gas gibt

Habe sowas mal in der Schweiz erlebt. Ein anderer Schweizer, dem ich das erzählte, meinte dazu: "Das war bestimmt ein ganz sturer Berner." Auch Schweizer kennen ihre Pappenheimer. ;)

Bei einem Überholvorgang kann es immer vorkommen, daß am Ende der überschaubaren Strecke Gegenverkehr auftaucht. Man muß dann möglichst schnell auf die rechte Spur und entscheiden:

drauf bleiben oder lupfen und Vollbremsung.

Wenn der Überholvorgang weit genug fortgeschritten ist kommt man mit drauf bleiben schneller zurück auf die rechte Spur.

 

sagen wir du hast 500 PS und dein Gegenverkehr eben auch so etwas in dieser Grössenordnung. und nehmen wir an beide legen die :100: großzügig aus.

Das geht auch mit 50 PS. Der Gegenverkehr muß allerdings so langsam fahren, daß er nicht aus seiner Kurve fliegt. Nicht alle Kurven auf Landstraßen kann man mit :130: nehmen.

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Was passiert dann beim Überholvorgang im Kurvenbereich?

@zorro69: Ich weiß nicht, wie Du - ähnlich @bluey - drauf kommst, daß man in Kurven nicht überholen könne.

In der Tat können viele VT aber nicht mehr mal mehr auf langen Geraden überholen. Grund: Eingeschüchterter, duckmäuserische Fahrstil durch repressive Dauerabzocke und verklärter Medien.

 

@cyrano: In der Regel sind Anzeigenerstatter keine "Fahrprofis", haben ein großes Delta zwischen eigenem Fahrstil/Weltbild und dem was problemlos möglich ist. Dazu kommt noch ein gewisses Blockwart-/Denunzianten-/Neid-Dem-zeig-ich-es-Gen hinzu. Statistisch meldet sich ein Depp pro Tag z. B. bei der Autobahnpolizei BaWü, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Die Polizei versucht bezüglich der Erfolglosigkeit solcher Fahrstilbewertungsallüren eines "Laiens" abzuwiegeln, aber es gibt natürlich auch Beharrliche, wo dann eine Anzeige geschrieben werden muß und es seinen Gang nimmt.

Will sagen: das gefahrlose Überholen geht eben nur dann auch auf bekannten Strecken gut, wenn sich die anderen an die Beschränkungen halten.

Vergiss die Beschränkungen ;) . Ich sehe immer mich selbst entgegen kommen!

:nolimit:

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Ich weiß nicht, wie Du - ähnlich @bluey - drauf kommst, daß man in Kurven nicht überholen könne.

Du sollst doch am frühen Sonntagmorgen, nach einer langen Nacht an der Doktorarbeit oder wenigstens an irgendwelchen Zahlen, aus denen Du freihändig aussagelose Statistiken zusammenbastelst, ins Bett gehen und nicht noch irgendwas in die Welt blasen. Dann ersparst Du Dir selbst auch die Peinlichkeit, beim lesen Deiner eigenen Beiträge feststellen zu müssen, wie wenig Du den verstanden hast, dem Du da irgendwas vorwirfst.

 

In der Tat können viele VT aber nicht mehr mal mehr auf langen Geraden überholen. Grund: Eingeschüchterter, duckmäuserische Fahrstil durch repressive Dauerabzocke und verklärter Medien.

Da hast Du allerdings völlig recht. Wenn es diese repressive Dauerabzocke (ein jeder überlege doch mal, wieviel tausende festinstallierte Abzockstellen allein auf den Bundesstraßen in seiner näheren Umgebung rumstehen, und da sind die ganzen überwachungsgeilen Mobilabzocker noch gar nicht berücksichtigt - man kann ja praktisch keine hundert Meter unbehelligt das Limit ignorieren!) und so nicht gäbe, würden vielvielmehr Autofahrer gerade auf geraden Bundesstraßen nicht mit :120: hinter dem Vordermann herschleichen, sondern einfach locker dranvorbeiziehen.

 

Die Polizei versucht bezüglich der Erfolglosigkeit solcher Fahrstilbewertungsallüren eines "Laiens" abzuwiegeln, aber es gibt natürlich auch Beharrliche, wo dann eine Anzeige geschrieben werden muß und es seinen Gang nimmt.

Und wenn Du es richtig in Erinnerung hast, bekommt die Polizei dann immer wieder die Information, daß das arme Opfer des Fahrstilbewertungsallürikers in diesem Gang ziemlich unter die Räder gekommen ist, oder?

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Hallo, Gast225,

Komisch ist auch, dass bei einem Schaden die Polizei Wochen braucht, um nachzufragen.

Eigentlich kenne ich es so, das sogleich (mehrfach) versucht wird den Beschuldigten und sein Fahrzeug aufzusuchen, um Schäden festzustellen.

so komisch ist das gar nicht.

 

Der Sachbearbeiter wird vermutlich recht schnell beim Fahrzeughalter (Firmenfahrzeug) angefragt haben, aber wenn dieser sich mit der Übermittlung der Fahrerdaten Zeit lässt, was gar nicht so selten vorkommt, kann man nicht viel dagegen machen.

 

Wohnt der Fahrer dann noch in einem anderen Revierbereich, muss das zuständige Revier schriftlich um Unterstützung bei der Fahrerbefragung gebeten werden, was dann auch wieder einige Zeit dauert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@biber schrieb:

Du sollst doch am frühen Sonntagmorgen, nach einer langen Nacht an der Doktorarbeit oder wenigstens an irgendwelchen Zahlen, aus denen Du freihändig aussagelose Statistiken zusammenbastelst, ins Bett gehen und nicht noch irgendwas in die Welt blasen. Dann ersparst Du Dir selbst auch die Peinlichkeit, beim lesen Deiner eigenen Beiträge feststellen zu müssen, wie wenig Du den verstanden hast, dem Du da irgendwas vorwirfst.

 

@biber: Mir dagegen ist es echt wurscht, wenn Du hier 24h/7d egal in welcher psychischen und physischen Verfassung deinen High-Level-Troll-Mist postest :P . Und wenn ich immer meine älteren Beiträge lese, dann wird bestätigt, daß sie "Gesetz" auf Ewigkeit sind.

 

Wenn es diese repressive Dauerabzocke (ein jeder überlege doch mal, wieviel tausende festinstallierte Abzockstellen allein auf den Bundesstraßen in seiner näheren Umgebung rumstehen, und da sind die ganzen überwachungsgeilen Mobilabzocker noch gar nicht berücksichtigt - man kann ja praktisch keine hundert Meter unbehelligt das Limit ignorieren!) und so nicht gäbe, würden vielvielmehr Autofahrer gerade auf geraden Bundesstraßen nicht mit :120: hinter dem Vordermann herschleichen, sondern einfach locker dranvorbeiziehen.

"Repressiv" ist übrigens Polizeijargon. Bezüglich miese Fahrstilentwicklung aufgrund von Dauerabzocke hast Du offensichtlich noch nicht BaWü bereist. Ich hatte neulich wieder das Vergnügen, eine längere Strecke von West nach Ost mit Stuttgart-Durchquerung zu fahren, dabei bezüglich Abzockgeräte/-Standort mehr oder wenig unbedarfte Fahrgäste. Wir haben mit dem Zählen von stationär/mobil/zukünftig stationär irgendwann aufgehört. Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten von Überlimitierungen und Kontrolldruck sind brutal! Sie sind kontraproduktiv für die Entwicklung eines souveränen, kompetenten, freien (u. a. mit :R100: auf Landstraßen) und eigenverantwortlichen Kraftfahrers.

 

Und wenn Du es richtig in Erinnerung hast, bekommt die Polizei dann immer wieder die Information, daß das arme Opfer des Fahrstilbewertungsallürikers in diesem Gang ziemlich unter die Räder gekommen ist, oder?

 

Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst. Ich kann mich aber erinnern, daß der Informationsfluß vom Gericht zur Polizei, wenn z. B. eine Handlasermessung unter die Räder gekommen ist, mehr als schlecht ist.

 

@cyrano: Mir sind noch zwei umfangreiche Threads mit übereifrigen Anzeigern eingefallen: Der angezeigte Notarzt und ein Lkw-Fahrer, welcher angeblich einer Dame in einer BAB-Baustelle zu dicht aufgefahren ist.

:nolimit:

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Und wenn ich immer meine älteren Beiträge lese, dann wird bestätigt, daß sie "Gesetz" auf Ewigkeit sind.

:lol2: :lol2: :lol2: :lol2: herrlich! Das Wochenende ist gerettet!!

 

 

 

Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten von Überlimitierungen und Kontrolldruck sind brutal! Sie sind kontraproduktiv für die Entwicklung eines souveränen, kompetenten, freien (u. a. mit :R100: auf Landstraßen) und eigenverantwortlichen Kraftfahrers.

Genau. Und die Erde ist für Dich immer noch eine Scheibe.

 

Ich kann mich aber erinnern, daß der Informationsfluß vom Gericht zur Polizei, wenn z. B. eine Handlasermessung unter die Räder gekommen ist, mehr als schlecht ist.

Glaub ich nicht. Denn Du gehörst nicht zum informierten Kreis. Im übrigen darf man doch mal wieder festhalten, daß Du auch diesbzgl. über verschwindend geringe Erfahrungswerte verfügst. Dein Dir persönlich bekannter und Dich betreffender Fall fällt da völlig unter die Räder.
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Und wenn ich immer meine älteren Beiträge lese, dann wird bestätigt, daß sie "Gesetz" auf Ewigkeit sind.

Auch wenn Bluey hier so hämisch lacht: den Gesetz-auf-Ewigkeit-Eindruck habe ich auch. Schließlich habe ich erst heute aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wieder gehört, wie sehr das Haus der Geschichte daran interessiert ist, Deine besten Beiträge (also, eigentlich fast alle) in einem eigenen Bereich der Dauerausstellung zu zeigen. Das Problem: verschiedene Polizeihochschulen möchten genau diese Beiträge in ihr Curriculum aufnehmen - aus urheberrechtlichen Gründen ist aber nur eine der beiden Nutzungen möglich. Aber das hat Dir ja sicher auch schon Dein Doktorvater mitgeteilt, oder?

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Moin Moin

 

 

Und wenn ich immer meine älteren Beiträge lese, dann wird bestätigt, daß sie "Gesetz" auf Ewigkeit sind.

Du siehst mich völlig andächtig darüber nachdenkend, ob Moses damals deine Steintafeln in Händen hatte und es jetzt allmählich und mit dem gebotenen Respekt, an der Zeit wird, dich zu fragen, ob wir "Gott" zu dir sagen dürfen.

Och nö.

 

 

 

Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst.

Hoffentlich findest du diesen meisterlichen Beitrag wieder, wenn du irgendwann in der Zukunft mal wieder ältere Beiträge von dir suchst.

Der ist ganz sicher für die Ewigkeit.

 

 

Gruß

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Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten von Überlimitierungen und Kontrolldruck sind brutal! Sie sind kontraproduktiv für die Entwicklung eines souveränen, kompetenten, freien (u. a. mit :R100: auf Landstraßen) und eigenverantwortlichen Kraftfahrers.

Genau. Und die Erde ist für Dich immer noch eine Scheibe.

Als ob es nicht immer mehr limitierte Strecken, immer niedrigere Limits und immer mehr Radarfallen gäbe. Für wen ist die Erde denn nun wirklich eine Scheibe? Für einen beamteten ModSheriff.

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