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Befahren Des Gehweg Vs. Befahren Des Seitenstreifens


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Hallo,

 

in einem anderen (nicht Verkehrsforum) geht es um die Frage, ob es eine extra Strafe beim Befahren des Bürgersteiges zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen gibt.

 

Seitenstreifen 'kostet' 75 EUR + 1 Punkt (TBNR 102600 - 'zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens')
Gehweg 'kostet' 10 EUR (TBNR 102100) egal warum man ihn benutzt ...

 

Konkret geht es darum, dass ein Krad-Fahrer einer viel befahrenen Straße im Berufsverkehr 'ausweichen' will und fragt was das kosten kann.
(Mal ohne Gefährdung / Unfall )

 

Geht der Gesetzgeber tatsächlich davon aus, dass es 'gefährlicher' ist, auf der AB / LS den Seitenstreifen zu benutzen, als in der Stadt den Bürgersteig ?
Oder ist letzteres so selten das es sich nicht 'lohnt' eine extra TBNR zu verfassen

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Geht der Gesetzgeber tatsächlich davon aus, dass es 'gefährlicher' ist, auf der AB / LS den Seitenstreifen zu benutzen, als in der Stadt den Bürgersteig ?

Ich denke, daß der Gesetzgeber nicht mit solch depperten Typen gerechnet hat, die doch tatsächlich auf den verschrobenen Gedanken kommen, mit ihrem Krad einen Gehweg zu nutzen. Sollte dies aber tatsächlich öfter vorkommen (in Zukunft), so kann ich mir sehr gut vorstellen, daß diese kleine Lücke auch noch geschlossen werden wird.
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Was boch keiner erwähnt hat:

 

7.4.11 Erhöhung der Verwarnungsgeld- und der Bußgeldregelsätze
Die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze (Verwarnungsgeld- und Bußgeldregelsätze) sind bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung angemessen zu erhöhen, soweit diese Merkmale nicht bereits im Tatbestand enthalten sind.

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Ich könnte mir gut vorstellen, dass TBNR 102100 (Benutzen des Gehwegs) schon gezogen wird, wenn der/die/das Motorradfahrer mit Standgas, schleifender Kupplung, Füßen am Boden schleifend, im Schritttempo auf dem Gehweg längsrollert. Jede höhere Geschwindigkeit wird unweigerlich (IMHO) zum Vorwurf der Gefährdung führen.

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Die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze (Verwarnungsgeld- und Bußgeldregelsätze) sind bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung angemessen zu erhöhen, soweit diese Merkmale nicht bereits im Tatbestand enthalten sind.

 

Dafür gibt es schon TBNR 102102 "Gefährdung" (für 20 EUR) und TBNR 102103 "Unfall" für wahnwitzige 25 EUR.

 

"GEfährdung" auf den Seitenstreifen kostet 90 EUR. "Unfall" auf dem Seitenstreifen kostet 110 EUR. Jeweils mit einem Punkt ...

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Das ist eine bekloppte Idee, und wenn man auf dem Gehweg an den Autoschlangen sich vorbeirast, wird schon ein Fussgänger gefährdet. Der Gehweg heisst ja Gehweg, weil er zum, na, zu Gehen da ist.

Du hast es erfasst. Die "Gefährdung" von Fußgängern durch KFZ ist doch eigentlich viel größer, als die Gefährdung von anderen KFZ durch die Benutzung des Seitenstreifens. Trotzdem ist das Befahren des Bürgersteiges deutlich 'günstiger'

 

Jede höhere Geschwindigkeit wird unweigerlich (IMHO) zum Vorwurf der Gefährdung führen.

Was aber auch 'nur' 20 EUR kostet (TBNR 102102)

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Dann karte ich mal einen Teil von 7.1 nach. Man könnte Vorsatz und grob verkehrswidriges Verhalten unterstellen.



Die Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden, jedoch einen Ermessensspielraum. Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt I des Bußgeldkataloges) oder vorsätzliche Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt II des Bußgeldkataloges) vorliegen. Die Bußgeldbehörden sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten. Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden und für diesen Fall kein gesonderter Tatbestand im Abschnitt II des Bußgeldkatalogs geregelt ist.

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Moin Moin

 

 

Seid doch mal kreativ - der Mopped Fahrer ist es doch auch.

 

Ich werf mal die TBNR 105609 - 105611 in den Raum - Überholen bei unklarer Verkehrslage - ab 100 Euro.

 

 

Je nach den Umständen könnte ich mir auch den § 315c StGB vorstellen..

 

 

 

Gruß

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.... und klar bekommt man dann ggf. eine Anzeige. Und unklar ist die Verkehrslage insbes. dann, wenn der Gehweg von Fußgängern benutzt wird, nicht zu überschauen ist etc.pp.

 

Und klar hat man dann, wenn man erwischt wird, mehr Zeit verloren, als wenn man sich wie alle anderen verhalten und ein wenig gewartet hätte. Ich dehne die Kontrolle in solchen Fällen gern ein wenig aus, um dem Zeitfaktor mehr Bedeutung zukommen zu lassen. :)

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Moin Moin

 

 

 

Die Verkehrslage ist ja gerade *nicht* unklar, sondern glasklar.

Das dürfte dann gerne im Nachgang ein Richter entscheiden.

 

 

Ich dehne die Kontrolle in solchen Fällen gern ein wenig aus, um dem Zeitfaktor mehr Bedeutung zukommen zu lassen. :)

Ich neige bei so etwas auch dazu, die Situation zu entschleunigen, um so den Stress zu nehmen.

 

 

 

Gruß

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Mal hierzu ein kleines Beisp. aus der Praxis. Die B3 die ich täglich befahre ist sehr stark frequentiert. Parallel zu dieser läuft ein Radweg. Nun wir dieser gerne auch von Rollerfahrern genutzt. Das finde ich mehr als richtig und würde es genau so machen wenn ich mit einem 50er Roller unterwegs wäre.

So was verhindert Unfälle und reduziert die Gefahr von Staus. Natürlich sollten die Rollerfahrer vorsichtig fahren um keinen Radfahrer zu gefährden.

Frage an die Cops. Was würden Ihr machen? Alle einfach dafür bestrafen oder es laufen lassen?

 

Gruß

 

only Diesel

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Und da die Leute erfahrungsgemäß eben genau das nicht tun, läßt man bzw. ließe ich es nicht laufen, sondern würde einschreiten.

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Und da die Leute erfahrungsgemäß eben genau das nicht tun, läßt man bzw. ließe ich es nicht laufen, sondern würde einschreiten.

Und wenn du nur den Rücksichtslosen anhältst und den Vorsichtigen laufen lässt schreien einige Willkür, Bestechung usw.

 

Warum ich und nicht der Andere!

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Und unklar ist die Verkehrslage insbes. dann, wenn der Gehweg von Fußgängern benutzt wird, nicht zu überschauen ist etc.pp.

Und wie ist die Verkehrslage, wenn der Motorradfahrer die einzige Person auf dem Gehweg ist? Und wie, wenn er sich andernfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt?

 

Ich dehne die Kontrolle in solchen Fällen gern ein wenig aus, um dem Zeitfaktor mehr Bedeutung zukommen zu lassen. :)

Natürlich! Den Schaden für VT so groß wie möglich machen!

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Und wie ist die Verkehrslage, wenn der Motorradfahrer die einzige Person auf dem Gehweg ist? Und wie, wenn er sich andernfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt?

Du konstruierst so lange, bis es in Dein Weltbild paßt. Die Realität schaut aber leider anders aus. IdR ist der Motorradfahrer nicht die einzige Person auf dem Gehweg. Und mit Schrittgeschwindigkeit fährt er garantiert auch nicht. 1. weil er es nicht will. 2. weil er es idR auch gar nicht kann!

 

Natürlich! Den Schaden für VT so groß wie möglich machen!

Ein "Schaden", den er ganz allein zu verantworten hat.
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Moin Moin

 

 

Natürlich! Den Schaden für VT so groß wie möglich machen!

 

Eher den Vorteil aus einer rechtswidrigen Tat so gering wie möglich halten.

 

 

Das gibt es finanziell übrigens auch - nennt sich Gewinnabschöpfung.

 

 

Gruß

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@Bluey

 

wenn du dich da mal nicht täuschst. In dem von mir beschriebenen Fall ist es genau so. Der Radweg ist oft leer und wird wenn fast nur noch von Radfahrern und ganz selten von Fußgängern genutzt. Der Weg läuft wie gesagt parallel zur B3 und wir befinden uns fast nur außer Orts.

Ich will hier nicht stänkern, nur die Möglichkeit aufzeigen das es auch das geben kann.

 

Gruß

 

only Diesel

 

P.S. Warum zur Hölle funzt bei mit die Zitierfunktion nicht!

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