Jump to content

Lebenslänglich Für Raser Vom Ku - Damm


Recommended Posts

Warum nicht "Täter" o.ä.?

Naja wenn dann mutmaßlicher Täter, denn die Sache ist ja nicht rechtskräftig und daher die Angeklagten noch als unschuldig zu behandeln.

 

Solche Rennen verhindert man aber auch nicht mit solchen lächerlich geringen Strafen, wie sie bisher verhängt wurden! Sieht man ja an diesen beiden Herzchen. Mehrfach u.a. wegen illegaler Rennen vorbestraft.

Und auch die Reaktion des einen auf das Urteil ("...das darf doch nicht wahr sein.... ") spricht Bände, was er als "Strafe" erwartet hat.

Ein "dudu" und weiter geht's.

 

Grüße

Wolle

Aber gerade dies würde ja die Mordmerkmale zu Nichte machen, denn hier wird der bedingte Vorsatz zerstört, denn wenn der Täter nicht mit dem Ergebnis einer Tötung rechnet weil eben auch in der Vergangenheit nichts passiert ist, so ist dies allenfalls grobe Fahrlässigkeit und damit allenfalls ein Totschlag, wohl dann aber eher fahrlässige Tötung.

 

Im übrigen sollte die Vorgeschichte allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen und nicht einen Tatbestand begründen.

 

Warum sollte ein völlig unbeteiligter Richter Rachegedanken hegen?

Weil es eben auch hier Druck von anderen Stellen gibt und auch ein Richter eben solche Rachegelüste doch haben könnte.

 

Ich erinnere nur an "Richter gnadenlos" aus Hamburg aka Ronald Schill.

Link to post
Share on other sites

Naja wenn dann mutmaßlicher Täter, denn die Sache ist ja nicht rechtskräftig und daher die Angeklagten noch als unschuldig zu behandeln.

Wenn ich mich nicht täusche, lauten die Worte des Gerichts "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: …". Ergo gibt es ein Urteil, welches - in diesem Fall - die Schuld der Angeklagten festgestellt hat. Bis zu einem evtl. gegensätzlichen Urteil sind sie also keineswegs irgendwas mit mutmaßlich und unschuldig, sondern schuldig und Täter.

 

Weil es eben auch hier Druck von anderen Stellen gibt und auch ein Richter eben solche Rachegelüste doch haben könnte.

hartmut hat es ja bereits vorgezogen, nicht zu reagieren, aber vielleicht hast Du ja eine Antwort: Hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß das in dem hier diskutierten Fall der Fall ist?

Link to post
Share on other sites

 

Aber gerade dies würde ja die Mordmerkmale zu Nichte machen, denn hier wird der bedingte Vorsatz zerstört, denn wenn der Täter nicht mit dem Ergebnis einer Tötung rechnet weil eben auch in der Vergangenheit nichts passiert ist, so ist dies allenfalls grobe Fahrlässigkeit und damit allenfalls ein Totschlag, wohl dann aber eher fahrlässige Tötung.

 

Im übrigen sollte die Vorgeschichte allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen und nicht einen Tatbestand begründen.

 

 

 

Die Vorgeschichte könnte aber ergeben das Ihnen das Leben Anderer egal ist wenn es darum geht ein Rennen zu gewinnen.

Aber fahrlässige Tötung war das bei den Beiden nicht mehr. Wer so schnell durch die Stadt fährt und dabei 11rote Ampeln überfährt nimmt einen Unfall in Kauf der wegen der Geschwindigkeit mit Sicherheit mindestens ein Leben kostet.

Die Gutachten über die Beiden haben ja volle Schuldfähigkeit ergeben, aber auch das Sie komplett einen an der Waffel haben. Der Unfall ist passiert weil zwei Egomanen ihr Ego gegeneinander messen mussten.

Sicher hat auch eine Rolle gespielt das weder Einsicht noch Schuldbewustsein gezeigt wurde, weder Aufrichtig noch Gehäuchelt. Deren Pech war das Sie keine Kuschelrichter wie ihre Kollegen im Ungeist bekommen haben sondern Welche die die Umstände die bei anderen Richter zu Strafmilderung führten mit Recht Strafverschärfend anwendeten.

 

Mal einen blöden Vergleich, hätte Jemand mit einem Gewehr oder Pfeil & Bogen einfach die Straße entlang geschossen und wäre wegen Mord verknackt worden gäbe es vermutlich keine Diskussion geben. Aber sind zwei Autos mit 160km/h in der Stadt was Anderes wie zb eine Gewehrkugel?

Link to post
Share on other sites

Ich kann mich nicht erinnern, daß dem R. Schill Rachegedanken nachgesagt wurden.

Die Entscheidungen und Aussagen des Herr Richter Schill kennst Du aber schon.

 

In meinen Augen sind seine hohen Strafen eine Rache am System und solcher Täter, weil diese durch das System geschützt werden (Kuscheljustiz).

 

 

Naja wenn dann mutmaßlicher Täter, denn die Sache ist ja nicht rechtskräftig und daher die Angeklagten noch als unschuldig zu behandeln.

Wenn ich mich nicht täusche, lauten die Worte des Gerichts "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: …". Ergo gibt es ein Urteil, welches - in diesem Fall - die Schuld der Angeklagten festgestellt hat. Bis zu einem evtl. gegensätzlichen Urteil sind sie also keineswegs irgendwas mit mutmaßlich und unschuldig, sondern schuldig und Täter.

 

Weil es eben auch hier Druck von anderen Stellen gibt und auch ein Richter eben solche Rachegelüste doch haben könnte.

hartmut hat es ja bereits vorgezogen, nicht zu reagieren, aber vielleicht hast Du ja eine Antwort: Hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß das in dem hier diskutierten Fall der Fall ist?

 

Nein es gibt noch kein (abschließendes) Urteil über den Angeklagten.

 

Die Antwort zur Rache ging auf die Frage von Bluey und hatte direkt mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun. Im übrigen kann ich ja nicht in den Kopf der Richter schauen.

Aber ich kenne mich ja ein wenig mit den Ansichten der "Branche" aus.

 

 

 

Aber gerade dies würde ja die Mordmerkmale zu Nichte machen, denn hier wird der bedingte Vorsatz zerstört, denn wenn der Täter nicht mit dem Ergebnis einer Tötung rechnet weil eben auch in der Vergangenheit nichts passiert ist, so ist dies allenfalls grobe Fahrlässigkeit und damit allenfalls ein Totschlag, wohl dann aber eher fahrlässige Tötung.

 

Im übrigen sollte die Vorgeschichte allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen und nicht einen Tatbestand begründen.

 

 

 

Die Vorgeschichte könnte aber ergeben das Ihnen das Leben Anderer egal ist wenn es darum geht ein Rennen zu gewinnen.

Aber fahrlässige Tötung war das bei den Beiden nicht mehr. Wer so schnell durch die Stadt fährt und dabei 11rote Ampeln überfährt nimmt einen Unfall in Kauf der wegen der Geschwindigkeit mit Sicherheit mindestens ein Leben kostet.

Die Gutachten über die Beiden haben ja volle Schuldfähigkeit ergeben, aber auch das Sie komplett einen an der Waffel haben. Der Unfall ist passiert weil zwei Egomanen ihr Ego gegeneinander messen mussten.

Sicher hat auch eine Rolle gespielt das weder Einsicht noch Schuldbewustsein gezeigt wurde, weder Aufrichtig noch Gehäuchelt. Deren Pech war das Sie keine Kuschelrichter wie ihre Kollegen im Ungeist bekommen haben sondern Welche die die Umstände die bei anderen Richter zu Strafmilderung führten mit Recht Strafverschärfend anwendeten.

 

Mal einen blöden Vergleich, hätte Jemand mit einem Gewehr oder Pfeil & Bogen einfach die Straße entlang geschossen und wäre wegen Mord verknackt worden gäbe es vermutlich keine Diskussion geben. Aber sind zwei Autos mit 160km/h in der Stadt was Anderes wie zb eine Gewehrkugel?

 

Wie gesagt von Außen ist dies alles sehr schwer zu interpretieren.

 

Nicht umsonst ist eines der Rechtsprinzipe die Mündlichkeit der Verhandlung (Unmittelbarkeitsprinzip).

[mod]

 

Das Mitglied Kolbenfeder wurde nach interner Beratung aufgrund der Aussagen sanktioniert.

 

Gast225

[/mod]

Link to post
Share on other sites

In meinen Augen sind seine hohen Strafen eine Rache am System und solcher Täter, weil diese durch das System geschützt werden (Kuscheljustiz).

Rache am System? Ach Du liebes bisschen. Welches System? Schill hat den vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmen ausgenutzt - genauso wie jeder andere Richter. Dem einen wird übertriebene Härte vorgeworfen, dem anderen Kuscheljustiz. Wer bitte soll nun darüber entscheiden, was richtig ist?

 

Nein es gibt noch kein (abschließendes) Urteil über den Angeklagten.

Ach. Steht das jetzige Urteil unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ein anderes Gericht oder irgendeinem anderen Vorbehalt? Nein. Mir wäre auch neu, daß es in unserem Rechtssystem ein vorläufiges oder wie-auch-immer-eingeschränktes Urteil gäbe. Die Fahrer sind als Mörder verurteilt worden. Solange es kein anderslautendes Urteil gibt, sind sie genau das: Mörder.

 

Die Antwort zur Rache ging auf die Frage von Bluey und hatte direkt mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun. Im übrigen kann ich ja nicht in den Kopf der Richter schauen.

Aber ich kenne mich ja ein wenig mit den Ansichten der "Branche" aus.

Mit anderen Worten: Du schwadronierst ohne irgendeinen tatsächlichen Hintergrund. Oder hast Du konkrete Beispiele für Dein Gemunkel?

Link to post
Share on other sites

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ziemlich sicher Revision eingelegt wird, ist das Urteil vorläufig und kann (theoretisch) noch geändert werden.

Gast225 braucht nicht schwadronieren, viewlleicht erklärt er Dir in einer PN seinen Job bzw. Arbeitgeber.

Link to post
Share on other sites

 

In meinen Augen sind seine hohen Strafen eine Rache am System und solcher Täter, weil diese durch das System geschützt werden (Kuscheljustiz).

Rache am System? Ach Du liebes bisschen. Welches System? Schill hat den vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmen ausgenutzt - genauso wie jeder andere Richter. Dem einen wird übertriebene Härte vorgeworfen, dem anderen Kuscheljustiz. Wer bitte soll nun darüber entscheiden, was richtig ist?

 

Nein es gibt noch kein (abschließendes) Urteil über den Angeklagten.

Ach. Steht das jetzige Urteil unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ein anderes Gericht oder irgendeinem anderen Vorbehalt? Nein. Mir wäre auch neu, daß es in unserem Rechtssystem ein vorläufiges oder wie-auch-immer-eingeschränktes Urteil gäbe. Die Fahrer sind als Mörder verurteilt worden. Solange es kein anderslautendes Urteil gibt, sind sie genau das: Mörder.

 

 

Auch ein Herr Schill musste sich an die Gegebenheiten halten nach welchen eine Strafhöhe zu bemessen ist und nein nicht jeden Diebstahl kann man mit der Höchststrafe belegen nur weil es ein Diebstahl ist. Gleiches gilt natürlich auch für die anderen Straftaten.

 

Natürlich steht das Urteil unter einem Vorbehalt, eben dem das es nicht rechtskräftig ist, also nicht gilt. Nach Deiner Ansicht müsste es ja dann auch schon im Führungszeugnis vermerkt werden, denn schließlich hat ein Richter ja sein Urteil gefällt.

 

Gleiches gilt ja auch im ZR, nur das da die Entscheidung GEGEN Sicherheit VORLÄUFIG vollstreckt werden kann.

Link to post
Share on other sites

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ziemlich sicher Revision eingelegt wird, ist das Urteil vorläufig und kann (theoretisch) noch geändert werden.

Wo genau im Urteilstext hast Du den Satz gefunden 'Dieses Urteil ist vorläufig'?

 

Auch ein Herr Schill musste sich an die Gegebenheiten halten nach welchen eine Strafhöhe zu bemessen ist und nein nicht jeden Diebstahl kann man mit der Höchststrafe belegen nur weil es ein Diebstahl ist. Gleiches gilt natürlich auch für die anderen Straftaten.

Kennst Du einen Fall, in dem Schill sich nicht an die rechtlichen Gegebenheiten, sprich an die anzuwendenden Gesetzesnormen und die darin vorgesehenen Strafhöhen, gehalten hat?

 

Natürlich steht das Urteil unter einem Vorbehalt, eben dem das es nicht rechtskräftig ist, also nicht gilt.

Auch an Dich die Frage: wo genau findet sich dieser Satz in dem Urteil?

Link to post
Share on other sites

 

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ziemlich sicher Revision eingelegt wird, ist das Urteil vorläufig und kann (theoretisch) noch geändert werden.

Wo genau im Urteilstext hast Du den Satz gefunden 'Dieses Urteil ist vorläufig'?

 

 

Ein Urteil ist erst dann rechtskräftig, wenn keine Partei Rechtsmittel einlegt. Das ist dann der Fall, wenn die Frist hierzu abgelaufen ist.

Link to post
Share on other sites

Ganz allgemein: Am Schluss der meisten Urteile steht ungefähr folgender Satz: Gegen dieses Urteil kann Widerspruch/Einspruch/Revision eingelegt werden binnen x Tagen ...

Link to post
Share on other sites

 

Auch ein Herr Schill musste sich an die Gegebenheiten halten nach welchen eine Strafhöhe zu bemessen ist und nein nicht jeden Diebstahl kann man mit der Höchststrafe belegen nur weil es ein Diebstahl ist. Gleiches gilt natürlich auch für die anderen Straftaten.

Kennst Du einen Fall, in dem Schill sich nicht an die rechtlichen Gegebenheiten, sprich an die anzuwendenden Gesetzesnormen und die darin vorgesehenen Strafhöhen, gehalten hat?

 

Natürlich steht das Urteil unter einem Vorbehalt, eben dem das es nicht rechtskräftig ist, also nicht gilt.

Auch an Dich die Frage: wo genau findet sich dieser Satz in dem Urteil?

 

Das etwas nicht so richtig stimmen kann ergibt sich aus den entsprechenden anderen Strafen die Herr Schill abgeurteilt hat.

Vergleichbar der Gaußchen Kurve.

--------------

In der Rechtsmittelbelehrung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zum zeitlichen Moment des Rechtsmittels.

 

@rth

Stimmt. Trotzdem gilt das Urteil erst einmal und der Begriff "vorläufig" findet sich meines Wissens nach nirgendwo.

Es ergibt sich aus den schon angesprochenen Rückschlüssen der gesetzlichen Regelungen.

 

Wenn man der Rechtsansicht von Dir bzw von Biber folgend würde so frage ich mich warum in zivilrechtlichen Urteilen die vorläufige Vollstreckung extra angeordnet werden muss, wenn doch nach Ansicht von Biber ein Urteil schon als gegeben anzusehen wäre.

 

Im übrigen verweise ich auf die Begründung einer Richterin am AG in XXXXX auf die Frage des Betroffenen einer OWI - Iss so, also in etwa es ist halt so und damit pasta.

Link to post
Share on other sites

Das etwas nicht so richtig stimmen kann ergibt sich aus den entsprechenden anderen Strafen die Herr Schill abgeurteilt hat.

Vergleichbar der Gaußchen Kurve.

Du kennst also keinen Fall.

Dafür schwurbelst Du jetzt irgendwas von den entsprechenden anderen Strafen (von welchen hatten wir denn hier konkret gesprochen, daß Du nun mit entsprechenden anderen kommst?) und der Normalverteilung. Wo hast Du das mit der Normalverteilung her? Wie wird die denn berechnet - je Richter, je Amtsgericht, je Bundesland, in D gesamt? Ist eine Normalverteilung nicht schon allein deshalb praktisch unmöglich, da die wenigsten Fälle wirklich eins zu eins vergleichbar sind? Und vor allem: ist die Einhaltung dieser Normalverteilung gesetzlich vorgeschrieben und wenn ja, was passiert dann, wenn sie nicht eingehalten wird?

 

In der Rechtsmittelbelehrung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zum zeitlichen Moment des Rechtsmittels.

Könntest Du den Satz mal zitieren, in dem das Urteil als nicht rechtskräftig, also nicht gültig beschrieben wird? Ich kenne nur den Satz Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil - der Zusatz Das Urteil ist vorläufig, also nicht rechtskräftig, gilt also nicht ist mir unbekannt.

 

Wenn man der Rechtsansicht von Dir bzw von Biber folgend würde so frage ich mich warum in zivilrechtlichen Urteilen die vorläufige Vollstreckung extra angeordnet werden muss, wenn doch nach Ansicht von Biber ein Urteil schon als gegeben anzusehen wäre.

Wir reden hier vom Strafrecht. Ich nehme an, Dir als Jurist ist bekannt, daß es da in ganz vielen Bereichen ganz erhebliche Unterschiede zum Zivilrecht gibt.

Link to post
Share on other sites

Nur noch so viel dazu.

 

Da das Strafrecht noch formaler ist als andere Rechtsgebiete, so kann dies schon als Beispiel gelten.

 

Zum Rest halte ich es für sinnlos weiter zu antworten.

 

PS: Ich bin sogar Volljurist und nicht "nur" Jurist falls es dich interessiert.

Link to post
Share on other sites

Ich bin sogar Volljurist und nicht "nur" Jurist falls es dich interessiert.

Mich interessieren Urteile, Kommentare, Argumente. Wenn Du die nicht bringst, ist es völlig egal, ob Du juristischer Laie, Jurist oder gar Volljurist bist.

Link to post
Share on other sites

@zorro69, als Volljurist bezeichnet man umgangssprachlich Menschen mit bestanden 1. Und 2. juristischen Staatsexamen.

 

Da nicht geschützt, kann jeder sich straffrei Volljurist nennen, oder auch Hochstapler.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...