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Keine Rettungsgasse - Helfer Müssen Kilometerweit Laufen


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Wenn die Bußen hoch genug sind, dann wird es Erfolg haben.

Werbung für die Rettungsgasse gab es ausreichend. Wer das jetzt nicht begreift, muss anständig zur Kasse gebeten werden.

Wer die Rettungsgasse rückwärts durchfährt (zur nächsten Ausfahrt) (was wohl neue Mode ist) muss extremst zur Kasse gebeten werden.

 

Ich verstehe nicht, was so schwer an Rettungsgasse und Reißverschluss ist....

 

 

 

.... jetzt erlebt: Beschleunigungsstreifen / Zufahrt zur Bundesstraße und der Verkehrsteilnehmer, der auf die Bundesstraße auffahren wollte, wendetet das Reißverschlussverfahren an....

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@Blaulicht : Anders herum wird ein Schuh draus. Warum denkt denn im Verkehr kaum einer mehr mit? Hier schlagen reihenweise von Überwachungsmaßnahmen eingeschüchterte Kandidaten auf, stellen tlw. Frage

Du hast natürlich - wie eigentlich immer - völlig recht. In nahezu alllen unseren Nachbarländern (nicht nur in den westlichen, aber da ganz besonders) gibt es praktisch keinerlei straßenverkehrsrechtl

Genau. Damit ist dann wenigstens der Weg frei für die egoistischen Schlaumeier hier in D, die kilomterlang über den Standstreifen brettern, weil sie auf dem nächsten Parkplatz den Stau umfahren, an i

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Wenn die Bußen hoch genug sind, dann wird es Erfolg haben.

Werbung für die Rettungsgasse gab es ausreichend. Wer das jetzt nicht begreift, muss anständig zur Kasse gebeten werden.

Wer die Rettungsgasse rückwärts durchfährt (zur nächsten Ausfahrt) (was wohl neue Mode ist) muss extremst zu..r Kasse gebeten werden.

 

Ich verstehe nicht, was so schwer an Rettungsgasse und Reißverschluss ist....

 

 

 

.... jetzt erlebt: Beschleunigungsstreifen / Zufahrt zur Bundesstraße und der Verkehrsteilnehmer, der auf die Bundesstraße auffahren wollte, wendetet das Reißverschlussverfahren an....

 

Danke, dann können die sch... Brückentransparente ja langsam mal wieder verschwinden.

 

Abzulehnen ist allerdings eine Entwicklung hin zu mediterranen Verhältnissen - Höchststrafe schon für geringe Vergehen, verbunden mit einem minimalen Risiko, erwischt zu werden.Ich kenne kein Bundesland, das in den vergangenen Jahren die Verkehrspolizei aufgewertet hat - politische Priorität hat alles, was unabhängig vom tatsächlichen Risiko das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt, wie z. B. Einbruchskriminalität. Eine Aufwertung der Verkehrspolizei aber wäre Voraussetzung dafür, das Risiko, bei solchen Aktionen erwischt zu werden, auf ein angemessenes Maß zu erhöhen. Dazu braucht es mehr Leute als die, welche zur Unfallaufnahme und (hoffentlich! - bloß nicht der Feuerwehr überlassen) Regelung des Verkehrs an der Unfall- bzw. Einsatzstelle erforderlich sind.

 

Rückwärtsfahren, ob Rettungsgasse oder nicht - § 315c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f StGB?

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Danke, dann können die sch... Brückentransparente ja langsam mal wieder verschwinden.

Genau. Gaaanz schlimm, diese Dinger. Genauso wie die mit dem Abstand. Oder die Bilder am Rand bezgl. Geschwindigkeit. Wo kommen wir denn hin, wenn man als VT gelegentlich an Regeln erinnert wird?

 

Eine Aufwertung der Verkehrspolizei aber wäre Voraussetzung dafür, das Risiko, bei solchen Aktionen erwischt zu werden, auf ein angemessenes Maß zu erhöhen.

Da möchte ich ja den deutschen Michel hören, wenn ein Innenminister verkündet, es würden gezielt neue Planstellen geschaffen, um den (Autobahn-)Verkehr verstärkt überwachen zu können. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, daß z.B. hier im Forum die Anschaffung neuer Radarfahrzeuge mit Begeisterung begrüßt wurde.

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  • 2 weeks later...

Hallo, m3_,

 

wo siehst Du da ein Problem?

 

Die Beamten filmen den Verstoß und dann gleich auch noch den Fahrer, um diesen später zuordnen zu können.

 

@nachteule: Ich sehe etliche Problemfelder bei dieser Eigenbastelvideoaufnahme: Eichung, Manipulationsschutz, Datenschutz, Zuordnungsfehler, Wackelaufnahme, Schwenkaufnahme, Zoombedienung, Nackenverrenkungsprobleme vom Hinterbank-Cop, Videowagen ohne Operator bzw. vom Fahrer übernommen entgegen Bedienungsanleitung/Sicherheit, Auswertungskopfweh, Definition Rettungsgassenbreite und Messung der Breite bzw. ab welchem Breitenüberhang Rettungsgassenverweigerer, Belastung von Gerichten, ...

 

Dazu ein linkes Verhalten von der Videowagenbesatzung sich ohne Signalhorn durch die Rettungsgasse zu schleichen :wand: . So macht man die einzigartige Quote.

Sinnbefreit auch die Aufnahme von Motorrradfahrer erstens wegen der Antlitzerkennung und zweitens wegen bisher allgemeiner Duldung. Man kann nur hoffen, daß die beiden Cops dies nur einmalig zur Show unter dem "Druck" vom mdr-Filmteam gemacht haben. Man hat gesehen, daß der Videowagenfahrer sich nicht wohl in seiner Haut gefühlt hatte.

:nolimit:

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Ich sehe etliche Problemfelder bei dieser Eigenbastelvideoaufnahme: Eichung, Manipulationsschutz, Datenschutz...

Eichung? was muss bei einer Kamera geeicht werden, wenn ich nur das Gesicht und das Kennzeichen haben will? Könnte man auch mit nem Fotoapparat oder dem Diensthandy machen. Geht doch um Rettungsgasse, oder?

Definition Rettungsgassenbreite und Messung der Breite bzw. ab welchem Breitenüberhang Rettungsgassenverweigerer

spricht da ein Deutscher? "ich muss genau - auf den halben cm - wissen, wie breit eine Rettungsgasse sein muss - sonst bilde ich keine". Tipp: wenn die Feuerwehr da nicht durchkommt, ist sie zu klein.

Aufnahme von Motorrradfahrer erstens wegen der Antlitzerkennung und zweitens wegen bisher allgemeiner Duldung

"Antlitzerkennung" sei mal dahingestellt (ich freu mich schon auf das Verbot von Sturmhauben oder ähnliches) aber die von dir genannte Duldung gibbet nicht (leider).
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@nachteule: Ich sehe etliche Problemfelder bei dieser Eigenbastelvideoaufnahme: Eichung, Manipulationsschutz, Datenschutz, Zuordnungsfehler, Wackelaufnahme, Schwenkaufnahme, Zoombedienung, Nackenverrenkungsprobleme vom Hinterbank-Cop, Videowagen ohne Operator bzw. vom Fahrer übernommen entgegen Bedienungsanleitung/Sicherheit, Auswertungskopfweh, Definition Rettungsgassenbreite und Messung der Breite bzw. ab welchem Breitenüberhang Rettungsgassenverweigerer, Belastung von Gerichten, ...

Alles kein Problem bzw. alles keine wirklichen Problemfelder.

- Eichung: der bedarf es hier nicht.

- was willst Du hier manipulieren?

- der Datenschutz wird nicht ausgehebelt.

- in welcher Form soll es hier zu Zuordnungsfehlern kommen?

- soll die Aufnahme verwackelt sein, wird sie wohl nicht verwertbar sein, da der Fahrer/das Kennzeichen nicht erkennbar sind. Also doch alles gut, oder?!

- wo soll es bei einer Schwenkaufnahme Probleme geben?

- wo soll es bei einer Zoombedienung zu Problemen kommen?

- Nacken-was-für-Probleme? Sind wir jetzt wieder im @m3_-Kindergarten?

- Videowagen-was-für'n-Ding? Noch so ein Kindergarten.

- Was-für-ein-Kopfweg? Der Kindergarten wird ja immer größer!

- definierte Breite: tja, darüber muß sich im Einzelfall ein Gericht Gedanken machen bzw. ggf. einen Gutachter hinzuziehen. Der dürfte anhand der Aufnahme wohl feststellen können, ob's breit genug war oder nicht.

- wenn die Gasse kein Rettungsfahrzeug mehr durchläßt, war sie wohl zu schmal. So einfach ist das.

- och, Du und Deinesgleichen belasten Gerichte mit soooo viel Dummfug, da dürften solche Dinge, deren Befolgung nun wirklich Sinn machen, das geringste Problem sein.

- "...": bedeuten die Punkte, der Kindergarten könnte gar astronomische Ausmaße erreichen? Ich mein, wundern würd's mich ja nicht, aber ich frag doch mal lieber!

 

Dazu ein linkes Verhalten von der Videowagenbesatzung sich ohne Signalhorn durch die Rettungsgasse zu schleichen :wand: . So macht man die einzigartige Quote.

Sinnbefreit auch die Aufnahme von Motorrradfahrer erstens wegen der Antlitzerkennung und zweitens wegen bisher allgemeiner Duldung. Man kann nur hoffen, daß die beiden Cops dies nur einmalig zur Show unter dem "Druck" vom mdr-Filmteam gemacht haben. Man hat gesehen, daß der Videowagenfahrer sich nicht wohl in seiner Haut gefühlt hatte.

Oh, ja, klar, das geht natürlich gar nicht. Den geneigten Regelverweigerer nicht vorzuwarnen und ihn dann auch noch bestrafen. Nee, wo kämen wir denn auch hin.....

Eine "allgemeine Duldung" (was auch immer das genau sein soll) bedeutet eben nicht zwangsläufig, daß ein solches Verhalten korrekt und ggf. auch ungefährlich ist. Tja, und wenn nunmal die breite Öffentlichkeit über die Schulter des Schutzmanns schaut, muß er sich halt 100%ig korrekt verhalten. Und dazu zählt eben auch, daß manches verfolgt wird, wo man sonst sehr oft ein Auge zudrückt. Muß der Betroffene unter "Pech gehabt" verbuchen.

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  • 2 months later...

@bluey: Bezüglich Manipulaton bist Du nicht auf ganz auf Höhe. Es gibt Möglichkeiten. Und es passiert auch (Schwarze Schafe!). Guckst Du VUT.

Zuordnungsfehler: Es stehen beispielsweise drei schwarze 3er BMW nacheinander. Cop Halsverrenker dann mit falscher Zoomeinstellung (nah) oder Cop Halsruher schnippelt/ordnet falsch zu bei Auswertung. Fehlerquelle also auch keine Koppelung der Bastelkamera mit dem Videofahrzeug, somit auch eine Lücke, wo ein Fahrerwechsel erfolgen könnte.

Bezüglich Nacken: Ein guter Videocop ist, wenn er nicht auf der Piste ist :P , sei es, wenn er durch einseitige und dauerhafte Überbeanspruchung ausfällt. Okay, der Steuerzahler zahlt gerne Reha-Massagen.

Bezüglich Operator in einer ProViDA-Schüssel: Jetzt enttäuscht Du mich aber. Bezüglich Kopfweh: Ist das Resultat, wenn man konstant Wackel-/Zitter-/Schwenk-/Hin-und-Her-Zoom-Videos bei der Auswertung anschauen muß. Da spendiert der Steuerzahler nur eine Kopfschmerztablette.

Natürlich müssen die Gerichte jetzt - wie schon so oft in Verkehrsüberwachungsgeschichte - zu forsche und in neuen Abzockparadiesen über die Stränge schlagende Cops in Schranken verweisen, sprich es wird sich eine gefestigte Rechtsprechung entwickeln.

Die "Rettungsgasse" ist halt nicht nur schwarz/weiß, sondern komplex und situationsabhängig. Der VT kann sich nicht immer in Luft auflösen. Hier wird der Behördenmurks mal klargestellt:

Es konnte kein Platz geschaffen werden, denn die Polizei hatte kurz entschlossen beide Fahrtrichtungen der Autobahn in weitem Abstand zu dem brennenden Kleinbus gesperrt. Der Streifenwagen befand sich zufällig genau hinter dem Kleinbus, als dieser zu qualmen begann.

...

Häcker appelliert dringend an die Verantwortlichen für Autobahnbaustellen: „Die Fahrbahnbreite muss überdacht werden..

...

„Feldwege oder Wiesen sind die schlechtere Variante. Das ist weiter und viel unsicherer.“ Zudem könne ein Traktor oder Mähdrescher entgegenkommen.

...

Das Regierungspräsidium Stuttgart zur Kritik der Ditzinger Feuerwehr: „Dem Baureferat sind konkrete Vorwürfe von Seiten der Feuerwehr bisher nicht bekannt. Die Umsetzung der Baustelle ist ordnungsgemäß gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt.“

Aus "Feuerwehr moniert schmale Fahrspuren", www.stuttgarter-zeitung.de, 17.08.2018

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rettungskraefte-bei-einsatz-blockiert-ditzinger-feuerwehr-moniert-schmale-fahrspuren.420c7b31-d864-4d90-b848-5ff0a023486e.html

 

Die schon von @nachteule und von Cop Widenhorn erwähnte "Schlangenlinie-Rettungsgasse" ist praktisch unbekannt.

:nolimit:

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Es konnte kein Platz geschaffen werden, denn die Polizei hatte kurz entschlossen beide Fahrtrichtungen der Autobahn in weitem Abstand zu dem brennenden Kleinbus gesperrt. Der Streifenwagen befand sich zufällig genau hinter dem Kleinbus, als dieser zu qualmen begann.

...

Häcker appelliert dringend an die Verantwortlichen für Autobahnbaustellen: „Die Fahrbahnbreite muss überdacht werden..

...

„Feldwege oder Wiesen sind die schlechtere Variante. Das ist weiter und viel unsicherer.“ Zudem könne ein Traktor oder Mähdrescher entgegenkommen.

...

Das Regierungspräsidium Stuttgart zur Kritik der Ditzinger Feuerwehr: „Dem Baureferat sind konkrete Vorwürfe von Seiten der Feuerwehr bisher nicht bekannt. Die Umsetzung der Baustelle ist ordnungsgemäß gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt.“

Aus "Feuerwehr moniert schmale Fahrspuren", www.stuttgarter-zeitung.de, 17.08.2018

 

 

Daß innerhalb von Autobahnbaustellen aufgrund der vorhandenen Fahrstreifenbreiten in der Regel keine Rettungsgasse gebildet werden kann, ist nun wirklich nichts Neues. Die Mindestfahrstreifenbreiten in Arbeitsstellen längerer Dauer auf Autobahnen betragen gemäß RSA 95 3,25 m für den Hauptfahrstreifen und 2,50 m für die Überholfahrstreifen, wobei heute vielfach 2,60 m als Mindestmaß angewandt werden, um der automobilen Adipositas der letzten Jahre ein wenig entgegenzukommen.

 

Breitere Fahrstreifen wären allenfalls um den Preis einer Reduktion der Fahrstreifenanzahl zu realisieren. Die damit verbundenen Stauungen in den Zulaufbereichen und die erheblich gesteigerte Gefahr schwerster Auffahrunfälle am Stauende gebieten in der Abwägung in der Regel einen Vorrang der Vermeidung solcher Unfälle (durch Beibehaltung der Fahrstreifenanzahl im Arbeitsstellenbereich) gegenüber einer möglichst reibungslosen Anfahrt zu Einsätzen. Was mir bislang noch niemand aus dem BOS-Bereich schlüssig erklären konnte ist die Frage, weshalb bei solchen Einsätzen mit absehbar schwieriger Anfahrt nicht von vornherein gegen die Fahrtrichtung angefahren wird (vgl. § 35 Abs. 1 StVO). Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von temporären Schutzeinrichtungen zwischen den Fahrtrichtungen, die alle paar hundert Meter eine Öffnungsmöglichkeit für Einsatzkräfte haben (so daß die Anfahrt nur auf den letzten paar hundert Metern gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung erfolgen muß).

 

Die zitierte Argumentation des RP ist so zwar vom Ergebnis her richtig, aber dennoch schwach, denn sinngemäß sagt er "Ich habe das so angeordnet, und die von mir beauftragte Verkehrssicherungsfirma hat es geschafft, die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entsprechend meiner Anordnung anzubringen". Daß es hier eigentlich um seine Anordnung selbst und nicht um deren Vollzug ging, hat er nicht kapiert, oder er wollte es nicht verstehen.

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@bluey: Bezüglich Manipulaton bist Du nicht auf ganz auf Höhe. Es gibt Möglichkeiten. Und es passiert auch (Schwarze Schafe!). Guckst Du VUT.

Schwurbel nicht run, werde konkret. Was für Möglichkeiten gibt es?

 

Zuordnungsfehler: Es stehen beispielsweise drei schwarze 3er BMW nacheinander. Cop Halsverrenker dann mit falscher Zoomeinstellung (nah) oder Cop Halsruher schnippelt/ordnet falsch zu bei Auswertung. Fehlerquelle also auch keine Koppelung der Bastelkamera mit dem Videofahrzeug, somit auch eine Lücke, wo ein Fahrerwechsel erfolgen könnte.

Das ist doch dummes Zeug! An den Haaren herbei gezogen. Du konstruierst etwas in der blanken Theorie, was Du in der Praxis wohl noch nie erleben durftest.

 

Bezüglich Nacken: Ein guter Videocop ist, wenn er nicht auf der Piste ist :P , sei es, wenn er durch einseitige und dauerhafte Überbeanspruchung ausfällt. Okay, der Steuerzahler zahlt gerne Reha-Massagen.

Da faselst Unsinn. Kindergarten Teil 1.

 

Bezüglich Operator in einer ProViDA-Schüssel: Jetzt enttäuscht Du mich aber.

Konkret wie oder wo?

 

Bezüglich Kopfweh: Ist das Resultat, wenn man konstant Wackel-/Zitter-/Schwenk-/Hin-und-Her-Zoom-Videos bei der Auswertung anschauen muß. Da spendiert der Steuerzahler nur eine Kopfschmerztablette.

Kindergarten Teil 2.

 

Natürlich müssen die Gerichte jetzt - wie schon so oft in Verkehrsüberwachungsgeschichte - zu forsche und in neuen Abzockparadiesen über die Stränge schlagende Cops in Schranken verweisen, sprich es wird sich eine gefestigte Rechtsprechung entwickeln.

Und wovon träumst Du, wenn Du schläfst?

 

Die "Rettungsgasse" ist halt nicht nur schwarz/weiß, sondern komplex und situationsabhängig. Der VT kann sich nicht immer in Luft auflösen.

Bist Du hier genauso hilflos und überfordert wie beim Fahrradthema? Möchtest Du nicht lieber den Führerschein freiwillig abgeben?

 

Hier wird der Behördenmurks mal klargestellt: [...]

Kindergarten Teil 3.

 

Die schon von @nachteule und von Cop Widenhorn erwähnte "Schlangenlinie-Rettungsgasse" ist praktisch unbekannt.

Ich kenne auch keine "Schlangenlinien-Rettungsgasse".
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Hallo, ZZ82,

Breitere Fahrstreifen wären allenfalls um den Preis einer Reduktion der Fahrstreifenanzahl zu realisieren. Die damit verbundenen Stauungen in den Zulaufbereichen und die erheblich gesteigerte Gefahr schwerster Auffahrunfälle am Stauende gebieten in der Abwägung in der Regel einen Vorrang der Vermeidung solcher Unfälle (durch Beibehaltung der Fahrstreifenanzahl im Arbeitsstellenbereich) gegenüber einer möglichst reibungslosen Anfahrt zu Einsätzen.

kannst Du diese Behauptung in irgendeiner Form beweisen?

 

Beobachte mal gerade in Ballungszentren Autobahnen mit 3 verengten Fahrstreifen und schau mal, wie oft es sich hier staut.

 

Selbst kleine Unfälle durch Spiegelstreifer führen oft dazu, dass der Verkehr zum Erliegen kommt, weil die Beteiligten einfach auf der Fahrbahn stehen bleiben und warten, bis die Polizei eintrifft, von den vielen Pannen - Fahrzeugen, die für gefährliche Fahrstreifenwechsel anderer VT verantwortlich sind, ganz zu schweigen.

 

Glaubst Du, dass es hier kein Stauende gibt?

 

Das Problem ist m. E., dass sich die Verantwortlichen gar nicht trauen, es mal mit zwei ganz normal breiten Fahrstreifen und einem Standstreifen zu probieren und zusätzlich, dass es dann mit Sicherheit unendlich viele ignorante VT gibt, die den Standstreifen nutzen, um schneller vorwärts zu kommen und die dann wieder dafür sorgen, dass man keine Rettungsgasse mehr bilden kann.

 

 

 

Was mir bislang noch niemand aus dem BOS-Bereich schlüssig erklären konnte ist die Frage, weshalb bei solchen Einsätzen mit absehbar schwieriger Anfahrt nicht von vornherein gegen die Fahrtrichtung angefahren wird (vgl. § 35 Abs. 1 StVO).

Das ist ganz einfach zu erklären: Bei den wenigsten Unfällen ist die Fahrbahn vor Ort vollständig blockiert und es gibt immer VT, die sich selbst durch Scherbenhaufen den Weg bahnen, um weiterzukommen.

 

Sollen die Rettungskräfte hier das Risiko eingehen, als Geisterfahrer mit den entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenzustoßen?

 

Aufgrund der fehlenden Rettungsgasse ist es den Kollegen oftmals gar nicht möglich, direkt zur Unfallstelle vorzukommen, um dann eine Vollsperrung einzurichten, damit die Rettungskräfte entgegengesetzt anfahren können, aber wenn es möglich ist, wird es meistens so gehandhabt, wie Du es vorschlägst.

 

 

 

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von temporären Schutzeinrichtungen zwischen den Fahrtrichtungen, die alle paar hundert Meter eine Öffnungsmöglichkeit für Einsatzkräfte haben (so daß die Anfahrt nur auf den letzten paar hundert Metern gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung erfolgen muß).

Eine Spitzenidee, auf die bislang noch niemand gekommen ist. :abwarten:

 

Es dürfte allerdings mit der Umsetzung hapern, denn die Betongleitwände oder was auch immer dort für die Fahrbahntrennung vorhanden ist, sind meist so schwer und so sehr miteinander verbunden, dass für eine Trennung Spezialfahrzeuge und Spezialgerät erforderlich ist.

 

Wie bringst Du dieses an den Unfallort, wenn selbst die Rettungskräfte mit ihren Wegerechten nicht durchkommen?

 

Abgesehen davon: Weißt Du, wie lange es dauert, diese Dinger zur Seite zu räumen?

 

Meinst Du, man hat bei einem Unfall mit Schwerverletzten die Zeit, erst auf diese Fahrzeuge zu warten?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Als Verkehrsteilnehmer, aber weder Polizist noch Jurist, denke ich ausserhalb einer Baustelle ist nahezu immer eine Rettungsgasse möglich. Die Einsatzfahrzeuge haben in der Regel Dashcam, einschalten, nach durchfahrt auswerten und nachfolgenden Beamten Nachricht geben zur Fahrerfeststellung. Wird nicht immer möglich sein, aber die Ignoranten werden - hoffentlich - lernen.

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kannst Du diese Behauptung in irgendeiner Form beweisen?

Welchen Aspekt meiner Ausführungen meinst Du? Die Alternative "Wenige breite oder mehr schmale FS" ergibt sich allein schon aus den geometrischen Zusammenhängen im Fahrbahnquerschnitt, darunter dem Platzbedarf für das Baufeld und den Gesamtbreiten der befestigten Fahrbahn (einschließlich regulärer Seitenstreifen), die bei einem sechsstreifigen Regelquerschnitt für Überlandautobahnen beispielsweise 14,50 m beträgt. Alles weitere ist Rechenarbeit, die ich mir hier mal spare.

Oder meinst Du die Frage der Staugefahr oder Kapazitäten? Wenn Du sechsstreifige Querschnitte in Ballungsräumen ansprichst, so stellt sich zunächst die Frage, welche Stauhäufigkeit dort bereits ohne Arbeitsstelle gegeben ist. Das ist schon mal die "Grundlast", die man nicht der Behelfsverkehrsführung anlasten darf. Die Kapazität regulärer Fahrstreifen beträgt je nach örtlichen Verhältnissen und Verkehrszusammensetzung (insb. Schwerverkehrsanteil) zwischen 1500 und 2000 Kfz/h (1800 Kfz/h sind im Mittel alle zwei Sekunden ein Fahrzeug, die Nettozeitlücke beträgt dann schon weniger als 2 s). Die Kapazität von Behelfsfahrstreifen beträgt in der Regel zwischen 1200 und 1500 Kfz/h. Dreimal 1200 ergibt eine Restkapazität von 3600, zweimal 1500 eine Restkapazität von 3000. 1:0 für die Erhaltung der Fahrstreifenanzahl. Eine Aussage wie "da sind die Fahrstreifen zahlenmäßig erhalten, und trotzdem staut es, also kann man ja auch weniger und breitere Fahrstreifen anordnen" ist aber so oder so viel zu oberflächlich und behandelt die Thematik nicht mit der gebotenen Differenziertheit. Selbst wenn die Restkapazität einer Behelfsverkehrsführung mit erhaltener FS-Anzahl keine 24/7-Staufreiheit ermöglicht, so führt ihre - für den Einzelfall rechnerisch nachweisbare - höhere Kapazität gegenüber einer redzierten Anzahl breiterer FS zu deutlich kürzeren Zeiträumen, für die Stauenden und die damit verbundenen Unfallgefahren zu besorgen sind. Das tatsächliche Staugeschehen hängt von der Verkehrsbelastung des Einzelfalls ab, aber prominente Beispiele für die katastrophalen Folgen von Fahrstreifenreduktionen lassen sich auf der A 7 zwischen Mellendorf und Schwarmstedt, auf der A 9 bei Dessau oder der A 5 zwischen Karlsruhe und Walldorfer Kreuz beobachten. Positiv dagegen A 3 bei Limburg, A 5 südlich Gambacher Kreuz, A 3 bei Seligenstadt oder A 7 bei Homberg (Efze) (alle 4+2, letztere tw. 5+1). Zur Kapazität und Verkehrssicherheit verschiedener Formen von Behelfsverkehrsführungen existiert zwischenzeitlich recht umfangreiche Forschung, u. a. vom ISE am KIT, der RWTH Aachen und der Ruhruniversität Bochum.

 

Publikationen finden sich z. B. auf den Seiten der BASt, z. B.

 

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-v/2018-2017/v301.html?nn=1819568

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-v/2018-2017/v303.html?nn=1819568

 

oder im elektronischen BASt-Archiv ELBA:

 

hier die Übersicht:

 

http://bast.opus.hbz-nrw.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=7&la=de

 

und hier exemplarisch zwei für die vorliegende Thematik relevante Berichte:

 

http://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor.php?source_opus=573&la=de

http://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor.php?source_opus=1604&la=de .

 

Hier eine Dissertation an der Uni Kassel zu dieser Thematik:

 

http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-034-1.volltext.frei.pdf

 

Unbestreitbar ist allerdings auch, daß das Unfallgeschehen innerhalb (!) der Arbeitsstellenverkehrsführung eine deutliche Korrelation zu den FS-Breiten zeigt. Insgesamt ist die Unfallrate auf BAB-Abschnitten mit AlD etwa doppelt so hoch wie ohne. Allerdings haben diese Unfälle mehrheitlich vergleichsweise geringe Folgen, insbesondere infolge des vergleichsweise geringen Geschwindigkeitsniveaus - s. besagte "Spiegelunfälle". Gegen letztere hilft übrigens auch eine angemessene Überwachung der für die ÜFS idR angeordneten Breitenbeschränkungen, gelle?

 

 

Es dürfte allerdings mit der Umsetzung hapern, denn die Betongleitwände oder was auch immer dort für die Fahrbahntrennung vorhanden ist, sind meist so schwer und so sehr miteinander verbunden, dass für eine Trennung Spezialfahrzeuge und Spezialgerät erforderlich ist.

 

<hüstel>

 

https://www.mobile-schutzwaende.de/produkte/protec-tor-120/

 

 

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Hallo, Z282,

 

rein rechnerisch magst Du recht haben, dass der Durchsatz an Fahrzeugen bei drei verengten Fahrstreifen größer ist als bei zwei normal breiten Fahrstreifen mit Standstreifen.

 

Irgendwann in ferner Zukunft, wenn jeder von selbstfahrenden Fahrzeugen von A nach B transportiert wird, dürfte es dann auch dementsprechend gut funktionieren.

 

Aktuell sitzt aber noch ein Mensch am Lenkrad und damit kommt es nun mal immer wieder zu unvorhersehbaren Störungen durch Unfälle, Pannen usw. und damit automatisch in vielen Fällen zum kompletten Erliegen des Verkehrs.

 

In einem Punkt gebe ich Dir allerdings recht: Die von Dir im Video gezeigten Meton - Ports (kannte ich bis dato noch gar nicht) können bei manchen Unfällen im Baustellenbereich tatsächlich eine enorme Erleichterung bringen.

 

Sie bringen allerdings nichts oder nur sehr wenig, wenn z. B. eine Fahrbahn aufgrund einer Baustelle über mehrere Kilometer gesperrt ist und deshalb der Verkehr auf der anderen Fahrbahn z. B. im 2/2 - System (2 verengte Fahrspuren je Fahrtrichtung) läuft, denn dann hat man erfahrungsgemäß vor Allem bei größeren Unfällen innerhalb kürzester Zeit in beiden Richtungen kilometerlange Staus, durch die kein Fahrzeug durchkommt.

 

Wie soll man dann Rettungsfahrzeuge an die Unfallstelle bringen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ad 1 fußen diese Rechenmodelle und Abschätzungen hinsichtlich Kapazität und Unfallhäufigkeit auf hinreichend gesicherten empirischen Grundlagen, sind also für die heutige Verkehrssituation und Fahrzeugtechnik und nicht erst für irgendwelche künftigen Situationen gültig.

 

Ad 2 führt eine einseitige Fixierung auf die Rettungsgasse zu nichts außer für den BOS-Bereich, die Schuld bei anderen verorten zu können (Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Verkehrsteilnehmer). Hier sind von allen Seiten innovative Ansätze gefragt.

 

Was mich ad 3 wiederum zur Frage alternativer Einsatzstellen-Erreichungsszenarien führt, als da wären z. B. verstärkter Einsatz von Rettungshubschraubern, drohnenbasierte Lageerkundung durch die Polizei - z. B. um kurzfristig festzustellen, ob die betroffene Richtungsfahrbahn nicht doch vollständig dicht und eine Anfahrt entgegen der Fahrtrichtung möglich ist - usw. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,85 m (3,25+2,60 bei 4+0) dürfte das recht schnell und oft der Fall sein, insbesondere bei VU mit Personenschäden. Noch schneller dürfte das der Fall sein bei einer Fahrbahnbreite von 3,25 m, z. B. auf dem nicht übergeleiteten FS ("+1") von 3+1- oder 5+1-Verkehrsführungen (wo eine Rettungsgasse ohnehin illusorisch ist; insoweit haben diese engen Fahrbahnen aber auch wieder einen Vorteil, sie sind nämlich schnell dicht, man muß diesen Vorteil aber auch nutzen). Langfristig tut sich der BOS-Bereich keinen Gefallen, wenn er Schuld und Verantwortung hier immer nur bei anderen sucht, anstatt sein Wissen und seine Erfahrungen für innovative Ansätze einzubringen und sich für Neues zu öffnen. Hier erwarte ich insbesondere von der Polizei ein größeres Engagement, da ich ihr innerhalb des BOS-Bereichs die größte Professionalität unterstelle (und da sie in solchen Einsatzlagen ohnehin den Hut aufhaben sollte). Last but not least geht es ja nicht nur darum, wie Rettungsfahrzeuge die Unfallstelle erreichen, sondern auch darum, wie diejenigen dort hinkommen, die am Ende die Brocken wegräumen (Abschleppdienste, ggf. Straßenbetriebsdienst). Da die Polizei auch der Abwehr von Gefahren im Verkehr verpflichtet ist, sollte sie selbst ein umfassendes Interesse daran haben, daß unfall- bzw. einsatzbedingte Staus (und damit die hinreichend beschriebenen, hieraus erwachsenden Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs) auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

 

Incident-Management und die damit verbundene gesamtheitliche Betrachtung aller Aspekte eines möglichst schnellen, effektiven, effizienten und verkehrsverträglichen Umgangs insbesondere mit Unfallagen ist - zumal in Deutschland - bislang ein leider vernachlässigtes Thema, und die Rettungsgassen-Diskussion greift insoweit viel zu kurz.

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z. B. verstärkter Einsatz von Rettungshubschraubern

Kostenfaktor? Wer soll das denn alles bezahlen? Hubschrauber sind in der Unterhaltung alles andere als günstig. Die vorhandenen Hubschrauber würden da wohl nicht ausreichen. Und man müßte sicherlich auch noch weitere Standorte erschließen. Ich möchte nicht wissen, was das alles an Kosten verursachen würde.

 

drohnenbasierte Lageerkundung durch die Polizei

Das wäre aber uU sehr kostbare Zeit, die da verloren ginge. Selbst wenn man dadurch feststellen würde, daß die Richtungsfahrbahn dicht ist und man aus der Gegenrichtung anfahren könnte, so müßte eine entsprechende Auf-/Zufahrt ja auch in erreichbarer Nähe liegen. Auch bei Drohnen müßte man ein recht dichtes Netz errichten, damit die Geräte zeitnah vor Ort sein können. Also auch hier viele Standorte.

 

Was bei beiden auch zum Tragen käme: Wetter und Lichtverhältnisse! Insbesondere die Drohne betreffend.

 

Hier erwarte ich insbesondere von der Polizei ein größeres Engagement, da ich ihr innerhalb des BOS-Bereichs die größte Professionalität unterstelle

Meinst Du nicht, daß sich in den letzten Jaaaahren nicht der ein oder andere aus unserem und auch anderen Bereichen überlegt hat, was man wie optimieren könnte? Ich denke schon. Und wenn es gute praktikable Alternativen gäbe, hätte man sicherlich schon längst versucht, diese auszuprobieren bzw. in die Tat umzusetzen.

 

Last but not least geht es ja nicht nur darum, wie Rettungsfahrzeuge die Unfallstelle erreichen, sondern auch darum, wie diejenigen dort hinkommen, die am Ende die Brocken wegräumen (Abschleppdienste, ggf. Straßenbetriebsdienst).

Das ist aus meiner Sicht das geringste weil sekundäre Problem. Wichtig ist, Rettungskräfte zeitnah vor Ort zu haben. Sicher, es gibt den ein oder anderen Fall, wo auch schweres Gerät herangeschafft werden muß. Aber dann sind die Rettungskräfte schon vor Ort, die Polizei auch und man kann die BAB so sperren, daß schweres Gerät auch aus der Gegenrichtung anreisen kann.

 

Da die Polizei auch der Abwehr von Gefahren im Verkehr verpflichtet ist, sollte sie selbst ein umfassendes Interesse daran haben, daß unfall- bzw. einsatzbedingte Staus (und damit die hinreichend beschriebenen, hieraus erwachsenden Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs) auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

Schön gesagt. Aber nicht alles, was man so einfach niederschreiben kann, läßt sich auch so leicht umsetzen. Bzw. so umsetzen, wie es sich der ein oder andere mal eben (laienhaft) vorstellt.

 

Incident-Management und die damit verbundene gesamtheitliche Betrachtung aller Aspekte eines möglichst schnellen, effektiven, effizienten und verkehrsverträglichen Umgangs insbesondere mit Unfallagen ist - zumal in Deutschland - bislang ein leider vernachlässigtes Thema, und die Rettungsgassen-Diskussion greift insoweit viel zu kurz.

Möglich, daß dem so ist. Ist nicht mein Bereich und ich weiß darüber auch zu wenig. Woher aber beziehst Du Dein Wissen oder Deine Überzeugungen? Und wenn Du darüber so viel zu wissen glaubst, warum bringst Du Dich dann nicht entsprechend ein? Hier zu diskutieren ist ja schön und gut, bringt aber letztlich gar nichts.
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Schön gesagt. Aber nicht alles, was man so einfach niederschreiben kann, läßt sich auch so leicht umsetzen. Bzw. so umsetzen, wie es sich der ein oder andere mal eben (laienhaft) vorstellt.

 

Selbiges gilt selbstredend auch für Behelfsverkehrsführungen in Arbeitsstellen, wie auch die hierfür gebotene Abwägung. Wobei ich BOS nicht zu den Experten hierfür zähle...

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Meinst Du nicht, daß sich in den letzten Jaaaahren nicht der ein oder andere aus unserem und auch anderen Bereichen überlegt hat, was man wie optimieren könnte? Ich denke schon.

 

Welche Überlegungen gibt es denn, und welche davon sind wie umgesetzt worden?

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Hallo, Z282,

 

zu den Drohnen: Kennst Du die Reichweiten, in denen Drohnen aktuell eingesetzt werden können?

 

Wer soll diese Drohnen denn bedienen und von welchem Standort aus soll dies flächendeckend möglich sein?

 

Was soll die Drohne bringen, wenn man damit erkennen kann, dass VT weiter an der Unfallstelle vorbeifahren, so dass ein entgegengesetztes Anfahren an die Unfallstelle nicht möglich ist?

 

Was nutzt ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle, wenn es keine weiteren Rettungskräfte vor Ort gibt, die die Verletzten aus den Fahrzeugen bergen können?

 

Du bringst hier viele Vorschläge, die in der Theorie ganz schön klingen, in der Praxis, die ich mittlerweile seit knapp 3 Jahrzehnten bestens kenne, nicht oder fast nicht so umzusetzen sind, wie Du es Dir wünscht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Welche Überlegungen gibt es denn, und welche davon sind wie umgesetzt worden?

Ich sagte ja schon: nicht mein Bereich. Die Frage mußt Du einem anderen stellen.

 

BTW: wenn nichts Brauchbares gefunden wurde, gab es auch nichts, was man hätte umsetzen können.

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fußen diese Rechenmodelle und Abschätzungen hinsichtlich Kapazität und Unfallhäufigkeit auf hinreichend gesicherten empirischen Grundlagen, sind also für die heutige Verkehrssituation und Fahrzeugtechnik und nicht erst für irgendwelche künftigen Situationen gültig.

Hört sich sehr gut an. Ich wüßte nur gern, an welcher Stelle der Rechenmodelle und Abschätzungen die geschätzt 95 % aller Autofahrer berücksichtigt wurden, die sich um Verkehrsregeln nicht kümmern und bei denen jegliche Form von Rücksichtnahme und Verstand abschaltet (so denn überhaupt vorhanden), sobald der Verkehr dichter wird oder es sich staut, die sich also durch irgendwelche Rechenmodelle und Abschätzungen nicht beeindrucken, geschweige denn in ihrem Verhalten beeinflussen lassen.

 

Incident-Management (...) ist - zumal in Deutschland - bislang ein leider vernachlässigtes Thema

Was ist denn Incident und wie managt man das? Und in welchem Land wird dieses Thema vorbildhaft gemanagt?

 

die Rettungsgassen-Diskussion greift insoweit viel zu kurz.

Das kann man so sehen. Ich bin allerdings der Meinung, es ist zumindest solange besser, über Rettungsgassen zu reden und diese durchzusetzen (gern auch mit drakonischen Strafen), wie andere Lösungsansätze bisher nur in der Theorie funktionieren. Ganz unabhängig davon: Hast Du mal ausgerechnet, was die Umsetzung Deiner Vorschläge (Rettungshubschrauber, Drohnen, Notöffnungssysteme) in Anschaffung und Unterhalt wohl kosten würde?

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Ich wüßte nur gern, an welcher Stelle der Rechenmodelle und Abschätzungen die geschätzt 95 % aller Autofahrer berücksichtigt wurden, die sich um Verkehrsregeln nicht kümmern und bei denen jegliche Form von Rücksichtnahme und Verstand abschaltet (so denn überhaupt vorhanden), sobald der Verkehr dichter wird oder es sich staut, die sich also durch irgendwelche Rechenmodelle und Abschätzungen nicht beeindrucken, geschweige denn in ihrem Verhalten beeinflussen lassen.

Wie gesagt, die zur Anwendung kommenden Modelle sind empirisch hinterlegt, berücksichtigen also bereits die in der Realität vorkommenden Regelbrüche. Einfaches Beispiel: In einer einstreitigen Rampe wird durch Datenerhebung (dauerhaft vorhandene Induktivschleifen) eine Kapazität von 2200 Kfz/h festgestellt. Das funktioniert nur, wenn der Zweisekundenabstand dauerhaft unterschritten wird.

 

Was ist denn Incident und wie managt man das? Und in welchem Land wird dieses Thema vorbildhaft gemanagt?

Im Straßenwesen ist ein Incident allgemein ein nicht geplantes Vorkommnis, das erhebliche negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs hat. Dies können Verkehrsunfälle, aber z. B. auch liegengebliebene Fahrzeuge in Baustellenbereichen oder auf Strecken ohne ausreichend breite Seitenstreifen sein. Das Incidentmanagement behandelt alle Ansätze, diese Störfälle so schnell und effektiv wie möglich zu beseitigen.

 

Positive Ansätze für ein Incidentmanagement finden sich z. B. bei der britischen Highways Agency, die auch polizeiliche Befugnisse hat und z. B. das umgehende Abschleppen von in Baustellenbereichen oder auf hochbelasteten Strecken ohne oder mit zum Befahren freigegebenem Seitenstreifen liegengebliebenen Fahrzeugen organisiert und veranlaßt. Die größte Herausforderung für das Incidentmanagement stellen Lkw-Unfälle dar. Hier bestehen Ansätze darin, das Wann und Wie der Bergung von Fahrzeug und Ladung nicht den Havariekommissaren der Versicherungen zu überlassen, sondern beides, soweit möglich, aber ggf. auch unter Inkaufnahme zusätzlicher Schäden an beidem, zunächst einmal auf die Seite zu schieben und die Bergung in die verkehrsschwachen Nachtzeiten zu verlegen.

 

Bei einer mir bekannten Autobahnpolizei hat man vor längerem die Streifenfahrzeuge mit Abschleppstangen ausgerüstet und eine entsprechende Anweisung herausgegeben, um auf einem Autobahnabschnitt mit temporär freigegebenem Seitenstreifen liegengebliebene Fahrzeuge so schnell wie möglich zumindest zur nächsten Nothaltebucht oder Parkplatz abzuschleppen. Wegen diverser juristischer Bedenken (Haftungsfragen, Gewährsträgerrolle der Polizei usw.) hat das aber einiges an Überwindung gekostet.

 

 

Hast Du mal ausgerechnet, was die Umsetzung Deiner Vorschläge (Rettungshubschrauber, Drohnen, Notöffnungssysteme) in Anschaffung und Unterhalt wohl kosten würde?

Nein, das habe ich nicht, abgesehen davon, daß Notöffnungen bereits heute regelmäßig zum Einsatz kommen, vgl. Antwort zu Frage 1, 2 und 4 im untenstehenden Link (gut, vielleicht dort nicht, wo man alles außer Hochdeutsch kann...). Erfahrungsgemäß ist der Nutzen bei solchen Maßnahmen gesamtwirtschaftlich betrachtet, d. h. unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Einsparungen durch weniger Tote, Verletzte und vor allem Zeitverluste deutlich höher als dessen Kosten. Geld ist grundsätzlich ausreichend vorhanden im System "Straßenverkehr". Was ich allerdings mal ausgerechnet hatte, war das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer temporären Seitenstreifenfreigabe auf einer hochbelasteten Autobahn. Es lag über 100.

 

Hier hat sich mal ein Landtag mit der Rettungsgassenthematik in Baustellen befaßt:

 

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/4/04594.pdf

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Das ist doch dummes Zeug! An den Haaren herbei gezogen. Du konstruierst etwas in der blanken Theorie, was Du in der Praxis wohl noch nie erleben durftest.

@bluey: Hast Du gerade rtl-nachtjournal gesehen? Die Ludwigsburger Autobahnpolizei ist steuerzahler- und nackenschonender unterwegs. Da sind außer der Not-Einsatz-Fahrzeuge extra Streifenwagen zur Rettungsgassenverweigererjagd abgestellt. Mit Dashcam und ein Cop fotografiert aus der Seite heraus mit einer Spiegelreflexkamera den Fahrer. Hier besteht die Gefahr von Halsweh, wenn er immer dabei noch rüberposaunt "sie kriegen wahrscheinlch eine Anzeige" :rofl: .

Konkret wie oder wo?

Dir sollte eigenlich bekannt sein, daß beim Videowagen der Fahrer fährt und der Beifahrer der Bediener (=Operator) vom Meßsystem ist. Der Operator schnauzt auch den Fahrer durch die Blume an - wenn TV dabei ist - wie er zu fahren hat.

Natürlich müssen die Gerichte jetzt - wie schon so oft in Verkehrsüberwachungsgeschichte - zu forsche und in neuen Abzockparadiesen über die Stränge schlagende Cops in Schranken verweisen, sprich es wird sich eine gefestigte Rechtsprechung entwickeln.

Und wovon träumst Du, wenn Du schläfst?

@bluey: Und wach Du mal aus deinem Insel-Hängematten-Tiefschlaf auf! Du bist ja auch hier null auf der Höhe. Allein von der Logik her - bei der Polizei natürlich selten anzutreffen - ist es doch klar, wenn auf BAB Abzocke betrieben wird, daß dort immer Leute dabei sind, die grundsätzlich immer gegen Bußgelder vorgehen und durchleuchten lassen. Hier beispielweise eine aktuelle Fallstatistik von einem RA in D:

 

Rechtsanwalt Arndt Kempgens (49): „Das ist kein Einzelfall. Derzeit betreue ich drei ähnliche Verfahren. Mir scheint, die Polizei will hier Exempel statuieren und schaut nicht genug auf die Besonderheiten der einzelnen Fälle.“

 

Aus "Führerschein weg, weil er Rettungsgasse blockierte", www.bíld.de, 12.10.18; https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/rettungsgasse-blockiert-fuehrerschein-weg-kurierfahrer-wehrt-sich-57770304.bild.html; Herbvorhebungen von mir.

:nolimit:

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Incident-Management und die damit verbundene gesamtheitliche Betrachtung aller Aspekte eines möglichst schnellen, effektiven, effizienten und verkehrsverträglichen Umgangs insbesondere mit Unfallagen ist - zumal in Deutschland - bislang ein leider vernachlässigtes Thema, und die Rettungsgassen-Diskussion greift insoweit viel zu kurz.

@z282: Welch wahre Worte! Super auf den Punkt gebracht :cool: . Das Gebaren der Behörden wie hier auf der A81 ist unerträglich. Normalerweise sollte man denken, für jede Furz-Veranstaltung sind Rettungswege ein Thema und da sollte es doch auf einer BAB mit so einer Bedeutung hochprofessionell zugehen, sprich jede Leitstelle weiß wie jeder Baustellenabschnitt angefahren werden kann. Und weißt ja, von "Management" bei Behörden zu sprechen, fällt mir schwer. Klar ist, die "Management"-Vollversager sind die jeweiligen Minister, hier das BaWü-Verkehrsministerium. Ebenso natürlich der Ex-Bundesverkehrsminister und der noch amtierende bayerische Innenminster, die mit bedröppelten Gesichtern beim Busunfall auf der A9 Oberfranken auf den VT rumgehackt haben und von den Problemwurzeln per Billig- und Oberflächenpolitik durch die brutale Sanktionierungsverschärfung abgelenkt haben.

:nolimit:

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Hallo, m3_,

.... sprich jede Leitstelle weiß wie jeder Baustellenabschnitt angefahren werden kann.

die Örtlichkeit sollte jeder Leitstelle bekannt sein, das ist richtig.

 

Das Problem ist, dass sich viele Baustellen laufend in der Verkehrsführung ändern, so dass man selbst als Ortskundiger oft gar nicht ad hoc sagen kann, ob die Einsatzkräfte sich nun links oder rechts einordnen müssen, um an die Unfallstelle zu kommen.

 

Dazu kommen die oftmals ungenauen Angaben der Melder über die Örtlichkeit, weil sie entweder ortsunkundig oder der deutschen Sprache nicht so recht mächtig sind, weil sie zu aufgeregt sind, um genaue Angaben zu machen usw.

 

Somit ist in den meisten Fällen auch nicht gesichert, ob die Fahrbahn tatsächlich voll gesperrt ist und man entgegengesetzt anfahren kann, solange nicht mindestens eine Streife vor Ort ist.

 

Diese hat aber das gleiche Problem wie die anderen Rettungskräfte: Sie kommt mangels Rettungsgasse erst gar nicht zur Unfallstelle durch.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@bluey: Hast Du gerade rtl-nachtjournal gesehen? Die Ludwigsburger Autobahnpolizei ist steuerzahler- und nackenschonender unterwegs. Da sind außer der Not-Einsatz-Fahrzeuge extra Streifenwagen zur Rettungsgassenverweigererjagd abgestellt. Mit Dashcam und ein Cop fotografiert aus der Seite heraus mit einer Spiegelreflexkamera den Fahrer. Hier besteht die Gefahr von Halsweh, wenn er immer dabei noch rüberposaunt "sie kriegen wahrscheinlch eine Anzeige"

Kindergarten Teil 1.

 

Dir sollte eigenlich bekannt sein, daß beim Videowagen der Fahrer fährt und der Beifahrer der Bediener (=Operator) vom Meßsystem ist. Der Operator schnauzt auch den Fahrer durch die Blume an - wenn TV dabei ist - wie er zu fahren hat.

1. bekannt

2. Blödsinn bzw. Kindergarten Teil 2

 

@bluey: Und wach Du mal aus deinem Insel-Hängematten-Tiefschlaf auf! Du bist ja auch hier null auf der Höhe. Allein von der Logik her - bei der Polizei natürlich selten anzutreffen - ist es doch klar, wenn auf BAB Abzocke betrieben wird, daß dort immer Leute dabei sind, die grundsätzlich immer gegen Bußgelder vorgehen und durchleuchten lassen. Hier beispielweise eine aktuelle Fallstatistik von einem RA in

Kindergarten Teil 3

 

 

 

Rechtsanwalt Arndt Kempgens (49): „Das ist kein Einzelfall. Derzeit betreue ich drei ähnliche Verfahren. Mir scheint, die Polizei will hier Exempel statuieren und schaut nicht genug auf die Besonderheiten der einzelnen Fälle.“

Aus "Führerschein weg, weil er Rettungsgasse blockierte", www.bíld.de, 12.10.18; https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/rettungsgasse-blockiert-fuehrerschein-weg-kurierfahrer-wehrt-sich-57770304.bild.html; Herbvorhebungen von mir.

 

Wow!

1. so ein RA beeindruckt mich nicht einmal einen kleinen Millimeter! Der darf gern auch 100 Fälle betreuen. Fakt ist ja wohl, daß von seinen lächerlichen drei Fällen ja noch nicht einmal ein einziger entschieden wurde. Er macht also nur mal wieder auf dicke Hose und beeindruckt damit einfache Leute wie Dich. Wen wundert's!

2. da ist sie wieder, die seriöseste Quelle der Welt. :rofl:

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@bluey: Erwachsenengarten Teil 4: Wir spenden der Task-Force-Rettungsgassenverweiger-Comedy-Jagdtruppe namens "Wir sind mit Dashcam und Spiegelreflex besser als die Badenser" der Ludwigsburger Autobahnpolizei beim Fake-Rettungseinsatz große Schilder "Sie bekommen wahrscheinlich eine Anzeige", welche sie dann aus dem Fenster halten können. Spart dem Steuerzahler die vielen Salbeibonbons.



Klar, in deiner isolierten Inselwelt können auch alle derzeit anhängigen Verfahren bundesweit bei zig RA nicht beeindrucken. Dir steht es aber als isolierter Robinson Crusoe frei, darüber mal eine Abschätzung zu machen. Und bis sich eine gefestigte Rechtsprechung bei den OLGs einstellt, dauert es bekannterweise Jahre. Robinson wäre froh gewesen, wenn er wenigstens die BILD gehabt hätte. Dir steht es natürlich frei, einschlägige Juristen-Fachpresse zu lesen.


:nolimit:


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Das Problem ist, dass sich viele Baustellen laufend in der Verkehrsführung ändern, so dass man selbst als Ortskundiger oft gar nicht ad hoc sagen kann, ob die Einsatzkräfte sich nun links oder rechts einordnen müssen, um an die Unfallstelle zu kommen.

@nachteule: Bei dieser Aussage habe ich Bauchweh. Normalerweise würde man erwarten, daß die Polizei informiert wird. Gerade sogar wenn ein Baustellenbereich als "Notgasse" verwendet werden könnte, sprich ein Abschnitt im Baustellenbereich ist schon befahrbar.

Dazu kommen die oftmals ungenauen Angaben der Melder über die Örtlichkeit, weil sie entweder ortsunkundig oder der deutschen Sprache nicht so recht mächtig sind, weil sie zu aufgeregt sind, um genaue Angaben zu machen usw.

Das erschreckt mich auch. Hat die Leitstelle kein Google Maps mit Verkehrslage? Damit kann jeder Hinz-und-Kunz-VT die Staubeginnstelle (=Unfallstelle) exakt lokalisieren. Desweiteren habe manche Autobahnbehörden ja intelligente Lösungen gefunden, indem sie im Baustellenbereich Postenschilder "Sie befinden sich im Abschnitt xy" aufstellen, z. B. A28 bei Oldenburg. Dort gab es weitere intelligenten Lösungen: Anstatt enge zwei Spuren wurde ein Spur mit einer ausgewiesenen Rettungsspur gemacht! Bei der 2-auf-1-Zusammenführung extra Hinweise auf Reißschlußverfahren und eine durchgezogenene bis zur Reißverschlußstelle. Sensationell gut! Leute mit Praxis, anstatt sich wie das RP Stuttgart hinter theoretischen Richtlinen zu verstecken. Natürlich alles unter Abwägung der Spurenanzahl abhängig von der Verkehrsbelastung wie schon von @z282 erwähnt.

 

Somit ist in den meisten Fällen auch nicht gesichert, ob die Fahrbahn tatsächlich voll gesperrt ist und man entgegengesetzt anfahren kann, solange nicht mindestens eine Streife vor Ort ist.
Siehe oben, "Echtzeit-Verkehrslage" hilft. Desweiteren haben gerade die A8 und die A81 zig Verkehrskameras. Desweiteren kennt gerade die Ludwigburger Autobahnpolizei durch ihre Laserabzocke und mißglückter Brückenschädenabzocke alle An- und Abfahrtsschleichwege (Behelfsauffahrten). Und seltene Mähdrescher sind ganz gewiss kein Dauerproblem. Und wenn "Großalarm" ist, dann muß doch sicherheitshalber automatisch von allen Seiten angefahren werden.
:nolimit:
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@bluey: Erwachsenengarten Teil 4: Wir spenden der Task-Force-Rettungsgassenverweiger-Comedy-Jagdtruppe namens "Wir sind mit Dashcam und Spiegelreflex besser als die Badenser" der Ludwigsburger Autobahnpolizei beim Fake-Rettungseinsatz große Schilder "Sie bekommen wahrscheinlich eine Anzeige", welche sie dann aus dem Fenster halten können. Spart dem Steuerzahler die vielen Salbeibonbons.

Kindergarten Teil 4

 

Klar, in deiner isolierten Inselwelt können auch alle derzeit anhängigen Verfahren bundesweit bei zig RA nicht beeindrucken. Dir steht es aber als isolierter Robinson Crusoe frei, darüber mal eine Abschätzung zu machen. Und bis sich eine gefestigte Rechtsprechung bei den OLGs einstellt, dauert es bekannterweise Jahre. Robinson wäre froh gewesen, wenn er wenigstens die BILD gehabt hätte. Dir steht es natürlich frei, einschlägige Juristen-Fachpresse zu lesen.

1. meine angebliche Inselwelt ist weitaus größer als die Deine und insbesondere um längen aussagekräftiger als Dein Geschwurbele hier

2. insbesondere steht es mir frei, mich nicht an Deinem Kindergarten zu beteiligen

3. na, dann bist Du jetzt ja sicherlich überglücklich, die BLÖD zu haben

4. och, ich bin lieber so frei, mich direkt mit den Richtern/innen zu unterhalten. Aus der Praxis, für die Praxis.

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Das erschreckt mich auch. Hat die Leitstelle kein Google Maps mit Verkehrslage? Damit kann jeder Hinz-und-Kunz-VT die Staubeginnstelle (=Unfallstelle) exakt lokalisieren. Desweiteren habe manche Autobahnbehörden ja intelligente Lösungen gefunden, indem sie im Baustellenbereich Postenschilder "Sie befinden sich im Abschnitt xy" aufstellen, z. B. A28 bei Oldenburg. Dort gab es weitere intelligenten Lösungen: Anstatt enge zwei Spuren wurde ein Spur mit einer ausgewiesenen Rettungsspur gemacht! Bei der 2-auf-1-Zusammenführung extra Hinweise auf Reißschlußverfahren und eine durchgezogenene bis zur Reißverschlußstelle. Sensationell gut! Leute mit Praxis, anstatt sich wie das RP Stuttgart hinter theoretischen Richtlinen zu verstecken. Natürlich alles unter Abwägung der Spurenanzahl abhängig von der Verkehrsbelastung wie schon von @z282 erwähnt.

Von welcher A28 und welchem Oldenburg redest Du? Solltest Du tatsächlich jenes im hohen Norden meinen, so hätte ich eine kleine Anekdote für Dich, denn ich bin dort letzten Samstag ebenfalls unterwegs gewesen:

 

1. diese angeblichen Postenschilder konnte ich nicht ausmachen. Ich bezweifle auch, daß sie mir etwas gebracht hätten. Aber vllt habe ich sie (zu klein?) auch einfach übersehen

2. nee, da gab es keine extra Hinweise auf Reißverschlußverfahren. Wäre sicherlich sinnvoll gewesen, denn ich wollte genau das anwenden, allerdings von der linken Spur aus kommend, und wäre dabei fast von einem Lkw weggerammt worden, der das System entweder nicht kannte oder mich einfach nicht in die Lücke lassen wollte. Das war alles andere als sensationell gut! Und dabei sind das doch alles Leute mit Praxis......

 

Das beste System taugst nichts, wenn es nicht von den Leuten angenommen bzw. umgesetzt wird.

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Sorry, ich muß mich korrigieren: ich bin zwar auch durch die Baustelle auf der A 28 gefahren, meine Schilderungen betrafen aber die auf der A 31 von Osnabrück bis nach Emden.

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Wie gesagt, die zur Anwendung kommenden Modelle sind empirisch hinterlegt

Klingt gut. Wo kann ich dazu nähere Angaben finden?

 

berücksichtigen also bereits die in der Realität vorkommenden Regelbrüche.

Erstaunlich. Soweit ich weiß, sind Vorhersagen immer schwierig, insbesondere dann, wenn sie die Zukunft betreffen. Aber vielleicht ist es ja tatsächlich möglich, z.B. die Unfallhäufigkeit auf einzelnen Streckenabschnitten zu unterschiedlichen Jahres- und Uhrzeiten aufgrund einer Betrachtung der Zahlen der letzten - tja, wieviel Jahre werden da genommen? brauchbar vorherzusagen. Und das unter Berücksichtigung der ständig steigenden Fahrzeugzahlen (insbes. LKW und Kleintransporter) und z.B. der aktuell sich anscheinend explosionsartig vermehrenden Baustellen. Kann ich mir kaum vorstellen, aber das werden die Experten ja sicherlich irgendwo erklärt haben. Und sie werden ihre Vorhersagen doch dann auch mit der Realität verglichen haben, oder?

 

Einfaches Beispiel: In einer einstreitigen Rampe wird durch Datenerhebung (dauerhaft vorhandene Induktivschleifen) eine Kapazität von 2200 Kfz/h festgestellt. Das funktioniert nur, wenn der Zweisekundenabstand dauerhaft unterschritten wird.

Mag sein. Und? Was soll uns dieser Wert sagen?

 

Im Straßenwesen ist ein Incident allgemein ein nicht geplantes Vorkommnis (…)

Danke. Also geht es um Störfallmanagement.

 

Positive Ansätze für ein Incidentmanagement finden sich z. B. bei der britischen Highways Agency, die auch polizeiliche Befugnisse hat und z. B. das umgehende Abschleppen von in Baustellenbereichen oder auf hochbelasteten Strecken ohne oder mit zum Befahren freigegebenem Seitenstreifen liegengebliebenen Fahrzeugen organisiert und veranlaßt.

Die Situation in GB ist mit D sicher nur eingeschränkt vergleichbar. Zum einen gilt dort bekanntermaßen eine zHg von 112 km/h, zum anderen sind die 'wichtigen' Autobahnen dort regelmäßig mindestens dreispurig. Und zumindest an größeren Baustellen sind Abschlepper 'fest' stationiert, so daß die gar nicht erst weit anfahren müssen.

 

Unabhängig davon ist das Fahren dort regelmäßig viel angenehmer als hier. Engländer sind in aller Regel auch im Verkehr deutlich rücksichtsvoller, haben aber auch begriffen, daß gerade im Stau kein Abstand genauso wenig sinnvoll ist wie ständige Spurwechsel. Und - ganz wichtig - anders als hier ist man dort mit dem Reissverschlusssystem nicht völlig überfordert.

 

Die Officer des Highways Agency England Traffic Officer Service haben - wenn überhaupt - nur sehr begrenzte polizeiliche Befugnisse. Im wesentlichen handelt es es sich dabei um das Recht der Verkehrslenkung vor Ort. Können wir hier gern einführen, muß halt nur bezahlt werden. Hätte dann vielleicht auch den Vorteil, daß sich die Polizei mehr um das Verkehrsverhalten kümmern könnte.

 

Hier bestehen Ansätze darin, das Wann und Wie der Bergung von Fahrzeug und Ladung nicht den Havariekommissaren der Versicherungen zu überlassen

Mit der Bergung verunfallter Fahrzeuge haben Havariekommissare exakt nichts zu tun. Und natürlich hat das entscheidende Wort die Polizei, soweit es um die Auswirkungen irgendwelcher Maßnahmen auf den Verkehr geht. Der Havariekommissar (so er denn überhaupt gerufen wird und rechtzeitig eintreffen kann) hat diesbezüglich lediglich eine Hinweispflicht.

 

sondern beides, soweit möglich, aber ggf. auch unter Inkaufnahme zusätzlicher Schäden an beidem, zunächst einmal auf die Seite zu schieben und die Bergung in die verkehrsschwachen Nachtzeiten zu verlegen.

Zum einen kann man sehr gut über Ausgaben reden, die andere zu tragen haben. Zum anderen gibt es genügend Autobahnen, in denen es für die Zustandsbeschreibung verkehrsschwach zumindest in der Woche praktisch keine Uhrzeit gibt. Mal abgesehen davon, daß auch für das auf-die-Seite-schieben entsprechende Gerätschaften bzw. Fahrzeuge zum Unfallort gebracht werden müssen, dort der Platz ausreichend sein muß und das-auf-die-Seite-Geschobene nicht irgendwie umweltbelastend und / oder verkehrsgefährdend sein darf und dann ja auch noch bis zur endgültigen Bergung gesichert werden muß. Tja, und dann sollte man bei solchen Forderungen noch berücksichtigen, daß sowas offenbar besonders gern nachts bzw. in der Dunkelheit passiert.

 

Bei einer mir bekannten Autobahnpolizei hat man vor längerem die Streifenfahrzeuge mit Abschleppstangen ausgerüstet und eine entsprechende Anweisung herausgegeben, um auf einem Autobahnabschnitt mit temporär freigegebenem Seitenstreifen liegengebliebene Fahrzeuge so schnell wie möglich zumindest zur nächsten Nothaltebucht oder Parkplatz abzuschleppen. Wegen diverser juristischer Bedenken (Haftungsfragen, Gewährsträgerrolle der Polizei usw.) hat das aber einiges an Überwindung gekostet.

Wo ist das denn? Und was für Erfahrungen hat man dort nach der Überwindung gemacht?

 

Nein, das habe ich nicht

Irgendjemand anderes?

 

Erfahrungsgemäß ist der Nutzen bei solchen Maßnahmen gesamtwirtschaftlich betrachtet, d. h. unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Einsparungen durch weniger Tote, Verletzte und vor allem Zeitverluste deutlich höher als dessen Kosten.

Ich gebe ja zu: Mathe ist nicht so meine Stärke. Deshalb müßtest Du mir doch mal erklären, wie man eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen kann, wenn man die Kosten nicht kennt. Und dann wüßte ich gern, von welchen Erfahrungen Du sprichst und woher Du die Gewissheit nimmst, daß es durch diese Maßnahmen zu weniger Toten und Verletzten kommt. Das Du Zeitverlust (wie wird der eigentlich monetarisiert?) höher wertest als Tote und Verletzte - nunja.

 

Geld ist grundsätzlich ausreichend vorhanden im System "Straßenverkehr".

Die Verkehrs- und Finanzminister haben dazu wahrscheinlich andere Ansichten.

 

Was ich allerdings mal ausgerechnet hatte, war das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer temporären Seitenstreifenfreigabe auf einer hochbelasteten Autobahn. Es lag über 100.

Wie hast Du das berechnet und was sagt uns die 100?

 

Hier hat sich mal ein Landtag mit der Rettungsgassenthematik in Baustellen befaßt

Nö. Aber ist auch nicht so wichtig, interessant ist vielmehr: was soll uns das jetzt sagen?

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  • 10 months later...

Aha!

Die Rettungskräfte mussten erneut feststellen, dass die Rettungsgasse nicht zufriedenstellend funktionierte. Es kam dadurch zu Verzögerungen bei der Anfahrt zum Unfallort.

Aus "Tödlicher Verkehrsunfall auf der BAB A8", Pressebericht PP Schwaben Nord, www.polizei.bayern.de; 18.09.19; Hervorhebungen von mir; https://www.polizei.bayern.de/schwaben/news/presse/aktuell/index.html/303042

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Was ich allerdings mal ausgerechnet hatte, war das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer temporären Seitenstreifenfreigabe auf einer hochbelasteten Autobahn. Es lag über 100.

Wie hast Du das berechnet und was sagt uns die 100?

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_f%C3%BCr_Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen_von_Stra%C3%9Fen

 

Zusammengefaßt: Bildung des Quotienten aus dem volkswirtschaftlichen Nutzen eines Vorhabens wie vermiedene Zeitverluste (eingesparte Zeitkosten), Unfallkosten, Fahrzeugbetriebskosten usw. einerseits und den Projekt- und Betriebskosten andererseits. NKV = 100: Hundertfacher volkwirtschaftlicher Nutzen gegenüber den Realisierungs- und Betriebskosten. Eine gängige Methode zur Bewertung von Straßenbauvorhaben. Im allgemeinen gilt ein Projekt ab einem NKV von 3 als realisierungswürdig, wobei daneben durchaus auch politische Erwägungen ausschlaggebend sein können.

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Es ist ja schön, daß Du nach fast einem Jahr Suche immerhin einen Wikipedia-Artikel verlinken kannst. Der beantwortet meine Fragen zwar nicht, zeigt aber immerhin, daß die Fachleute mit der Überarbeitung der EWS einige Jahre im Rückstand sind. Scheint also doch ein klein wenig komplizierter zu sein, die Berechnung.

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  • 1 month later...

Die Bußgeldverschärfung wirkt immer noch nicht:

 

Die Polizei moniert in diesem Zusammenhang die nicht eingehaltene Rettungsgasse, wodurch sich die Aufräum- und Bergungsarbeiten erheblich verzögerten.

...

...weil sowohl Einsatzfahrzeuge der Polizei, als auch die Fahrzeuge der Abschlepp- und Reinigungsdienste nur schwer zur Unfallstelle gelangen konnten, weil die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse gebildet hatten.

Aus "Crash fordert Stauchaos – Polizei moniert fehlende Rettungsgasse", www.stuttgarter-nachrichten.de, 21.11.19, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.heftiger-unfall-auf-a8-bei-remchingen-crash-fordert-stauchaos-polizei-moniert-fehlende-rettungsgasse.b6841fea-5776-409d-acf8-d7a277f3a72d.html

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Das Thema lässt mich nicht ganz los. Wie sieht es denn nun mit dem Befahren der Rettungsgasse durch Motorräder aus? Der ADAC schreibt z. Bsp. dazu das es bei 30°C doch noch möglich sein soll als Motorradfahrer natürlich vorsichtig und langsam durch den Stau zu fahren ohne natürlich Rettungskräfte zu behindern. Wie sehen das die Cops hier? Würdet Ihr jeden Motorradfahrer dafür auch gnadenlos mit 240€ + 2 Punkte und Fahrverbot bestrafen?

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Als Nichtmotorradfahrer ärgere ich mich über Motorradfahrer die die Rettungsgasse benutzen. Reiner Neid, ein Sanktionsgrund ist für mich nicht gegen.
Ich habe noch nie einen Motorradfahrer erlebt, der nicht — bei Bedarf — problemlos die Rettungsgasse geräumt hat.

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Motorradfahrer blockieren nicht die Rettungsgasse

Insofern sag ich mal: Naja.

 

Blockierer müssen viel härter abgestraft werden, es geht um Lebensrettung

Ähnlich das blockieren und zuparken von Rettungswegen.

Hier vermisse ich rigoroses Abschleppen.

 

Motorrad das nicht im Stau hinten ansteht

Nicht legal aber verständlich.

Was kostet das jetzt?

Muss man halt sportlich sehen aber nicht verteuern.

Am Ende des Staus ist der Unfall, dort kämpfen Feuerwehr und Notarzt um das Leben. Hier ist Schluss für den Motorradfahrer (bei Vollsperrung). Ich musste ein paarmal durch solche Unfallstellen, das ist einem sehr unangenehm - also mir. Ich habe Null Verständnis für Gaffer.

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  • 7 months later...

Klappt immer noch nicht mit der Rettungsgasse, dazu widersetzt sich die Polizei den Anweisungen vom Innenministerium bzw. die Polizei-Pressemitteilungsschreiber glänzen mit Inkompetenz:

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat noch am gleichen Tag die Polizeipräsidien, die Zentrale Bußgeldstelle des Landes sowie die kommunalen Bußgeldbehörden auf diesen Umstand hingewiesen. Polizeibehörden und Bußgeldstelle arbeiten ab sofort wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung Ende April.

Aus "Ludwigshafen: Rettungsgasse nicht gebildet – Polizei verhängt Fahrverbot trotz Weisung des Ministeriums", www.metropolnews.de, 15.07.20; https://www.metropolnews.info/mp468330/ludwigshafen-rettungsgasse-nicht-gebildet-polizei-verhaengt-fahrverbot-trotz-weisung-des-ministeriums;

Und:

Innenministerium sieht keine Veranlassung zu reagieren

„In der Diskussion um den Formfehler in der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht Rheinland-Pfalz keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung sowohl für Verwarnungen, als auch für Bußgelder und Fahrverbote. Die Rechtskraft eines Bescheides schließt eine Rücknahme durch die Verwaltungsbehörde endgültig aus.
Das praktisch Rot-Grün-regierte RLP zeigt hiermit erwartungsgemäß eine bockige, asoziale und ideologisch verklemmte Haltung :vogelzeig: .
:nolimit:
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