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Kontopfändung Inkl. Sperre Für Den Eigentümer.


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Hllo,

ich bin nicht beteiligt, das sollte auch keine Rechtsberatung werde, trotzdem eure Meinung:

 

Eine durchaus gutsituierte Prson bekommt eine Zahlungsaufforderung über 300€, erst bestritten, dann auf Anraten des Anwalt bezahlt, beide Anwälte im Dialog ) . Die Zahlung kreuzt von der ungeduldigen Gegenseite eingeleitete Mahnung inkl. 20€ Mahngebühr sofort beantragte Kontopfändung über alle Konten des Schuldners. Der kam an kein Geld mehr ran.

 

20€ oder auch 320€ wegen 1 - 3 Tage, ein legalerGrund für volle Kontenpfänung, wieso dann nicht nur die 20€ oder 320€ von der Bank einziehen?

 

Ein Fehler der Rechspfleger auf dem Gerichtoder Rechsmittlemißbrauch, wo läge der Fehler wenn der Schuldner der 300/320€ bei der Bank über 100 000€ Guthaben auf Konten und Depots hat.

 

Annahme es war so, die Frage bezieht sich nur auf Vollpfändung und und Kontensperre trotz des kleinen Betrages.

 

Sind 20€ fehlende Mahngebühr bei Kreuzung der Vorgänge ein legitimer Grund für sofortige Vollstreckungsmaßnhamen ohne Rückfragen, das machen ja nichtmals die Finanzämter? Rechtsmittelmißbrauch?

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Hallo

 

Im Grunde ist die Summe egal. Aber bis es zu einer Kontopfändung kommt ist es normalerweise an langer Weg. Könnte es sein das diese gut situierte Person so laange Zahlungen verzögert hat das die Gegenpartei einfach die Schnauze voll hatte?

Eine Bekannte hatte lange genug mit Geldeintreiben beuflich zu tun und bis zur Kontenpfändung muss man schon allerhand Möglichkeiter des Eintreibens ausgeschöpft haben. Ausser die Gegenseite ist eine Behörde, Die können sofort und ohne gerichtrliches Verfahren die Konten sperren.

Übrigens ist es logisch das alle Konten gesperrt werden, lässt man auch nur Eines offen geht der Schritt ins Leere. Kontensperrung ist leider bei Einigen das einzigege Mittel das zieht.

 

Um sagen zu können ob die Aktion übertrieben war oder sogar Rechtsmittelmissbrauch müsste man die ganze Geschichte im Detail kennen.

 

Im Übrigen sind auch gut situierte Personen schon mal mit bescheidener Zahlungsmoral gesegnet und wenn zb die Gegenseite schon öfters damit konfrontiert wurde kürzt man gerne mal ab.

 

Übrigens muss man seit Jahren nicht mehr Mahnen, ist das Zahlungsziel überschritten könnte muss man nicht mehr höfflich anmahnen sondern kann gleich bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken.

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Moin Moin

 

 

 

...wo läge der Fehler wenn der Schuldner der 300/320€ bei der Bank über 100 000€ Guthaben auf Konten und Depots hat.

Beim Bankengeheimnis und der nicht vorhandenen Zahlungswilligkeit der gut situierten Person.

 

 

Und wenn du bzw. die gut situierte Person etwas (d.h. so 1 Sekunde) nachgedacht hättet, wärt ihr da alleine drauf gekommen.

Der Gläubiger kennt, wegen des Bankgeheinnisses, die finanzielle Lage seiner Schuldner nicht. Und das ist auch gut so.

Der Gläubiger muß "seinem" Geld nicht übermäßig hinterherrennen. Auch dann nicht, wenn er über die Kontenstände informiert wäre.

 

Im Übrigen hat die gut situierte Person im Vorfeld der Kontensperrung schon einiges unbeachtet gelassen.

 

 

Der Gläubiger hat die Zwangsvollstreckung eingeleitet (§ 829 ZPO), um seine Forderungen durchzusetzen. Das darf er.

Das geht nur gerichtlich.

 

 

Gruß

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Nö, man kann Konten komplett sperren, dann bekommst Du keinen Cent mehr ausbezahlt egal wie viel auf dem Konto ist.

In der Regel ist eine Kontensperrung aber eines der letzten Mittel beim Eintreiben von Schulden da einiger bürokratischer Aufwand und das gleich 2x.

Als Kunde wirst Du bei einer Bank sehr beliebt wenn die Konten gesperrt werden, macht Denen nämlich einige Arbeit.

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Leider machen solche Kontenpfändungen bei der Bank keinen guten Eindruck....

Warum leider? Bis es dazu kommt muss man die Zahlungen an den Gläubiger lange verschleppt haben. Ist leider bei Einigen das einzige Druckmittel das zieht.

Aber vielleicht ist diese gut situierte Person auch gar nicht so gut situiert.

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Hallo

 

 

Eine Bekannte hatte lange genug mit Geldeintreiben beuflich zu tun und bis zur Kontenpfändung muss man schon allerhand Möglichkeiter des Eintreibens ausgeschöpft haben. Ausser die Gegenseite ist eine Behörde, Die können sofort und ohne gerichtrliches Verfahren die Konten sperren.

 

Übrigens muss man seit Jahren nicht mehr Mahnen, ist das Zahlungsziel überschritten könnte muss man nicht mehr höfflich anmahnen sondern kann gleich bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken.

 

 

1. Es erfolgte kein Mahnbescheid. 2.Warum das Verfahren Kontosperren statt Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, mit dem Pfänungsbeschlu über die Schuld, Mahngebühr und seine Kosten kann doch der Gerichtsvollzieher das Geld ohne Sperren sonst direkt in der Bank auch in bar abholen.,

 

Kontonsperren sind bestimmt richtig bei Konkursverschleppung und -betrug, besonders wenn Unklarheit über die Forderungshöhe besteht.

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Hallo,

wenn mit dem Pfändungsbeschluß und Kontosperre aufgrund ausreichenden Guthabens der Gläubiger sofort bedient werden konnte, wie lange darf der Gläubiger sich Zeit lassen gegenüber der Bank oder Gericht der Aufhebung zuzustimmen.

 

Darf oder muß die Bank wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist überhaupt sperren statt den gepfändeten Betrag nur zu separieren und innerhalb 14 Tagen dem Gläubiger anzuweisen?

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Aber vielleicht ist diese gut situierte Person auch gar nicht so gut situiert.

 

 

Hallo,

das mag sein, ist aber nicht die Frage, nur die der Ablaufk(un)logik unteressiert mich, ob eben ( ich denke an Urlaub und Abwesenheit ) ob lächerliche strittige Summen via Mahnbescheid und Pfändung zu einer Gesamtsperre führen können oder müssen.

 

Ob z.B. da der Gläubiger "Narrenfreiheit" geniest unverhältnissmäßig zu ärgen statt nur seine Forderung zu pfänden, mehr oder wneiger spur- und folgenlos.

 

Ich denke daß ( unabhängig vom Beispiel ) eine 500€-Pfändung bei einem jahrelangen Duchschnittsguthaben von 50000€ das Verhältniss zur Bank nicht trüben.

 

Lächerliche Summen gibt es auch im Mobilfunkbereich, da weis oft eine Hand nicht was die andere macht, schriftlich bestätigte fristgerechte Kündigungen und da die Abbuchungsvollmacht widerrufen wurde trotzdem nach dem Kündigungstermin Beiträge einziehen wollen und auch mahnen...

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Gemäß § 803 Absatz 1 Satz 2 ZPO darf keine Überpfändung vorgenommen werden.

 

Wenn eine Überpfändung vorgenommen wurde, so ist diese mit dem Erinnerungsverfahren (§ 766 ZPO) angreifbar.

 

Wie lange deren Stattgabe dauert, dürfte aber an den örtlichen Zuständigkeiten und deren Belastung liegen.

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