Jump to content

Mord Oder Unfall


Recommended Posts

In Bremen steht ein Motorradfahrer vor Gericht. Er war erheblich zu schnell. Der Fussgänger hatte "Rot" und war angetrunken.

Fussgänger ist tot, der Motorradfahrer hat den Unfall schwer verletzt überlebt. Der Motorradfahrer hat seine Fahrten gefilm und die Filme im Netz veröffentlicht.

Der Staatsanwalt wirf ihm Mord vor.

http://www.merkur.de/welt/mordvorwurf-motorradraser-nach-toedlichem-unfall-vor-gericht-zr-7094896.html

Link to post
Share on other sites

Nunja, aus der Ferne würde ich erstmal den Vorsatz der hohen Geschwindigkeit feststellen.Und dieser Vorsatz wurde pikanterweise wohl noch von "Werbepartnern" unterstützt, die ihre Produkte mit diesen Rasereien bewerben. Diese Firmen gehören auch auf die Anklagebank. Ob der Fussgänger angetrunken war steht jedenfalls nicht in dem verlinkten Zeitungstext.

 

Um einen Mord anzuklagen müssten mE eine Heimtücke und eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden, wie etwa bei Ehepartnern, die eine neue Liebe gefunden haben, und der/die "Alte" aus dem Weg geräunt werden muss. Ich gehe mal davon aus, dass der Motorradfahrer nicht die Absicht hatte, jemanden (gar jemanden speziellen) umzunieten. Daher war es wohl eher Totschlag.

Link to post
Share on other sites

Er muss nicht die Absicht haben (unbedingter Vorsatz) - die "billigende Inkaufnahme" (bedingter Vorsatz; Merksatz: es ist mir egal, wenn was passiert) reicht aus (Und wer so durch eine Stadt fährt, dem ist egal ob was passiert). Und das Mordmerkmal "niedere Beweggründe" dürfte auch kein Problem sein.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Dieser Unfall ist bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort passiert, da kommen dann die niederen Beweggründe ins Spiel.

Diese VU-Flucht war vor dem tödl. Unfall.

Das dürften zwei getrennt zu bewertende Ereignisse sein - falls die Flucht überhaupt angeklagt ist.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Ich habe mehrere Artikel im Netz gefunden, aber nur einen verlinkt. In den vom Motorradfahrer veröffentlichten Filmen sind mehrere Beinahunfälle bei überhöhter Geschwindigkeit zu sehen.

 

Diese Filme sind auch der Grund der Anklage; sonst wäre die StA von einem tragischem Unfall ausgegangen.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Diese Filme sind auch der Grund der Anklage; sonst wäre die StA von einem tragischem Unfall ausgegangen.

Einfach mal so rausgehauen oder kannst du das unterfüttern?

Diese möglicherweise wochenalten Filmchen sind sicher nicht die Grundlage für die Mordanklage.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hallo Sobbel, sowohl t-online als auch N24 schreiben, dass "Alpi" Videos seiner Motorradfahrten veröffentlicht hat und damit Geld verdient hat. Quelle ist wohl dpa. Diese Videos hat die Staatsanwaltschaft ausgewertet und stützt, so habe ich es verstanden, darauf den Mord Vorwurf.

 

Ich bin auf das Urteil gespannt.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Diese möglicherweise wochenalten Filmchen sind sicher nicht die Grundlage für die Mordanklage.

rth hat schon darauf hingewiesen, aber wenn Du den verlinkten Artikel gelesen hättest, wärest Du womöglich auch selbst drauf gekommen. Da steht nämlich:

Die Videos (...) haben die Ermittler ausgewertet. Darauf zu sehen sind riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle. (...)

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun niedere Beweggründe und deshalb Mord vor. Er habe sein Geltungsbedürfnis befriedigen und sich mit der Fahrt einen Kick verschaffen wollen, erklärte der Staatsanwalt.

Ohne diese Filme würde wohl kaum ein StA ernsthaft über niedere Beweggründe nachdenken. Ich bezweifle aber trotzdem, ob sich ein Richter findet, der dem StA folgen wird.

 

 

Jetzt weiß ich auch wieder warum man dir hier nicht so wohl gesonnen ist.

Echt? Erzähl! Das es nicht an dem aktuellen, völlig zutreffend geschilderten Fall liegen kann, haben wir ja inzwischen geklärt. Wenn Dir also nichts besseres einfällt, möchtest Du Dich sicher bei Deinem Kollegen entschudligen (geht auch per PN, das ist weniger peinlich und er wird es für sich behalten).

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Dieser Unfall ist bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort passiert, da kommen dann die niederen Beweggründe ins Spiel.

Diese VU-Flucht war vor dem tödl. Unfall.

Das dürften zwei getrennt zu bewertende Ereignisse sein - falls die Flucht überhaupt angeklagt ist.

 

dann war das Rasen und die damit verbundene billigende in-Kaufnahme der Tötung sogar "zur Verdeckung einer Straftat" - noch ein Mordmerkmal

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Dieser Unfall ist bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort passiert, da kommen dann die niederen Beweggründe ins Spiel.

Diese VU-Flucht war vor dem tödl. Unfall.

Das dürften zwei getrennt zu bewertende Ereignisse sein - falls die Flucht überhaupt angeklagt ist.

 

 

Gruß

 

Angeblich gibt es einen Zusammenhang und der Staatsanwalt will daraus den Mord konstruieren, da der tödliche Unfall bei der "Vertuschung" einer Straftat passiert ist. So liest sich das für mich, bzw. kam im Interview und den Pressemeldungen so rüber, warten wir mal ab.

Link to post
Share on other sites

Der Richter entscheidet, welche Beweismittel er zulässt.

Hier ist das aber anders, als mit Dashcams, mit denen eine OWi bewiesen werden soll.

Die Filme, die der Idi... selbst gedreht und ins Netz gestellt hat, dienen dazu, seinen Charakter (Stichwort: rechtsfeindliche Gesinnung) darzulegen.

Link to post
Share on other sites

Ich finde es interessant das diese Filme hier zur Beweissicherung zugelassen sind, in andern Fälle aber Filmaufnahmen von Dash Bord Kameras nicht zugelassen werden. Ist das Ermessensspielraum des Richters?

Wenn ich es richtig verstanden habe hat der Prozess jetzt erst begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die Videos gesehen und ausgewertet. Die Haltung des Gerichtes zu den Videos ist zumindest mir nicht bekannt!

Link to post
Share on other sites

Ich finde es interessant das diese Filme hier zur Beweissicherung zugelassen sind, in andern Fälle aber Filmaufnahmen von Dash Bord Kameras nicht zugelassen werden. Ist das Ermessensspielraum des Richters?

Mal abgesehen von dem zutreffenden Hinweis hawethie's auf die Entscheidungsfreiheit des Richters stammen diese Filmaufnahmen nicht vom Anzeigeerstatter (der damit ja die 'Taten' des Beanzeigten dokumentieren will), sondern vom Beschuldigten. Und der hat sie auch noch weltweit öffentlich gemacht, so daß wir über muß sich nicht selbst belasten gar nicht erst nachdenken müssen.

Link to post
Share on other sites

Es ist immer so eine Frage was wie verwendet wird

 

Das Recht sieht es nicht vor, dass Menschen andere Menschen pauschal filmen; diese Menschen haben ein Recht selbst zu entscheiden ob sie gefilmt werden oder nicht.

Aus diesem Grund sagte das Gericht auch, dass es die Dashcam-Aufnahmen als Beweis nicht zu verwerten sind.

 

 

Jedoch ist eine solche Rechtsprechung, in unserem System, nicht abschließend. Anders wäre das möglicherweise in den USA. Andere Gerichte können in bestimmten Fällen sehr wohl diese Daten zulassen. Zum Beispiel bei besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel wenn jemand zu Tode gekommen und hier ein Tötungsdelikt im Raum steht.

 

Ich kann mir auch Vorstellen, dass die Dashcamaufnahme von Fahrer Ferrad Farri gegen Rudi Rempel bezüglich der haftungsrechtlichen Fragestellung niicht zugelassen wird. Lügt Rudi Rempel nun vor Gericht dass sich die Balken biegen und hört er nicht auf die deutlichen Worte des Richters, könnte ich mir vorstellen, dass obige Dashcamaufnahme im Verfahren gegen Rudi Rempel, wegen Lügens vor Gericht, verwendet werden kann.

 

 

Was heißt das?

das heißt unser Recht ist nicht so einfach zu beantworten. Selten mit ja oder nein / schwarz oder weiß. Und bei der Verwendung von Dashcams kann man vieles falsch machen, man kann es jedoch auch anders machen.

Link to post
Share on other sites

Das Recht sieht es nicht vor, dass Menschen andere Menschen pauschal filmen; diese Menschen haben ein Recht selbst zu entscheiden ob sie gefilmt werden oder nicht.

Aus diesem Grund sagte das Gericht auch, dass es die Dashcam-Aufnahmen als Beweis nicht zu verwerten sind.

Dazu der anderslautende Bericht eines Datenschutzbeauftragten. Infos über einschlägiges Urteil bei google unter "dashcam beweis gericht".

Link to post
Share on other sites

Es kommt immer darauf an aus welchem Grund eine Videoaufzeichnung gemacht wird. Eine Dashcam läuft ständig und nicht anlassbezogen, sie nimmt den Verkehr auf.

 

Hingegen kann man durchaus eine Stadtrundfahrt filmen wenn es um die Stadt als solches geht, der Verkehr als solches ist nur Beiwerk.

 

Von daher gesehen kann ein Richter auch private Videos von Fahrten, zumal sie schon veröffentlicht waren, ohne Probleme nutzen. Da greift kein Datenschutz.

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Einfach mal so frei zitiert.

Aus dem verlinkten Artikel jedenfalls hast du nicht zitiert.

 

 

Diese Videos hat die Staatsanwaltschaft ausgewertet und stützt, so habe ich es verstanden, darauf den Mord Vorwurf.

Da hast du was falsch verstanden.

 

 

In dem Artikel steht nur drin, daß diese (älteren) Videos von Ermittlern ausgewertet wurden.

Mehr nicht.

Kein Wort auf was sich diese Auswertung bezieht, ob auf DNA oder Fingerabdrücke oder auf Fahrverhalten oder auf Identifizierbarkeit oder auf verbale Äußerungen des Fahrers.

Da steht nichtmal drin, daß der StA diese Filmchen irgendwem in der HV zeigen will. Das ist auch eigentlich gar nicht erforderlich.

Das ist reininterpretiert.

Sicher wird der StA diese Filme zeigen wollen, zur Veranschaulichung oder was auch immer.

Das gibt der Artikel aber nicht her.

 

 

Das der Täter die Todesfahrt gefilmt haben soll steht da drin.

Und dieses wichtige (Tat)Filmchen dürfte der Grund für die Mordanklage sein:

 

"Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun niedere Beweggründe und deshalb Mord vor.

Er habe sein Geltungsbedürfnis befriedigen und sich mit der Fahrt einen Kick verschaffen wollen, erklärte der Staatsanwalt."

 

Wenn alle Filmchen gemeint wären, um den Vorsatz und/oder niedere Beweggründe zu begründen, stünde da

"...und sich mit den Fahrten einen Kick verschaffen wollen...."

 

Ich will diesen Todesfahrer nicht verteidigen, nichts liegt mir ferner.

Es ist schade, daß ein unbeteiligter Opa starb und dieser Flachwichs.. weiterleben darf.

Egal ob mit oder ohne Vorsatz.

 

 

Welch ein Aufschrei würde durch das Forum gehen, wenn einem Raser aus älteren Vortaten bei einer aktuellen Raserfahrt ein Vorsatz unterstellt würde.

Merkt ihr eigentlich ausser atomaren Einschlägen noch was?

Selbst wenn eine ältere Vortat vorsätzlich begangen wurde, könnte das für die aktuelle Fahrt keinen Vorsatz begründen.

Und das ist auch bei Straftaten so.

 

 

 

... möchtest Du Dich sicher bei Deinem Kollegen entschudligen

 

Möcht ich nicht.

 

 

(geht auch per PN, das ist weniger peinlich und er wird es für sich behalten).

Ich hätte Charakter genug das öffentlich zu machen.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Aus dem verlinkten Artikel jedenfalls hast du nicht zitiert.

Stimmt. Er hat tatsächlich nicht zitiert, sondern wiedergegeben, was er aus dem Artikel geschlossen hat. So wie rth. Und wie Du:

Da hast du was falsch verstanden.

Wer nun Recht hat, wird sich möglicherweise im Prozeß zeigen.

 

Und dieses wichtige (Tat)Filmchen dürfte der Grund für die Mordanklage sein

Dürfte schwierig werden, da es diesen Film nicht gibt. Und nein, der wird auch nicht zwingend benötigt, da die Tat als solche völlig unstrittig ist und die überhöhte Geschwindigkeit des Motorradfahrers ebenfalls feststeht. Eine Mordanklage allein auf Basis dieser Fahrt wäre allerdings wohl kaum zustande gekommen. Dafür spricht das bisherige Anklageverhalten der Staatsanwaltschaften. Insofern sind genau die offenbar zahlreichen selbsterstellten Belege für sein Fahrverhalten nötig, um den Mordvorwurf begründen zu können.

 

Welch ein Aufschrei würde durch das Forum gehen, wenn einem Raser aus älteren Vortaten bei einer aktuellen Raserfahrt ein Vorsatz unterstellt würde.

Der Vergleich hinkt nicht, der fährt beidseitig amputiert im Rollstuhl.

 

Selbst wenn eine ältere Vortat vorsätzlich begangen wurde, könnte das für die aktuelle Fahrt keinen Vorsatz begründen.

Der Vorsatzvorwurf wird mit der Verdeckung einer Straftat begründet. Die vorhandenen Filme sollen das Mordmerkmal belegen. Für eine Verurteilung wegen wegen Mordes müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Ich hätte Charakter genug das öffentlich zu machen.

Du hast ja nicht mal genug Charakter für eine nicht-öffentliche Entschuldigung.­

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

..die Staatsanwaltschaft hat wohl zu hoch gepokert.

...

Die Helmkamera lief nicht,...Ampel...grün...betrunken...Fußgänger....Tempo 63 bis 68...

....

 

 

Aus "Tödlich, aber nicht mörderisch", SPON, 31.01.2017, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bremen-raser-alpi-wegen-fahrlaessiger-toetung-verurteilt-a-1132575.html

 

Ist wieder mal interessant zu sehen, was Ihr vorher gepostet habt, also wer richtig oder falsch eingeschätzt hat, wer auf die Medien reingefallen ist, usw.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...