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Guten Abend Zusammen,

 

Lange ist es her.

 

Background:

JUL-16 Waldweg mit dem Motorrad befahren (Ich bin der Halter) - MA des Forstamts verfolgt mich ohne Anhalten - Zurück auf der Straße fahr' ich weg - Bußgeldbescheid kommt über 35 EUR wegen Verstoß §29 Abs.1Nr.9 in Verbindung mit §15 Abs. 5 Nr. 1 - Ich kreuze an, daß ich es nicht war (Standardkreuz ohne jedwede Einlassung) - NOV-16 Bußgeldbescheid mit zusätzlichen 28,50 (25+3,50) über dann 63,50 EUR.

 

Könnt Ihr mir mit folgenden Infos helfen? Diese habe ich nach normaler Google Suche und kurzer Forums Suche nicht eindeutig finden können.

  • Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch? (Normaler Fragerahmen, Erzwingunshaft oder Auswandern interessieren nicht)
  • Ein Beweis wer gefahren ist, kann vom Zeugen nicht erbracht werden. Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen? (Wird mich stören)
  • Sinngemäß wird mir geschrieben, daß ich mich bezüglich '[...] Tatsachen und Beweismittel [...] zu Ihrer Entlastung [...]' äußern kann. Ich bin doch Beschuldigter und es wird (zu Recht) angenommen - Wie wurde mir bewiesen, daß ich gefahren bin?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Pizza

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Der Fall interessiert mich. Da ich bei uns im nahegelegenen Wald auch des öfteren Quads fahren sehe - was aufgrund der Beschilderung verboten ist - frage ich mich, ob hier nicht doch die Halterhaftung greifen sollte. Die Rücksichtslosigkeiten nehmen allgemein zu.

Denn wenn überhaupt keine Reaktion erfolgt, turnen dort bald hunderte herum. Wehret den Anfängen !

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was aufgrund der Beschilderung verboten ist - frage ich mich, ob hier nicht doch die Halterhaftung greifen sollte. Die Rücksichtslosigkeiten nehmen allgemein zu.

Nur so aus Interesse: bei Geschwindigkeitsübertretungen ist Deiner Meinung jetzt genau was anders zu beurteilen?

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Moin Moin

 

 

MA des Forstamts verfolgt mich ohne Anhalten -

Warum zahlst du den Klumpatsch nicht? Du bist doch auch gefahren.

Erst Fehlverhalten zeigen, dann wegen 35 Euro Spielchen spielen und hinterher plärren und sich winden wie ein Aal - du bist echt ein Held.

 

 

 

... frage ich mich, ob hier nicht doch die Halterhaftung greifen sollte.

Schon eine Antwort gefunden?

 

 

Waldgesetze sind Landesrecht. Nach meinem Wissen können dem Halter wie z.B. auch beim parken, die Aufwendungen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, in Rechnung gestellt werden.

Und wo im Hessischen Landesrecht gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

 

 

Gruß

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guxtu.. Hess. Waldrecht.

 

dort steht:

 

Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers.

 

Einer Zustimmung bedürfen insbesondere

1.

das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oder ein amtliches Kennzeichen erforderlich ist,...

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Guten Abend Zusammen,


habt Ihr evtl. noch Infos bzgl.

- Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch?

- Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen?


Hierzu habe ich bisher nichts lesen können.

===


Zur Frage

- Wie wurde mir bewiesen, daß ich gefahren bin?

könnte evtl. die Halterhaftung greifen.

@Zöllner guckt evtl. nach.

@Hartumt vermutet dies auch

- Müßte ich darüber im Bescheid nicht hingewiesen werden?

- Habt Ihr hier einen Link?


@Zorro69: Dein Link sagt leider nichts über die Halterhaftung. Um diesen Punkt geht es aber in den relevanten Posts, meiner Meinung nach.

===


Gruß

Pizza

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@Hartumt vermutet dies auch

Wie schon geschrieben, es ist Ländersache. Hier mal der Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2015.

 

§ 19 betrifft fahren im Wald

 

Jetzt zitiere ich um was der § 38 ergänzt werden soll

 

§ 38 sollte um einen Absatz 4 ergänzt werden: Kann bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 der Fahrer des Fahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden, kann die Forstbehörde die ihr entstandenen Aufwendungen dem Halter des Fahrzeugs durch Verwaltungsakt auferlegen."

 

Ob das so beschlossen wurde? Wahrscheinlich nicht, weil es dem Straßenverkehrsrecht mit der Halterhaftung im Widerspruch steht. Ob in Hessen es auch so einen Absatz gibt, müsste nochmal das Waldgesetz von Hessen durchsucht werden.

 

MfG.

 

hartmut

 

Link ist ein PDF

http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d4449lge.pdf

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Guten Abend Zusammen,
habt Ihr evtl. noch Infos bzgl.
- Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch?
- Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen?

 

 

An Kosten können zum BGB noch die Gerichtskosten dazukommen. Das sind so um die 30 Euronen.

 

Die Fahrtenbuchauflage kann - wenn die Voraussetzungen vorliegen - bei jeder Art von OWi verhängt werden, bei der das Halterfahrzeug beteiligt war.

 

Ich würde vor Gericht gehen.

 

Mit dem Beweimittel "Zeuge" soll hier wohl der Beweis erbracht werden, dass das Moped zur Tatzeit den Waldweg befuhr.

 

Ein weitergehende Beweisführung ist bei einem Tragen eines Vollvisierhelms meines Erachtens nicht möglich.

 

Und ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt halte ich für fraglich. Der Richter ist ja auch nicht doof.

 

Gruß Jens

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So, da habe ich mal beim Regierungspräsidium in Darmstadt nachgefragt, heute kam die Antwort:

 

Das Befahren von Waldwegen ist im Hessischen Waldgesetz unter § 15 Abs. 5 Nr. 1 geregelt:
(5) Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. Einer Zustimmung bedürfen insbesondere

  1. das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oder ein amtliches Kennzeichen erforderlich ist“.

Weder die Frage der Fahrzeugführer-, noch der Halterhaftung ist darin eindeutig geregelt.
Selbstverständlich ermitteln wir in jedem angezeigten Fall intensiv. So kam es auch des Öfteren vor, dass aufgrund unserer Ermittlungen Verfahren an die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Straftat abgegeben wurden.

 

Sollten Sie im Wald auf motorgetriebenen Fahrzeuge treffen, die augenscheinlich keine Berechtigung zur Befahrung der Waldwege ausweisen, so bitte ich Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt zu wenden.

 

Soweit die Antwort, es bleibt die Frage, ob das ganze vor Gericht landen wird. Und ob der Richter in freier Beweisführung dem Mopedfahrer folgt, nicht gefahren zu sein.

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Sobbel hat es eigentlich gesagt. Du machst den Mist, dann zahl doch.

 

 

 

Jedoch kann das Ding für dich, leider, auch kostenfrei ausgehen. Du sagtest A, dass du nicht gefahren bist. Nun greift die Bußgeldstelle zum Schwert und verhängt ein Bußgeld. Dann sag auch B, dass du nicht gefahren bist. Geh den Schritt nach vorne und lass dir beweisen, dass du gefahren bist.

 

Wenn man es dir nicht beweisen kann, dann trägt der Staat die kosten und du bist mit deinem Fehlverhalten durchgekommen.

 

 

Mein Beifall und Zuspruch ist da jedoch immer auf der anderen Seite. Ich drücke der Bußgeldstelle die Daumen, dass sie dir das nachweisen und du dann die ganzen Verfahrenskosten tragen darfst. Hättest du dir bei der 35 Euro Rechnung überlegen sollen.... nun sei stark und gehe in die zweite Runde. Wie teuer es für wen wird zeigt sich am Ende.

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Ich drücke der Bußgeldstelle die Daumen, dass sie dir das nachweisen und du dann die ganzen Verfahrenskosten tragen darfst.

 

 

Aber warum sollten Cops jemanden bestrafen möchten? Gibt es keinen Grund für. Eigentlich wäre es besser, wenn die Verkehrsüberwachung zeigt, dass Regeln eingehalten werden, dann haben wir mehr Zeit für wichtigeres!

 

 

Geht mal in Dich @Blaulicht und schau wie`s in Dir aussieht.

 

Gruß Jens

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Blaulicht,

 

 

Blaulicht, on 16 Oct 2016 - 15:47, said:

 

Aber warum sollten Cops jemanden bestrafen möchten? Gibt es keinen Grund für. Eigentlich wäre es besser, wenn die Verkehrsüberwachung zeigt, dass Regeln eingehalten werden, dann haben wir mehr Zeit für wichtigeres!

seit wann hast Du etwas mit der Verkehrsüberwachung zu tun (im Sinne von Straßenverkehr :abwarten: ) ? :think:

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Hallo Zusammen,

 

Ich habe mitlerweile gezahlt. Die Beweislage war eindeutig.

 

Mein Einspruch:

 

"

[begrüßung und BlaBla]

 

[...] Bußgeldbescheid erhalten. Dieser beinhaltete zusätzlich die Kosten des Verfahrens. Darin wird geschrieben "[...] ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen [...]".

 

Gegen diesen Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein und äußere mich wie folgt:

 

Das Motorrad mit dem betreffenden Kennzeichen habe ich kurze Zeit davor gekauft. Ich habe das Motorrad in der darauf folgenden Zeit an insgesamt 3 Freunde verliehen. Ich bitte darum Informationen bereit zu stellen, welche helfen eine Identifikation des Fahrers innerhalb dieser Gruppe vorzunehmen.

 

Ich kann aus der bisherigen Kommunikation keine Beweise erkennen, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Nach meinem Verständnis sollten diese zur Verfügung gestellt werden bevor ich Beweismittel zu meiner Entlastung erbringe. [...]

 

[blaBla]

"

 

wurde beantwortet mit:

 

"

[blaBla]

 

[...] Motorrad zum Tatzeitpunkt (Juli 2016) an drei Freunde verliehen war.

Dies ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, haben Sie den Verstoß doch bereits zugegeben - allerdings nicht direkt gegenüber meiner Behörde.

 

In folgendem Forenbeitrag bin ich auf Ihr Geständnis gestoßen: www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49950-hessen-waldweg/.

 

Dort haben Sie als Nutzer „Tiefkühlpizza" den Tathergang geschildert und den Verstoß zugegeben [...]

 

1. Der Nutzername „Tiefkühlpizza" deckt sich mit Ihrer E-Mail-Domäne tiefkühlpizza.com

 

2. Den Tathergang haben Sie so geschildert, wie er auch mir bekannt ist. Es kann sich daher nur um täterspezifisches Wissen handeln.

 

3. Im Forum haben Sie unter Beitrag #14 am 18.11.2016 um 14:41 Uhr mitgeteilt, dass Sie nun Einspruch eingelegt haben. Ihr Einspruch per E-Mail ging hier am 18.11.2016 um 13:59 Uhr ein (siehe unten).

 

[...]

"

===

 

Da dieses Thema nicht die höchste Priorität hat, habe ich die OWi hier im Forum direkt dargestellt. Es hat jedoch trotzdem nicht meinen Erwartungen entsprochen, dass das RP Darmstadt direkt die Verbindung zieht.

 

Mich interessiert wie die Verbindung zu Stande kam (Ohne jegliche Wertung). Nach meiner Einschätzung kam das nicht zufällig.

 

Hierzu habe ich 3 Theorien:

 

1) Ein MA des RP Darmstadt ist ein User dieses Forums

2) Die Anfrage von @Zöllner enthielt konkrete Hinweise auf diese Diskussion

3) Bei OWis werden standardmäßig die einschlägigen Foren geprüft

 

Was meint Ihr?

 

@Zöllner:

Kannst du zu Punkt 2) etwas sagen?

Kannst du mir deine konkrete Anfrage evtl. per PN zur Verfügung stellen?

===

 

 

 

Gruß

Pizza

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Meine mail an das RP Darmstadt war so allgemein gehalten, dass hier keine Rückschlüsse gezogen werden konnten.

Leider habe ich schon alles gelöscht, sonst würde ich das hier einstellen.

 

Da das Amt aber offensichtlich auch eine mail tiefkühlpizza erhalten hat, habe ich mal bei google das eingegeben, dazu Waldweg und Motorrad - und wo landet man dann an erster Stelle ?

 

O Je mi ne, auch Ämter können googeln.

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Moin Moin

 

 

Ich habe mitlerweile gezahlt.

Zum Glück ist das Geld ja nicht weg - das hat nur ein Anderer.

 

 

Pfiffiger SB in der Behörde.

Man könnte auch von der anderen Seite gesehen formulieren - das wär aber unschicklich.

 

 

Gruß

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Naja, sich hier mit einem eindeutigen und "nachvollziehbaren" Nick anzumelden, den Vorgang ausführlich zu schildern und dann noch a la Fratzenbuch zeitnah zu berichten, dass man auf dem Klo war die Mail mit dem Widerspruch verschickt hat, das ist *schreibichjetztnicht*.

Auf jeden Fall: Treffer, versenkt!

 

Grüße

Wolle

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Meine mail an das RP Darmstadt war so allgemein gehalten, dass hier keine Rückschlüsse gezogen werden konnten.

Leider habe ich schon alles gelöscht, sonst würde ich das hier einstellen.

 

Da das Amt aber offensichtlich auch eine mail tiefkühlpizza erhalten hat, habe ich mal bei google das eingegeben, dazu Waldweg und Motorrad - und wo landet man dann an erster Stelle ?

 

O Je mi ne, auch Ämter können googeln.

Der pfiffige Sachbearbeiter gibt meines Erachtens bei einer OWi nicht 'mueller/ tunnel/ jena/ 23 zu viel' ein. Zuviel Aufwand. Mag sein das bei ungewohntem eMail Addi und einr OWi außerhalb der Masse der pfiffige SB genau da den Unterschied macht. Hierüber kann man trefflich Annahmen und Vermutungen austauschen und jeder sieht es so wie er es für richtig hält. Ich denke, daß es hierfür einen Trigger gab der in 1) oder 2) begründet liegt.

 

Gruß

Pizza

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Haha... 100 Punkte an die Behörde. Deutlicher knock out

Da sehe ich jetzt einige Fahreignungsseminare auf die Behörden MA zukommmen um die Punkte wieder abzubauen.

 

Man könnte auch von der anderen Seite gesehen formulieren - das wär aber unschicklich.

Man muß wissen wann man verloren hat. Hier war es ein pfiffiger SB.

 

Naja, sich hier mit einem eindeutigen und "nachvollziehbaren" Nick anzumelden, den Vorgang ausführlich zu schildern und dann noch a la Fratzenbuch zeitnah zu berichten, dass man auf dem Klo war die Mail mit dem Widerspruch verschickt hat, das ist *schreibichjetztnicht*.

Auf jeden Fall: Treffer, versenkt!

Willst du wissen wo ich das jetzt schreibe ;o)

===

 

Bis dann und Gruß

Pizza

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