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Radarpistole Schießt Daneben


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Radarpistole schießt daneben (onetz.de, 04.11.2016 (klick))

Lkw-Fahrer gewinnt Widerspruch gegen Bußgeldbescheid und zahlt eine teure Zeche

 

...Der Vorwurf: Der Brummifahrer sei mit 87 km/h durch die Tempo-60-Zone gerast, wolle sich nun durch Flucht dem Bußgeld und dem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg entziehen....

 

...geht ins Widerspruchsverfahren. Dort lässt sich im September der Richter auf keine großartige Diskussion ein, sondern setzt das Verfahren aus und beauftragt einen Bayreuther Kfz-Sachverständigen der Dekra, das Tachographen-Protokoll zu analysieren.....

 

...Das unabhängige Gutachten ergibt, dass Thomas S. in der 60-km/h-Zone - auf freier Flur - mit "verwertbaren 67 km/h" unterwegs war....

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Hallo, Aka,

 

hier zeigt sich wieder mal, wie Meinungsmache stattfindet.

 

Liest man den Artikel ohne Vorbehalte stellt man fest, dass der Gutachter lediglich festgestellt hat, dass man eben keiner der beiden Parteien ein Fehlverhalten nachweisen kann, genauso wenig, wie den eingesetzten Geräten.

 

Es ist zwar richtig, dass der Polizeibeamte die Möglichkeit gehabt hätte, die Geschwindigkeit auf dem Kontrollgerät auszulesen, aber dazu hätte er das nötige Fachwissen und ein Auslesegerät haben müssen und beides ist im Streifendienst nicht überall der Fall.

 

Selbst, wenn es ihm möglich gewesen wäre, das Gerät auszulesen, wäre er möglciherweise zu dem gleichen Ergebnis gekommen, wie der Sachverständige, nämlich, dass es auf zwei geeichten Geräten unterschiedliche Werte gegeben hat.

 

Das hätte möglicherweise dazu geführt, dass die Genauigkeit des Kontrollgerätes angezweifelt worden wäre und dass hier nun eine teure Überprüfung notwendig geworden wäre.

 

Nach dem, was das Gericht und der Gutachter festgestellt haben und was im Artikel geschrieben steht, ist es völliger Unsinn, jetzt polemisch zu behaupten, die "Radarpistole" (allein das ist schon ein grober Fehler des Berichterstatters und auch des angeblich so kompetenten Anwalts) hatte daneben geschossen.

 

Umgekehrt könnte man genauso mutmaßen, dass das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, dass dieses vielleicht sogar manipuliert war (wer sagt denn, dass da nicht jemand herumgespielt hat und dieses Manipulation wieder zurückgenommen hat, bevor das Gerät überprüft wurde ?) oder dass der Gutachter einen Fehler gemacht hat.

 

Mich stört hier am meisten, dass scheinbar gar nicht gefragt wurde, wie der Kollege die Messung durchgeführt hat, ob er allein gemessen hat und die Beamten, die den LKW - Fahrer angehalten haben, das Abfangkommando waren und ob es einen zweiten Beamten bei der Messung als Protokollführer gab, der ggf. auch das Messergebnis gesehen und dokumentiert hat (ja, ich weiß, dass das Vieraugensystem nicht vorgeschrieben ist, aber es ist schlicht und ergreifend zu empfehlen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

Es ist zwar richtig, dass der Polizeibeamte die Möglichkeit gehabt hätte, die Geschwindigkeit auf dem Kontrollgerät auszulesen, aber dazu hätte er das nötige Fachwissen und ein Auslesegerät haben müssen und beides ist im Streifendienst nicht überall der Fall

Wenn ich die Wahl habe zwischen Geschwindigkeitsaufschrieb aus dem EG Kontrollgerät und einer Lasermessung nehm ich natürlich die Lasermessung.

Warum? Weil ichs kann und weil bei Laser nur 3 km/h abgezogen werden und beim Kontrollgerät 6 km/h.

Es bleiben also mehr vorwerfbare Km übrig.

 

 

Zu Hinterfragen ist, woher der Gutachter die Daten hatte und welche, um auf die 67 km/h zu kommen.

Es wird nämlich längst nicht jede Geschwindigkeit gespeichert und wenn sie gespeichert wird, nicht unendlich lange.

 

Das Gerät (Massenspeicher) speichert für die letzten 24 Stunden sekundengenau jede gefahrene Geschwindigkeit.

Danach wird dieser Bereich mit dann neuen Geschwindigkeitsdaten überschrieben.

Diese Daten dürften aller voraussicht nach zur Gutachtenerstellung nicht mehr vorhanden gewesen sein.

 

Auf der Fahrerkarte werden nur die Geschwindigkeiten für mindestens 28 Tage hinterlegt, die länger als eine Minute über der voreingestellten Geschwindigkeit (i.d.R. 90 km/h) liegen.

Da der Fahrer mit darunterliegenden 87 km/h gelasert wurde, gab es diese Daten aber gar nicht.

 

 

 

Gruß

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Zu Hinterfragen ist, woher der Gutachter die Daten hatte und welche, um auf die 67 km/h zu kommen.

Das war auch mein erster Gedanke. Der Gutachter findet im Massespeicher des Kontrollgerätes nach rund vier Monaten noch detaillierte Geschwindigkeitsdaten? Wie das denn?

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Hallo,

eine Konsequenz wäre den beschuldigten LKW-Fahrer folgende Auswahl zu ermöglichen:

 

Akzetieren sie die hier gemessenden 87km/h, ja? Wenn nein dann dann bis mogen eine Sachversändigenprüfung der Aufschriebe ihres Kontrollgerät. Bei Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Auswertung zu ihren Kosten!

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...nach meinem gesunder Menschenverstand würde ich halt von der Polizei erwarten, dass man in einem Fall wie diesem, den Hinweisen des Fahrers nachgeht und den Geschwindigkeitsaufschrieb des Tachographen wenigstens zur Überprüfung des eigenen Ergebnisses nutzt.

 

Welche Messung man dann letztendlich, wenn z.B. der Tachograph das eigene Ergebnis als plausibel bestätigt für eine Anzeige nutzt ist dabei ja erstmal zweitrangig.

 

Man hätte nicht einmal ein Auslesegerät benötigt, selbst auf einem einfachen Ausdruck (den der Tachograph je nach Menueführung des Gerätes mit ein paar Knopfdrücken mehr oder weniger innerhalb von wenigen Sekunden ausdruckt) hätte man leicht erkennen können, dass da etwas nicht stimmen kann - siehe angehängten Scan.

 

Womit ich absolut nicht sagen möchte, dass die Laserpistole falsch und der Tachograph richtig liegt... diese doch deutliche Differenz zwischen beiden Messungen hätte ganz einfach zu weiteren Ermittlungen / Überprüfungen führen müssen. Wobei ich extra für die nachteule anmerken möchte, dass eine Tachoprüfung mit Sicherheit günstiger gewesen wäre als der Prozess vor Gericht.

 

Hier mal ein paar Ausdrucke, die ich auch schon einmal vor längerer Zeit in einem anderen Thread gepostet hatte... der Mittlere ist ein Geschwindigkeitsaufschrieb.

http://up.picr.de/14059594dz.jpg

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Hallo, Aka,

 

wie schon gesagt: Man sollte sich zumindest ein wenig mit LKW - Kontrollgeräten auskennen, um überhaupt einen Vergleich dieser Messungen anzustellen und das ist bei vielen Kollegen nicht der Fall, weil sie eben mit LKW - Kontrollen nicht das Geringste zu tun haben.

 

Wenn ein LKW von einem mobilen Messgerät geblitzt wird, wird ja auch nicht gleich geprüft, ob er laut Kontrollgerät zu schnell war oder nicht.

 

Der LKW - Fahrer im vorliegenden Fall hat schlicht und ergreifend Glück gehabt, dass der Richter sich vom Anwalt und dessen Gutachter irritieren lassen hat und dass dieser Richter möglicherweise von der Technik nicht all zu viel Ahnung hatte.

 

Ein anderer Richter hätte sich möglicherweise gar nicht erst auf so ein Gutachten, das nichts bringt, eingelassen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Der Richter hat sich nicht irritieren lassen, der hat schlicht und einfach eingegriffen und die in diesem Fall schlampige Arbeit der Polizei korrigiert. Als Vorgesetzter würde ich diesen meinen Beamten im Nachgang nochmal gehörig den Marsch blasen.

 

1. Warum geht man den Hinweisen des Fahrers, die zur Aufklärung beitragen können nicht nach? Faulheit?

Die Ausrede, die Beamten würden sich mit dem Kontrollgerät nicht auskennen zählt absolut nicht... von jedem "dummen kleinen" Kraftfahrer auch ohne Ausbildung erwartet man / setzt man eine fehlerfreie Bedienung des Gerätes voraus.

Da kann man von jedem Polizisten erwarten, der eine qualitativ hochwertige Ausbildung hinter sich hat / einen höheren Bildungsstand hat und mit technisch erheblich komplizierterem Gerät hantiert, dass der wenigstens die Grundzüge kennt und er es bei den digitalen Tachographen zumindest gebacken bekommt mit zwei Pfeiltasten und einer "OK-Taste" der Menueführung zu folgen um "Ausdruck Geschwindigkeit" & "Ja / Nein" einzugeben... zumal ja auch noch ein Fahrer da ist der den Ausdruck auch anfertigen kann und der Polizist dem praktisch nur auf die Finger zu gucken braucht um zu sehen, wie sich der Papierstreifen aus dem Drucker des Tachographen rollt.

 

2. Die Werte Ausdruck & Lasermessung gingen erheblich auseinander, wie das spätere Gutachten gezeigt hat und auch ein angefertigter Papierausdruck gezeigt hätte. Da wäre es unbedingt nötig gewesen weiter zu ermitteln um den Fehler zu finden.

 

Warum soll die Lasermessung einzig und allein richtig liegen? Wer weiß was der Bediener da so angepeilt hat oder was der da so abgelesen hat... Polizisten sind immer noch Menschen und niemand ist unfehlbar. Fehler sind jedem zuzugestehen und hat man schon die Möglichkeit sein Tun zu überprüfen, wie in diesem Fall, dann ist das nur sträflich dies selbst auf Hinweise hin, dass da etwas nicht stimmen kann nicht zu tun.

 

3. Warum ermittelt man nicht weiter bei so einem Hinweis & Anfangsverdacht? Auch beim Tachographen kann der Fehler liegen, wenn da einer beim Einstellen / bei der Tachoprüfung (unabsichtlich) Murks gemacht hat... auch Werstattpersonal sind Menschen und können sich irren. Oder es kann auch vorsätzlich daran manipuliert worden sein... da sollte es eigenlich nicht nur im Interesse der Polizei, sondern der Allgemeinheit liegen weiter zu ermitteln um diesen Fehler aufzudecken, um das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen und dem der manipuliert hat auf die Schliche zu kommen.

 

Ich stehe der Polizei eigentlich neutral gegenüber bzw. gehe von meinen bisherigen Erfahrungen*** her beurteilt davon aus, dass der Großteil der Polizisten vernünftig ist und diese in der Regel "richtig liegen". (*** ... bis auf diese beiden "Vögel" damals auf der A14 bei Leipzig, die sich bei der Doppelwoche von 90 Stunden an überzogenen 18 Minuten und einer Tagesruhepause von 11 Stunden an 13 Minuten, die über die 24 Stunden rausgefallen sind -als einzige Beanstandungen!- aufgegeilt haben.)

 

Aber in diesem Fall bzw. solchen Fällen ganz ehrlich, da sollte man schon etwas mehr selbstkritisch sein, etwas mehr Demut walten lassen und sich nicht für die einzig unfehlbare Instanz halten. Das wäre der Sache erheblich dienlicher und fruchtbringender wärs nebenbei auch... geht man einmal davon aus, wäre man z.B. durch diesen Hinweis des Fahrers und eine folgende Tachoprüfung tatsächlich auf eine Tachomanipulation gestoßen.

 

Was hätte schon passieren können, hätte man den Tachographen "gehört"... wenn der die Lasermessung bestätigt hätte, wärs vom Tisch gewesen und man hätte einfach die Anzeige wie gehabt geschrieben, vielleicht den Ausdruck als weiteren / zusätzlichen bestätigenden Beweis angeheftet.

 

Und bei einer derartigen Differenz hätte man der Sache nachgehen können... mit der Chance vielleicht auf etwas noch erheblich Größeres z.B. Tachomanipulation zu stoßen bzw. hätte ich von ggf. auch erwartet -in Abhängigkeit von der Glaubwürdigkeit des Fahrer und der allgemeinen Einschätzung der Polizisten, das Fahrzeug, den Zustand des Fahrzeugs, der Papiere, der Firma, etc. betreffend, dass man sich mit dem Mann an der Laserpistole besprochen hätte und die Messung ggf. auch als "haben wir halt auch mal Murks gemacht" in die Tonne gekloppt hätte.

 

Fehler sind jedem zugestanden auch Polizisten dürfen sich irren, aber auf den gemachten Fehlern zu beharren, das ist meiner Meinung nach mehr als sträflich.

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Der normale Geschwindigkeitsausdruck ist im vorliegenden Fall unrelevant und das V-Diagramm darfst du mir gerne auf einem alten Kontrollgerät bzw. einem Stoneridge mal ausdrucken. Abgesehen davon fahren eben nicht alle Polizisten Lkw, dementsprechend ist die Forderung eigentlich realitätsfern. Denn selbst wenn es vermittelt wird (und das wird es)- Nach X Jahren ohne Bedarf ist es hinfällig...

 

Wie der Gutachter die Geschwindigkeit ermittelt hat, wäre hier eben mal sehr interessant. Zudem ist 87 auch eine recht plausible Geschwindigkeit....

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Selbst, wenn es ihm möglich gewesen wäre, das Gerät auszulesen, wäre er möglciherweise zu dem gleichen Ergebnis gekommen, wie der Sachverständige, nämlich, dass es auf zwei geeichten Geräten unterschiedliche Werte gegeben hat.

Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber soweit mir bekannt sind die Tachographen etc. nicht geeicht, lediglich justiert. Unsere Geräte müssen regelmäßig zum Eichamt. Ich denke nicht, daß gleiches mit den Lkw-Geräten geschieht. Aus dem Grund würde ich dem gültig geeichten Meßgerät auch mehr Glauben schenken. Ggf. könnte man über eine gutachterliche Untersuchung des Kontrollgeräts im Lkw nachdenken.... hinsichtlich evtl. Manipulationen. Würde ich für wahrscheinlicher halten als Fehler beim Meßgerät.

 

Umgekehrt könnte man genauso mutmaßen, dass das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, dass dieses vielleicht sogar manipuliert war (wer sagt denn, dass da nicht jemand herumgespielt hat und dieses Manipulation wieder zurückgenommen hat, bevor das Gerät überprüft wurde ?) oder dass der Gutachter einen Fehler gemacht hat.

Genau das war auch mein Gedanke!
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