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Vorrechte Für Radfahrer In Marburg


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Ist ein Anfang.

Ja, nur die Frage von was.

Ein Bürgermeister, der weder willens noch fähig ist geltendes Recht umzusetzen

"Radfahrer legen die Regeln in Marburg gelegentlich großzügig aus, um den Fluss beizubehalten""Ampeln in der von Studenten beherrschten Innenstadt sind oftmals nur Richtwert statt Instanz - auf dem Weg in die Uni zählt schließlich jede Sekunde"

verpulvert die Steuereinnahmen derjenigen, welche auf dem Weg zur Arbeit vor roten Ampeln stehen, für die Priveligierung von langschlafenden, regelbrechenden Leistungsempfängern.

Noch zum Thema Steuereinnahmen... Marburg hat einen katastrophalen zweiten Nachtragshaushalt für 2016 vorgelegt, für derartigen Schwachsinn sind einfach keine Mittel vorhanden.

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Ein Bürgermeister, der weder willens noch fähig ist geltendes Recht umzusetzen

Interessant. Zum einen wußte ich gar nicht, daß ein Bürgermeister für die Umsetzung geltenden Straßenverkehrsrechts zuständig ist - wieder was gelernt. Zum anderen werden hier doch immer wieder Bürgermeister bzw. Ratsherren bzw. Politiker ganz allgemein kritisiert, wenn sie willens sind, bei der Durchsetzung des geltenden Rechts unterstützend mitzuhelfen. Aber Du würdest natürlich nie mit zweierlei Maß messne, gell?

 

verpulvert die Steuereinnahmen derjenigen, welche auf dem Weg zur Arbeit vor roten Ampeln stehen, für die Priveligierung von langschlafenden, regelbrechenden Leistungsempfängern.

Findest Du nicht, daß solche Blöd-Sprüche wenigstens ein ganz klein wenig unter Deinem Niveau (ode zumindest unter Deinem Anspruch an dich selbst) sind?

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Moin Moin

 

 

... verpulvert die Steuereinnahmen derjenigen, welche auf dem Weg zur Arbeit vor roten Ampeln stehen,

 

Au ja - lasst uns Ampelschaltungen machen, die immer und an allen Einmündungen "grün" zeigen.

Besser wären natürlich Ampeln, die detektieren, wer wann privat oder auf einem Arbeitsweg ist.

Diejenigen, die auf einem Arbeitsweg sind dürfen/müssen natürlich fahren, ungeachtet dem Querverkehr.

Das wird lustig.

 

 

 

Gruß

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Ist ein Anfang.

verpulvert die Steuereinnahmen derjenigen, welche auf dem Weg zur Arbeit vor roten Ampeln stehen,

Hallo, dann fahrt doch auch mit dem Fahrrad zur Arbeit! Zu weit! Dann habt ihr die falsche Wohnadresse, umziehen oder Arbeit am Ort oder mit ÖPNV-Erreichbarkeit suchen!

 

Mit dem eignen Wagen zur Arbeit fahren "müssen" ist nur ein Ergebnis falscher Arbeitsplatz- oder Wohnnunggswahl.

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Hallo, dann fahrt doch auch mit dem Fahrrad zur Arbeit! Zu weit! Dann habt ihr die falsche Wohnadresse, umziehen oder Arbeit am Ort oder mit ÖPNV-Erreichbarkeit suchen!

 

Mit dem eignen Wagen zur Arbeit fahren "müssen" ist nur ein Ergebnis falscher Arbeitsplatz- oder Wohnnunggswahl.

 

.. oder der Preise der Wohnungen in der Nähe....

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.. oder der Preise der Wohnungen in der Nähe....

 

 

Das widerspricht aber dem Narrativ vom Leistungsträger im KfZ vor der roten Ampel, der von sozialschmarotzenden Radfahrern ausgebremst wird.

 

Muss man also abwandeln in den kleinen Malocher im ratternden Dacia, der auf privilegierte Topverdiener, die hoch auf luxuriösen Edelrädern auf perfektem Asphaltwegen kreuzen, warten muss

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Interessant. Zum einen wußte ich gar nicht, daß ein Bürgermeister für die Umsetzung geltenden Straßenverkehrsrechts zuständig ist - wieder was gelernt.

 

 

Werte Forengemeinde,

 

eigentlich antworte ich nicht mehr auf Beiträge dieses Nutzers, weil mir das alles etwas trollig daherkommt. Aber hier hat es mich doch in den Fingern gejuckt:

 

1. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) VkRZustV HE ist der Oberbürgermeister einer kreisangehörigen Stadt als örtliche Ordnungsbehörde für sonstige Straßen (= alles außer Autobahnen und "Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung") zuständige Verwaltungsbehörde nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO (=Straßenverkehrsbehörde).

 

2. nimmt er diese Aufgabe gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 HGO in alleiniger Verantwortung wahr.

 

Diplomat liegt mit seiner Zuweisung also völlig richtig.

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Aber hier hat es mich doch in den Fingern gejuckt

Ich finde es erfreulich, wie Du versuchst, Wissenslücken zu schließen. Wenn Du jetzt noch erläutern könntest, wie konkret der OB da vorgehen sollte, wäre die Lücke wieder ein Stück kleiner. Aus den von Dir angeführten Paragraphen lässt sich nämlich so auf den ersten Blick nicht das Recht des OB ableiten, die Polizei zu besonderen Aktivitäten anzuweisen.

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