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Geschwindigkeitsüberschreitung Bei Regen


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Hallo ihr Lieben,

 

habe lange recherchiert aber nichts konkretes gefunden.

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

 

Am Donnerstag wurde ich auf der Landstraße geblitzt. Tempolimit waren 70 Km/h. Mein Tacho stand ungefähr bei 80 km/h.

An sich halb so wild.

 

Allerdings hat es zu dem zeitpunkt geregnet. Nicht sehr stark aber eben geregnet. Jetzt habe ich im Bußgeldkatalog gelesen, dass bei Regen egal bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte fällig werden.

Es war ein mobiler Blitzer, sprich es gab theoretisch Zeugen für den regen.

 

Kann es jetzt sein, dass ich trotz der geringen Überschreitung einen Punkt bekomme?

 

hier der entsprechende Link:

 

http://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/regen-schnee-nebel/

 

Liebe Grüße,

 

Frodolin

 

 

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Ist absoluter Blödsinn - es gibt keine BGK von 1 bis 25kmh. Der Rest stimmt ja, es wurden nur die Verwarngelder ausgelassen.

 

Wozu würde das auch führen? Der Kämmerer würde genau den Wetterbericht verfolgen und den (privaten) Abzockdienst an genau solchen Tagen bestellen - Auslöseschwelle 34 bzw 54kmh :D

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falsch, an den Tagen würde er die Leute Zuhause lassen, denn von Anzeigen sieht er keinen Cent...

 

Ich vermute, dass der TE auf den Tatbestand 103618 gestoßen ist, der eben bekanntlich nicht gleichbedeutend mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist. Weder im positiven noch im negativen Sinne.

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Hallo, Frodolin,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

Jetzt habe ich im Bußgeldkatalog gelesen, dass bei Regen egal bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte fällig werden.

Ganz so ist es nicht.

 

Der von Dir genannte Link verallgemeinert die Tatbestände und das führt dazu, dass man meinen könnte, dass man gleich bei ein paar Tropfen Regen mit einem erhöhten Bußgeld rechnen muss.

 

Hier mal ein Beispiel, in dem die Voraussetzungen für das erhöhte Bußgeld genant werden:

 

 

103684 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 1 80,00

geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m

durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 25) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.

§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 9 BKat

(andere Kfz)

Tab.: 703004

In Deinem Fall ist nach Deiner Beschreibung nicht mit so einem Bußgeld zu rechnen, sondern eher mit der ganz normalen Verwarnung.

 

Zahlst Du diese, ist das Thema ohne weitere Folgen für Dich erledigt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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