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Landstraße Linkskurve, Roter Blitz Am Kurvenende Rechts (Angeblich Las


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Schönen Sonntag allerseits,

 

bei uns hier hat es jemanden in einer Linkskurve erwischt.

 

Lokation des Radars zur google maps Sichtung:

50.1956116, 8.2035651 

Fahrtrichtung war Nord.

 

Es soll wohl am Kurvenausgang rot geblitzt haben und nur ein bis max. zwei Autolängen voraus war des Betroffenen zufolge ein anderes Fahrzeug kurz vorausgefahren, wo es auch geblitzt habe. Im Schreiben des Amts steht "Lasermessung".

 

Gibt es hier im Forum jemanden, der/die hier einen sehr gut fundierten Ansatzpunkt sieht zumindest den einen (anscheinend einzigen Flensburg-) Punkt für die betreffende Person abzuwenden?

 

Mit besten Grüßen

LowTemp

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Der Zeitstempel welcher in dem verlinkten Artikel steht, ist differenzierter zu betrachten.

 

Zunächst müsste erst einmal feststehen, welches Messgerät zum Einsatz kam. Ohne weitere Angaben oder dem vollständigen Bild sind sonst weitere Aussagen schwierig.

 

Kurvenmessungen sind je nach Messgerät heute aber kein Problem mehr.

 

Edit:

hier mal der klickbare Link

 

https://www.google.de/maps/place/50%C2%B011'44.2%22N+8%C2%B012'12.8%22E/@50.1956116,8.2013764,17z/data=!3m1!4b1!4m5!3m4!1s0x0:0x0!8m2!3d50.1956116!4d8.2035651

Edited by Gast225
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Sind bei den aktuellen Messgeräten, die für Kurvenmessungen geeignet sind, bestimmte Fragen an das Amt stellbar, dessen Beantwortung weitere Schwachstellen offenlegen könnten? Bspw. Art des Aufbaus des Geräts an dem jeweiligen Ort. Also konkret: Wie könnte so eine Frage oder weitere mit dem gleichen zweck gestellte Fragen, mit dem nötigen Fachvokabular formuliert, aussehen?

 

@Gast225

Vielen Dank für die Verlinkung. War mir nicht sicher ob Verlinkungen im Forum ein Problem sind.

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Sind bei den aktuellen Messgeräten, die für Kurvenmessungen geeignet sind, bestimmte Fragen an das Amt stellbar, dessen Beantwortung weitere Schwachstellen offenlegen könnten? Bspw. Art des Aufbaus des Geräts an dem jeweiligen Ort. Also konkret: Wie könnte so eine Frage oder weitere mit dem gleichen zweck gestellte Fragen, mit dem nötigen Fachvokabular formuliert, aussehen?

Nur so interessehalber: wenn Du mögliche Fragen nicht kennst, wie willst Du dann die mögliche Antwort der Behörde beurteilen?

 

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Es wäre sachdienlich einen Schritt nach dem anderen zu gehen, zumal diese Gegenfrage mMn. bereits das Bestehen dieses Forums in Frage stellt. Was ist dieses Forum wert, wenn es bei Beurteilungen von technischen Daten der Radargeräte überfordert ist? Umso mehr wundern mich Fragen dieser Art von Seiten eines Forenmitglieds, welcher bereits über 5k Beiträge in dieses Forum beigesteuert hat.

Allerdings habe ich heute einige schöne Lektüren aus der juristischen Welt entdeckt. Daraus geht hervor, dass weniger als die Hälfte der Messungen wirklich wasserdicht seien.

 

Darüber hinaus habe ich noch weitere Anlaufstellen entdeckt, die einem aus gewonnenen Verfahren Profit schlagend angeblich effektiv weiterhelfen sollen. Ich schätze ein Link auf so eine Seite wird hier diesmal nicht statthaft sein, weil so eine Plattform tatsächlich dieses Forum entbehrlich macht, wenn es direkt kostenlos an Anwälte geht.

 

Morgen werde ich jedenfalls erst einmal mit der Rechtschutz reden und schauen, was die zu solch' einem Portal zu sagen haben.

 

Leider muss ich feststellen, dass ich hier im Forum bis jetzt keinen guten Eindruck habe, aber ich warte Mal ab, was noch kommt.

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Einen Schritt nach dem anderen bedeutet vielleicht erstmal alle bekannten Fakten auf den Tisch legen. Möglicherweise ist in Deinen Augen der Typ des Messgerätes hier ein hilfreiches Faktum. Falls Du das Foto schon in den Händen hälst, kannst Du dasselbe auch hier hochladen, da können wir das entziffern.

 

Vor juristischen der Welt, die von massenweisen fehlerhaften Messungen spricht, kann man nur abraten. Das sind Anwälte, "fishing for clients"

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Lohnt sich das denn wegen dem einzigen Punkt?

 

Die Frage ist jetzt keinen Deut besser als der vorherige Beitrag. Das weiß man doch erst, wenn der zweite Punkt für die gleiche Ordnungswidrigkeit reinflattert. Und ein Schild ist Mal schnell übersehen! Daher besser vorsorgen als später das Nachsehen haben. Abgesehen davon hätte das Amt gleich 20km/h ansetzen können anstatt hier jetzt so viel Gegenwehrpotenzial loszutreten (und leider bin ich da ziemlich bissfest, auch wenn mich andere um Hilfe ersuchen). Das Geld wäre schlussendlich nicht das Problem gewesen.

 

@zorro69

O.k.. Jetzt muss ich mir doch noch die anderen Beiträge im Forum hier etwas genauer ansehen. Wenn das genau so auch bei anderen Anfragen läuft, war das jetzt mein letzter Beitrag.

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Moin Moin

 

 

... hier hat es jemanden ....

 

Es soll wohl ...

Solche schwammigen Formulierungen machen es dem Forum aber auch leicht dir nicht helfen zu können.

 

 

Gibt es hier im Forum jemanden, der/die hier einen sehr gut fundierten Ansatzpunkt sieht ...

Du bist ja nichtmal in der Lage das Messsystem zu benennen.

 

 

... mit dem nötigen Fachvokabular formuliert

Es könnte beim Amt schon Eindruck schinden, wenn du eine Lasermessung nicht mit Radar bezeichnest.

 

 

Es wäre sachdienlich einen Schritt nach dem anderen zu gehen, zumal diese Gegenfrage mMn. bereits das Bestehen dieses Forums in Frage stellt. Was ist dieses Forum wert, wenn es bei Beurteilungen von technischen Daten der Radargeräte überfordert ist?

Wenn du im wahren Leben auch so nett bist, hast du sicher nur wenig bis gar keine Freunde.

Warum sollte das Forum dich für "Wert" erachten dir zu helfen?

 

 

Leider muss ich feststellen, dass ich hier im Forum bis jetzt keinen guten Eindruck habe, aber ich warte Mal ab, was noch kommt.

Leider befürchte ich, daß da nicht mehr viel kommt.

 

 

Das weiß man doch erst, wenn der zweite Punkt für die gleiche Ordnungswidrigkeit reinflattert.

Das hätte allerdings was mit Intelligenz und Lernresistenz zu tun und weniger mit dem Forum.

 

 

Wenn das genau so auch bei anderen Anfragen läuft, war das jetzt mein letzter Beitrag.

Hier bläst schon mal der Wind von vorne.

 

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

Fehler habe ich tatsächlich gemacht.

 

Ich ging davon aus, dass das Thema recht einfach gestrickt ist und die fundierten Antworten einem sehr zügig weiterhelfen werden.

 

Ich ging davon aus, dass hier Experten sitzen, und nicht 0815-Leute, die fachfern durch mit der Zeit gemachte Erfahrungen einem versuchen weiterzuhelfen.

 

Allerdings, was die schwammigen Formulierungen angeht: Das Verhältnis zur betreffenden Person hier öffentlich aufzuführen erwartest Du nicht wirklich, oder? Oder geschweige denn das Foto.

 

Dass der Gerätetyp rauszufinden ist, war in der ersten Antwort doch bereits klar, bevor der Hinweis noch zwei weitere Male (von zorro und Dir) wiederholt wurde. Das hat mich nicht gerade frohlockt.

 

Das Folgende ist wohl die Schlüsselerkenntnis des Tages:

 

Wer sich zu Unrecht geblitzt fühlt, sollte sich einen Anwalt nehmen. Denn nur er hat Akteneinsicht, kann also das Beweisfoto und weitere Unterlagen wie das Messeprotokoll einsehen. Finden sich Anhaltspunkte für einen oder gleich mehrere Fehler, besteht für den Anwalt die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und es kann zu einer Verhandlung vor Gericht kommen.

 

 

„VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG“ (http://vut-verkehr.de/) aus Püttlingen: In 14.783 Vorgängen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten konnten im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013 nur 44% der Messungen als messfehlerfrei bestätigt werden.

 

Daher müsste die erste Antwort zu Fällen wie diesem (in meinen Worten in etwa) lauten:

"Um dagegen anzugehen, muss man herausfinden, welches Gerät verwendet wurde. Da Akteneinsicht nur ein Anwalt hat, muss man sich an einen Anwalt wenden, ich hoffe Du hast Rechtsschutz. Ansonsten gibt es noch Portale, die einem sogar gratis anbieten gegen einen drohenden Punkt vorzugehen."

 

Du wirst Dich wundern, dass ich ein extrem umgänglicher Mensch bin, aber beim ersten Anzeichen, dass ich hingehalten, veräppelt werde oder sonstwie das Gefühl habe Bauernfängern auf den Leim zu gehen, werde ich ungemütlich. Und leider habe ich inzwischen einige Beiträge gesichtet, die mich weiterhin entgeistert zurückließen. Wie kann man stets davon ausgehen, dass die Radarmessung valide ist, wenn die Fehlerquote so hoch ist?

 

Habe eben noch eine extrem hilfreiche Seite gefunden:

https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/akteneinsicht-im-bussgeldverfahren-was-ist-zu-beachten

--> Akteneinsicht kann man also auch als Betroffener verlangen.

 

Einen Dank konnte ich zumindest an Gast225 hinterlassen. Der Beitrag war auch wirklich wertvoll.

 

Viele Grüße

LT

Edited by Gast225
Mitgliedsnamen korrigiert
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Das weiß man doch erst, wenn der zweite Punkt für die gleiche Ordnungswidrigkeit reinflattert.

 

 

Was dann der Beweis ist, dass der Punkt berechtigt ist

 

 

 

Ich ging davon aus, dass das Thema recht einfach gestrickt ist und die fundierten Antworten einem sehr zügig weiterhelfen werden.

 

Die Radafallen-Steller können ihren Job, damit ist das Anzweifeln selten einfach

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Allerdings habe ich heute einige schöne Lektüren aus der juristischen Welt entdeckt. Daraus geht hervor, dass weniger als die Hälfte der Messungen wirklich wasserdicht seien.

Ich glaube nicht, daß das daraus hervorgeht. Erfahrungsgemäß besteht die von Dir erwähnte juristische Welt tatsächlich aus einigen wenigen Anwälten, die behaupten, das sei so. Den empirischen Nachweis bleiben sie regelmäßig schuldig.

Edit: das von Dir erwähnte VUT gehört nicht zur juristischen Welt. Einen Nachweis für ihre Behauptungen liefern sie allerdings auch nicht. Wenn man deren Behauptungen einfach glaubt, muß man also schon sehr einfach gestrickt sein.

 

Darüber hinaus habe ich noch weitere Anlaufstellen entdeckt, die einem aus gewonnenen Verfahren Profit schlagend angeblich effektiv weiterhelfen sollen. Ich schätze ein Link auf so eine Seite wird hier diesmal nicht statthaft sein, weil so eine Plattform tatsächlich dieses Forum entbehrlich macht, wenn es direkt kostenlos an Anwälte geht.

Versuch es einfach. Ich nehme an, das von Dir angesprochene Geschäftsmodell macht alles mögliche, aber nicht dieses Forum überflüssig.

 

Morgen werde ich jedenfalls erst einmal mit der Rechtschutz reden und schauen, was die zu solch' einem Portal zu sagen haben.

Teilst Du uns die Antwort mit? Wobei: wenn Du eine RSV hast, warum nutzt Du sie dann nicht und fragst stattdessen in einem anonymen Forum?

 

Abgesehen davon hätte das Amt gleich 20km/h ansetzen können anstatt hier jetzt so viel Gegenwehrpotenzial loszutreten

Interessanter Ansatz. Der SB soll also Deiner Meinung einfach mal ein bißchen fälschen, damit der Autofahrer auf einen Einspruch verzichtet?

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Moin Moin

 

 

Berechtigt, mit einer Quote von 44%. Sehr lachhaft.

 

Sie mögen ihren Job können, aber die schlechte Wertung in der Abschlussnote steht trotzdem.

Frag doch da mal nach, ob diese behaupteten 44% auch Einstellungen oder Freisprüche sind.

Du gehst nämlich irrig davon aus, daß diese 44% angeblich festgestellter "Messfehler" tatsächlich dahin führen.

Und dann fragst du weiter, ob sich diese 44% auf bundesweit alle der vielen hunderttausenden Bußgeldbescheide beziehen, oder auf die 468 oder 564 die überhaupt zur VUT kamen.

 

Wo du schon beim Fragen bist, frag doch deinen Jemand mal, ob er, nachdem er ganz tief in sich gegangen ist, nicht doch zu schnell war.

Falls er mit ja antwortet und er zu schnell war, welche Fehler sollte ein Einspruch oder eine Gutachterbeauftragung zu Tage fördern?

 

Die "Abschlußnote" kommt nicht von medienwirksam umsatzgenerierenden Gutachtern und/oder Anwälten.

Die "Abschlußnote" kommt, wie immer, erst ganz zum Schluß, nach einer Einstellung oder einem Freispruch nämlich.

Da bewegt man sich im ganz niedrigen einstelligen Prozentbereich und das ist für einen Rechtsstaat völlig normal.

 

 

Gruß

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Naja den Ausschluss kannst Du auch nicht in die andere Richtung machen, wenn du sagst 44 Prozent der untersuchten Messreichen also der 468 oder 564 waren falsch.

 

Es wäre es ein falscher Rückschluss, dass nicht 44 Prozent der anderen millionen Messungen ebenso falsch sind.

Genauso könnten es auch ein höherer oder niedrieger Wert sein, denn nur weil man sich nicht wehrt muss die Rechnung ja nicht richtig sein.

 

Aber ist typisches Denken anderer und kenne ich auch im Alltag.

Wenn die Leute keinen Widerspruch oder Klage erheben, dann ist der durch die Behörde erlassene Bescheid rechtmäßig. Toller Rückschluss. :geheim::kopfschuettel:

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....

Wenn die Leute keinen Widerspruch oder Klage erheben, dann ist der durch die Behörde erlassene Bescheid rechtmäßig. Toller Rückschluss. :geheim::kopfschuettel:

Wenn das jetzt irgendwer geschrieben hätte, könnte ich Dir vllt zustimmen. Es war aber nicht irgendwer, sondern jemand, der mit der Materie vertraut ist, der mit - zumind. einem Teil - den Geräten arbeitet. Genauso wie ich. Und ich für mich möchte behaupten, daß meine Messungen absolut ok sind (auch wenn @m3_ gern was anderes behauptet, obwohl er weder Ahnung hat noch sonst was weiß). Die wenigen Verfahren, die vor Gericht "kaputt" gingen, taten dies nicht, weil meine Messung fehlerhaft war, sondern entweder irgendwo ein "Hinkefuß" entdeckt wurde oder es der RA tatsächlich geschafft hatte, den Richter zu verunsichern. Und ähnliches unterstelle ich bei all meinen anderen regelmäßig Messungen durchführenden und dabei ebenfalls vernünftig und sorgfältig arbeitenden Kollegen auch. Daher kann ich eine Zahl von 44% nicht ansatzweise nachvollziehen Geschweige denn bestätigen. Scheint mir eher eine dubiose Werbeaktion zu sein.
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Es ist statistisch völlig unhaltbar, das (angebliche) Ergebnis einer Untersuchung von 468 oder 564 nicht repräsentativ ausgewählten Fällen auf eine Grundgesamtheit von Fällen im sicherlich sechsstelligen Bereich hochrechnen zu wollen. Von der Frage, wer eigentlich über fehlerhaft oder nicht zu urteilen hat, ganz zu schweigen.

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....

Wenn die Leute keinen Widerspruch oder Klage erheben, dann ist der durch die Behörde erlassene Bescheid rechtmäßig. Toller Rückschluss. :geheim::kopfschuettel:

Wenn das jetzt irgendwer geschrieben hätte, könnte ich Dir vllt zustimmen. Es war aber nicht irgendwer, sondern jemand, der mit der Materie vertraut ist, der mit - zumind. einem Teil - den Geräten arbeitet. Genauso wie ich. Und ich für mich möchte behaupten, daß meine Messungen absolut ok sind (auch wenn @m3_ gern was anderes behauptet, obwohl er weder Ahnung hat noch sonst was weiß). Die wenigen Verfahren, die vor Gericht "kaputt" gingen, taten dies nicht, weil meine Messung fehlerhaft war, sondern entweder irgendwo ein "Hinkefuß" entdeckt wurde oder es der RA tatsächlich geschafft hatte, den Richter zu verunsichern. Und ähnliches unterstelle ich bei all meinen anderen regelmäßig Messungen durchführenden und dabei ebenfalls vernünftig und sorgfältig arbeitenden Kollegen auch. Daher kann ich eine Zahl von 44% nicht ansatzweise nachvollziehen Geschweige denn bestätigen. Scheint mir eher eine dubiose Werbeaktion zu sein.

 

Ausschließen kannst Du es aber auch nicht zu 100 Prozent.

 

Denn genau so gut kann in 5 oder 10 Jahren ein Fehler des Messgerätes entdeckt werden, nach dem ein Teil oder alle Messungen fehlerhaft waren.

 

Ist zwar alles rein theoretisch, aber eben nicht auszuschließen.

 

War ja bei den Laserpistolen Mitte der 90er Jahre nicht anders.

 

Erst war alles in Ordnung, dann kam der Stufeneffekt und ein Update der doch so unfehlbaren Technik.

 

Von den ganzen Verfahren mit der Nachfahrmessungen und falschen Kabeln in die Providafahrzeugen ganz zu schweigen.

Edited by Gast225
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