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Bab 10, Kreuz Oranienburg, Geblitz +42 Kmh: Wieviele 120Kmh-Verkehrsze


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Auf der BAB 10, Km 167,5, FR -> Hamburg, wohl Beschränkung 120kmh, wurde ich laut Brief bei 162 kmh gemessen, an der Stelle hier im link...

http://www.jurablogs.com/go/geblitzt-a10-bei-km-1675-in-fahrtrichtung-hamburg-kreuz-oranienburg-zwischen-ad-pankow-und-hamburg

 

Fahrverbot 1 Monat ist Normalfall. Aber: es war 16:45, von starker Sonne von Süd/Westen geblendet. Natürlich ein Augenblicksversagen ;)

 

Ich kenn mich dort nicht aus, komme aus Mannheim, hätte deshalb an die Ortskundigen von euch eine Frage:

 

Wieviele Fahrspuren gibt es an der Stelle und davor?

Wie sieht es dort aus mit dem 120kmh-Verkehrszeichen? Gibt es dort vor der Stelle nur eins od. mehrere davon? Falls nur eins: in welcher Entfernung zum Blitzer?

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Du hast Deine Geschwindigkeit auch den Sichtbedingungen anzupassen, heißt wenn die Sonne blendet hast Du Deine Geschwindigkeit sogar zu senken.

Mit dieser "Ausrede" wirst Du Dir also eher mehr Ärger einhandeln (Vorsatz) als den Vorwurf wegzubekommen.

 

Zum Thema "Augenblicksversagen"... der Bußgeldkatalog geht immer von fahrlässiger Begehung aus, darunter fällt auch ein sog. "Augenblicksversagen".

 

 

Zur Örlichkeit empfehle ich "Street View" oder blitzer.de

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Moin Moin

 

 

Nur für den Fall, daß du überlegst gegen die "PoliScanSpeed" vorzugehen:

Die Seite von dem RA Nowack ist nicht auf aktuellem Stand.

Quer durch die Republik ist die obergerichtliche Rechtsprechung einig, diese Anlagen sind untadelig.

Du solltest schon sehr gute Gründe haben die Messung anzuzweifeln.

 

QTreiberin hat es schon gesagt:

Die Ausrede mit der Sonnenblendung dürfte ein Eigentor werden.

Wenn du, trotz dieser Blendung, so durch dir Gegend ballerst, nimmst du jedes Übersehen von Verkehrszeichen in Kauf.

Das ist kein "Augenblicksversagen" - das ist Vorsatz.

 

 

gruß

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Auf der BAB 10, Km 167,5, FR -> Hamburg, wohl Beschränkung 120kmh, wurde ich laut Brief bei 162 kmh gemessen, an der Stelle hier im link...

http://www.jurablogs.com/go/geblitzt-a10-bei-km-1675-in-fahrtrichtung-hamburg-kreuz-oranienburg-zwischen-ad-pankow-und-hamburg

 

Fahrverbot 1 Monat ist Normalfall. Aber: es war 16:45, von starker Sonne von Süd/Westen geblendet. Natürlich ein Augenblicksversagen ;)

 

Ich kenn mich dort nicht aus, komme aus Mannheim, hätte deshalb an die Ortskundigen von euch eine Frage:

 

Wieviele Fahrspuren gibt es an der Stelle und davor?

Wie sieht es dort aus mit dem 120kmh-Verkehrszeichen? Gibt es dort vor der Stelle nur eins od. mehrere davon? Falls nur eins: in welcher Entfernung zum Blitzer?

Augenblicksversagen, klar, dieses Dreieck ist immer voll und es ist relativ gefährlich für alle dort, denn es gab am AD Schönefeld damals den Unfall mit Todesfolge und genau deshalb stehen sie an den AD rund um Berlin. An dieser Stelle ist schon mindesten 3 km 120 da kann man eher nicht von einem Augenblicksversagen sprechen, da alle anderen i.d.R. dort 120 fahren hätte Dir schon deshalb ein Licht aufgehen müssen. Sorry, aber ich denke hier gibt es nichts zu beraten sondern stehe dazu bezahle und gebe ab den Lappen,....Ende der Durchsage...

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Ich kenn mich dort nicht aus, komme aus Mannheim, hätte deshalb an die Ortskundigen von euch eine Frage:

 

Na wenn man ohne Maut-Vermeidungsapp quer durchs Land tuckert, muss man die Sondermaut eben auch entrichten. Vorteil: Kein Runterbremsen oder gar Anhalten nötig Nachteil: Keine Mautobahn Qualität ;)

 

 

 

denn es gab am AD Schönefeld damals den Unfall mit Todesfolge und genau deshalb stehen sie an den AD rund um Berlin.

 

Natürlich - seither sind die polnischen Reisebusse endlich vorschriftsmäßig, jedenfalls mehrheitlich unter der 200er Marke unterwegs

Oder meinste den Regenunfall?: Seither kann man dort auch ohne Profil auf den Reifen sicher lang :drive:

 

 

 

Zur Örlichkeit empfehle ich "Street View"

 

Ist schon in Brandenburg - nix mehr SV (Datenschutz, Einbrecher und so)

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Wieviele Fahrspuren gibt es an der Stelle und davor?

Wie sieht es dort aus mit dem 120kmh-Verkehrszeichen? Gibt es dort vor der Stelle nur eins od. mehrere davon? Falls nur eins: in welcher Entfernung zum Blitzer?

Es dürfte sich um den (halb-)festen Blitzer handeln. Es gibt zwei reguläre Fahrspuren sowie kurz vor dem Blitzer eine zu ende gehende Einfädelspur von der B 96 kommend.

 

Das Limit dort ist angebracht, da die Stelle schon problematisch ist.

 

Zu der Anzahl der Verkehrszeichen kann ich nichts sagen, da ich idR von der B 96 komme.

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42 "drüber" ist nicht gut.

Zurecht muss man dann einen Monat "lernen"

Naja... ich kenne einige BAB-Kreuze, wo man locker noch schneller fahren könnte, ohne dabei irgendwen zu gefährden. Man sollte nicht immer nur einzig und allein die nackte Zahl betrachten!

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42 "drüber" ist nicht gut.

Zurecht muss man dann einen Monat "lernen"

Naja... ich kenne einige BAB-Kreuze, wo man locker noch schneller fahren könnte, ohne dabei irgendwen zu gefährden. Man sollte nicht immer nur einzig und allein die nackte Zahl betrachten!

 

 

 

Richtig... nur die "nackte Zahl" ist nicht einzig ausschlaggebend.... aber manche Zahlen sprechen für sich. Betrachtet man einfach mal Fahrphysik, Bremswege, etc dann ist 42 drüber zu viel... da reicht die nackte Zahl.

 

Oder die Beschränkung ist einfach falsch.

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Moin Moin

 

 

Naja... ich kenne einige BAB-Kreuze, wo man locker noch schneller fahren könnte, ohne dabei irgendwen zu gefährden. Man sollte nicht immer nur einzig und allein die nackte Zahl betrachten!

 

Wenn die 42 drüber auch noch mit Gefährdung wären, wär das noch schlimmer und u.U. auch teurer, weil abweichend vom Grundtatbestand.

Wenn ein Limit angeordnet ist, geht das natürlich über das betrachten der "nackten" Zahl.

 

 

Gruß

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Naja... ich kenne einige BAB-Kreuze, wo man locker noch schneller fahren könnte, ohne dabei irgendwen zu gefährden.

Sogar auf Strecken mit :nolimit: gibt es BAB-Kreuze. :thisrocks:

 

Oder die Beschränkung ist einfach falsch.

Kann sich einer eine Begründung für das Limit vorstellen? Wo Anschlußstellen, Kreuze und Dreiecke dicht aufeinander folgen ist meistens :120: aufgestellt. Oder ist es eine Folge der brandenburgischen Regulierwut, vor der schon Kaimann gewarnt hat?

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Besten Dank für all eure wertvollen Tipps!

Mein Link / Anwaltskanzlei:
Ich habe den link gepostet nur wg. dem Bild und der Stelle, wo der Blitzer anscheinend steht. Sein "Ködern" ist nicht weiter interessant :)
Falls jemand evtl. zum Hintergrund mehr wissen möchte, ist der folgende objektivere Inhalt spannender...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrverbot-abwenden-bei-augenblicksversagen_013557.html

Blenden durch Sonne:
Ich hab's nicht wirklich ernst gemeint mit dem Blenden, deshalb mein Zwinker. Es war zwar schon starke Sonne damals, und es war ein bisschen unangenehm, aber so sehr wurde ich sicher nicht geblendet. Ich hab's hier mehr deshalb erwähnt, um eure Meinung zu hören, ob ich sowas für eine Erklärung auch in irgendeiner Weise erwähnen kann. Nach der wohl einhelligen Meinung hier, sollte ich das wohl lieber ganz vergessen, oder?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Wie gesagt, es kam zunächst ein Schreiben mit nem kleine Fragebogen zur Feststellung des Betroffenen.

- 160€ + 2 Punkte: da ist wohl nichts mehr zu machen.

- Fahrverbot (§ 25 StVG): kann ausgesprochen werden.
Also eine Ermessensvorschrift, d.h. es muss nicht automatisch angewendet werden. Das ergibt sich vor allem aus dem 2. Satz in § 25 I: nur bei Verstoß nach § 24a in der Regel Fahrverbot: https://dejure.org/gesetze/StVG/25.html

Ich bin mir ganz bewusst, dass ich mit irgendeiner dämlich Story natürlich nicht durchkommen kann. Ich werde keinen Prozess führen, das lohnt sich nicht. Ich möchte aber mit dem Sachbearbeiter der Behörde plaudern und sehen, ob sich was tun lässt. Was könnte ich da anführen?

1. Fahrverbot wäre bei mir das 1. Mal
2. Mit 162kmh befand ich mich im unteren Bereich von "über 40kmh"
3. Selbstständiger: wirklich auf das Auto angewiesen

Dieses 120kmh-Zeichen auf dem Berliner-Ring hat ich - sicher falsch - von früher in Erinnerung als eins, das erst aber 22:00 wg. Lärmschutz gilt. Dies ist aber wohl ne andere Stelle.

Sonst war die Sache tatsächlich so, dass ich an diesem Tag gg. 12:00 in Polen losfuhr und bei Berlin also fast schon 5 St. unterwegs war und noch ca. 700 Km vor mir hatte, also zumindest weitere 7-8 St. Fahrt. Und ich wollte jedenfalls nirgends langsamer fahren als zulääsig. Da irgendwann später in der Nacht sicher nach mehreren Stunden Fahrt Ermüdungserscheinungen kommen, kann wer weiß noch was passieren. Sonst fahr ich normal eigentlich nie schneller als erlaubt und solche langen Strecken fahr ich sonst äußerst selten.

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Die Argumentation zur Umwandlung ist ja schon einmal ein guter Anfang.

 

Je nach Region sollte dies auch kein Problem geben. Notfalls musst du dies noch ein wenig untermauern.

Einen Anwalt sollte man dafür jedoch nicht benötigen.

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1. Fahrverbot wäre bei mir das 1. Mal

2. Mit 162kmh befand ich mich im unteren Bereich von "über 40kmh"

3. Selbstständiger: wirklich auf das Auto angewiesen

1. Ja. Und? Wo ist da das Argument?

2. Ja. Die StVO unterscheidet allerdings nicht zwischen irgendwelchen Bereichen, sondern nach zu schnell in Kilometern. Und da gibt es Abstufungen. Wenn der Betreffende es schafft, die entsprechende Stufe zu erreichen, gebührt ihm dafür auch die entsprechende Anerkennung. Es sei denn, er könnte nachvollziehbar erklären, auf welchen Wert er die Stufe warum verschieben möchte.

3. Keine Sorge - das Auto darfst Du behalten. Und nein, nicht nur Selbständige sind auf ihre FE angewiesen. Aber die können wenigstens den Fahrer, den sie in ihrer FV-Zeit begleiten, als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

 

Sonst war die Sache tatsächlich so, dass ich an diesem Tag gg. 12:00 in Polen losfuhr und bei Berlin also fast schon 5 St. unterwegs war und noch ca. 700 Km vor mir hatte, also zumindest weitere 7-8 St. Fahrt. Und ich wollte jedenfalls nirgends langsamer fahren als zulääsig. Da irgendwann später in der Nacht sicher nach mehreren Stunden Fahrt Ermüdungserscheinungen kommen, kann wer weiß noch was passieren. Sonst fahr ich normal eigentlich nie schneller als erlaubt und solche langen Strecken fahr ich sonst äußerst selten.

Was möchtest Du mit diesen Ausführungen sagen?

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Ja, ich müsste meine Abneigung gg. das FV irgendwie nachvollziehbar "untermauern", deswegen bin ich für jeden vernüftigen Tipp dankbar :)

 

Die Schilderung zu meiner Fahrt an diesem Tag wollte ich hier nur kurz zur Info posten, darauf will ich mich aber sicher nicht bei der Behörde beziehen, das spielt tatsächlich keine Rolle.

 

Mein erster Gedanke (als das Schreiben kam) war: vllt. wurde mein Auto falsch zugeordnet, also die Geschwindigkeit eines anderen mir zugeordnet. Denn ich wollte an diesem Tag schon vorankommen, aber sicher nicht um jeden Preis, d.h. nur da, wo es auch zulässig ist. Ich bin sicher kein Rowdy, der grundsätzlich von Geschwindigkeitsschildern nichts hält. Ich bin an diesem Tag öfters 170-180kmh gefahren, bei Geschwindigkeitsbeschränkung aber auch normalerweise angepasst gefahren, so war jedenfalls (und ist immer) meine grundsätzliche Einstellung. Ich kann mich einfach an diese konkrete Stelle dort auf der A10 nicht erinnern, und es kam mir zuerst komisch vor, dass ich bei einem Schild 120kmh mit 168kmh (vor Toleranzabzug) gemessen wurde.

 

Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass da die Technik hoffentlich soweit fortgeschritten ist, dass auch bei mehreren Autos an dem Blitzer eine falsche Zuordnung wohl äußerst unwahrscheinlich ist.

 

Zu oben 1. - 3.:

 

Ich meine, dass man bei einer "pflichtgemäßen" Ermessensentscheidung diese Argumente berücksichtigen muss und deshalb ein Absehen vom FV auch durchaus (zumindest) in Betracht kommt. Wenn ich es richtig sehe, sieht § 25 StvG in diesem Fall keine zwingende Verhängung von FV vor, sondern eben nur eine Ermessensentscheidung dazu. Bei Ermessen befindet man sich aber leider auf einem äußerst "rutschigen" Terrain. Es ist allgemein bekannt, dass da öfters (entgegen dem gesetzlichen Sinn) eine Menge persönliche Einstellung bis zur puren Willkür des Entscheiders ein Rolle spielt.

 

Genau aus diesem Grund mein Posting hier, um eure Meinung zu hören zu Erfahrungen damit und was man denn so alles vorbringen kann, um von FV wegzukommen.

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Das Fahrverbot ist eine Regelentscheidung und keine Ermessensentscheidung, das nur mal vorweg.

Um ein Fahrverbot "wegzubekommen" braucht es sehr gute Argumente die ich bei Dir nicht erkennen kan. Daher gehe ich auch mal davon aus, dass Du Dir die FAQ zu dem Thema hier noch nicht durchgelesen hast.
Ich bin dann mal so nett und verlinke sie Dir: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/

 

Dazu noch zwei Hinweise:

> Solltest Du punktemäßig bereits vorbelastet sein, kannst Du Dir jgliche Anstrengung sparen.

> Da Du als Ersttäter vier Monate (nach Rechtskraft des BGB = 14 Tage nach Zustellung) Zeit hast das FV anzutreten, bist Du schon im neuen Urlaubsjahr und solltest sehr gute Gründe haben wieso Du das FV nicht in den Urlaub legen kannst.Zumal Du den Beginn des FV auch noch mit einem taktischen Einspruch herauszögern könntest.

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Hi,

der 25 StVG beschreibt zwar ein "kann" für das FV, aber dieses wird durch die BKatV insofern eingeschränkt, dass dort für manche Fälle ein RegelFV vorgeschrieben ist.

D.h. die Verhängung des FV ist die Regel, jede Abweichung davon (die, und nur die) muss begründet werden.

Wenn du dem SB also Gründe für einen Verzicht nennst, muss er nix schreiben, wenn er die Gründe nicht anerkennt (zumindest nicht im BG, höchstwahrscheinlich nur in der Akte)- erst wenn der deine Gründe anerkennt, muss er die Ermessenserwägung auch begründen (kurz, ein Satz).

Eine reine Willkür, wie von dir angegeben, liegt aber nicht vor, da ja spätestens im Einspruch die Akte genauer geprüft wird.

 

Gruß

HaWeThie

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Fahlrverbot: Regelfall nach § 4 BKatV I 2

Klar, das hab ich völlig übersehen. Ich hab mich auf den Wortlauf des $ 25 StvG konzentriert. Danke euch beiden nochmals für diesen eintscheidenden Hinweis!

 

Nachdem ich mir noch zusätzlich doe FAQ dazu hier im Forum angeschaut habe, werde ich mir wohl am besten jede weitere Mühe ersparen.

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Naja aufgeben würde ich zunächst mal nicht, wenn es wirklich so wichtig ist.

 

Ein Anruf und das Ausloten der Chancen würde ich zumindest noch machen.

 

Vielleicht trifft man ja auf einen besonders gut gelaunten MA der Behörde.

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In meinen früheren Beiträgen habe ich schon über "wundersame" Gerichtsurteile berichtet, den Arzt, der dann doch nur 40 Euro zahlen musste und keinen Punkt (der ihm den Lappen gekostet hätte) , als auch den Unternehmer, der mit 180 statt 120 auf der Bahn unterwegs war und unverhohlen damit drohte, sechzig Mitarbeiter nach Hause zu schicken, und prompt mit einer Verdoppelung des Bußgelds davon kam.

Vor Gericht und auf hoher See .....

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...Ein Anruf und das Ausloten der Chancen würde ich zumindest noch machen.

Vielleicht trifft man ja auf einen besonders gut gelaunten MA der Behörde.

 

Und tatsächlich: eine ganz nette Dame am Telefon, unter Lächeln & Scherzen meinte sie, sie sehe in meinem Fall durchaus Möglichkeiten das FV gg. das 2-3-fache der Strafgeldes umzuwandeln insbesondere wg.

 

- Selbstständigkeit und so wie ich es ihr kurz per Telefon geschildet hätte, wäre es aus ihrer Sicht durchaus begründet

- keiner Vorbelastung und

- dem unteren Bereich der Überschreitung zw. 40-50kmh (über 50kmh würden sie es nicht mehr machen).

 

Die letzte Entscheidung könnte allerdings nur ihr Chef treffen. Sie würd mir jetzt ein weiteres Formular zur Stellungnahme zusenden mit der Bitte um eine vernüftige Begründung.

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Moin Moin

 

 

 

 

- Selbstständigkeit und so wie ich es ihr kurz per Telefon geschildet hätte, wäre es aus ihrer Sicht durchaus begründet

- keiner Vorbelastung und

- dem unteren Bereich der Überschreitung zw. 40-50kmh (über 50kmh würden sie es nicht mehr machen).

Damit hättest du im hiesigen Bereich keine Chancen.

Dir würde nahegelegt, einen Aushilfsfahrer anzustellen, FV im Urlaub antreten, usw.

Keine Vorbelastung ist Voraussetzung kein "Sahnehäubchen" also einen Aufschlag zu bekommen.

40-50 drüber ist keineswegs im unteren Bereich, eher im oberen Bereich der Überschreitung.

So hoch, dass man ab 41 im Fahrverbot ist.

 

 

 

Die letzte Entscheidung könnte allerdings nur ihr Chef treffen. Sie würd mir jetzt ein weiteres Formular zur Stellungnahme zusenden mit der Bitte um eine vernüftige Begründung.

 

Nicht unclever von der Dame.

Du hast also für nichts die definitive Zusage, legst dich aber in dem Begründungsschreiben völlig offen.

 

 

Gruß

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@frosch und muniX089: Wie man es macht, es ist einfach verkehrt.

Wenn die Behörde im Einzelfall nicht darauf eingeht: Böse Behörde - hält sich stur an den Katalog

Wenn die Behörde bei entsprechender Begründung auf ein FV verzichtet: Böse Behörde - die braucht das Geld und nimmt lieber mehr davon als FV zu verhängen.

DAS ist der Grund, warum immer mehr auf Abweichungen von der Regel verzichten ("wenn ich eh auf den Deckel bekomme, dann mache ich mir gar nicht mehr die Mühe..."

 

@Sobbel: bei dir gilt ähnliches.

Wenn der TE nichts macht und die Behörde das FV verhängt, geht sie nicht auf den Einzelfall ein

Wenn der TE Gründe nennt: dann legt er sich offen ohne eine feste Zusage zu haben.

Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass gerade bei der Abweichung von der Regel die Behörde ordentlich ermitteln muss, ob überhaupt Gründe für die Abweichung vorhanden sind - und dazu muss der Betroffene schon die Gründe und Beweise liefern, die dann von der Behörde überprüft werden.

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Du hast ja im Prinzip recht, aber in manchen Bundesländern ist der Einzelfall der Regelfall, vor allem in den klammen Bundesländern. Dort kann die angemessene Erhöhung auch mal das dreifache sein, plus die dann auch deutlich höheren Gebühren.

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Verkehrssünderkartei

 

Wie sieht's eigentlich mit der Eintragung aus?

 

160€ + 2 Punkte: wohl klarer Fall. Eintragung + Tilgung nach 5 Jahren.

 

Fahrverbot:

- Wird auch eingetragen, dass FV angeordnet wurde?

- Umwandlung von FV in eine höhere Geldstrafe: was passiert eigentlich in diesem Fall? Wird bei Umwandlung auch eingetragen, dass FV angeordnet und ungewandelt wurde? Oder dann kein FV eingetragen?

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Moin Moin

 

 

Wenn der TE nichts macht und die Behörde das FV verhängt, geht sie nicht auf den Einzelfall ein

Dazu muß zunächst die Fahrereigenschaft feststehen.

Tut sie das? Wir wissen es nicht.

Wir wissen nur, das der TE einen Brief bekommen hat.

 

 

Wenn der TE Gründe nennt: dann legt er sich offen ohne eine feste Zusage zu haben.

Genau. Er gibt seine Fahrereigenschaft zu, ohne feste Zusage vom FV wegzukommen.

Clever von der Dame der Behörde.

 

 

 

Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass gerade bei der Abweichung von der Regel die Behörde ordentlich ermitteln muss, ob überhaupt Gründe für die Abweichung vorhanden sind

Dir ist offensichtlich nicht bekannt, daß erst einmal ordentlich ermittelt werden muß, wer der verantwortliche Fahrer war, um überhaupt darüber nachzudenken, vom Regelfahrverbot gegen diesen abzusehen.

Da sich die Behörde jetzt ein Geständnis kommen läßt, ist der Fahrer sauber ermittelt.

Und siehe da, plötzlich reichen die Gründe für das Absehen (was ohnehin nur sehr vage zugesagt war, weil das letzte Wort der Chef hat) nicht mehr aus - töröööööö Eigentor

 

 

Gruß

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