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Hallo zusammen :)

 

Ich wurde am 28.07. in einem anderen Bundesland mit 92 km/h (nach Toleranzabzug) statt erlaubten 70 km/h außerorts geblitzt. 2 km/h weniger und es wäre nicht so dramatisch. Natürlich weiß ich, dass ich etwas falsch gemacht habe, und bin seit dem Brief auch ziemlich abgeschreckt und fahre seitdem auf jeden Fall vorsichtiger und versuche, mich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten.

 

Also, der Brief (Anhörungsbogen) ging allerdings an meine Mutter, da sie als Halterin des Fahrzeugs gemeldet ist. Aufgrund eines Nachsendeauftrags haben wir den Brief erst kurz vor der Frist erhalten, in der wir antworten sollten, haben aber noch geantwortet (meine Mutter hat in dem ausgefüllten Anhörungsbogen die Schuld auf sich genommen), aber ich denke, unsere Antwort ist zu spät bei denen angekommen. Also haben wir jetzt quasi eine Erinnerung für den Anhörungsbogen bekommen, bei dem neben dem Foto (auf dem meine Augenpartie, Stirn und generell die obere Gesichtshälfte durch den Rückspiegel verdeckt ist) mit Kuli angemerkt ist, dass die Fahrerin jünger ist als die Halterin und dass Ermittlungen eingeleitet wurden.

 

Nun kommt meine Frage. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Mein Gesicht ist auf dem Foto fast zur Hälfte verdeckt, 22 km/h zu schnell ist nur 2 km/h über dem Limit, ab dem Probezeitmaßnahmen ergriffen werden, und außerdem ist die Verjährungsfrist soweit ich weiß am 27.10. abgelaufen. Kann mir einer von euch sagen, ob ich eine Chance habe, durch eins der drei Dinge (oder auch ein anderes Schlupfloch, falls ihr eins entdeckt) die Konsequenzen des Vergehens abzuwenden? Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe und habe meine Lektion schon gelernt, also ich würde nur gerne das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung vermeiden.

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :/

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Wenn schon Ermittlungen eingeleitet wurden ist der Weg zu Dir kurz und ich gehe davon aus dass sie Dich ermitteln. Ein halb verdecktes Gesicht führt im schlimmsten Fall zur Bestellung eines Gutachters, der Dich (bei Identifizierung) noch mal rd. 1000 Euro kosten würde...

 

Was mich wundert, ist dass Deine Mutter einen AHB und keinen ZFB bekommen hat...

 

Bist Du auch weiblich?

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mit Kuli angemerkt ist, dass die Fahrerin jünger ist als die Halterin und dass Ermittlungen eingeleitet wurden.

Dann sieht es für Dich schlecht aus, es sei denn Du hast einen eineiigen Zwilling als Schwester.

zu 1. Wenn der/die/das Sachbearbeiter glaubt, Dich auf dem Foto des Einwohnermeldeamtes zu erkennen, dann reicht die Fotoqualität aus.

zu 2. Die 2km/h runterverhandeln geht nicht, die hättest Du langsamer fahren müssen. Für diesen Lösungsweg muss die gesamte Messung falsch gewesen sein. Hast Du dafür starke Anhaltspunkte?

zu 3. Deine Anhörung muss jetzt bis zum 27.10. angeordnet werden. Das sind noch über 3 Wochen.

 

Zusammengefasst: Wenig bis gar keine Chance.

 

PS: Natürlich war @QTreiberin wieder schneller :-(

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@QTreiberin: ja ich bin auch weiblich :/

 

@Kasperle: zu 1.: Also reicht der Glauben des Sachbearbeiters aus? Könnte meine Mutter nicht einfach sagen, dass das nicht zu erkennen ist?

zu 2.: Was für Anhaltspunkte könnten das sein? Ich hab komischerweise nicht mal mitbekommen, dass ich geblitzt wurde, und vor allem bei Nacht (es war dunkel) hätte man ja eigentlich so ein helles Blitzlicht bemerken müssen.. Ich wundere mich da drüber immer noch :/

zu 3.: na ja sie haben sich aber auch fast zwei Monate Zeit gelassen, den Anhörungsbogen meiner Mutter zuzusenden, da hatte ich die Hoffnung, dass das alles vielleicht noch ein bisschen länger dauert...

 

Aber die Chance, dass sie unsere Antwort sehen und dann meiner Mutter doch den Bußgeldbescheid zusenden, besteht gar nicht mehr, oder? Könnte ja sein, dass die einfach froh sind, wenn die das Geld sehen... aber wenn sie eigentlich schon bemerkt haben, dass meine Mutter nicht gefahren ist...

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Der Sachbearbeiter hat ein weitaus besseres Foto, es hängt also nicht nur an seinem "Glauben" sondern auch an seiner Erfahrung. Wenn Du Dich schon auf dem (schlechten) Bild erkennst, können Sachbearbeiter/Richter/Gutachter das auch.

 

Anhaltspunkte wären z.B. Fehler in der Aufstellung des Messgerätes, das ist selten und bedarf dann auch der Hilfe eines (teuren) Anwaltes.

 

Deine Mutter wird keinen BGB mehr erhalten, außer der SB befindet sich die nächste Zeit im komatösen Tiefschlaf..

 

Es geht den BG-Behörden auch nicht darum "das Geld zu sehen" sondern den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln und zu bestrafen.

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Nur noch eine Anmerkung:

zu 2. Warst Du an dem Tag zu der Zeit dort? Bist Du dort so schnell gefahren, also 100 laut Tacho?

Wenn ja, dann wird die Messung wohl auch stimmen. Wenn nein, dann sollte man noch einmal genauer überlegen.

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@QTreiberin: na ja klar kann ich mich auf dem Foto erkennen, denn ich weiß ja, dass ich dort zu dem Zeitpunkt gefahren bin, aber das wissen die ja nicht sicher :/ Aber stimmt schon, wenn die mich persönlich sehen, dann werden die mich vermutlich schon identifizieren können, nur anhand eines Fotos z.b. vom Personalausweis könnte das nicht eindeutig möglich sein, könnte ich mir zumindest vorstellen...

 

@Kasperle: Also dort war ich auf jeden Fall, aber ob ich laut Tacho wirklich 100 gefahren bin, weiß ich jetzt auch nicht mehr, ist ja schon zwei Monate her und ich bin da ziemlich viel und lange Auto gefahren, weil ich mit einer Freundin in den Urlaub gefahren bin... Normalerweise fahre ich höchstens 20 km/h laut Tacho zu schnell (natürlich nicht konstant und auch nicht oft, ich hoffe, das ist klar), aber ich denke mal, die Messung von denen wird da schon richtig gewesen sein :/ Es war halt eine vollkommen leere Straße mitten im Nirgendwo.. was natürlich nichts rechtfertigt, es war nur für niemanden gefährlich außer eventuell für uns, also ich meine, die nicht-existenten anderen Verkehrsteilnehmer waren nicht gefährdet, weil ich zu schnell gefahren bin :/

 

Aber danke für eure Antworten :)

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Tja, wenn Du schon "regelmäßig" einen Puffer von +20 km/h einrechnest kommt für Dich ein Aufbauseminar bestimmt ganz recht, da lernst Du nämlich nochmal, dass diese runden weißen Schilder mit rotem Rand und einer Zahl in der Mitte die unter besten Bedingungen zulässige "Höchst"geschwindigkeit darstellen und nicht "Empfehlungen" sind die man doch nach eigenem Gutdünken mal um locker 20 km/h überschreiten kann..

 

Nennt sich dann Lehrgeld....

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@QTreiberin: Ich hab doch extra dazu geschrieben, dass ich nicht konstant und auch nicht oft so viel zu schnell fahre... Vielleicht hätte ich das "normalerweise" noch zusätzlich in Anführungszeichen setzen sollen, damit es ganz deutlich ist... Also ich bin kein berechnender Verkehrsrowdy, der schon so plant, dass es nur bei einem Verwarnungsgeld bleibt, das merkt man ja schon allein daran, dass ich nach Toleranzabzug bei 22 km/h gelandet bin und somit das Tacho mehr als 20 km/h gezeigt haben muss... Also Vorsatz war das sicherlich nicht, wenn das der Fall gewesen wäre, wäre ich schließlich bei unter 20 km/h zu viel gelandet und hätte ich jetzt kein so großes Problem :/

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