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Flughafen Düsseldorf - Öffentlicher Verkehrsraum Oder Privatgelände?


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Die Links in Beitrag 12 und 16 beinhalten lauter Urteile und Kommentare die erklären, daß auf tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen Straßenverkehrsgesetze sowie private Regelungen neben her gelten.

 

@janr: Kannst Du mal bitte eine Entscheidung exemplarisch auswählen und hier benennen?

 

Ich vermag keinem der Links so etwas zu entnehmen.

 

Was eigentlich auch nicht verwundert, denn ordentliche Gerichte urteilen nicht über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen.

Manchmal lassen sie sich aber in einem Nebensatz dazu ein.

 

Gruß Walter

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Du kannst oder willst es einfach nicht kapieren...

Den Tipp solltest Du Dir am besten selber hinter die Ohren schreiben.... (und beachten!).

Öffentlicher Verkehr findet immer dann statt, wenn er zumindest geduldet wird. Auch auf Privatgelände. Dennoch kann der Besitzer des Geländes zusätzliche Regeln erlassen.   Ich gebe dir mal ein Beispi

Was eigentlich auch nicht verwundert, denn ordentliche Gerichte urteilen nicht über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen.

Gibt es auch unordentliche Gerichte? Und urteilen die dann über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen, womögllich sogar in Hauptsätzen? - LIeber Himmel, es ist wirklich beeindruckend, was für einen Stuss Du hier absonderst!

 

Biber hat für mich (mit) geantwortet.

Das soll jetzt aber nicht zur Gewohnheit werden :schreck::)

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Was eigentlich auch nicht verwundert, denn ordentliche Gerichte urteilen nicht über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen.

Gibt es auch unordentliche Gerichte? Und urteilen die dann über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen, womögllich sogar in Hauptsätzen? - LIeber Himmel, es ist wirklich beeindruckend, was für einen Stuss Du hier absonderst.

 

 

 

Wenn hier einer "Stuß absondert" dann ist das der Troll mit dem Nick "Biber".

 

Hier kann der Troll nachlesen was ordentliche Gerichte sind:

http://www.justizportal.niedersachsen.de/gerichte/ordentliche_gerichte/56623.html

 

@Troll Biber:

Kommt Dir dieses Posting aus 2006 bekannt vor ?

Ich bin also kein Jurist und deshalb bei 'harten' juristischen Fragen auch eher nicht kompetent.

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Also troll Dich, geh BIberputzen und hör meinethalben christliche Rockmusik dazu.

 

Aber hör auf Dich laienhaft zu juristischen Sachverhalten zu äussern.

 

Gruß Walter

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Wenn hier einer "Stuß absondert" dann ist das der Troll mit dem Nick "Biber".

Damit hast Du sicher genauso recht wie mit Deinen anderen Behauptungen.

 

Hier kann der Troll nachlesen was ordentliche Gerichte sind:

Sehr schön. Du bist also offenbar durchaus in der Lage, eine Suchmaschine zu bedienen. Nachdem wir das geklärt haben, könntest Du ja sicher auch rausfinden, welche Gerichte für die Verfahren zuständig sind, von denen Du gesprochen hast. Und wenn Du das rausgefunden hast, findest Du sicher auch kein Urteil, welches Deine Thesen belegt.

 

Kommt Dir dieses Posting aus 2006 bekannt vor ?

Nein.

 

Also troll Dich, geh BIberputzen und hör meinethalben christliche Rockmusik dazu.

Das mit dem putzen müßtest Du mal erklären. Und Deinethalben höre ich jetzt sicher keine Musik, welche auch immer.

 

Aber hör auf Dich laienhaft zu juristischen Sachverhalten zu äussern.

Warum? Hast Du das Monopol darauf?

 

Fakten, unserwalter, Fakten. Auf QTreiberin hören, nicht rumlabern und keine dümmlichen Sprüche ad hominem - einfach nur Fakten. Oder eben erkennen, daß eine feste Überzeugung und gesundes ein-viertel-Wissen nicht überzeugen können.

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Kommt Dir dieses Posting aus 2006 bekannt vor ?

 

 

Nein.

 

 

Na dann helf ich dem schlechten Gedächtnis auf die Sprünge.

 

 

Posting von @Biber aus 2006:

 

Gute Idee, das hier, also ich auch!

 

46, verheiratet (eigentlich nicht mehr so ganz richtig), eine in ein paar Tagen 15-jährige und heftig pubsertierende, ansonsten aber süße Tochter. Etwas viel länger bei der Bundeswehr und dort beim Lehrgang zum Verwaltungslehrabschluß viel Spaß und Interesse am Thema Recht gefunden. Studium Wirtschaftswissenschaften mit Praxis und Ausland (EBS an einer FH), studentischer Hiwi bei einem Wirtschaftsrechts-Prof. Außendienst (Vertrieb, danach sehr eigenartiges Pressebüro), dann GF (Großhandel, dann Verlag samt Druckerei). Zur Zeit und hoffentlich nur vorübergehend 'angestellt' bei der AfA, deshalb mehr Zeit als mir eigentlich lieb ist. Anders als im Profil angegeben habe ich durchaus auch andere Hobbies, die vielen eher unbekannte christliche Rockmusik spielt dabei eine wichtige Rolle. Außerdem liebe ich es, Bürokraten mit ihren eigenen Waffen zu schlagen (die Zeit bei der BW war da eine gute Lehre).

 

Ich bin also kein Jurist und deshalb bei 'harten' juristischen Fragen auch eher nicht kompetent. Aus meinen Beiträgen dürfte unschwer zu erkennen sein, daß ich zu sowohl zu pragmatischen Lösungen als auch zu Ironie bzw. Sarkasmus neige.

 

Wie ich auf dieses Forum gestoßen bin, weiß ich nicht mehr. Ich fand es allerdings sehr bald ausgesprochen interessant und bin inzwischen wohl süchtig. Vieles ist interessant, manches hilfreich (und sei es nur im Sinne von informativ), manches erschreckend und anderes Anlass für schallendes Gelächter.

 

Mein Nickname ist auf meine Arbeit als 'Tierpfleger' bei der BW zurückzuführen - die 'Tiere' waren Biber.

 

 

"Etwas länger bei der Bundeswehr".... Dann angestellt bei der AfA ....

 

Ich tippe auf Unteroffizier mit Portepee.

 

Gruß Walter

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Na dann helf ich dem schlechten Gedächtnis auf die Sprünge.

Ich würde ja nie behaupten, ein ausgezeichnetes Gedächtnis zu haben. Meinen Lebenslauf kenne ich allerdings doch sehr genau, deshalb: nö. Liest sich zwar recht interessant, ist aber nicht wirklich passend (mal ganz abgesehen davon, daß ich solche Details mit absoluter Sicherheit nicht irgendwo öffentlich und schon gar nicht im Internet verbreiten würde).

 

Aber zurück zum Gedächtnis: darf ich Dich an die vielen Fragen erinnern, die Deiner Antwort harren? Oder sind Deine themenfremden Ausflüge als Eingeständnis zu werten, daß Du tatsächlich zwar eine feste Überzeugung, aber keine Fakten hast?

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Was eigentlich auch nicht verwundert, denn ordentliche Gerichte urteilen nicht über die Rechtsgültigkeit von Verkehrszeichen.

Gibt es auch unordentliche Gerichte?

 

Zumindest früher gab es diese.

 

Zu den ordentliche Gerichte zählen nur Gerichte die durch Richter besetzt sind.

Vor ein paar Jahrhunderten traf dies eben nicht auf jeden Rechtszweig zu.

 

Zu den ordentlichen Gerichten zählen historisch bedingt nur die Zivil- und Strafgerichte.

[mod]

Ich bitte darum die privaten Sachen bitte ab sofort per PN oder E-Mail zu klären.

 

Danke

 

[/mod]

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  • 2 years later...

dann mache ich doch mal den Leichenschänder und grabe dieses Thema noch mal aus, gibt es zum ursprünglichen Problemfall auch eine Lösung? Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an die Fragestellung "Flughafen Düsseldorf abgeschleppt trotz Parkausweis"?!

 

Im übrigen erinnert mich dieser Ausweis an den (umgangssprachlich formuliert) "Behindertenparkausweis light", damit darf ein entsprechender Behinderter zwar nicht auf expliziten Behindertenparkplätzen parken, aber in den vom TS genannten Fällen.

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