Angelina 0 Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Hallo, ich habe am 19.05 zu wenig Abstand gehalten und soll nun 100€ zahlen und erhalte einen Punkt.Allerdings habe ich den Bescheid erst am 24.08 erhalten. Datum auf dem Bußgeldbescheid ist der 23.08. Sie werden meine Firma kontaktiert haben, die Ihnen meinen Namen genannt hat, da ich den Wagen offiziell gebucht hatte. Mir wurde davon in den letzten Monaten aber nichts mitgeteilt. Auch habe ich keinen Anhörungsbogen etc. erhalten. Ich habe mich schon durch verschiedene Foren gelesen und daher denke ich, dass die Verjährungsfrist eingetreten ist, da ich innerhalb von drei Monaten keinen Anhörungsbogen etc erhalten habe und der Bußgeldbescheid erst nach den drei Monaten bei mir eingetroffen ist. Auch habe ich gelesen, dass der Kontakt zur Firma nicht verjährungshemmend ist. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? VG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Leider liegst Du nur fast richtig. Wenn in der Akte Dein Name steht und Deine Anhörung innerhalb der drei Monate angeordnet wurde, wurde die Verjährung unterbrochen. Der Anhörungsbogen kann ja bei der Post verschluselt worden sein (wird hier ja immer gebetsmühlenartig empfohlen) und Dein Recht auf rechtliches Gehör hast Du ja immer noch 14 Tage während der Einspruchsfrist. Ich persönlich würde es versuchen mit Hinweis auf die Zeit Einspruch einzulegen und auf Verfolgungsverjährung "plädieren". Dann wird sich die Behörde äußern wann und wie sie Deine Anhörung angeordnet hat. Ggf. kannst Du auch mittels Anwalt Akteneinsicht nehmen. Und um der Frage vorzubeugen, ein "fälschen" der Akten ist im Zeitalter des PC's nicht möglich bzw. könnte nachvollzogen werden. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Sehr gut für den TE beantwortet :top: Quote Link to post Share on other sites
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