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Geblitzt Nach Parkplatzabfahrt Ohne 30 Km/h Schild


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Hallo Forum,

 

ich wurde geblitzt und habe folgenden Sachverhalt als Begründung angegeben. Sind zwar nur 35 Euro, aber es geht ums Prinzip !!

 

Siehe PDF..

 

 

Heut kam die Antwort:

 

Als Verkehrsteilnehmer sind Sie verpflichtet, sich über die Verkehrssituation (Beschilderung) kundig zu machen.

 

Was´n das für´n Quatsch aus meiner Sicht? Soll ich etwa bis zum Ortseingang zurückfahren/ laufen, um dort zu schauen, was dort für ein Schild steht?

 

Oder hat die Dame recht? Gibt es hierfür ggf. eine Rechtssprechung. Wenn ich auf die Autobahn fahre und da steht nichts gehe ich auch von "frei" (mehr als 130 km/h) aus. Im Ort wären das 50 km/h.

 

Danke für eure Rückmeldungen.

 

Grüße

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Mal davon abgesehen, dass ich keine PDF sehe, ist die Begründung ok... Du bist auf einer 30iger Strecke auf den Parkplatz gefahren, was bedeutet, dass die 30 auch noch gelten wenn Du dort runterfährst.

 

Und Dein "Prinzip" dürfte aus den 35,- Euro jetzt 63,50 Euro machen..

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Mal davon abgesehen, dass ich keine PDF sehe, ist die Begründung ok... Du bist auf einer 30iger Strecke auf den Parkplatz gefahren, was bedeutet, dass die 30 auch noch gelten wenn Du dort runterfährst.

 

Und Dein "Prinzip" dürfte aus den 35,- Euro jetzt 63,50 Euro machen..

@QTreiberin: Möglicherweise war der TE Dauerparker und stand dort schon vor der Anordnung 30 km/h.

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Kommt ganz auf die Situation vor Ort an.

Allgemein gesagt ist schwierig, denn selbst Leute, die auf eine Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung einbiegen, ohne das dazugehörige Schild gesehen haben, wurden geblitzt und nach Einspruch schuldig gesprochen, weil sie als Ortsansässige von dem Limit wissen sollten.

 

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, außer du hast ne rechtsschutz, die auch bei Erfolgsaussichten unter 10 % zahlt.

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Hallo zusammen und danke für die bisherigen Antworten.

 

ich bin nicht ortsansässig und habe eine Rechtsschutzversicherung.

 

Das PDF hab ich dreigeteilt hochgeladen, da nur 100 kB gehen, wie doof ! Grafik ist etwas verrückt..

 

Gibt es Gerichtsurteile hierfür? Hab was mit Parken gefunden, wo man(n) 30 m zurück gehen muss. Aber nichts bei Ausfahren oder so.

 

Danke schon mal an alle!


teil 2


Teil 3

Seiten aus Begründung zum Aktenzeichen-1.pdf

Seiten aus Begründung zum Aktenzeichen-2.pdf

Seiten aus Begründung zum Aktenzeichen-3.pdf

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ist jetzt nicht wahr... du übernimmst ein Auto an einem dir unbekannten Ort, ohne dich über die dort geltenden Regeln zu informieren?

 

Es gab mal bei Leverkusen auf der A3 einen Parkplatz innerhalb einer verkehrsabhängig geregelten Strecke.

Da hat ein Gericht entschieden, dass man, wenn man auf diesen Parkplatz fährt und nach längerer Pause wieder abfährt, man sich (wie auch immer) informieren muss, ob sich die geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht geändert hat.

 

Versuchs - evtl. stellen die das ja ein - evtl. aber auch nicht

 

 

Beim Parken muss man übrigens bis zu 150 m zurückgehen...

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Moin Moin

 

 

 

Hast du die PDF's so abgeschickt?

Da sind viele Schreibfehler drin.

Davon abgesehen ist das sachlichr schwer zu verstehen.

Das was du schreibst geht an Leute, die die Örtlichkeit nicht kennen und den Sachverhalt auch nicht.

Zumindest für die muß das verständlich sein.

Du hast das äußerst ungeschickt formuliert, das kann nur in die Hose gehen.

 

Ich zerleg die Stellen mal, die für mich fragwürdig sind:

"Ich hab das geparkte Kfz ... übernommen..."

Daraus geht nicht hervor, daß du ortsfremd bist und es ein fremdes Auto war.

 

50 km/h sind in Ortschaften heutzutage keineswegs als einzige Geschwindigkeit üblich. Da gibt's ja reichlich 30er Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche.

 

"Ich ... war über den auslösenden Blitzer mehr als verwundert"

Damit gibst du alles zu.

 

"Später hab ich mir die Beschilderung genauer angesehen..."

Warum nicht sofort? Das steht da gut sichtbar - auch vom Parkplatz aus.

 

 

"fehlende Beschilderung"

Die fehlte ja nicht.

 

 

 

Gruß

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