everydayfun 1 Posted August 26, 2016 Report Share Posted August 26, 2016 Hallo Forum, ich wurde geblitzt und habe folgenden Sachverhalt als Begründung angegeben. Sind zwar nur 35 Euro, aber es geht ums Prinzip !! Siehe PDF.. Heut kam die Antwort: Als Verkehrsteilnehmer sind Sie verpflichtet, sich über die Verkehrssituation (Beschilderung) kundig zu machen. Was´n das für´n Quatsch aus meiner Sicht? Soll ich etwa bis zum Ortseingang zurückfahren/ laufen, um dort zu schauen, was dort für ein Schild steht? Oder hat die Dame recht? Gibt es hierfür ggf. eine Rechtssprechung. Wenn ich auf die Autobahn fahre und da steht nichts gehe ich auch von "frei" (mehr als 130 km/h) aus. Im Ort wären das 50 km/h. Danke für eure Rückmeldungen. Grüße Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 26, 2016 Report Share Posted August 26, 2016 Mal davon abgesehen, dass ich keine PDF sehe, ist die Begründung ok... Du bist auf einer 30iger Strecke auf den Parkplatz gefahren, was bedeutet, dass die 30 auch noch gelten wenn Du dort runterfährst. Und Dein "Prinzip" dürfte aus den 35,- Euro jetzt 63,50 Euro machen.. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 26, 2016 Report Share Posted August 26, 2016 Mal davon abgesehen, dass ich keine PDF sehe, ist die Begründung ok... Du bist auf einer 30iger Strecke auf den Parkplatz gefahren, was bedeutet, dass die 30 auch noch gelten wenn Du dort runterfährst. Und Dein "Prinzip" dürfte aus den 35,- Euro jetzt 63,50 Euro machen..@QTreiberin: Möglicherweise war der TE Dauerparker und stand dort schon vor der Anordnung 30 km/h. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 26, 2016 Report Share Posted August 26, 2016 DANN müsste er sich erst recht erkundigen, ob sich die Regeln geändert haben. 1 Quote Link to post Share on other sites
Freaky 0 Posted August 26, 2016 Report Share Posted August 26, 2016 Kommt ganz auf die Situation vor Ort an.Allgemein gesagt ist schwierig, denn selbst Leute, die auf eine Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung einbiegen, ohne das dazugehörige Schild gesehen haben, wurden geblitzt und nach Einspruch schuldig gesprochen, weil sie als Ortsansässige von dem Limit wissen sollten. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, außer du hast ne rechtsschutz, die auch bei Erfolgsaussichten unter 10 % zahlt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Ja, du bist verpfluchtet dich kundig zu machen. Ich mache das zum Beispiel (immer öfter) beim Parken, dass ich die Straße noch mal abgehe und die Beschilderung auswerte. Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted August 31, 2016 Author Report Share Posted August 31, 2016 Hallo zusammen und danke für die bisherigen Antworten. ich bin nicht ortsansässig und habe eine Rechtsschutzversicherung. Das PDF hab ich dreigeteilt hochgeladen, da nur 100 kB gehen, wie doof ! Grafik ist etwas verrückt.. Gibt es Gerichtsurteile hierfür? Hab was mit Parken gefunden, wo man(n) 30 m zurück gehen muss. Aber nichts bei Ausfahren oder so. Danke schon mal an alle!teil 2Teil 3Seiten aus Begründung zum Aktenzeichen-1.pdfSeiten aus Begründung zum Aktenzeichen-2.pdfSeiten aus Begründung zum Aktenzeichen-3.pdf Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 31, 2016 Report Share Posted August 31, 2016 ist jetzt nicht wahr... du übernimmst ein Auto an einem dir unbekannten Ort, ohne dich über die dort geltenden Regeln zu informieren? Es gab mal bei Leverkusen auf der A3 einen Parkplatz innerhalb einer verkehrsabhängig geregelten Strecke. Da hat ein Gericht entschieden, dass man, wenn man auf diesen Parkplatz fährt und nach längerer Pause wieder abfährt, man sich (wie auch immer) informieren muss, ob sich die geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht geändert hat. Versuchs - evtl. stellen die das ja ein - evtl. aber auch nicht Beim Parken muss man übrigens bis zu 150 m zurückgehen... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 31, 2016 Report Share Posted August 31, 2016 Moin Moin Hast du die PDF's so abgeschickt?Da sind viele Schreibfehler drin.Davon abgesehen ist das sachlichr schwer zu verstehen.Das was du schreibst geht an Leute, die die Örtlichkeit nicht kennen und den Sachverhalt auch nicht.Zumindest für die muß das verständlich sein.Du hast das äußerst ungeschickt formuliert, das kann nur in die Hose gehen. Ich zerleg die Stellen mal, die für mich fragwürdig sind:"Ich hab das geparkte Kfz ... übernommen..."Daraus geht nicht hervor, daß du ortsfremd bist und es ein fremdes Auto war. 50 km/h sind in Ortschaften heutzutage keineswegs als einzige Geschwindigkeit üblich. Da gibt's ja reichlich 30er Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche. "Ich ... war über den auslösenden Blitzer mehr als verwundert"Damit gibst du alles zu. "Später hab ich mir die Beschilderung genauer angesehen..."Warum nicht sofort? Das steht da gut sichtbar - auch vom Parkplatz aus. "fehlende Beschilderung"Die fehlte ja nicht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 31, 2016 Report Share Posted August 31, 2016 Innerorts ist sogar mit 30-er bereichen zu rechnen..... Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 31, 2016 Report Share Posted August 31, 2016 Dieses Schreiben kann man als klassisches Eigentor bezeichnen..... GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 31, 2016 Report Share Posted August 31, 2016 ich bin nicht ortsansässig und habe eine Rechtsschutzversicherung.Warum nutzt Du die dann nicht? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.