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Defekte Auflaufbremse


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Guten Abend!

Bin letztens mit einem Anhänger von einem Freund unterwegs gewesen. Ich wurde von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass an diesem Anhänger die Auflaufbremse defekt ist. Da vor Fahrtantritt nichts defekt gewesen ist, sondern wohl erst während der Fahrt der Defekt aufgetreten ist, bin ich natürlich nicht bereit das hohe Bußgeld zu zahlen. Aufgrund der Tatsache, dass der Defekt erst während der Fahrt aufgetreten ist Frage ich mich ob ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen soll.

Danke schon mal im Voraus für eure Einschätzungen!

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Wieso bist du der Meinung das die Bremse vor Fahrtantritt nicht defekt war? Wurde sie nachweislich überprüft?

 

Ich persönlich halte die Behauptung, die Bremse wäre während der Fahrt ausgefallen für völligen Unfug. Abgesehen von Montagefehlern und extremer "Überalterung" (Im Sinne von da rostet was ab) könnte ich mir nicht vorstellen, dass die Auflaufbremse von jetzt auf gleich ausfällt. Da du die Bremse jetzt sicherlich repariert hast, kannst du auch sicher den Ausfallgrund nennen?

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Moin Moin

 

War denn tatsächlich von der Auflaufbremse die Rede? (gebremster Anhänger)

Oder von diesem Abreisseil (ungebremster Anhänger)

 

 

 

Da vor Fahrtantritt nichts defekt gewesen ist,

Was und wie hast du denn vor Fahrtantritt die Bremse geprüft?

 

 

 

Gruß

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Oder von diesem Abreisseil (ungebremster Anhänger)

Bei meinem ungebremsten Anhänger gibt bzw. gab es kein Abreißseil. Was genau meinst Du damit? Ein Abreißseil hab ich nur bei meinem gebremsten Anhänger.
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Bei gebremsten Anhängern ist es Pflicht, bei ungebremsten Anhängern gibt es ein manchmal "Notseil" oder eine Kette.Da gibt es immer wieder Verwechselungen, ebenso über die korrekte Bedienung (Schlufe am Kugelkop bzw. Haken, falsche verlegung an der Deichsel etc.).

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Es war ein durch Auflaufbremse gebremster Anhänger. Das Abreißseil war ordnungsgemäß um die Anhängerkupplung gelegt. Der Polizist ließ mich mit dem Anhänger Anfahren und dann bremsen. Dabei schlug der Anhänger ungebremst gegen die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges. Wurde also nach seiner Aussage nur durch das Zugfahrzeug gebremst und nicht durch die Auflaufbremse. Dann zog er die Handbremse am Anhänger an und ließ mich anfahren. Der Anhänger ließ sich ohne Probleme ziehen. Da der Anhänger sich vor der Benutzung mit angezogener Handbremse auf einer leicht abschüssigen Straße befand und nicht wegrollte und er sich bei Fahrtantritt und abbremsen normal verhielt, also nicht aufs Zugfahrzeug auflief, gehe ich davon aus das der Defekt während der Fahrt auftrat. Es handelt sich wie gesagt um einen geliehenen Anhänger.

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Nö, der Defekt war meiner Meinung nach schon vorher da. Daß er an der leicht abschüssigen Straße stehen blieb und nicht wegrollte, lag wohl eher daran, daß die Straße nur leicht abschüssig war und da wohl eine nur leichte Bremswirkung noch ausreichte.

Um Gewißheit darüber zu bekommen, in welchem Zustand sich die Bremsen befinden, sollte man sich selbige einmal genauer anschauen!

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Wenn der Anhänger "durchschlägt", wie bei der beschriebenen Bremsprobe, dann hat man ganz einfach verpaßt die Bremse rechtzeitig nachzustellen.

 

Hier (klick) bzw. hier (klick) für die Freunde bewegter Bilder als Video z.B. eine Anleitung zum Einstellen der ALKO-Auflaufbremse.

 

...und hier (klick) eine Menge weiterer Anleitungen - andere Fabrikate und auch Themen.

 

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Moin Moin

 

 

Was genau meinst Du damit?

Ich hätte die Klammern weglassen sollen.

Ich wollte nur erfahren, ob tatsächlich die Auflaufbremse gemeint war oder "nur" diese Abreißbremse, die die Handbremse anzieht.

 

 

 

Gruß

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Es war ein durch Auflaufbremse gebremster Anhänger. Das Abreißseil war ordnungsgemäß um die Anhängerkupplung gelegt. Der Polizist ließ mich mit dem Anhänger Anfahren und dann bremsen. Dabei schlug der Anhänger ungebremst gegen die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges. Wurde also nach seiner Aussage nur durch das Zugfahrzeug gebremst und nicht durch die Auflaufbremse. Dann zog er die Handbremse am Anhänger an und ließ mich anfahren. Der Anhänger ließ sich ohne Probleme ziehen. Da der Anhänger sich vor der Benutzung mit angezogener Handbremse auf einer leicht abschüssigen Straße befand und nicht wegrollte und er sich bei Fahrtantritt und abbremsen normal verhielt, also nicht aufs Zugfahrzeug auflief, gehe ich davon aus das der Defekt während der Fahrt auftrat. Es handelt sich wie gesagt um einen geliehenen Anhänger.

 

 

Das beantwortet aber nicht die Frage von Sobbel:

Was und wie hast du denn vor Fahrtantritt die Bremse geprüft?

 

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  • 2 weeks later...

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, dass die Bremse überhaupt kaputt war - ist das iwie durch eine Werkstatt oder so nochmal festgestellt worden?

ME ist es vollkommen normal, dass der Anhänger erst (ungebremst) gegen die Anhängerkupplung drückt - wie soll denn sonst der Rest des Anhängers auflaufen und die Auflaufbremse betätigen....?

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... wenn das Zugfahrzeug bremst läuft der Anhänger auf und schiebt die Auflaufeinrichtung zusammen... -ich hab den Weg jetzt nicht gemessen- aber der gesamte Weg dürfte irgendetwas zwischen 10 und 15cm entsprechen. Der Anhänger darf beim Auflaufen nicht bis zum vorderen Anschlag kommen, die Bremse muß so eingestellt sein, dass der Anhänger bevor er durchschlägt -was weiß ich, vielleicht spätestens bei der Hälfte des Auflaufweges (die 10 bis 15cm)- abbremst und eben nicht auf die Anhängerkupplung schlägt.

 

Die Polizei oder manchmal auch Sachverständige bei der HU prüfen eine Anhängerbremse ganz einfach indem sie den Fahrer des Gespanns kurz anfahren lassen und ihn genau mit der Anhängerkupplung auf der Höhe neben sich abbremsen lassen. Schiebt der Anhänger diese schwarze Manschette hinter der Anhängerkupplung komplett zusammen und gibts dazu noch einen hör- / spürbaren Schlag aufs Zugfahrzeug kann man darauf schließen, dass die Bremse nicht vorschriftmäßig funktioniert.

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