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Formvorschriften Für Das Messprotokoll?


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Habe leider nichts zu dem Thema im Forum gefunden, also hier meine Frage: Gibt es irgendwelche Formvorschriften beim Ausfüllen des Messprotokolles? Ich bin vor ein paar Wochen gemessen worden und habe einen Anwalt eingeschaltet. Mein Anwalt sagte mir, daß das Protokoll nicht handschriftlich, daß Beiblatt aber sehr wohl handschriftlich ausgefüllt worden wäre und aufgrund dieser Tatsache die Messung wohl nicht rechtmäßig wäre. Hat da jemand schon mal was von gehört?

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Also hat er schlecht beraten und die Chancen stehen schlecht. Alles nur Geldmacherei dann wohl besser den Einspruch zurückziehen!

Nö, der RA hat gut beraten, er erhält sein Geld. Wer zahlen muss ist ihm doch egal.

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Moin Moin

 

 

... dann regelt eine Verwaltungsvorschrift (VwV) die Form.

Nö.

Die VwV regeln (vereinfacht formuliert) den inneren Ablauf einer Verwaltung und entwickeln keine Außenwirkung.

Das Messprotokoll ist Bestandteil der Akte und die hat Außenwirkung (Bußgeldbescheid).

 

Das Messprotokoll sieht ja schon von Behörde zu Behörde unterschiedlich aus.

Derjenige, der eine Einheitlichkeit, sowohl beim Inhalt als auch beim Aussehen verlangen könnte, wären der Hersteller oder die PTB.

 

Die Form ist aber gar nicht das Problem.

Das Problem sind die nicht lesenden und nicht sachkundigen RA - haben aber großkotzig "Fachanwalt für Verkehrsrecht" im Briefkopf und generieren damit auch nur Umsatz.

 

 

Gruß

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...Die Form ist aber gar nicht das Problem.

Das Problem sind die nicht lesenden und nicht sachkundigen RA - haben aber großkotzig "Fachanwalt für Verkehrsrecht" im Briefkopf und generieren damit auch nur Umsatz.

 

@Sobbel: du irrst gewaltig. Die RA können lesen und sind sachkundig, besonders im Schreiben der Rechnung.

Die suchen nur einen Deppen der bezahlt.

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Die VwV regeln (vereinfacht formuliert) den inneren Ablauf einer Verwaltung und entwickeln keine Außenwirkung.

ja?

OLG Braunschweig v. 21.10.2005:

Sie sind für die Gerichte jedoch mittelbar von Bedeutung, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Da die Vwv. sich ausnahmslos an alle mit der Verkehrsregelung und -überwachung befassten Behörden richten, haben sie zugleich die Aufgabe, die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Situationen sicherzustellen

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Moin Moin

 

 

 

 

Die RA können lesen und sind sachkundig, besonders im Schreiben der Rechnung.

Wie jetzt?

Diktieren die nicht mehr?

 

 

 

 

ja?

Extra für dich hatte ich dazu geschrieben "vereinfacht formuliert".

Hatte aber direkt zweifel, daß du das verstehst.

 

 

Gruß

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Extra für dich hatte ich dazu geschrieben "vereinfacht formuliert".

Hatte aber direkt zweifel, daß du das verstehst.

 

Das muß am Dialekt liegen. Hier hat "vereinfacht formuliert" keine verneinende Wirkung auf "keine Außenwirkung".

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...Die Form ist aber gar nicht das Problem.

Das Problem sind die nicht lesenden und nicht sachkundigen RA - haben aber großkotzig "Fachanwalt für Verkehrsrecht" im Briefkopf und generieren damit auch nur Umsatz.

 

@Sobbel: du irrst gewaltig. Die RA können lesen und sind sachkundig, besonders im Schreiben der Rechnung.

Die suchen nur einen Deppen der bezahlt.

 

 

 

Moin Moin

 

 

 

 

Die RA können lesen und sind sachkundig, besonders im Schreiben der Rechnung.

Wie jetzt?

Diktieren die nicht mehr?

 

Diktieren? Warum, es gibt doch Textbausteine.

 

 

In einer normalen Kanzlei wird der RA die Rechnung allenfalls im Rahmen seiner Unterschriftsleistung sehen.

 

Den Rest macht einzig die Reno. Dafür ist sie ja auch ausgebildet worden.

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@TE:

War das eine Lasermessung oder 'nur' eine (Radar-)messung die einen sog. 'aufmerksamen Meßbetrieb' erfordert ?

 

Ich schätze der Anwalt will darauf hinaus, dass das Protokoll (was auch immer das genau ist) nicht zur vorliegenden Messung passen könnte, weil es eben maschinell erstellt ist und damit eben gerade nicht vor Ort erstellt worden sein kann (was aber gefordert ist).

Dazu muss man jetzt aber wissen, was genau dieses maschinengeschrieben Protokoll an Informationen enthält und ob es ggf. in der Behörde Usus ist, die handgeschriebenen Protokoll zwecks besserer Lesbarkeit am Ende der Schicht elektronisch zu archivieren.

Wenn da z.B. der Meßort, die Meß-Uhrzeit und Aufstellungshinweise, Checkliste usw. vorgedruckt stehen, dann ist das wohl okay. Wenn da aber - übertrieben gesprochen - schon Kommentare wie 'überhängende Bäume' , 'Nebel' oder anderer örtliche Eigenheiten erwähnt sind, oder gar Ergebnisse von durchzuführenden Vortests (z.B. bei Lasermessung) schon maschinengeschrieben vorliegen, dann ist das sicher nicht okay, weil man dann nicht mehr sicher sein kann, dass das Protokoll authentisch ist.

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