Roman1999 0 Posted July 20, 2016 Report Share Posted July 20, 2016 Hallo nochmal, Angehangen an meine Frage mit dem L17 Führerschein, möchte ich gerne Wissen wie das mit dem Führerschein im Ausland aussieht? Der l17 gilt wohl uneingeschränkt in Deutschland, für die Zulassung zur Prüfung konnte mir bis jetzt kein Sachbearbeiter eine klare aussage geben.Reicht es, meinen Hauptwohnsitz für 185 Tage umzumelden bzw, in diesem fall nach Österreich, um dort zur Prüfung zugelassen zu werden? Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted July 20, 2016 Report Share Posted July 20, 2016 Hallo Roman, der User "biber" hat Dir auf Deine erste Frage folgendes geschrieben, und in meinen Augen gibt es zu dieserAussage nicht viel hinzuzufügen: Ich habe nicht mal den Schimmer einer angehauchten Ahnung, empfehle allerdings dringend, sich für eine rechtssichere Auskunft an eine deutsche Behörde zu wenden. Nichts gegen anonyme Internetforen im allgemeinen und das RF im besonderen, aber falls Du aus irgendeinem Grund kontrolliert werden solltest und der Polizist der Meinung ist, Du dürftest hier nicht fahren, sollte ihn eine schriftlich vorliegende Behördenauskunft (hoffentlich) mehr beeindrucken als die Aussage irgendeines Nicknutzers aus dem Radarforum. Empfehlenswert dürfte eine Mail an das Innenministerium sein. Die sind möglicherweise nicht zuständig, sollten Dir aber sagen können, wer Deine Frage benatworten kann bzw. sie entsprechend weiterleiten. Zum Wohnsitz: wenn Du in Österreich Deinen Führerschein machen willst, sollte Dir Deine Fahrschule sagen können, ob Du dort auch einen Wohnsitz haben mußt. Und ansonsten: willkommen im Radarforum! Du bist sicherlich hier genauso gerne gesehen wie jeder andere User nur Du solltest verstehen, dass Dir zu Deiner Thematik hier kein Userverbindlich helfen kann, außer mit der Aussage, die der User Biber Dir mitgeteilt hat. Alternativ empfiehlt sich ein Rechtsanwalt mitdem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Dann bist du auf der sicheren Seite. Und auf unsichere Sachen würde ich mich bei so einer wichtigenSache wie dem Thema "Führerschein" nicht einlassen, denn wenn das nach hinten losgeht, dann wird es teuer und tut weh. Grußjemaka Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted July 20, 2016 Report Share Posted July 20, 2016 Servus, Du musst natürlich deinen Hauptwohnsitz auch real haben. Eine Scheinanmeldung wäre illegal, ein so erworbener Führerschein somit ungültig... LG aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.