Jump to content

Überholabstand Bei Radfahrerin


Guest Trolly

Recommended Posts

Guest Trolly

Hi,

 

werde zur Zeit belästigt von einer militanten Tante, die behauptet, ich hätte sie zu knapp überholt. War mit dem Firmenwagen unterwegs, so fand sie zu mir. Die STVO sagt nur, dabei sei ein ausreichender Abstand einzuhalten. Hat doch auch gereicht, ist nichts passiert. Oder? Die Dame behauptet, ein Messgerät am Fahrrad gehabt zu haben, und danach wären es nur 95 cm gewesen. Gibt es solche Geräte überhaupt?

 

Weiß jemand, was "ausreichend" gewesen wäre?

Link to post
Share on other sites

Einfache "Faust"-Regel:

Wenn der Radfahrer Dir mit der Hand aufs Autodach schlagen kann, bist Du zu nahe dran.

Falls bei dieser "Abstands"kontrolle eine Delle ins Dach kommt, darf der Autofahrer die auch aus eigener Tasche bezahlen.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites
Guest Trolly

Hm, danke. Hat die Rechtsprechung sich evtl. auf einen Abstandswert geeinigt? Und was ist von der angeblichen Abstandmessung zu halten, gibt es sowas? Die Dame verlangt von mir eine öffentliche Entschuldigung, sonst will sie die Firma in Verruf bringen. Kein gutes Szenario in einer Kleinstadt...

Link to post
Share on other sites
Falls bei dieser "Abstands"kontrolle eine Delle ins Dach kommt, darf der Autofahrer die auch aus eigener Tasche bezahlen.

Die Sachbeschädigung wäre also straf- und auch noch kostenfrei? Das finde ich jetzt ausgesprochen erstaunlich.

 

Link to post
Share on other sites

...Die Dame verlangt von mir eine öffentliche Entschuldigung, sonst will sie die Firma in Verruf bringen. Kein gutes Szenario in einer Kleinstadt...

 

...ich würde der Dame einfach mal die folgenden §§ des Strafgesetzbuches näherbringen und zur Not, wenn es hart kommt d.h. entsprechende Gerüchte / unhaltbare Behauptungen in Umlauf gebracht werden auch mal die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen der Dame im Rahmen eines (wohl mit Sicherheit im Sande verlaufenden) Ermittlungsverfahren eine Vorladung zur Vernehmung zukommenzu lassen - Anzeige gegen Unbekannt + Äußerung des Verdachtes mit Schilderung dieser Geschichte hier... gelangweilte Querulanten & Fahrrad fahrende Ökos brauchen halt ein wenig Abwechslung in ihrem traurigen Alltag und mögen beschäftig werden.

Einen gerichtsfesten Nachweis, wie groß der Abstand nun tatsächlich war kann die mit Sicherheit nicht erbringen...

 

Strafgesetzbuch § 186 Üble Nachrede

Strafgesetzbuch § 240 Nötigung

Link to post
Share on other sites

Einfache "Faust"-Regel:

Wenn der Radfahrer Dir mit der Hand aufs Autodach schlagen kann, bist Du zu nahe dran.

Falls bei dieser "Abstands"kontrolle eine Delle ins Dach kommt, darf der Autofahrer die auch aus eigener Tasche bezahlen.

 

...könnte leicht passieren, dass ich als PKW-Fahrer so einen Radfahrer einfach mal in einem anschließenden Unfallszenario plätte. Tut mir leid Herr Polizist, aber ich hab mich total erschrocken durch so einen lauten Knall und dabei irgendwie reflexartig das Steuer verrissen.

Link to post
Share on other sites
Guest Trolly

...ich würde der Dame einfach mal die folgenden §§ des Strafgesetzbuches näherbringen und zur Not, wenn es hart kommt d.h. entsprechende Gerüchte / unhaltbare Behauptungen in Umlauf gebracht werden auch mal die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen der Dame im Rahmen eines (wohl mit Sicherheit im Sande verlaufenden) Ermittlungsverfahren eine Vorladung zur Vernehmung zukommenzu lassen - Anzeige gegen Unbekannt + Äußerung des Verdachtes mit Schilderung dieser Geschichte hier... gelangweilte Querulanten & Fahrrad fahrende Ökos brauchen halt ein wenig Abwechslung in ihrem traurigen Alltag und mögen beschäftig werden.

Einen gerichtsfesten Nachweis, wie groß der Abstand nun tatsächlich war kann die mit Sicherheit nicht erbringen...

 

Woher die Sicherheit? Kann man denn ausschließen, dass ein Elektronik-Bastler auch funktionsfähige Geräte hinbekommt? Im Laden kann man sowas vermutlich nicht kaufen.

 

Die juristisch harte Tour geht gar nicht: Der Firmenwagen gehört dem örtlichen Fahrradladen. Ich werde sie wohl mal zu Kaffee und Kuchen einladen. Wenn >1,50 m gängige Rechtsprechung ist, hab ich was draus gelernt, ist ja kein Nachteil.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Falls bei dieser "Abstands"kontrolle eine Delle ins Dach kommt, darf der Autofahrer die auch aus eigener Tasche bezahlen.

Die Sachbeschädigung wäre also straf- und auch noch kostenfrei? Das finde ich jetzt ausgesprochen erstaunlich.

 

 

Da gab es mal ein Urteil zu, Güterabwägung und so. Die Nötigung/Gefährdung durch zu geringen Abstand zählte da mehr, als die (damals argumentativ wohl auch gut begründete) Handbewegung.

 

Einfache "Faust"-Regel:

Wenn der Radfahrer Dir mit der Hand aufs Autodach schlagen kann, bist Du zu nahe dran.

Falls bei dieser "Abstands"kontrolle eine Delle ins Dach kommt, darf der Autofahrer die auch aus eigener Tasche bezahlen.

 

...könnte leicht passieren, dass ich als PKW-Fahrer so einen Radfahrer einfach mal in einem anschließenden Unfallszenario plätte. Tut mir leid Herr Polizist, aber ich hab mich total erschrocken durch so einen lauten Knall und dabei irgendwie reflexartig das Steuer verrissen.

 

Du erlaubst, dass ich Dich wegen dieses Kommentars auf meine Ignore-Liste setze.

Einen Menschen zu töten, weil der nach einer Nötigung Deinerseits reagiert hat, ist wohl mehr als absurd (andere Worte spare ich mir).

Link to post
Share on other sites

Komisch bis befremdlich finde ich nur, dass vielen (sicher nicht allen) Radfahrern geringfügig mehr als eine halbe Lenkerbreite Abstand reicht (man balanciert direkt am Bordstein - teilweise mit dem Fuß abstützend - lang), um sich rechts an einer Stop-and-go-Kolonne vorbei zu quetschen!!! Das ist dann natürlich wieder vollkommen in Ordnung, und die blöden Autofahrer haben gefälligst zu richen, dass wieder so ein Suizid-Kandidat sich von hinten anschleicht (oft und gerne auch gesehen im Dunkeln und selbstverständlich OHNE Licht!)

Ist aber natürlich was gaaanz anderes! Klaro!

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Komisch bis befremdlich finde ich nur, dass vielen (sicher nicht allen) Radfahrern geringfügig mehr als eine halbe Lenkerbreite Abstand reicht (man balanciert direkt am Bordstein - teilweise mit dem Fuß abstützend - lang), um sich rechts an einer Stop-and-go-Kolonne vorbei zu quetschen!!! Das ist dann natürlich wieder vollkommen in Ordnung, und die blöden Autofahrer haben gefälligst zu richen, dass wieder so ein Suizid-Kandidat sich von hinten anschleicht (oft und gerne auch gesehen im Dunkeln und selbstverständlich OHNE Licht!)

Ist aber natürlich was gaaanz anderes! Klaro!

Erkennst du einen Unterschied zwischen

 

- mehrspuriges, kippsicheres KFZ mit großer potentieller Energie überholt einspuriges, zu balancierendes, auch ohne bewusste Lenkbewegung unberechenbar jederzeit schwankendes (Seitenwind,Böe) Zweirad ohne Knautschzone für den Benutzer

 

und

 

-leichtes und langsames Zweirad mit vergleichbar geringer Masse überholt stehendes oder langsam rollendes, stand- und kippsicheres, blechbeplanktes KFZ mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit

 

??

 

Siehst du ein unterschiedliches gesundheitliches Risiko der Überholten in beiden Fällen?

Bin gespannt.

Link to post
Share on other sites

Der Firmenwagen gehört dem örtlichen Fahrradladen.

Huch wie unangenehm. Dann hilft nur noch ein Wechsel des Arbeitgebers. Eine Bewerbung aus ungekündigter Stellung soll nicht ganz chancenlos sein, und bis dahin hat man noch den alten Job.

 

Erkennst du einen Unterschied zwischen

 

- mehrspuriges, kippsicheres KFZ ...

und

 

-leichtes und langsames Zweirad ...

Diese Handhabe benutzen Radfahrer, um den Kfz-Verkehr immer wieder aufzuhalten.

Link to post
Share on other sites
Guest Trolly

...

Erkennst du einen Unterschied zwischen

 

- mehrspuriges, kippsicheres KFZ ...

und

 

-leichtes und langsames Zweirad ...

Diese Handhabe benutzen Radfahrer, um den Kfz-Verkehr immer wieder aufzuhalten.

 

Na, das ist aber ein eher seltenes Randproblem. In den allermeisten Fällen wird der Kfz-Verkehr nur durch zu starken Kfz-Verkehr aufgehalten.

 

Und wenn je Grünphase sowieso nur zwei Autos über die Kreuzung kommen, weil alles voll ist, warum soll man dann nicht wenigstens fünf Radler durchlassen. Das ist nun mal das effizientere Verkehrsmittel.

Link to post
Share on other sites

 

-

 

 

 

Nein, ich sehe den Unterschied nicht. Denn auch wenn der Pkw-Fahrer langsam fährt, wenn er dabei einen Meter nach rechts zieht und der kluge Radfahrer dann unter den Reifen liegt, hilft ihm auch die niedrige Geschwindigkeit nichts...

 

Dass es nicht 1,5 Meter sein müssen Ok, aber der Alltag sieht eben anders aus und dass wurde auch hier klar geschrieben. Wenn der Radfahrer bereits nicht mehr fahren kann, ist es wohl zu eng und Fußgänger gehören auf den Fußgängerweg...

Link to post
Share on other sites
Guest Trolly

Nein, ich sehe den Unterschied nicht. Denn auch wenn der Pkw-Fahrer langsam fährt, wenn er dabei einen Meter nach rechts zieht und der kluge Radfahrer dann unter den Reifen liegt, hilft ihm auch die niedrige Geschwindigkeit nichts...

Wenn ein PKW langsam fährt, zieht er nicht schnell nach rechts - warum auch. Außer als Mordversuch.

 

Vielleicht ist das Problem ein ganz anderes. Kann man ausschließen, dass beim einen oder anderen PKW-Lenker sowas wie Neid aufkommt, wenn doch eigentlich alles steht, und so ein Radler kommt trotzdem noch voran - da ist bei einem Porsche doch gleich der Lack ab. Und schon sprießen die Scheinargumente...

Link to post
Share on other sites

Und wenn je Grünphase sowieso nur zwei Autos über die Kreuzung kommen,

... dann können die Autos pro Grünphase nur um 20 m vorrücken. Sowas wird von der Ampelschaltung verursacht. Straßen bzw. Städte mit einer so verkehrsfeindlichen Regelung meidet man besser.

Außerdem ist dieser Fall selten. Häufiger kommt vor, daß Radfahrer sich gertenschlank an den vor einer Ampel wartenden Autos vorbeiquetschen und sich nach dem Ampelgrün vor den Autos so breit machen, daß sie bei Gegenverkehr nicht überholt werden können.

 

Radler ... Das ist nun mal das effizientere Verkehrsmittel.

Jaaa. Auf Fahrten bis 5 km Länge, sofern es nicht regnet. :licht: In anderen Fällen wird dem Autoverkehr durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Effizienz genommen.

Link to post
Share on other sites

Wenn ein PKW langsam fährt, zieht er nicht schnell nach rechts - warum auch. Außer als Mordversuch.

 

Vielleicht ist das Problem ein ganz anderes. Kann man ausschließen, dass beim einen oder anderen PKW-Lenker sowas wie Neid aufkommt, wenn doch eigentlich alles steht, und so ein Radler kommt trotzdem noch voran - da ist bei einem Porsche doch gleich der Lack ab. Und schon sprießen die Scheinargumente...

 

 

Wenn der Radfahrer aber wie oben geschrieben kaum / nicht mal mehr fahren kann, sondern sich am Bordstein entlang hangelt, muss man nicht schnell nach rechts ziehen, da reichen 5 cm.

 

Und ob es Neid ist, wenn man es endlich geschafft hat den deutlich langsameren Radfahrer zu überholen damit er einfach wieder nach vorne fährt (gerne dann noch über Rot) damit das Spiel von vorne beginnt, ist imho fraglich... Das sich ein Autofahrer dann mal dazu hinreißen lässt, auch "knapper" zu überholen, finde ich nicht gut, aber zumindest nachvollziehbar....

 

Und wenn beim Porsche der Lack ab ist, wird der Radfahrer häufig so schnell wie nie zuvor...

Link to post
Share on other sites

 

 

 

Diese Handhabe benutzen Radfahrer, um den Kfz-Verkehr immer wieder aufzuhalten.

 

Und der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Straße mag für andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung sein, die ist aber zulässig.

 

Und bei Gegenverkehr auch mal 250m hinter Radfahrern her zu fahren ist eben zumutbar.

Link to post
Share on other sites

...Und wenn beim Porsche der Lack ab ist, wird der Radfahrer häufig so schnell wie nie zuvor...

 

Warum? Am haltenden Porsche rechts vorbeifahren ist erlaubt! Und wenn der Porschefahrer, wie von dier Empfohlen, nach "rechts" zieht ist er selbst schuld. Als Radfahrer würde ich Anzeige erstatten wegen versuchter Körperverletzung.

Und wenn der Porsche beim überholen nicht den geforderten Seitenabstand einhält ist er auch selbst schuld.

Der Autofahrer riskiert einen Kratzer, der Radfahrer seine Knochen.

Link to post
Share on other sites

Jaaa. Auf Fahrten bis 5 km Länge, sofern es nicht regnet. :licht: In anderen Fällen wird dem Autoverkehr durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Effizienz genommen.

 

Regen ist kein Hinderniss für Fahrradfahren. Starkregen gibt es kaum über 20h im Jahr, Schnee und Eis max. an 5Tagen im Jahr.

Link to post
Share on other sites

So sagte es StVO § 5 (8): "bei ausreichend Platz"

Vorher nach rechts "am Bordstein andocken" ist völlig in Ordnung und der/die/das Radfahrer darf dann auch nicht rechts vorbei.

 

Nach rechts ziehen, wenn dort schon jemand in der beschriebenen Situation vorbeifährt, ist aber (wohl mindestens) eine Gefährdung.

Link to post
Share on other sites

Der Autofahrer riskiert einen Kratzer, der Radfahrer seine Knochen.

Wenn das so wäre würden Radfahrer sich anders verhalten

und nicht an bestimmten Stellen den Autoverkehr mutwillig behindern.

 

Vorher nach rechts "am Bordstein andocken" ist völlig in Ordnung und der/die/das Radfahrer darf dann auch nicht rechts vorbei.

Deshalb werden an vielen Kreuzungen eigene Spuren für die Radfahrer ausgewiesen.

 

Das ganze ist eine Folge autofeindlicher Verkehrsbestimmungen. Es haben eben zu viele rotrotgrün gewählt.

Link to post
Share on other sites

Wenn das so wäre würden Radfahrer sich anders verhalten und nicht an bestimmten Stellen den Autoverkehr mutwillig behindern.

Wir sind uns sicher einig: die bestimmten Stellen nennt man üblicherweise Straße und die mutwillige Behinderung ist die Nutzung derselben durch Radfahrer, korrekt?

 

Deshalb werden an vielen Kreuzungen eigene Spuren für die Radfahrer ausgewiesen.

Neinnein. Wenn das die Begründung wäre, könnte man ja tatsächlich mit Sicherheitsaspekten argumentieren. Aber das wird ja gar nicht erst versucht. Tatsächlich macht man das nur aus einem Grund, und den hast Du schon richtig genannt:

Das ganze ist eine Folge autofeindlicher Verkehrsbestimmungen.

Es haben eben zu viele rotrotgrün gewählt.

Wohl wahr. In den Bundesländern, die nicht von so einer Koalition regiert werden, gibt es solche Fisematenten nicht.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

1. Rechts an wartenden PKW vorbei ist für Radfahrer risikoreich, man sollte genau wissen was man da macht, besonders betreff KFZ-Rechtsabbieger.

 

2. Ob es KFZ-führern besser gefiele wenn sich Radfahrer mit Geduld in die Ampelschlange einordnen und dann nicht überholbar mit 15- 18km/h zur wieder rot werdenden Ampel vorfahren....

 

Nicht überholbar, bei 3m Spurbreite STVO- und rechtsprechungsgemäß nicht möglich!

 

Radfahrer rechts von der Spurgrenze nur 40cm, Schulter- oder Lenkerbreite mit Spiegel 65cm. Wenn rechts eine Rechtsabbiegespur existiert dann ist es legal und legitim wenn der Radfahrer zu seinem Schutz voll in Spurmitte fährt.

 

150cm Mindestüberholseitenabstand, IMMER bei fahrenden Radlern einzuhalten!.

 

Summe = 2,55m, hier darf ein KFZ nicht überholen, ein Überfahren der Spurgrenzen ist nur bei ortsfesten Hindernissen zum passieren zulässig, grundsätzlich nicht für Überholvorgänge.

Link to post
Share on other sites

@Biber, nur der Vollständigkeit halber: Das Zitat ist von @gerre

Tut mir leid, da habe ich nicht aufgepasst. Bitte nicht persönlich nehmen - war nicht so gemeint. http://1.1.1.4/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/smile.png

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Der Autofahrer riskiert einen Kratzer, der Radfahrer seine Knochen.

Wenn das so wäre würden Radfahrer sich anders verhalten

und nicht an bestimmten Stellen den Autoverkehr mutwillig behindern.

 

Vorher nach rechts "am Bordstein andocken" ist völlig in Ordnung und der/die/das Radfahrer darf dann auch nicht rechts vorbei.

Deshalb werden an vielen Kreuzungen eigene Spuren für die Radfahrer ausgewiesen.

 

Das ganze ist eine Folge autofeindlicher Verkehrsbestimmungen. Es haben eben zu viele rotrotgrün gewählt.

 

Oder weichen einfach auf den Gehweg aus um eine rote Fußgängerampel zu umgehen. Wenn man kurz vor der Ampel auf den Gehweg wechselt und gleich danach wieder auf die Straße wohl ein eideutiger Verstoß. Gehweg war nötig weit das vorderste Auto weit Rechts gestanden hat und kaum Platz mehr war.

In der letzten Zeit wieder einige Radler gesehen die offensichtlich keine Ahnung von der STVO hatten aber sich komplett im Recht fühlten.

Link to post
Share on other sites

Oder weichen einfach auf den Gehweg aus um eine rote Fußgängerampel zu umgehen.

Trottel, die. Wenn sie nicht auf den Gehweg auswichen, bräuchten sie sich um Fußgängerampeln nicht zu kümmern.

 

In der letzten Zeit wieder einige Radler gesehen die offensichtlich keine Ahnung von der STVO hatten aber sich komplett im Recht fühlten.

Alles Verbrecher. Solche Autofahrer muß man ja praktisch mit der Lupe suchen.

Link to post
Share on other sites

In der letzten Zeit wieder einige Radler gesehen die offensichtlich keine Ahnung von der STVO hatten

Radler müssen ihre Kenntnis der STVO auch nicht in einer Prüfung nachweisen.

 

aber sich komplett im Recht fühlten.

Das ist ökologisches Ariertum. ;) In einem Leserbrief an den Spiegel schrieb einer mal, er müsse keine Verkehrsregeln einhalten, weil er ja so umweltsauber sei.

Link to post
Share on other sites

Das ist ökologisches Ariertum. ;) In einem Leserbrief an den Spiegel schrieb einer mal, er müsse keine Verkehrsregeln einhalten, weil er ja so umweltsauber sei.

 

Dummheit muss öffentlich ausgelebt werden. :wand:

Link to post
Share on other sites

 

Radler müssen ihre Kenntnis der STVO auch nicht in einer Prüfung nachweisen

 

 

 

Hallo,

1. die meisten Radfahrer sind auch KFZ-Halter und Nutzer, haben auch eine gültige Fahrerlaubniss.

 

2. Vorsätzliches Mißachten der StVO und der zugeörigen Rechtsprechung schaffen viele Fahrzeugführer auch am Lenkrad.

 

Z.B. Überholen trotz Gegenverkehr mit weniger als 1,5m Seitenabstand, an unüberscihtlichen starken Steigungen oder anderen mit durchgezognender weißer Linie markierten Spuren auch statt hinterherzufahren die Spurmarkierung mißachtend zu überholen. Hier am Ort bei 16% Steigung vor der Kuppe den Gegenverkehr zur Vollbremsung zwingend. 90s für 15Höhenmeter hinterherzufahren ist ja absolut unzumutbar......

 

Das bringen Fahrertypen fertig MIT Nachweis der STVO-Kenntniss!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...