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L17 Auch In Deutschland Gültig?


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Hallo zusammen,

 

ich würde gerne wissen, ob ich nach bestandener L17 Prüfung in Österreich, auch in Deutschland fahren darf. Laut meinen Internet Recherchen müsste es so sein, dass die 3000 in Begleitung zu absolvierenden Kilometer, die zu der Führerscheinausbildung gehören in Österreich gefahren werden müssen, die Überprüfungsfahrten natürlich auch ( weil es zu dem Zeitpunkt als Lernführerschein gilt). Wenn ich diese aber absolviert habe sollte es mir erlaubt sein mit dem l17 in Österreich, Deutschland, England und noch zwei Ländern unbegleitet zu fahren. Ich beginne Ende des Jahres eine Ausbildung zum Physiotherapeut, bei der ich einen Führerschein benötige, bin zu dem Zeitpunkt aber noch 17.

Muss ich außerdem meinen Wohnsitz in dem Land anmelden, in dem ich den Schein mache?

 

Ich freue mich über Antworten :)

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Ich habe nicht mal den Schimmer einer angehauchten Ahnung, empfehle allerdings dringend, sich für eine rechtssichere Auskunft an eine deutsche Behörde zu wenden. Nichts gegen anonyme Internetforen im allgemeinen und das RF im besonderen, aber falls Du aus irgendeinem Grund kontrolliert werden solltest und der Polizist der Meinung ist, Du dürftest hier nicht fahren, sollte ihn eine schriftlich vorliegende Behördenauskunft (hoffentlich) mehr beeindrucken als die Aussage irgendeines Nicknutzers aus dem Radarforum.

 

Empfehlenswert dürfte eine Mail an das Innenministerium sein. Die sind möglicherweise nicht zuständig, sollten Dir aber sagen können, wer Deine Frage benatworten kann bzw. sie entsprechend weiterleiten.

 

Zum Wohnsitz: wenn Du in Österreich Deinen Führerschein machen willst, sollte Dir Deine Fahrschule sagen können, ob Du dort auch einen Wohnsitz haben mußt.

 

Und ansonsten: willkommen im Radarforum!

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Mit Lernführerscheinen darf nicht in Deutschland gefahren werden. Und auch das Mindestalter ist 18 Jahre für Pkw.

 

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

 

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

 

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

 

1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

 

Der Führerschein muss dort gemacht werden wo der Lebensmittelpunkt ist. Ob der dann noch in Österreich ist? Da würde ich nochmal bei der Behörde nachfragen.

 

MfG.

 

hartmut

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Der L17 ist eine vorgezogene Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B und u.a. in Deutschland gültig, ebenso wird die deutsche BF17-Prüfungsbescheinigung in Österreich anerkannt.

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Es gab da wohl mal Probleme mit der Anerkennung, die aber offensichtlich bereits 2012 behoben wurden: http://www.salzburg24.at/l17-fuehrerschein-in-deutschland-wieder-anerkannt/3299768. (Wenn es nicht bereits wieder eine neuere Regelung gibt.)

Hallo Pedro, ich bin unsicher, aber muss der FS nicht im Land des Wohnsitzes erworben werden?

Da sehe ich ein Problem. Zitat ais Pos: 1:Muss ich außerdem meinen Wohnsitz in dem Land anmelden, in dem ich den Schein mache?

 

Führerscheinaspirant hat seinen Wohnsitz nach dieser Aussage nicht im schönen Österreich.

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Der L17 ist eine vorgezogene Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B und u.a. in Deutschland gültig, ebenso wird die deutsche BF17-Prüfungsbescheinigung in Österreich anerkannt.

Wenn der von hartmut verlinkte Gesetzestext aktuell ist (was wohl der Fall ist), wäre zu klären, ob der österreichische L17 als vollwertiger FS im Sinne des Gestzes gilt.

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Ersteinmal vielen Dank für die Antworten, ich werde an meiner örtlichen Führerscheinstelle zur sicherheit nachfragen, die Sachbearbeiterin meinte am Telefon es geht theoretisch, wenn ein Wohnsitz erforderlich ist melde ich mich eben um, und jobbe in der Zeit dort bis ich den Schein habe. Freue mich über weitere Antworten, gute Nacht :)

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