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Ampelblitzer -> Vorladung


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Hallo radarforum,

 

ich weiß dass es durchaus schon ähnliche Fälle hier gibt jedoch weicht meiner doch etwas davon ab.

Vor gut 2 Monaten bin ich an einem Ampelblitzer in Berlin blöderweise abgelichtet worden. Was die Umstände waren spielt jetz ja keine Rolle mehr jedoch weiß ich nichtmehr ob es +/- 1 sek war.
Erstmal kam der AB, den ich ausfüllte aber zum Täter natürlich erstmal keine Angaben machte. Auf dem beigelegten Foto ist relativ gut zu erkennen dass ich das bin (mit Sonnenbrille).
Nun flatterte vor einigen Tagen eine Vorladung ins Präsidium zum Tathergang bzw Feststellung des Versursachers ins Haus. Führerschein etc. alles mitbringen.
Jedoch weiß ich nun nach wie vor noch nicht ob ich später als 1 Sekunde bei rot drüber brin? Das steht weder im Ab noch in der Vorladung.
Im Prinzip hab ich kein Problem damit die Strafe zu bezahlen, jedoch möchte ich vermeiden dass mir bei über 1 Sek. der Schein entzogen wird.
Was erwartet mich nun auf dem Präsidium ? Soll ich da überaupt hingehen ? Welche Angaben sollte ich machen?

Danke für alle Antworten

-- Johannes

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Hallo Johannes,

 

das ist ganz einfach: Du wollstest Spielchen spielen, jetzt zeigen sie Dir halt mal wie es ist, wenn man Spielchen spielen will. Das ist alles zeitaufwendig, nervig und völlig unntötig.

 

Wenn Du Dich auf dem Foto erkennst. Einen Anhörungsbogen bekommst. Keine Angaben machst. Das Ding wieder zurück beim Sachbearbeiter ist. Der schaut sich den Fall an und macht einen Passbildabgleich mit dem beim EMA hinterlegten Daten.

 

Also ich käme mir als SB "veräppelt" vor und würde mich fragen warum der Vogel, der sich hier beim Rotlichtverstoß erwischen ließ mir zusätzliche Arbeit machen will obwohl das Bild eindeutig ist.

 

Ich würde (an deiner Steller) ganz schnell den Anhörungsbogen rauskramen, mein Telefon in die Hand nehmen, die Rufnummer der Bussgeldstelle eingeben, auf die grüne Taste drücken. Dann würde ich mein Aktenzeichen nennen und freundlich fragen über welche Höhe der Überschreitung man hier überhaupt redet. Dann würde ich sagen, dass das auf dem Bild und in dem Auto eindeutig ich bin und er/sie mir bitte noch vor Zustellung des BGB bitte sagen möge mit welcher Strafe ich rechnen muss.

 

Damit ersparst Du Dir nervende und zeitraubende Auftritte bei der Polizei. Verjährung wirst Du definitiv nicht mehr erreichen, es sei denn die Bussgeldstelle und alle Computer und Sicherungen fackeln ab, womit aber wohl nicht zu rechnen ist.

 

Und die Höhe der Übertretung/Überschreitung zu einem späteren Zeitpunkt nachverhandeln ist auch nicht.

 

Ach so: Hingehen zu dem Termin bei der Polizei musst Du übrigens nicht. Aber: Wenn Du die Polizei nicht besuchen willst, dann versuchen die Damen und Herren Dich zu besuchen. Sie klingeln dann mit dem Foto vom Rotlichtverstoß auch gerne mal in der Nachbarschaft und fragen ob man den Mann auf dem Foto erkennt.

 

Und: Sie werden auch bei Dir klingeln und das möglicherweise auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten.

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Hallo,

 

schau doch mal genau auf den Anhörungsbogen.
Normalerweise sollten da ein paar Paragraphen bzw. TB-Nummern stehen.

z.B. 132 BKat , TBNR 137600 => unter einer Sekunde d.h. 90 EUR, 1Punkt

132.2 BKat , TBNR 137618 => mehr als eine Sekunde d.h. 200 EUR, 2 Punkte , 1 Monat FV

 

Hingehen musst Du nicht (es sei den es ist eine gerichtliche Vorladung):

Aber der Bußgeldbescheid wird so oder so kommen ....

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...Ach so: Hingehen zu dem Termin bei der Polizei musst Du übrigens nicht. Aber: Wenn Du die Polizei nicht besuchen willst, dann versuchen die Damen und Herren Dich zu besuchen. Sie klingeln dann mit dem Foto vom Rotlichtverstoß auch gerne mal in der Nachbarschaft und fragen ob man den Mann auf dem Foto erkennt.

 

Wenn dich die Polizisten nicht zuhause antreffen fragen sie auch gerne die Nachbarn wo dieser Herr arbeitet und besuchen dich an deiner Arbeitsstelle.

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Hallo,

 

schau doch mal genau auf den Anhörungsbogen.

Normalerweise sollten da ein paar Paragraphen bzw. TB-Nummern stehen.

z.B. 132 BKat , TBNR 137600 => unter einer Sekunde d.h. 90 EUR, 1Punkt

132.2 BKat , TBNR 137618 => mehr als eine Sekunde d.h. 200 EUR, 2 Punkte , 1 Monat FV

 

Hingehen musst Du nicht (es sei den es ist eine gerichtliche Vorladung):

Aber der Bußgeldbescheid wird so oder so kommen ....

Danke für die Info das werde ich direkt überprüfen.

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Wenn dich die Polizisten nicht zuhause antreffen fragen sie auch gerne die Nachbarn wo dieser Herr arbeitet und besuchen dich an deiner Arbeitsstelle.

 

Schön ist auch immer wieder, wenn die Polizei nur sagt: "Wir ermitteln gegen......" und nicht sagen, aus welchem Grund...

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Wenn dich die Polizisten nicht zuhause antreffen fragen sie auch gerne die Nachbarn wo dieser Herr arbeitet und besuchen dich an deiner Arbeitsstelle.

 

Schön ist auch immer wieder, wenn die Polizei nur sagt: "Wir ermitteln gegen......" und nicht sagen, aus welchem Grund...

 

Damit macht man sich beim AG Freunde. :dribble:

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