twb 3 Posted June 8, 2016 Report Share Posted June 8, 2016 Als Tramfahrer in der Mutterstadt sieht man so einiges. Hier stellte sich mir jedoch die Frage nach der Rechtsgrundlage, da an dieser Stelle weder Park- noch Halteverbotsschilder stehen. Was meinen die Profis?! Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted June 8, 2016 Author Report Share Posted June 8, 2016 hier noch das Bild dazu http://www.directupload.net/file/d/4380/t7f7d6hf_jpg.htm Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 8, 2016 Report Share Posted June 8, 2016 Durchfahrtsbreite nicht eingehalten. Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted June 8, 2016 Author Report Share Posted June 8, 2016 Hängt das mit der durchgezogenen Linie als Markierung zusammen? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 168 Posted June 8, 2016 Report Share Posted June 8, 2016 Auch. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 8, 2016 Report Share Posted June 8, 2016 Hängt das mit der durchgezogenen Linie als Markierung zusammen?Ja. Wäre sie als Fahrbahnbegrenzung ausgeführt, müsste man auch keine 3 Meter einhalten: StVOZeichen 295Fahrstreifenbegrenzung undFahrbahnbegrenzung Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahnnicht parken, wenn zwischen dem abgestelltenFahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie keinFahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt. Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted June 8, 2016 Author Report Share Posted June 8, 2016 Ah ja, erscheint logisch Danke! Ah ja, erscheint logisch Danke! Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 8, 2016 Report Share Posted June 8, 2016 Echt? Die meisten haben Probleme damit, zwischen Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung zu unterscheiden. Mir haben auch schon Orstpolizisten erklärt, das man die durchgezogene Linie nicht überfahren darf, egal ob sie als Fahrstreifenbegrenzung oder Fahrbahnbegrenzung ausgeführt sind. Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted June 8, 2016 Author Report Share Posted June 8, 2016 Ich erlebe jeden Tag so viele kuriose Dinge rund um die StVO. Und das es für diesen speziellen Fall eine Regelung geben würde, war klar. Ist aber interessant, denn genau an dieser Örtlichkeit hatvdie Polizei lange Gnade vor Recht walten lassen ehe sie durchgriff. Hier war mitunter der Fahrstreifen auf der gesamten Länge zugeparkt. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 9, 2016 Report Share Posted June 9, 2016 Durchfahrtsbreite nicht eingehalten.Wie sinnvoll! Es könnte ja sonst vorkommen, daß ein Fahrzeug auf die für Busse und Bahnen reservierte Fahrspur ausweicht. Und das muß mit allen Mitteln verhindert werden! Wenn ein Abschleppwagen dort hält haben Busse und Bahnen natürlich zu warten, denn der blockiert den Verkehr schließlich im Auftrage der Obrigkeit. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 76 Posted June 13, 2016 Report Share Posted June 13, 2016 Nach 3 - 10 erfolgreichen Abtransporten spricht sich das rum und kaum noch jemand wird dort regelwidrig parken. Das ist nur eine Sche der Lernkurve. Im übrigen finde ich weisse Linie und Abschleppen besser als Baumaßnhamen die die Straßbahnstrecke auch feihalten könnten. http://www.pressestelle.tu-berlin.de/fileadmin/a70100710/Fotos/TU_intern/2009/Mai/05_rasengleis_berlin_railonegmbh.jpg http://www.bimmelbus-leipzig.de/Betriebsanlagen/Gleisanlagen/Rasengleis/ZwickauerStrasse/Klick/ZwickauerStrasse_10.jpg so oder ähnlich ginge es auch. Quote Link to post Share on other sites
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