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Olg Hamm Geht Ab + 40 % Von Vorsatz Aus


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Ist doch prima.

Wenn die Gängelei von allen Seiten so weiter geht, haben wir bald Schweizer Verhältnisse bei der Sanktionierung von (dann ehemaligen) OWis.

Mal so zur Veranschaulichung, was in nicht allzu langer Vorzeit "Standard" war : 1987 mit 104km/h innerhalb geschlossener Ortschaft waren nach Abzug der 4km/h Toleranz ganze 200.- Deutsche Mark, 4 (Alt-)Punkte und kein Fahrverbot.

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Wo ist das Problem?

 

Mehr als 50 % zu schnell und passende Voreintragungen.

 

Macht 2x Erhöhung, macht 300 €.

 

 

Vielleicht hätte der "Raser" es noch schaffen können wenn er auf ortsunkundig gegangen wäre und es in einem 2+2 Abschnitt (weiß jemand exakt wo geblitzt wurde?) gewesen ist.

 

 

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/06_06_2016_/index.php

 

 

 

 

Einzige was neu ist, daß das OLG Hamm in seiner Weisheit - z. B. auch Umweltplakette oder Schneeflocke - jetzt die grundsätzlcihe Vorsatz-Grenze

(ohne Not - Überschreitung war über 50 %) mal in seinem Bereich auf 40 % runtergesetzt hat.

Soweit ich sehe aber erstmal nur für die normale innerorts Regelgeschwindigkeit! Das sind also mindestens echte 70 km/h die man bei [Ortsschild] fahren muß.

 

 

@Diplomat:

1987 ist vorzeitliche 29 Jahre her...

Was war die DM damals "wert" und was kostet das heute in € und was ist die normale "Kostensteigerung" und "Lohn/Gehaltsteigerung"

und wo steht Deutschland im europäischen Vergleich bei den Bußgeldern?

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und wo steht Deutschland im europäischen Vergleich bei den Bußgeldern?

 

Bei solch mittlerweile üblichen Abzockzuschlägen wohl immer mehr im höheren Bereich.

 

Beispiel Frankreich: 90€ bis +39kmh, auch innerorts. auch bei Vorsatz, Österreich ist ähnlich human.

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Naja kommt immer auf die Gesamtumstände an.

 

Das OLG Thüringen in Jena hat auch schon bei einer Überschreitung von unter 20 km/h Vorsatz angenommen.

Link sollte es in den FAQ Urteile geben.

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:lol: Um Gottes Willen. Es gäbe nichts, was mich auch nur im Entferntesten dazu bringen könnte, mich mit Dir an einen Stammtisch zu setzen und mir Dein Gebrabbel anzutun. Davon gibt es hier schon mehr als genug. ^_^

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Leidiges Thema, die krebsgeschwürige Schattenschwirtschaftsentwicklung der Behörden abseits vom Bußgeldkatalog und dem Flenskonto die Einnahmen durch das Vorsatzgedöns zu optimieren :wand::kotz::kotz: .

 

@rth: Was soll so das Geschwafel über die RSV? Die RSV gibt eine Deckungszusage bevor Seefahrtsrichter zum Zuge kommen.

 

@andicorsa: :lol: . Wie sagt man so schön, die haben die Weisheit mit den Löffeln gefressen. Logisch, ein vermeintlich richtungsweisendes OLG in einem Bundesland mit Strahlkraft auch in andere Bundesländer, versucht mit HC-Urteilen in dieser Stellung zu bleiben. Wie? Wenn man abstruse Urteile abliefert und damit in den (Szene-)Schlagzeilen bleibt bzw. die klassische Billigpolitik anwendet, Grenzwerte einfach zu verschärfen. Mich würde es nicht wundern, wenn die Retourkutsche - wer den bundesweiten Lead der OLGs hat - aus Bayern vom oberfränkischen OLG Bamberg kommen würde, ätsch, wir haben 39,95% als Vorsatzgrenze ausgewürfelt. :fool::doofwinkt: .

:nolimit:

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:lol: Um Gottes Willen. Es gäbe nichts, was mich auch nur im Entferntesten dazu bringen könnte, mich mit Dir an einen Stammtisch zu setzen und mir Dein Gebrabbel anzutun. Davon gibt es hier schon mehr als genug. ^_^

@Bluey: Jetzt bitte nicht in Depressionen verfallen - aber glaubst Du etwa ernsthaft, daß es jemanden geben würde, der sich mit DIR freiwillig an einen Tisch setzen wollte?

 

Jeder Mensch ist für irgendetwas nützlich. Du jedoch nur als schlechtes Beispiel!

 

Das traurige ist, das war mal anders. (Dabei denke ich z.B. an HarryB's Cayenne und Dein Rechtsüberholen). Jetzt machst Du Dich hier nur noch lächerlich. Arroganz war noch nie ein guter Problemlöser.

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.

 

@rth: Was soll so das Geschwafel über die RSV? Die RSV gibt eine Deckungszusage bevor Seefahrtsrichter zum Zuge kommen.

 

@m3: Ich zitiere mal: Für den Betroffenen kann das erhebliche Konsequenzen haben: Wird er wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, muss er nicht nur mit einem höheren Bußgeld rechnen. Er riskiert zudem den Eintritt seiner Verkehrs-Rechtschutzversicherung, weil diese bei gerichtlich festgestellten vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig die Gerichts- und Anwaltskosten nicht mehr übernimmt.

 

Ist bereits von unter T.3 von @ andicorsa verlinkt: http://www.justiz.nr...2016_/index.php

 

:lol: Um Gottes Willen. Es gäbe nichts, was mich auch nur im Entferntesten dazu bringen könnte, mich mit Dir an einen Stammtisch zu setzen und mir Dein Gebrabbel anzutun. Davon gibt es hier schon mehr als genug. ^_^

@Bluey: Jetzt bitte nicht in Depressionen verfallen - aber glaubst Du etwa ernsthaft, daß es jemanden geben würde, der sich mit DIR freiwillig an einen Tisch setzen wollte?

 

Ja, ich!

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@Bluey: Jetzt bitte nicht in Depressionen verfallen - aber glaubst Du etwa ernsthaft, daß es jemanden geben würde, der sich mit DIR freiwillig an einen Tisch setzen wollte?

Wenngleich ich jetzt wohl Dein Weltbild total zertrümmere, muß ich Dir doch mitteilen - und Du mußt das tapfer ertragen -, daß nicht ein einziger von euch - und in der Gruppe schonmal gar nicht - interessant genug ist. Von daher ist es mir absolut wurscht, ob sich einer von euch mit mir freiwillig an einen Tisch setzen würde oder nicht. Eine solche Entscheidung würde ich euch schon im Vorfeld durch die meine abnehmen, denn die lautet in jedem Fall NEIN. ;)

 

Ach, nur für Dich zur Info und als Antwort auf Deine Frage: glaube ich nicht nur, weiß ich sogar. Wer? Z.B. der von sehr vielen hier seinerzeit sehr geschätzte @Kaimann.

 

Jeder Mensch ist für irgendetwas nützlich. Du jedoch nur als schlechtes Beispiel!

Uuuuuh.... jetzt hast Du's mir aber so richtig gegeben, nicht wahr?! Immerhin, ich bin für etwas nützlich. Besser - wie in Deinem Fall - als für gar nichts. ;)

 

Das traurige ist, das war mal anders. (Dabei denke ich z.B. an HarryB's Cayenne und Dein Rechtsüberholen). Jetzt machst Du Dich hier nur noch lächerlich. Arroganz war noch nie ein guter Problemlöser.

Ach so.... wenn man sich denn mal ein wenig outlawmäßig outet, gehört man quasi zumindest etwas zur Szene. Ansonsten wird es als lächerlich und arrogant betrachtet. Nun denn..... wie gut, daß Du mich so gut kennst. Aber da ich mich noch viel besser kenne und tagtäglich die Rückmeldungen vieler Leute hautnah mitbekomme, berührt mich Deine völlig realitätsferne Meinung überhaupt nicht.

 

In einem gebe ich Dir Recht: Arroganz ist kein Problemlöser. Deine Art (unterstelle ich Dir einfach mal so wie Du bei mir) und die Deinesgleichen, auf dicke Hose machen und "voll cool Alter ey", aber auch nicht. Lächerlich: was ist wohl lächerlicher, als nach eine "lächerlichen" Owi hier aufzuschlagen und rumzugreinen?!

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@rth: Was soll so das Geschwafel über die RSV? Die RSV gibt eine Deckungszusage bevor Seefahrtsrichter zum Zuge kommen.

 

@m3: Ich zitiere mal: Für den Betroffenen kann das erhebliche Konsequenzen haben: Wird er wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, muss er nicht nur mit einem höheren Bußgeld rechnen. Er riskiert zudem den Eintritt seiner Verkehrs-Rechtschutzversicherung, weil diese bei gerichtlich festgestellten vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig die Gerichts- und Anwaltskosten nicht mehr übernimmt.

 

Ist bereits von unter T.3 von @ andicorsa verlinkt: http://www.justiz.nr...2016_/index.php

 

@rth: Was willst Du damit sagen? Etwa, daß das von der NRW-Justiz anmaßende Einschüchterungsgeschwurbele, wann eine Versicherung zahlt und wann nicht allgemeingültig wäre?

:nolimit:

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Weiß jetzt jemand schon ob das an einer 2+2 Stelle war?

 

"Grundsätzlich" wird bei den allgemeinen innerorts / außerorts Regeln schon bisher bei 50 % Vorsatz angenommen.

 

Das kann man auf 40 % senken. Wären dann eben 70 bzw. 140 km/h.

 

Bei einem 1+1 System auch nachvollziehbar. Das muß man merken.

 

 

2+2 tue ich mich etwas schwer. Immerhin ist Vorsatz was anderes als Fahrlässigkeit. Selbst grobe Fahrlässigkeit.

 

 

 

evtl. sollte man noch "grobe Fahrlässigkeit" einführen und Vorsatz gleichstellen. ;)

Damit könnte man einige Gerichtsverfahren sparen.

 

Denn grobe Fahrlässigkeit ist leichter anzunehmen als Vorsatz.

 

Und hinterlässt wenn es eben doch kein Vorsatz war (sondern "grobe" Fahrlässigkeit) keinen bitteren Nachgeschmack beim vorsätzlich verurteilten "Raser".

 

 

Akzeptanz viel höher. Und Kosteneinsparung. :D

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@rth: Was soll so das Geschwafel über die RSV? Die RSV gibt eine Deckungszusage bevor Seefahrtsrichter zum Zuge kommen.

 

@m3: Ich zitiere mal: Für den Betroffenen kann das erhebliche Konsequenzen haben: Wird er wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, muss er nicht nur mit einem höheren Bußgeld rechnen. Er riskiert zudem den Eintritt seiner Verkehrs-Rechtschutzversicherung, weil diese bei gerichtlich festgestellten vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig die Gerichts- und Anwaltskosten nicht mehr übernimmt.

 

Ist bereits von unter T.3 von @ andicorsa verlinkt: http://www.justiz.nr...2016_/index.php

 

@rth: Was willst Du damit sagen? Etwa, daß das von der NRW-Justiz anmaßende Einschüchterungsgeschwurbele, wann eine Versicherung zahlt und wann nicht allgemeingültig wäre?

:nolimit:

 

Ich werweise nur auf eine Aussage der "NRW-Justiz". Ob das "Einschüchterungsgeschwurbele" ist wie du glaubst oder ein ernst zu nehmender Hinweis muss jeder für sich entscheiden. Im Zweifel halt über ein Gericht; wenn die RSV ihre Deckungszusage mit Hinweis auf die AGB zurück zieht.

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Jahrelanges Rumgelaber über "Warntechnik" auf YPS-Heft-Niveau.

Treffer. Versenkt. :D

 

Ja, genau. Wisst ihr zwei Kapazitäten eigentlich, was euch von bluey unterscheidet ?

Im Gegensatz zu euch äußert er sich in der Regel nur zu Sachverhalten, von denen er zumindest eingermaßen Ahnung hat ;)

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Ja, genau. Wisst ihr zwei Kapazitäten eigentlich, was euch von bluey unterscheidet ?

Natürlich. Wir dürfen z.B. nicht mit Blaulicht durch die Gegend fahren.

 

Im Gegensatz zu euch äußert er sich in der Regel nur zu Sachverhalten, von denen er zumindest eingermaßen Ahnung hat

Dein Lob wird ihn freuen. Vielleicht. Schließlich weiß auch er, daß Du sicher alles mögliche mehr oder minder gut kannst, eins aber auf jeden Fall nicht: das beurteilen.

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@m3_: Vielleicht kommst du ja noch im Zuge der Recherche zu deiner immerwährenden Doktorarbeit drauf, aber ich kann es dir schon mal vorab verraten: Die RS gibt immer (!) nur eine Deckungszusage unter Vorbehalt....

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@harryb: Für sinnvolle Themenanregungen bin ich doch immer dankbar. Ich werde über einen zusätzlichen Absatz nachdenken, sprich ob das Verhalten der Videocops beeinflußt wird. Man sollte aber nicht das Kernthema verwässern. Dieses Thema könnte durchaus eine neue Arbeit sein. Wäre es nichts für Dich, als "alter ;) Versicherungsfritze ;) " nebenbei mit dem kleinen Finger zu promovieren? Thema: Einfluß der Justiz durch abschreckendes Geschwurbel auf die RS-Versicherungsbranche sowie dem Aufdeckungsgrad von Murksmessungen.

 

@rth: Ich habe meine RSV schon öfters benötigt, auch für +40%. Der Vertrag ist sicherlich so alt, da gab es noch keine Vorsatzabzocke. Die 40% sind natürlich ein Schwachmatenurteil. Die Versicherungsbranche wird sich die Hamm'ler nächstes Jahr in Goslar sicher zu Brust nehmen.

:nolimit:

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...@rth: Ich habe meine RSV schon öfters benötigt, auch für +40%. Der Vertrag ist sicherlich so alt, da gab es noch keine Vorsatzabzocke. Die 40% sind natürlich ein Schwachmatenurteil. Die Versicherungsbranche wird sich die Hamm'ler nächstes Jahr in Goslar sicher zu Brust nehmen.

:nolimit:

 

Hallo m3, als Laie kenn ich nur die "Regel": Vorsatz ist nicht versicherbar. Ob das Urteil des OLG Hamm sinnvoll ist oder nicht mag ich nicht beurteilen. Es ist in der Welt.

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Und werden sich das auch die Volkaskoversicherer durchlesen? Z.B. wenn das Gutachten ergibt >40% schneller als erlaubt und auf der Wiese mit Totalschaden geschrottet? Beschlagnahme des Fahrzeuges und Versicherer oder Staatsanwalt lässt Steuergerät auslesen, NAVI-Daten, dash-cam?

 

Bei Vorsatz gilt ja auch in der Haftpflichtversicherung vollumfanglich Regreßforderungen sind zu erwarten..... Der Fremdschaden wird reguliert, aber....

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Nicht bei Vorsatz:

 

Wichtige Risikoausschlüsse sind etwa Rennveranstaltungen oder Vorsatz. Auch hier ist die Regresshöhe des Versicherers nicht begrenzt.

 

http://www.kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/

Wie oft muss ich solchen Quatsch noch lesen ?

Obiger Satz bedeutet ausschließlich folgendes: Wenn du auf dem Hockenheimring mit deinem straßenzugelassenen PKW an einem Rennen teilnimmst, dann muss der Versicherer nicht für den von dir dort angerichteten Schaden aufkommen. Dies ist nachvollziehbar, oder nicht ?

"Vorsatz" bezieht sich ausschließlich auf die Herbeiführung des Schadens.

->Kolbenfeder kann Diplomat nicht leiden und fährt nur darum absichtlich in dessen Auto, um es zu zerstören. Weiterhin muss er diesen Beweggrund aus Beweisgründen im Nachgang auch noch aüßern.

Es gibt im "normalen Verkehr" keinen unbegrenzten Regress des Haftpflicht-Versicherers, Punkt, aus.

Egal ob du "zu wie eine Haubitze" fährst oder wie Evel Knievel mit 200 auf dem Hinterrad durch die Rettungsgasse.

 

Ich empfehle dir als Lektüre das VVG (§115,§116) PflVG(§3) und die AKB von 2008(§2,§7), nicht irgendeine Webseite.

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