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Das Thema hier ging ursprünglich um den mutmaßlichen Diebstahl in einem Supermarkt.

Das ist falsch. Erstens ging es nicht darum, zweitens gab es keinen mutmaßlichen Diebstahl. Aber schön, wie Du die Fakten verdrehst. Kann es sein, daß sowas sonst gern mal als Lügenpresse bezeichnet wird?

 

Unter anderem da der Iraker inzwischen tot ist.

Das ist Quatsch.

 

Fremdeinwirkung offenbar ausgeschlossen.

Das hast Du wo gelesen?

 

Wir haben also offenbar Einstellung wegen geringer Schuld vs.

offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und Notwehrrecht.

Auch das ist so falsch. Es gibt keinen offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und schon allein demzufolge auch kein Notwehrrecht (das die vier Schlägertypen per se kein Notwehrrecht und auch kein Nothilferecht hatten, hatten wir ja bereits geklärt).

 

Die interessanten Begleitumstände bei der Einstellung des Verfahrens hast Du nichts gelesen? Oder wolltest Du sie lieber nicht erwähnen?

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Das Thema hier ging ursprünglich um den mutmaßlichen Diebstahl in einem Supermarkt.

Das ist falsch. Erstens ging es nicht darum, zweitens gab es keinen mutmaßlichen Diebstahl. Aber schön, wie Du die Fakten verdrehst. Kann es sein, daß sowas sonst gern mal als Lügenpresse bezeichnet wird?

 

red hering [sic] wie du das nennst.

Oh wie du drauf anspringst wenn ich den Biber in mir rauslasse. ;)

 

Hättest du aufgepasst würdest du sehen, daß ich aufgrund der Art des Supermarkts einen Diebstahl eigentlich ausschließe. :D

Ich habe da anders argumentiert.

 

 

Unter anderem da der Iraker inzwischen tot ist.

Das ist Quatsch.

 

Quelle?

 

 

Fremdeinwirkung offenbar ausgeschlossen.

Das hast Du wo gelesen?

 

Quelle, daß ich das gelesen habe?

 

 

Wir haben also offenbar Einstellung wegen geringer Schuld vs.

offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und Notwehrrecht.

Auch das ist so falsch. Es gibt keinen offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und schon allein demzufolge auch kein Notwehrrecht (das die vier Schlägertypen per se kein Notwehrrecht und auch kein Nothilferecht hatten, hatten wir ja bereits geklärt).

 

[bibernivea]

Nein.

Und Nein.

[/bibernivea]

 

Es gibt eine Quelle die den Richter mit Einstellung wegen geringer Schuld und festgestelltem Hausfriedensbruch zitiert.

Schade, daß du hier nicht nach der Quelle fragst. ;)

Aber du wirst schon deine Gründe haben.

 

Es ist auch keine "komische" Quelle, sondern eine normale Zeitung.

 

Ich schreibe außerdem jeweils "offenbar" da ich mir nicht 100 % sicher bin

und habe das Forum gefragt ob jemand eine Mitschrift oder Bessseres hat.

Fehlt bei deinem Zitat.

 

 

Die interessanten Begleitumstände bei der Einstellung des Verfahrens hast Du nichts gelesen? Oder wolltest Du sie lieber nicht erwähnen?

Tut mir leid, aber der Satz ist mir unverständlich.

Also bitte noch einen Versuch machen.

 

:D

 

 

OT:

So Bibernivea hat echt was. :D

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Wenn das nicht offenbar ist...

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/arnsdorf-in-sachsen-prozess-um-gefesselten-fluechtling-eingestellt-a-1144596.html Stand Montag, 24.04.2017 15:29 Uhr

 

Hinweise auf Fremdeinwirkung oder einen direkten Zusammenhang mit dem Vorfall in Arnsdorf gibt es den Ermittlungen zufolge nicht.

Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen keine Hinweise haben und offenbar ausgeschlossen. Und in einem Fall wie diesem (das Opfer erfriert allein im Wald, der StA wird bedroht, es werden zehn Verhandlungstage angesetzt, aber nach einem Deal zwischen allen Beteiligten wird das Verfahren mit doch eher hanebüchenen Erklärungen bereits am ersten Tag eingestellt) halte ich es durchaus für angebracht, sehr genau hinzusehen. Das die Schläger und ihr rechtes Umfeld das nicht so gern tun, ist nicht weiter verwunderlich.

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Wir haben also offenbar Einstellung wegen geringer Schuld vs.

offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und Notwehrrecht.

Auch das ist so falsch. Es gibt keinen offenbar festgestellten Hausfriedensbruch und schon allein demzufolge auch kein Notwehrrecht (das die vier Schlägertypen per se kein Notwehrrecht und auch kein Nothilferecht hatten, hatten wir ja bereits geklärt).

 

Nein.

 

Allerdings dürften auch gewöhnliche Bürger jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, der auf frischer Tat ertappt worden sei. Genau das taten die vier Arnsdorfer demnach: Der "sehr aggressive" Iraker sei bereits mehrfach des Geschäfts verwiesen worden und habe sich damit wohl des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.

Ob der Iraker wirklich so gefährlich war, nur weil er zwei Weinflaschen in den Händen hielt? "Das war nicht ganz ungefährlich, weil man nicht wusste: Was will der eigentlich?"

Ob es verhältnismäßig war, einen psychisch Kranken mit solcher Gewalt festzuhalten? Auch ein Spargeltarzan könne ungeheure Kräfte entwickeln.

Es sei aber auch möglich, dass die Männer völlig rechtskonform gehandelt hätten:

Auch gewöhnliche Bürger dürften jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten,

der auf frischer Tat ertappt worden sei.

Der Iraker habe sich wohl des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.

 

direkt aus den Links des Herrn Biber. :D

hast Du nichts gelesen? Oder wolltest Du sie lieber nicht erwähnen?

 

 

 

btw:

Wie schon gefragt, wenn jemand eine Mitschrift der wohl halbstündigen Ausführungen des Richters hat - ich zumindest hätte Interesse daran.

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Nur der guten Ordnung halber: das Prügelopfer wurde nicht auf frischer Tat ertappt und Hausfriedensbruch kann schon allein deshalb nicht vorliegen, weil es keine entsprechende Anzeige gibt.

Unstrittig ist die Freiheitsberaubung durch die vier Schläger. Ebenfalls unstrittig ist auch die Bedrohung des Staatsanwaltes. Und unstrittig ist ein erstaunlich zügig eingestelltes Verfahren. Aber da das Opfer so angenehm passend verstorben ist, ist ja alles gut.

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Das sind deine Quellen... :D
Die offenbar den Richter zitieren... ;)

Es sei aber auch möglich, dass die Männer völlig rechtskonform gehandelt hätten:

Der Iraker habe sich wohl des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.

Ob der Iraker wirklich so gefährlich war, nur weil er zwei Weinflaschen in den Händen hielt? "Das war nicht ganz ungefährlich, weil man nicht wusste: Was will der eigentlich?"

Allerdings dürften auch gewöhnliche Bürger jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, der auf frischer Tat ertappt worden sei. Genau das taten die vier Arnsdorfer demnach:

Ob es verhältnismäßig war, einen psychisch Kranken mit solcher Gewalt festzuhalten? Auch ein Spargeltarzan könne ungeheure Kräfte entwickeln.

Der "sehr aggressive" Iraker sei bereits mehrfach des Geschäfts verwiesen worden und habe sich damit wohl des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.


Hat jemand die nach Bibers Quellen :D
wohl halbstündige Ausführungen des Richters?

 

 

Und bitte, du gehst jetzt in Richtung Verschwörungstheoretiker.

 

Wäre es andersrum und irgendwer würde eine Mauschelei zugunsten des Irakers vermuten damit der 100 % in Deutschland bleiben kann

(per Definition den Vorfall als rechtsextreme Gewalttat einstufen - hat der Richter laut deinen Quellen auch was dazu gesagt übrigens)

wärst du der erste hier mit Schaum vorm Mund.

 

 

Also geh mal in dich dieses Wochenende und Feiertag.

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Der Richter wird ganz überwiegend nicht zitiert. Unabhängig davon handelt es sich bei den Aussagen des Richters, so sie denn tatsächlich so oder so ähnlich gefallen sein sollten, im wesentlichen um Spekulationen und Meinungen. Die kann man ihm wohl kaum verbieten.

Fakt ist nach wie vor: es gab weder einen Diebstahlversuch oder gar einen Diebstahl noch einen Hausfriedensbruch. Es gab lediglich eine Freiheitsberaubung.

Und natürlich sind die vier Schläger keinesfalls auch nur im entferntesten irgendwie im rechten Spektrum zu verorten. Wie kann man nur auf so eine absurde Idee kommen? Genau deshalb äußerst Du Dich ja auch nicht zu den interessanten Begleitumständen der Einstellung des Verfahrens, nehme ich an.

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Und natürlich sind die vier Schläger keinesfalls auch nur im entferntesten irgendwie im rechten Spektrum zu verorten. Wie kann man nur auf so eine absurde Idee kommen?

Was ist daran natürlich? Was würde den Gehalt der Nachricht ändern, wenn das Wort "natürlich" nicht vorhanden wäre?

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Das mit dem in dich gehen wird wohl nix?

 

Bring doch eine Quelle, daß deine Quellen damit nicht den Richter zitieren.

 

 

Das sind alles deine Quellen - muß man ja ausnutzen wenn du ausnahmsweise mal Quellen bringst.

Mir vorzuwerfen ich würde diese Quellen nicht bringen, gleichzeitig sie aber zu ignorieren ist gelinde gesagt interessant.

Du hättest dich vielleicht auf den MDR beschränken sollen - aber zum MDR siehe unten.

 

 

Zur Frage des rechten Spektrums sagt deine Quelle doch auch was?

Ah hier:

 

 

Laschewski geht auch auf Fragen ein, die offenkundig noch im Raum stehen - etwa ob es sich nicht möglicherweise um einen rassistisch motivierten Übergriff gehandelt haben könnte. "Es ist völlig wurscht, welche Nationalität der Tatverdächtige hatte", so der Richter.

und

 

Für den Verdacht, das Quartett habe eine Bürgerwehr gebildet, gebe es in den Akten keinerlei Anhaltspunkte.

Das ist - genau wie alles andere aus deinen Quellen oben zitierte - offenbar ein Zitat der Ausführungen des Richters.

 

Aber who cares? Du "natürlich" nicht, denn es handelt sich "natürlich" nur um eine Meinung. Des Richters. Also wenn es überhaupt ein Zitat ist.

 

 

 

Zur Frage der "Lügenpresse":

(alles aus deinen Quellen)

Wie würdest du es nennen, wenn man berichtet, daß es Bedrohungen gab und anschließend der Prozess wegen "Geringfügigkeit"

(genauso geschrieben, mit den "", siehe Bibersche Quellen)

eingestellt wurde.

 

Man hat zwar beim MDR

 

 

Zudem sei in dem Bericht nie ein Zusammenhang zwischen der Bedrohung des Staatsanwalts

und der Einstellung des Verfahrens am Amtsgericht hergestellt worden.

 

Jaja, und Frau Storch ist nur die Maus abgerutscht.

 

 

Nur zur Klarstellung, ich würde das jetzt noch nicht Lügenpresse nennen.

Aber es kommt Richtung Bibernivea.

Über solche Berichterstattung hat schon Bertold Brecht ein Buch über "Die Zeitung" geschrieben.

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Bring doch eine Quelle, daß deine Quellen damit nicht den Richter zitieren.

Der Richter wird in den von mir verlinkten Artikeln ganz überwiegend nicht zitiert. Deine anderslautenden Behauptungen bleiben unbelegt. Deutsche Sprache, Du weißt?

 

Zur Frage des rechten Spektrums sagt deine Quelle doch auch was?

Darüber kann man in der Tat diskutieren. Allerdings kann dieses Zitat

Laschewski geht auch auf Fragen ein, die offenkundig noch im Raum stehen - etwa ob es sich nicht möglicherweise um einen rassistisch motivierten Übergriff gehandelt haben könnte. "Es ist völlig wurscht, welche Nationalität der Tatverdächtige hatte", so der Richter.

so eigentlich nicht gefallen sein. Es sei denn, man geht davon aus, daß der Richter versehentlich nur einen Tatverdächtigen vor sich gesehen hat, obwohl doch derer vier angeklagt wurden, und dabei dann auch noch mit der Zeitform durcheinander gekommen ist. Und das Rechte in Deutschland dann doch eher deutscher Nationalität sind, dürfte wohl als selbstverständlich gelten. Wobei er natürlich grundsätzlich recht hat: für die Beurteilung der Freiheitsberaubung durch die vier rechten Schläger spielt es selbstverständlich keine Rolle, daß sie Deutsche sind. Unser Rechtssystem, Du verstehst?

 

Für den Verdacht, das Quartett habe eine Bürgerwehr gebildet, gebe es in den Akten keinerlei Anhaltspunkte.

Auch das mag der Richter so meinen. Inwieweit das zutrifft, können wir nicht beurteilen. Die Berichte über den Vorfall lassen einen anderen Schluss zu.

 

Das ist - genau wie alles andere aus deinen Quellen oben zitierte - offenbar ein Zitat der Ausführungen des Richters.

Nein, ist es nicht. Deutsche Sprache, Du verstehst?

 

Zur Frage der "Lügenpresse":

Gute Idee. Meine Frage war (mit Zusammenhang, damit wir eine gemeinsame Basis haben):

 

Das Thema hier ging ursprünglich um den mutmaßlichen Diebstahl in einem Supermarkt.

Das ist falsch. Erstens ging es nicht darum, zweitens gab es keinen mutmaßlichen Diebstahl. Aber schön, wie Du die Fakten verdrehst. Kann es sein, daß sowas sonst gern mal als Lügenpresse bezeichnet wird?

 

Aber wann äußerst Du Dich nun zu Deinen falschen Behauptungen?

 

Wie würdest du es nennen, wenn man berichtet, daß es Bedrohungen gab und anschließend der Prozess wegen "Geringfügigkeit" (…) eingestellt wurde.

Mit welchem Teil von interessante Begleitumstände und

Und in einem Fall wie diesem (das Opfer erfriert allein im Wald, der StA wird bedroht, es werden zehn Verhandlungstage angesetzt, aber nach einem Deal zwischen allen Beteiligten wird das Verfahren mit doch eher hanebüchenen Erklärungen bereits am ersten Tag eingestellt) halte ich es durchaus für angebracht, sehr genau hinzusehen. Das die Schläger und ihr rechtes Umfeld das nicht so gern tun, ist nicht weiter verwunderlich.

hast Du Verständnisprobleme? Ist aber auch egal, für Dich eine Zusammenfassung meiner Meinung in einfacher Sprache: die Sache stinkt.

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Ich lese in deiner Quelle, daß das ALLES Zitate des Richters sind was ich da aus deiner Quelle zitiert habe.

 

Aber, wie gesagt, bis jetzt hat keiner den Volltext der laut deiner Quelle halbstündigen Ausführung des Richters.

Vielleicht haben wir Glück und wir können was über den Untersuchungsausschuß kriegen.

 

Siehe auch die Antworten der Bundesregierung zur Frage der erlaubten Zurückschiebung von Asylbewerben. ;)

Auch wenn das manchem hier nicht gefällt.

 

Darüber kann man in der Tat diskutieren. Allerdings kann dieses Zitat

 

 

Laschewski geht auch auf Fragen ein, die offenkundig noch im Raum stehen - etwa ob es sich nicht möglicherweise um einen rassistisch motivierten Übergriff gehandelt haben könnte. "Es ist völlig wurscht, welche Nationalität der Tatverdächtige hatte", so der Richter.

so eigentlich nicht gefallen sein. Es sei denn, man geht davon aus, daß der Richter versehentlich nur einen Tatverdächtigen vor sich gesehen hat, obwohl doch derer vier angeklagt wurden, und dabei dann auch noch mit der Zeitform durcheinander gekommen ist.

 

Ich will den Richter nicht interpretieren, aber ich denke er hat mit Tatverdächtiger den Iraker gemeint. :D

Sonst ergibt das wenig Sinn, da stimme ich dir zu.

Leider haben wir die halbstündigen Ausführungen nicht vorliegen.

 

Aber wann äußerst Du Dich nun zu Deinen falschen Behauptungen?

Meine Behauptungen waren nicht falsch sondern ein red hering [sic] den du so gerne hast.

Außerdem, nochmal schau dir meine Argumentationen im letzten Jahr hier im Thema an.

Aufgrund der Art des Supermarktes schließe ich einen Diebstahl eigentlich aus.

Meine Argumentation lautete anders.

 

Und siehe die Zitate der Ausführungen des Richters aus deinen Quellen. :D

 

 

Die Berichte über den Vorfall lassen einen anderen Schluss zu.

Geh doch bitte doch mal in dich und überlege was du sagen würdest wenn das anders ausgegangen wäre

und jemand das schreiben würde.

 

Ich will dir doch nur helfen.

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Hm irgendwie fehlt da was:

die Sache stinkt.

Da du ja unbedingt eine Aussage dazu haben willst:

Was stinkt nicht?

 

Wenn der Iraker noch leben würde, und das als "rechtsextreme" Tat eingestuft worden wäre und

der Iraker damit quasi 100 % Asyl sicher bekommen hätte und jemand hätte geschrieben

"die Sache stinkt" - würdest du dem zustimmen?

 

So, es mag sein, daß jemand bedroht wurde. Wer das war (könnte ja auch Linke gewesen sein :D )

weiß man offenbar nicht.

 

Es gibt eine offizielle Aussage (in deiner Quelle), daß die "Bedrohung" keine Rolle bei der "Einstellung"

gespielt hat. (machen die "" einen Unterschied? Wenn ja, warum hat der MDR/EXAKT "Einstellung" genommen? ;) )

 

Und meinst du wirklich, eine deutsche Staatsanwaltschaft würde sich derart erpressen lassen?

Dann kommst du wirklich Richtung Verschwörungstheoretiker.

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Ich lese in deiner Quelle, daß das ALLES Zitate des Richters sind was ich da aus deiner Quelle zitiert habe.

Das ist Deine Interpretation. Die ist falsch. Oder anders: das kannst Du da nicht lesen. Um es nochmal zu sagen: deutsche Sprache, Du weißt?

 

Ich will den Richter nicht interpretieren, aber ich denke er hat mit Tatverdächtiger den Iraker gemeint.

Das will ich doch nicht hoffen. Alternativ will ich doch schwer hoffen, daß dem Reporter da etwas durcheinandergeraten ist. Schließlich sollte auch ein Richter eines Amtsgerichtes in der sächsischen Provinz so weit mit den Grundlagen unseres Rechtssystems vertraut sein, daß ihm solche gravierenden Fehler nicht unterlaufen.

 

Hm irgendwie fehlt da was:

die Sache stinkt.

 

Ich kann Dich beruhigen: nein.
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Deine Interpretation muß aber auch nicht richtig sein.

Und wenn du des Deutschen und der Logik mächtig bist, lies dir deine Quellen (Spiegel in dem Fall)
nochmal durch.

Meiner Ansicht nach sind das alles Zitate vom Richter.
Manches dann eben indirekt wiedergegeben.
Vielleicht ist auch hier die Presse nicht besser als beim MDR mit den überflüssigen "" - hätten sich da ja welche borgen können... ;)

Gründe für die Einstellung des Verfahrens gibt es Laschewski zufolge reichlich:

sagt Laschewski,

Laschewski geht auch auf Fragen ein

so der Richter.

Laschewski zufolge


und erst danach kommt

Das entspricht in etwa der Argumentation der Verteidigung. Anwalt Krah


Deine nächste Quelle

Der Richter begründete


Und erst im nächsten Absatz

gibt es nach Behördenangaben




Vielleicht mag sich auch noch ein anderer hier dazu äußern?


"Tatverdächtiger"
Die Aussage im Kontext sieht doch so aus:

Allerdings dürften auch gewöhnliche Bürger jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, der auf frischer Tat ertappt worden sei. Genau das taten die vier Arnsdorfer demnach: Der "sehr aggressive" Iraker sei bereits mehrfach des Geschäfts verwiesen worden und habe sich damit wohl des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.

Laschewski geht auch auf Fragen ein, die offenkundig noch im Raum stehen - etwa ob es sich nicht möglicherweise um einen rassistisch motivierten Übergriff gehandelt haben könnte. "Es ist völlig wurscht, welche Nationalität der Tatverdächtige hatte", so der Richter.



Wenn du das mal vorurteilsfrei durchliest könntest du zustimmen, daß der Richter den Iraker gemeint haben könnte?
Weil wie du selbst suchst - wo wäre sonst der Sinn.

Wie gesagt könnte, im Gegensatz zu dir will ich beim Richter eigentlich nicht interpretieren.



btw:
Genau dieses Thema hatten wir auch mal diskutiert.
Wenn man sich als "Deutscher" bei Problemen auf die Seite einer Kassiererin stellt, sollte der

"Tatverdächtige" wohl möglichst "deutsch" sein.
Rumäne oder Italiener oder Gott bewahre Syrer geht in deiner Welt gar nicht.
Russlanddeutsch ist vermutlich schon grenzwertig.

Ahso, nochmal zu den "" - machen die irgendwas im Text? Wenn ja, warum hat der MDR die ""... :D
Ok, auch der MDR darf mit der Maus absrutschen. ;)

 

 

 

 

 


stinkt

Wenn es nicht nach dir läuft, dann stinkt es, wenn es so läuft wie es dir passt, dann stinkt es natürlich nicht.

Und wehe jemand würde sagen es stinkt.

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Informiere Dich doch bitte, was ein Zitat ist. Informiere Dich doch bitte, warum das Opfer der Schläger jedenfalls nach den allgemein zugänglichen Informationen zu keinem Zeitpunkt der Straftat des Hausfriedensbruch verdächtig gewesen sein kann bzw. ist. Und wenn es Dir tatsächlich wichtig ist, frage beim MDR nach, warum dort jemand " " benutzt hat und teile uns dann die Antwort mit.

 

Steigerung: überlege bitte, um was es sich bei den angeblichen Äußerungen des Amtsrichters handelt (nur ein Tip: es gibt kein Urteil) und welche rechtliche Relevanz diese Äußerungen eines Richters haben könnten.

 

Wenn Du das getan hast und dann noch weiter - nunja, diskutieren möchtest, melde Dich einfach wieder.

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Vielleicht mag sich auch noch ein anderer hier dazu äußern?

Zu was?

 

Bezüglich Tatverdächtiger: Sowohl Biber, als auch deine Interpretationen treffen zu. Eher Bibers Ausführungen stützend kann ich noch aufklären warum in Einzahl geredet wurde. Die Einzahl (Tatverdächtiger ansttat Tatverdächtige) bezieht sich auf die Person, die den sogenannten jungen Mann irakischer Herkunft, gefesselt hat. Diese Person ist nicht aus den Akten zu entnehmen, die dem Gericht vorliegen.

 

Wer soll nun wegen Freiheitsberaubung bestraft werden, wenn jeder sagt er hat ihn nicht gefesselt?

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Ah ein neutrales Wesen. :)

 

Es geht mir darum ob in seinen Quellen auslesbar ist, daß der Richter das so gesagt hat.

Dem stimmst du also zu,

Dankeschön.

 

Leider hat bis jetzt weder Biber, noch Restforum incl. mir keinen Volltext gefunden. Wäre sehr

interessant zu lesen.

 

 

Bezüglich Tatverdächtiger:

Ich wills eben eigentlich nicht interpretieren, aber wenn du zustimmst, daß das Aussagen des Richters sind, dann

wirft er dem "Iraker" vor wohl Hausfriedensbruch begangen zu haben.

Ja?

 

Dann noch Nichtungefährlichkeit.

Ja?

 

Und man dürfe jemanden (einen Tatverdächtigen?) bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Ja?

 

Und es könnte sogar verhältnismäßig gewesen sein.

Ja?

 

 

Wirklich schade, daß es kein Urteil gibt.

 

 

 

 

btw:

Macht das "Iraker" einen Unterschied zu Iraker ohne ""?

 

bezüglich MDR/EXAKT und der "Einstellung" die wohl eine Einstellung ist.

 

Und nein, ich meine keine Lügenpresse.

Sondern Berichterstattung im Stile "der Zeitung" im Sinne von Bertolt Brecht.

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