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moin moin ,

 

Ich hab ein Riesen Problem und mache mir echt richtig Sorgen.

 

Ich bin am 25.5.16 aus Basel kommend auf die A5 gefahren. Direkt hinter der Grenze kommen im relativ kurzem Abstand zwei Brücken. Ich fuhr auf der rechten Spur,als Plötzlich von der Auffahrt Weil am Rhein oder Zoll kommend ( Ortskundige wissen bescheid) zwei Autos auf die Fahrbahn wollte. Nach links konnte ich nicht ausweichen. Bin dann etwas vom Gas gegangen um den ersten Wagen reinzulassen. Plötzlich zieht as zweite Fahrzeug einfach sehr dicht hinter mir rüber.und schon fangen meine Bauchschmerzen an. Das ging alles total schnell. Ich bin dann bis zur nächsten Brücke nicht da raus gekommen. Der Wagen vor mir gibt kein Gas,und der hinter mir hängt mit fast hinten drauf. Ich bin wirklich ein vorsichtiger Fahrer. Seid 13 Jahren kein Knöllchen oder Punkte. Abstand immer korrekt und bloß kein KmH zuviel.

 

Jetzt meine Frage. Sind hier Ortskundige die wissen ob an den beiden Brücken der Abstand gemessen wird? Es geht sich um die ersten beiden Brücken direkt hinter der Grenze auf der A5 aus Basel kommend.

 

Vielen Dank für die Antworten

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Hallo Ford 24, willkommen im Radarforum,

 

also eine Abstandsmessung erkennt man i. d. R. (wenn auch oft zu spät), wenn sich der Fall

so zugetragen hat wie Du das schreibst, dann brauchst Du Dir keinen Kopf machen, weil bei einer

solchen Messung immer eine gewisse Wegstrecke berücksichtigt wird und Fälle mit kurzem Ausscheren

anderer Verkehrsteilnehmer dazu führen, dass die Messung verworfen wird.

 

Du kannst mal hier schauen ob Dir entsprechende Gerätschaften aufgefallen sind:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/22821-abstands-und-geschwindigkeitsuberwachung-vidit-vks-301/

 

http://www.bayreuther-blitzer.de/bilderbayreuth/autobahn/a9marktschorgastpkwabstandsmessung.htm

 

Allerdings kann natürlich kein User hier in die magische Glaskugel blicken ;) - 100% Sicherheit wirst Du also erst

haben, wenn Du in den nächsten Wochen (genauer gesagt bis zu 3 Monate, so lange hat die Behörde Zeit Dir einen Anhörungsbogen/Zeugefragebogen/BGB zu schicken)

keine Post von der Behörde bekommst. :abwarten:

 

Gruß

jemaka72

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Wenn der AHB verloren geht sind es auch mehr als drei Monate. Dazu reicht auch die Anordnung der Anhörung, nicht das Eintreffen des AHB bei dem Betroffenen.

Du musst auch echt überall Deinen kleinlichen Senf dazugeben, sonst gehts nicht..........

 

Der Mann hat doch eine qualifizierte Antwort auf seine Frage bekommen. Dir muss echt langweilig sein......

 

Gruß

jemaka

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Wenn Du etwas falsches schreibst ("bis zu drei Monate") ist es doch besser es zu berichtigen als den TE in (falscher) Sicherheit zu wiegen, meinst Du nicht auch?

Und daher hat der TE, zumindest von Dir, eben keine "qualifizierte" Antwort bekommen sondern eine unzureichende.

 

Das hat mit Langeweile auch herzlich wenig zu tun, mir wäre es auch lieber wenn ich nicht regelmäßig "Falschmeldungen" korrigieren müsste... dann könnte ich nämlich mehr im Garten schaffen....

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@QTreiberin: Du (Ärmste) "musst" hier Aussagen korrigieren?

Mein aufrichtiges Mitgefühl.

Och, lass Dein (falsches) Mitgefühl bloß sonstwo stecken..

 

Aber wenn ich mich in einem Forum anmelde um anderen zu helfen (also nicht nur Moralin versprühen odert Dummtüch zu posten) sehe ich es nun mal als "Verpflichtung" (extra für Dich in "") dass der Hilfesuchende auch richtige Antworten bekommt.

 

Schade dass das bei Dir scheinbar anders ist...

 

Und ja, hier ist die letzten Tage tolles Gartenwetter, das Gewitter kommt erst in ca. einer Stunde...

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