Darky33 0 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Hallo zusammen, ich habe heute überraschenderweise Post vom überüberbenachbarten Landkreis bekommen, dass ich am 09.05. mit 75 km/h durch eine Ortschaft gefahren sei, also 25 km/h zu schnell. Der Text lautet in etwas "Ihnen wird vorgeworfen, als Führer eines VW mit dem Kennzeichen XX-XX-XXXX Uhrzeit /Ort" 75 km/h gefahren zu sein. Auf dem Bild ist ein mir fremder Mann in Großaufnahme zu sehen (kein Kennzeichen/kein komplettes Auto, ich bin übrigens weiblich), im Text wird mein Kennzeichen richtig genannt und dass es ein VW sei. Ich fahre jedoch einen Mazda, weiß gar nicht, wo der beschriebene Ort sein soll, der genannt wird und war zur genannten Zeit auch auf der Arbeit. Der Ort (habe gegoogelt) ist ein ganzes Stück entfernt. Was mache ich jetzt am Besten?Einige sagen, ich soll Widerspruch einlegen, einige sagen, ich soll das Schreiben mit dem Anhörungsbogen ignorieren. Ich habe für diesen Tag einen Arbeitszeitnachweis vorliegen.Zudem müsste doch zu checken sein, dass das genannte Kennzeichen gar nicht zu einem VW gehört, sondern zu einem Mazda.Haben die das ganze Bild zur Verfügung, so dass ich dieses anfordern kann? Vielen Dank und LG Quote Link to post Share on other sites
olli4321 0 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Hallo zusammen, ich habe heute überraschenderweise Post vom überüberbenachbarten Landkreis bekommen, dass ich am 09.05. mit 75 km/h durch eine Ortschaft gefahren sei, also 25 km/h zu schnell. Der Text lautet in etwas "Ihnen wird vorgeworfen, als Führer eines VW mit dem Kennzeichen XX-XX-XXXX Uhrzeit /Ort" 75 km/h gefahren zu sein. Auf dem Bild ist ein mir fremder Mann in Großaufnahme zu sehen (kein Kennzeichen/kein komplettes Auto, ich bin übrigens weiblich), im Text wird mein Kennzeichen richtig genannt und dass es ein VW sei. Ich fahre jedoch einen Mazda, weiß gar nicht, wo der beschriebene Ort sein soll, der genannt wird und war zur genannten Zeit auch auf der Arbeit. Der Ort (habe gegoogelt) ist ein ganzes Stück entfernt. Was mache ich jetzt am Besten?Einige sagen, ich soll Widerspruch einlegen, einige sagen, ich soll das Schreiben mit dem Anhörungsbogen ignorieren. Ich habe für diesen Tag einen Arbeitszeitnachweis vorliegen.Zudem müsste doch zu checken sein, dass das genannte Kennzeichen gar nicht zu einem VW gehört, sondern zu einem Mazda.Haben die das ganze Bild zur Verfügung, so dass ich dieses anfordern kann? Vielen Dank und LG Sowas hatt ich schon einmal.Da wurde einfach etwas verwechselt. Bei mir hat ein Anruf des zuständigen Sachbearbeiters geholfen - Telefonnummer sollte auf dem Schreiben stehen.Mach Dir keine Sorgen und ruf einfach mal an.... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Erstmal willkommen hier im RF. Da es sich scheinbar erst um den Anhörbogen handelt, würde ich persönlich erstmal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und ihm die Sachlage (Kennzeichen, falsches Geschlecht, falsches Fahrzeug) darlegen. Mit Glück ist die Sache dann schon für Dich gegessen. Sollte wider Erwarten ein Bußgeldbescheid eintrudeln musst Du Einspruch einlegen, sonst wird dieser trotz allem rechtskräftig gegen den AHB sind keine Rechtsmittel möglich. Die Dienststelle hat das gesamte Bild, auf Nachfrage kann man es meistens auch einsehen, aber selbst das halte ich bei vorliegender Sachlage für unnötig. Ein Telefonat ist billiger und kostet weniger Zeit. Quote Link to post Share on other sites
Darky33 0 Posted May 23, 2016 Author Report Share Posted May 23, 2016 Super, dankeschön für die Hilfe. Dann rufe ich da heute Abend erst einmal an, bevor ich den Anhörungsbogen ausfülle. Man kriegt ja schon einen kleinen Schreck ;-). LG! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Ich hielte es für sinnvoller, auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann Einspruch einzulegen. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Ich nicht. Warum mehr Arbeit verursachen wenn ein Anruf die Sache aus dem Weg schaffen kann.... aus Prinzip? 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Ich hielte es für sinnvoller, auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann Einspruch einzulegen.Nein, damit der "Andere" eine bessere Chance hat das der Verstoß verjährt ist.Ich würde auch anrufen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 aus Prinzip? Nein, damit der "Andere" eine bessere Chance hat, dass der Verstoß verjährt. Exakt. Quote Link to post Share on other sites
Darky33 0 Posted May 23, 2016 Author Report Share Posted May 23, 2016 Okay, das müsste dann aber auch sicher klappen.Nicht, dass ich nachher die Doofe bin und den ganzen Ärger plus Zahlung habe (wenn der Bußgeldbescheid dann erst mal da ist), damit er sich drüber freut ;-). Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Rein theoretisch kann Dir das dann passieren, zum Beispiel erhältst Du den BGB, wirst dann krank und verpasst die Einspruchsfrist.Zugegeben sehr theoretisch, aber möglich. Wie @Pedro K. selber geantwortet hat, geht es ihm grundsätzlich und aus Prinzip darum, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und -sanktionen ins Leere laufen und keiner den staatlichen "Abzockern" Geld geben darf... somit auch der Unbekannte auf Deinem Foto.. viele sehen das hier anders. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Für mich besteht bei 25+ igO keine Abzocke, sondern eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit, die eben sanktioniert wird. Ich würde an der Stelle der TE das Spielchen nicht betreiben. 3 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 aus Prinzip? Nein, damit der "Andere" eine bessere Chance hat, dass der Verstoß verjährt. Exakt. und bloß nicht meckern über die Personalkosten und die damit verbundenen Steuern Quote Link to post Share on other sites
Darky33 0 Posted May 23, 2016 Author Report Share Posted May 23, 2016 Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte. Ich weiß nicht, was bei 25 km/h zu schnell innerorts rauskommen würde. Ich rufe da heute Abend erst mal an, denke ich :-). Ich gebe euch Antwort. LG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Wären 108,50 Euro inkl. Gebühren und Auslagen plus ein Punkt in Flensburg. Im übrigen solltest Du dort nicht abends anrufen, dann dürfte kaum noch jemand im Büro sein. Die Sprechzeiten müssten auf dem AHB stehen, ansonsten meist so bis 15:00 / 16:00 Uhr. Quote Link to post Share on other sites
Darky33 0 Posted May 23, 2016 Author Report Share Posted May 23, 2016 Ui, dafür gibt es schon einen Punkt . Ich habe das Schreiben jetzt nicht im Büro, dann probiere ich es morgen früh, das sollte ja ausreichen. LG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Das reicht locker... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 abends anrufen ist vermutlich wenig erfolgsversprechend. "Unsere Bürozeiten sind...." Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 24, 2016 Report Share Posted May 24, 2016 Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte.1. ist das noch eine Anhörung 2. es gibt einen ca. 2.000 Jahre alten Spruch: "Wer ohne Schuld ist...."; machst du nie Fehler in irgendwelchen Massensachen? Guckst du immer 100% genau hin? wenn ja: anmelden solltest du dich jetzt schon; ein Seeligsprechungsverfahren dauert für Nichtpäpste ca. 20-30 Jahre 2 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 24, 2016 Report Share Posted May 24, 2016 Wie @Pedro K. selber geantwortet hat, geht es ihm grundsätzlich und aus Prinzip darum, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und -sanktionen ins Leere laufen und keiner den staatlichen "Abzockern" Geld geben darf... Das ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass ich einen Großteil der Sanktionierungen von VOWien für unangemessen halte, wenn es um sogenannte "abstrakte" Gefahren geht. Falsch ist, dass ich der Ansicht sei, man solle dem Staat kein Geld geben. Für mich besteht bei 25+ igO keine Abzocke, sondern eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit, die eben sanktioniert wird. Den/die Fehler in Deinem Post findest Du sicher selbst. und bloß nicht meckern über die Personalkosten und die damit verbundenen Steuern Siehe oben. Und: Entstehen denn mehr Personalkosten durch einen Einspruch gegen einen BGB als durch die Reaktion auf einen AHB? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 24, 2016 Report Share Posted May 24, 2016 Und: Entstehen denn mehr Personalkosten durch einen Einspruch gegen einen BGB als durch die Reaktion auf einen AHB? ja abgesehen von dem Versand eines BG durch PZU, muss der BG extra gesichtet und freigegeben werden - es erfolgt eine Sollstellung des Bußgeldes bei der Kasse, die nach dem Einspruch ja wieder zurückgenommen werden muss (nein - es geht nicht alles elektronisch - in der öffentl. Verwaltung zählt noch das vier Augen Prinzip), der Einspruch muss aus dem Umschlag genommen werden, gelesen, bewertet - der Vorgang neu auf den PC geholt werden. Die Rücknahme eines BG muss oft der Vorgesetzte entscheiden und und und....Der BG ist halt nicht nur das Anstoßen des Drucks im PC... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 24, 2016 Report Share Posted May 24, 2016 Den/die Fehler in Deinem Post findest Du sicher selbst.Ohne Eribaer vorgreifen zu wollen: ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 24, 2016 Report Share Posted May 24, 2016 Hallo, Hawethie, Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte.1. ist das noch eine Anhörung2. es gibt einen ca. 2.000 Jahre alten Spruch: "Wer ohne Schuld ist...."; machst du nie Fehler in irgendwelchen Massensachen? Guckst du immer 100% genau hin?wenn ja: anmelden solltest du dich jetzt schon; ein Seeligsprechungsverfahren dauert für Nichtpäpste ca. 20-30 Jahre ich habe nicht den Eindruck, dass Darky33 dem Sachbearbeiter hier einen Vorwurf macht, sondern dass sie, wie sie es ja schreibt, einfach nur nicht für etwas zahlen will, das ein anderer gemacht hat. Für mich völlig verständlich und es ist m. E. eine Selbstverständlichkeit, den SB anzurufen, ihm den Sachverhalt zu schildern und dann darum zu bitten, den Anhörbogen doch an den richtigen Adressaten zu schicken. Einen Vorwurf könntest Du ihr machen, wenn sie gleich losgedonnert hätte, dass sie sich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters wenden wird, dass es eine Unverschämtheit ist, sie zu verdächtigen usw., aber davon hat sie ja nichts geschrieben. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2016 Report Share Posted May 25, 2016 ... Alles klar, vielen Dank. Ohne Eribaer vorgreifen zu wollen: ich nicht. 25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit". Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 25, 2016 Report Share Posted May 25, 2016 Was bedeuten sie dann? Sind immerhin 50% über dem erlaubten..... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2016 Report Share Posted May 25, 2016 25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".Rein rechtlich betrachtet bedeuten sie genau das. Alles andere ist individuell zurecht geschnitzt. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2016 Report Share Posted May 25, 2016 25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".Wie QTreiberin schon ganz richtig schrub: in diesem Fall sind das vorgeworfene 50 % über der zHG, tatsächlich war der Fahrer also noch schneller unterwegs. In anderen Fällen wären es mehr als 83 % oder auch mehr als 250 % 'drüber'. Natürlich könnten es auch niedrigere %-Werte sein, aber selbst 35 % sind m.E. deutlich zu viel. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 25, 2016 Report Share Posted May 25, 2016 Natürlich könnten es auch niedrigere %-Werte sein, aber selbst 35 % sind m.E. deutlich zu viel.Welcher Natur entspringen diese niedrigen Werte? Zu viel für was? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".Wie QTreiberin schon ganz richtig schrub: in diesem Fall sind das vorgeworfene 50 % über der zHG, tatsächlich war der Fahrer also noch schneller unterwegs. In anderen Fällen wären es mehr als 83 % oder auch mehr als 250 % 'drüber'. Natürlich könnten es auch niedrigere %-Werte sein, aber selbst 35 % sind m.E. deutlich zu viel. Es gibt auch innerörtliche Straßen mit ein zHG von 80 oder sogar 100 km/h und schon liegt die Überschreitung u.U. bei "nur" noch 25%. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Es gibt auch fliegende Fische.... @Darky33, was ist denn bei dem Telefonat herausgekommen? 1 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Es gibt auch fliegende Fische....Aber es gibt kein "schrub". (@FOT: Grundschule ) Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Welcher Natur entspringen diese niedrigen Werte?Der 'Natur' einer - Beschilderung. Zu viel für was?Zu viel für nicht deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Es gibt auch innerörtliche Straßen mit ein zHG von 80 oder sogar 100 km/hWenn es um einen solchen (im Verhältnis absoluten) Ausnahmefall geht, können wir gern darüber diskutieren. Aber es gibt kein "schrub".Du siehst doch, daß es das gibt. Quote Link to post Share on other sites
Darky33 0 Posted May 26, 2016 Author Report Share Posted May 26, 2016 Hallo zusammen, huch, hier ist ja eine richtige Diskussion entstanden. Sorry, ich war auf Dienstreise. Ich habe inzwischen beim Landkreis angerufen und es handelte sich tatsächlich um einen Zahlendreher im Kennzeichen.Ich bekomme laut Mitarbeiterin jetzt noch ein Bestätigungsschreiben dazu. LG an alle Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Prima, freue mich mit Dir. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Danke für die Rückmeldung! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 26, 2016 Report Share Posted May 26, 2016 Hallo, Hawethie, lies dir das Post vom TE durch und meine Antwort dann.... mit dem, was du sagst, stimme ich überein Quote Link to post Share on other sites
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