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Bitte Um Hilfe! Blitzbescheid Mit Fremder Person Etc.


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Hallo zusammen,

 

ich habe heute überraschenderweise Post vom überüberbenachbarten Landkreis bekommen, dass ich am 09.05. mit 75 km/h durch eine Ortschaft gefahren sei, also 25 km/h zu schnell.

 

Der Text lautet in etwas "Ihnen wird vorgeworfen, als Führer eines VW mit dem Kennzeichen XX-XX-XXXX Uhrzeit /Ort" 75 km/h gefahren zu sein.

 

Auf dem Bild ist ein mir fremder Mann in Großaufnahme zu sehen (kein Kennzeichen/kein komplettes Auto, ich bin übrigens weiblich), im Text wird mein Kennzeichen richtig genannt und dass es ein VW sei. Ich fahre jedoch einen Mazda, weiß gar nicht, wo der beschriebene Ort sein soll, der genannt wird und war zur genannten Zeit auch auf der Arbeit. Der Ort (habe gegoogelt) ist ein ganzes Stück entfernt.

 

Was mache ich jetzt am Besten?

Einige sagen, ich soll Widerspruch einlegen, einige sagen, ich soll das Schreiben mit dem Anhörungsbogen ignorieren.

 

Ich habe für diesen Tag einen Arbeitszeitnachweis vorliegen.

Zudem müsste doch zu checken sein, dass das genannte Kennzeichen gar nicht zu einem VW gehört, sondern zu einem Mazda.

Haben die das ganze Bild zur Verfügung, so dass ich dieses anfordern kann?

 

Vielen Dank und LG

 

 

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Hallo zusammen,

 

ich habe heute überraschenderweise Post vom überüberbenachbarten Landkreis bekommen, dass ich am 09.05. mit 75 km/h durch eine Ortschaft gefahren sei, also 25 km/h zu schnell.

 

Der Text lautet in etwas "Ihnen wird vorgeworfen, als Führer eines VW mit dem Kennzeichen XX-XX-XXXX Uhrzeit /Ort" 75 km/h gefahren zu sein.

 

Auf dem Bild ist ein mir fremder Mann in Großaufnahme zu sehen (kein Kennzeichen/kein komplettes Auto, ich bin übrigens weiblich), im Text wird mein Kennzeichen richtig genannt und dass es ein VW sei. Ich fahre jedoch einen Mazda, weiß gar nicht, wo der beschriebene Ort sein soll, der genannt wird und war zur genannten Zeit auch auf der Arbeit. Der Ort (habe gegoogelt) ist ein ganzes Stück entfernt.

 

Was mache ich jetzt am Besten?

Einige sagen, ich soll Widerspruch einlegen, einige sagen, ich soll das Schreiben mit dem Anhörungsbogen ignorieren.

 

Ich habe für diesen Tag einen Arbeitszeitnachweis vorliegen.

Zudem müsste doch zu checken sein, dass das genannte Kennzeichen gar nicht zu einem VW gehört, sondern zu einem Mazda.

Haben die das ganze Bild zur Verfügung, so dass ich dieses anfordern kann?

 

Vielen Dank und LG

 

 

Sowas hatt ich schon einmal.

Da wurde einfach etwas verwechselt. Bei mir hat ein Anruf des zuständigen Sachbearbeiters geholfen - Telefonnummer sollte auf dem Schreiben stehen.

Mach Dir keine Sorgen und ruf einfach mal an....

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Erstmal willkommen hier im RF.

 

Da es sich scheinbar erst um den Anhörbogen handelt, würde ich persönlich erstmal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und ihm die Sachlage (Kennzeichen, falsches Geschlecht, falsches Fahrzeug) darlegen. Mit Glück ist die Sache dann schon für Dich gegessen.

 

Sollte wider Erwarten ein Bußgeldbescheid eintrudeln musst Du Einspruch einlegen, sonst wird dieser trotz allem rechtskräftig gegen den AHB sind keine Rechtsmittel möglich.

 

Die Dienststelle hat das gesamte Bild, auf Nachfrage kann man es meistens auch einsehen, aber selbst das halte ich bei vorliegender Sachlage für unnötig. Ein Telefonat ist billiger und kostet weniger Zeit.

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Ich hielte es für sinnvoller, auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann Einspruch einzulegen.

Nein, damit der "Andere" eine bessere Chance hat das der Verstoß verjährt ist.

Ich würde auch anrufen.

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Rein theoretisch kann Dir das dann passieren, zum Beispiel erhältst Du den BGB, wirst dann krank und verpasst die Einspruchsfrist.

Zugegeben sehr theoretisch, aber möglich.

 

Wie @Pedro K. selber geantwortet hat, geht es ihm grundsätzlich und aus Prinzip darum, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und -sanktionen ins Leere laufen und keiner den staatlichen "Abzockern" Geld geben darf... somit auch der Unbekannte auf Deinem Foto.. viele sehen das hier anders.

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Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte.

 

Ich weiß nicht, was bei 25 km/h zu schnell innerorts rauskommen würde.

 

Ich rufe da heute Abend erst mal an, denke ich :-).

 

Ich gebe euch Antwort.

 

LG

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Wären 108,50 Euro inkl. Gebühren und Auslagen plus ein Punkt in Flensburg.

 

Im übrigen solltest Du dort nicht abends anrufen, dann dürfte kaum noch jemand im Büro sein. Die Sprechzeiten müssten auf dem AHB stehen, ansonsten meist so bis 15:00 / 16:00 Uhr.

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Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte.

1. ist das noch eine Anhörung

2. es gibt einen ca. 2.000 Jahre alten Spruch: "Wer ohne Schuld ist...."; machst du nie Fehler in irgendwelchen Massensachen? Guckst du immer 100% genau hin?

wenn ja: anmelden solltest du dich jetzt schon; ein Seeligsprechungsverfahren dauert für Nichtpäpste ca. 20-30 Jahre

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Wie @Pedro K. selber geantwortet hat, geht es ihm grundsätzlich und aus Prinzip darum, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und -sanktionen ins Leere laufen und keiner den staatlichen "Abzockern" Geld geben darf...

Das ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass ich einen Großteil der Sanktionierungen von VOWien für unangemessen halte, wenn es um sogenannte "abstrakte" Gefahren geht. Falsch ist, dass ich der Ansicht sei, man solle dem Staat kein Geld geben.

 

Für mich besteht bei 25+ igO keine Abzocke, sondern eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit, die eben sanktioniert wird.

Den/die Fehler in Deinem Post findest Du sicher selbst.

 

und bloß nicht meckern über die Personalkosten und die damit verbundenen Steuern

Siehe oben. Und: Entstehen denn mehr Personalkosten durch einen Einspruch gegen einen BGB als durch die Reaktion auf einen AHB?

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Und: Entstehen denn mehr Personalkosten durch einen Einspruch gegen einen BGB als durch die Reaktion auf einen AHB?

 

ja abgesehen von dem Versand eines BG durch PZU, muss der BG extra gesichtet und freigegeben werden - es erfolgt eine Sollstellung des Bußgeldes bei der Kasse, die nach dem Einspruch ja wieder zurückgenommen werden muss (nein - es geht nicht alles elektronisch - in der öffentl. Verwaltung zählt noch das vier Augen Prinzip), der Einspruch muss aus dem Umschlag genommen werden, gelesen, bewertet - der Vorgang neu auf den PC geholt werden. Die Rücknahme eines BG muss oft der Vorgesetzte entscheiden und und und....

Der BG ist halt nicht nur das Anstoßen des Drucks im PC...

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Hallo, Hawethie,

 

Mir geht es in erster Linie nicht um das Vergehen an sich, sondern um den Vorgang, dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich nicht begangen haben kann und dafür nicht zahlen möchte.

1. ist das noch eine Anhörung
2. es gibt einen ca. 2.000 Jahre alten Spruch: "Wer ohne Schuld ist...."; machst du nie Fehler in irgendwelchen Massensachen? Guckst du immer 100% genau hin?
wenn ja: anmelden solltest du dich jetzt schon; ein Seeligsprechungsverfahren dauert für Nichtpäpste ca. 20-30 Jahre

 

ich habe nicht den Eindruck, dass Darky33 dem Sachbearbeiter hier einen Vorwurf macht, sondern dass sie, wie sie es ja schreibt, einfach nur nicht für etwas zahlen will, das ein anderer gemacht hat.

 

Für mich völlig verständlich und es ist m. E. eine Selbstverständlichkeit, den SB anzurufen, ihm den Sachverhalt zu schildern und dann darum zu bitten, den Anhörbogen doch an den richtigen Adressaten zu schicken.

 

Einen Vorwurf könntest Du ihr machen, wenn sie gleich losgedonnert hätte, dass sie sich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters wenden wird, dass es eine Unverschämtheit ist, sie zu verdächtigen usw., aber davon hat sie ja nichts geschrieben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".

Rein rechtlich betrachtet bedeuten sie genau das. Alles andere ist individuell zurecht geschnitzt.
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25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".

Wie QTreiberin schon ganz richtig schrub: in diesem Fall sind das vorgeworfene 50 % über der zHG, tatsächlich war der Fahrer also noch schneller unterwegs. In anderen Fällen wären es mehr als 83 % oder auch mehr als 250 % 'drüber'. Natürlich könnten es auch niedrigere %-Werte sein, aber selbst 35 % sind m.E. deutlich zu viel.

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25 "drüber" igO bedeuten nicht notwendigerweise "eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit".

Wie QTreiberin schon ganz richtig schrub: in diesem Fall sind das vorgeworfene 50 % über der zHG, tatsächlich war der Fahrer also noch schneller unterwegs. In anderen Fällen wären es mehr als 83 % oder auch mehr als 250 % 'drüber'. Natürlich könnten es auch niedrigere %-Werte sein, aber selbst 35 % sind m.E. deutlich zu viel.

 

Es gibt auch innerörtliche Straßen mit ein zHG von 80 oder sogar 100 km/h und schon liegt die Überschreitung u.U. bei "nur" noch 25%.

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Welcher Natur entspringen diese niedrigen Werte?

Der 'Natur' einer :70: - Beschilderung.

 

Zu viel für was?

Zu viel für nicht deutlich überhöhte Geschwindigkeit.

 

Es gibt auch innerörtliche Straßen mit ein zHG von 80 oder sogar 100 km/h

Wenn es um einen solchen (im Verhältnis absoluten) Ausnahmefall geht, können wir gern darüber diskutieren.

 

Aber es gibt kein "schrub".

Du siehst doch, daß es das gibt.

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Hallo zusammen,

 

huch, hier ist ja eine richtige Diskussion entstanden.

 

Sorry, ich war auf Dienstreise. Ich habe inzwischen beim Landkreis angerufen und es handelte sich tatsächlich um einen Zahlendreher im Kennzeichen.

Ich bekomme laut Mitarbeiterin jetzt noch ein Bestätigungsschreiben dazu.

 

LG an alle

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