rusty16 0 Posted May 10, 2016 Report Share Posted May 10, 2016 Hallo zusammen Da in der CH Radarwarngeräte verboten sind, würden mich mal eure Erfahrungen mit der Polizei bzw. die Massnahmen, wenn man damit erwischt wird, interessieren. Soeben habe ich mit dem Rechtsdienst einer Versicherung hier gesprochen und die meinten, es gäbe eine Anzeige und eine Busse, unter Umständen nur eine Ordnungsbusse, aber auf keinen Fall einen Führerscheinentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (sicher aber Beschlagnahmung der Gerätschaften). Was wäre denn, wenn ein Gerät im Dummy-Modus mitgeführt wird, bspw. Stinger, bei dem die Radarwarnfunktion deaktiviert werden kann? Stinger behauptet ja auf seiner Seite, dann wäre das legal und ein Sprecher von Stinger teilte mir mit, dass in Basel eben ein solcher Fall "gewonnen" hätte, da er die Funktion des Warnens deaktiviert hatte (noch rechtzeitig...). Was ist an der Geschichte dran? Danke für eure Erfahrungen und Infos. Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted May 10, 2016 Report Share Posted May 10, 2016 Wenn das Gerät sinnvoll und fest verbaut ist, wird man es selbst bei einer Tiefenkontrolle nicht finden, will heißen, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.... 1 Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted June 16, 2016 Report Share Posted June 16, 2016 Und wie helfen die Geräte bei mobilen Lichtschrankenmeßstellen? Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted June 16, 2016 Report Share Posted June 16, 2016 Da bist du dir wirklich sicher?? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 16, 2016 Report Share Posted June 16, 2016 Natürlich ist er sich da sicher. Schließlich würden ja Staatsbüttel nach dem Gerät suchen, und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran, bei der Warntechnik nicht auf dem aktuellen Stand und im übrigen sowieso per se zu blöd dafür. Sonst wären sie ja keine Staatsbüttel, weißt? 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 701 Posted June 17, 2016 Report Share Posted June 17, 2016 Moin Moin ... und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran, bei der Warntechnik nicht auf dem aktuellen Stand und im übrigen sowieso per se zu blöd dafür.Wir können aber gut Menschenmatsche wegräumen wenn mal wieder einer zu schnell den Abflug gemacht hat.Ach so - Hinterbliebene können wir auch ganz gut benachrichtigen. Dabei muß man allerdings kalt bleiben, auch wenn da eine Frau mit vier Kindern steht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 17, 2016 Report Share Posted June 17, 2016 Natürlich ist er sich da sicher. Schließlich würden ja Staatsbüttel nach dem Gerät suchen, und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran ... Stimmt. Und da die FSe der YPS-Fraktion sicherheitshalber mit Zaubertinte bedruckt worden sind, kann eh nix passieren. Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted June 23, 2016 Report Share Posted June 23, 2016 Hallo zusammen Da in der CH Radarwarngeräte verboten sind, würden mich mal eure Erfahrungen mit der Polizei bzw. die Massnahmen, wenn man damit erwischt wird, interessieren. Soeben habe ich mit dem Rechtsdienst einer Versicherung hier gesprochen und die meinten, es gäbe eine Anzeige und eine Busse, unter Umständen nur eine Ordnungsbusse, aber auf keinen Fall einen Führerscheinentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (sicher aber Beschlagnahmung der Gerätschaften). Was wäre denn, wenn ein Gerät im Dummy-Modus mitgeführt wird, bspw. Stinger, bei dem die Radarwarnfunktion deaktiviert werden kann? Stinger behauptet ja auf seiner Seite, dann wäre das legal und ein Sprecher von Stinger teilte mir mit, dass in Basel eben ein solcher Fall "gewonnen" hätte, da er die Funktion des Warnens deaktiviert hatte (noch rechtzeitig...). Was ist an der Geschichte dran? Danke für eure Erfahrungen und Infos. In der Schweiz ( hier ist prinzipiell alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist) sind auch die Radarwarngeräte verboten. Das heisst im Klartet: Nicht nur der Gebrauch, selbst deren Besitz. (Erinnert mich irgendwie an die DDR, weiss auch nicht weshalb) Vor über 20 Jahren wurde ich mal damit erwischt. Busse: Fr. 800.- (!!!) und Gerät beschlagnahmt. Führerschein behalten.Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert, aber sicher nicht in Richtung positiv. Quote Link to post Share on other sites
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