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Konsequenzen Für Radarwarngerät - Ch


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Hallo zusammen

 

Da in der CH Radarwarngeräte verboten sind, würden mich mal eure Erfahrungen mit der Polizei bzw. die Massnahmen, wenn man damit erwischt wird, interessieren.

 

Soeben habe ich mit dem Rechtsdienst einer Versicherung hier gesprochen und die meinten, es gäbe eine Anzeige und eine Busse, unter Umständen nur eine Ordnungsbusse, aber auf keinen Fall einen Führerscheinentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (sicher aber Beschlagnahmung der Gerätschaften).

 

Was wäre denn, wenn ein Gerät im Dummy-Modus mitgeführt wird, bspw. Stinger, bei dem die Radarwarnfunktion deaktiviert werden kann? Stinger behauptet ja auf seiner Seite, dann wäre das legal und ein Sprecher von Stinger teilte mir mit, dass in Basel eben ein solcher Fall "gewonnen" hätte, da er die Funktion des Warnens deaktiviert hatte (noch rechtzeitig...). Was ist an der Geschichte dran?

 

Danke für eure Erfahrungen und Infos.

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  • 1 month later...

Natürlich ist er sich da sicher. Schließlich würden ja Staatsbüttel nach dem Gerät suchen, und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran, bei der Warntechnik nicht auf dem aktuellen Stand und im übrigen sowieso per se zu blöd dafür. Sonst wären sie ja keine Staatsbüttel, weißt?

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Moin Moin

 

 

... und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran, bei der Warntechnik nicht auf dem aktuellen Stand und im übrigen sowieso per se zu blöd dafür.

Wir können aber gut Menschenmatsche wegräumen wenn mal wieder einer zu schnell den Abflug gemacht hat.

Ach so - Hinterbliebene können wir auch ganz gut benachrichtigen. Dabei muß man allerdings kalt bleiben, auch wenn da eine Frau mit vier Kindern steht.

 

 

Gruß

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Natürlich ist er sich da sicher. Schließlich würden ja Staatsbüttel nach dem Gerät suchen, und die sind - das wissen wir, schließlich ist das allgemein bekannt - immer und überall technisch hintendran ...

Stimmt. Und da die FSe der YPS-Fraktion sicherheitshalber mit Zaubertinte bedruckt worden sind, kann eh nix passieren.

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Hallo zusammen

 

Da in der CH Radarwarngeräte verboten sind, würden mich mal eure Erfahrungen mit der Polizei bzw. die Massnahmen, wenn man damit erwischt wird, interessieren.

 

Soeben habe ich mit dem Rechtsdienst einer Versicherung hier gesprochen und die meinten, es gäbe eine Anzeige und eine Busse, unter Umständen nur eine Ordnungsbusse, aber auf keinen Fall einen Führerscheinentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (sicher aber Beschlagnahmung der Gerätschaften).

 

Was wäre denn, wenn ein Gerät im Dummy-Modus mitgeführt wird, bspw. Stinger, bei dem die Radarwarnfunktion deaktiviert werden kann? Stinger behauptet ja auf seiner Seite, dann wäre das legal und ein Sprecher von Stinger teilte mir mit, dass in Basel eben ein solcher Fall "gewonnen" hätte, da er die Funktion des Warnens deaktiviert hatte (noch rechtzeitig...). Was ist an der Geschichte dran?

 

Danke für eure Erfahrungen und Infos.

In der Schweiz ( hier ist prinzipiell alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist) sind auch die Radarwarngeräte verboten. Das heisst im Klartet: Nicht nur der Gebrauch, selbst deren Besitz. (Erinnert mich irgendwie an die DDR, weiss auch nicht weshalb) Vor über 20 Jahren wurde ich mal damit erwischt. Busse: Fr. 800.- (!!!) und Gerät beschlagnahmt. Führerschein behalten.Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert, aber sicher nicht in Richtung positiv.

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