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waaah... ihr laßt mich jetzt hier allein? Weicheier!  :angry:

 

Aber ich denke, ist eh alles gesagt, dann darf sich @th_nrw ob seines kürzeren Hebels auch in die Ecke verziehen und dort schmollen.  :blink:

 

 

Gut' Nacht!

du das werde ich ganz bestimmt nicht!!!! da verlasse dich drauf

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Naja, eben, anhand der Anleitung vielleicht? Zumindest haben wir hier den Punkt, daß ein hohes Maß an technischer Transparenz erheblich mehr Vertrauen - zumindest bei mir - erzeugen wurde.

Spannendes Thema !

 

Es ist in der Tat nicht gerade vertrauensbildend, wenn um die Bedienanleitung einn Geheimnis gemacht wird.

 

@ Michael und Bluey

 

Die Polizei hat doch nichts zu verbergen. Und sie fürchtet doch sicher auch nicht den "mündigen Bürger", der sie bei der Arbeit beobachtet oder die Arbeitsweise anzweifelt.

 

Der Bürger soll doch wohl nicht dumm gehalten werden? Oder braucht die polizei einen Informationsvorsprung?

 

Das paßt alles nicht so recht zu der sonst vertretenen These, der Bürger fährt zu schnell, die Polizei stellt neutral fest. Zur Neutralität gehört auch deren Transparenz!

 

@ th_nrw

 

Respekt vor der Beharrlichkeit !

 

MfG

 

Kaimann

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Guest Michael

Zum x-ten Mal, nochmal langsam zum Mitschreiben:

 

Bei anderen Meßgeräten im amtlichen/geschäftlichen Verkehr (z.B. Waagen, Strom-, Gas-, Wasserzähler usw.) erhält der Betroffene auch keine Bedienungsanleitung.

Es steht dem Betroffenen frei, sich mit seinem Anliegen an Sachverständige zu wenden und ggf. die Angelegenheit gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Guest Pferdestehler

Ach, Last weiche von mir!

 

Bei allen anderen Geräten kann ich so eine Anleitung aber ohne Trouble bekommen.

Also nochmal zum Mitschreiben:

Es ist sehr unschön, daß man erst eine kostenpflichtige(!) Hilfe beauftragen muß, die dann hinter verschlossenen Türen mal einen Einblick wagen kann und dann darf ich draußen sitzen und hoffen, daß mich keiner bescheißt...

Der permanente Verweis auf die Klärung durch Gerichte bzw. Sachverständige kann doch nicht wirklich Dein Ernst sein, oder? Gerade diese Mentalität kritisiert Ihr doch immer, alle rennen gleich vor Gericht. Das ließ sich super verhindern...

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Guest Michael
Bei allen anderen Geräten kann ich so eine Anleitung aber ohne Trouble bekommen.
Nochmal langsam zum Mitschreiben: Die Hersteller von Verkehrsüberwachungsgeräten geben i.d.R. keine Bedienungsanleitungen an Laien/Außenstehende raus. Es bleibt dir unbenommen, dies dennoch zu versuchen.

 

Es ist sehr unschön, daß man erst eine kostenpflichtige(!) Hilfe beauftragen muß, die dann hinter verschlossenen Türen mal einen Einblick wagen kann und dann darf ich draußen sitzen und hoffen, daß mich keiner bescheißt...

 

Z.B. im OWi-Verfahren hat auch nur ein Rechtsanwalt Anspruch auf Akten- und Beweismitteleinsicht - ist also kein Ausnahmeverfahren, der status quo.

 

Gerade diese Mentalität kritisiert Ihr doch immer, alle rennen gleich vor Gericht. Das ließ sich super verhindern...

 

Nein, ich denke, es wären sogar wesentlich mehr Gerichtsverfahren zu erwarten durch sogenannte "mündige Bürger" und "Möchtegern-Experten".

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Guest Daddy Cool

@th-nrw

Die Bedienungsanleitung für polizeiliche Geschwindigkeitsmessgeräte gehen dich garnichts an! Da kannste noch soviel meckern, nimms hin oder lass es sein. Eine dir genehme Antwort wirst du hier im Forum nicht erhalten.

Auszug aus dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz:

Den Beamten ist es untersagt dienstliche Informationen an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben.........! ( analog auch für die anderen Länder etc. )

Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, wird dir durch Polizei/Gericht auch eine Antwort zu Teil.

Du kannst wohl nicht allen ernstes verlangen, dass ein Polizeibeamter gegen bestehende Gesetze verstößt, nur weil du ein privates Interesse daran hast!

 

@Kaimann

Ihre Frage nach der "Transparenz" dürfte damit auch geklärt sein.

 

Gruß

Daddy Cool :blink: der sich gerade mit Popcorn eindeckt! :angry:

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Guest Pferdestehler

[QOUTE]

Bei allen anderen Geräten kann ich so eine Anleitung aber ohne Trouble bekommen.
Nochmal langsam zum Mitschreiben: Die Hersteller von Verkehrsüberwachungsgeräten geben i.d.R. keine Bedienungsanleitungen an Laien/Außenstehende raus. Es bleibt dir unbenommen, dies dennoch zu versuchen.

Es bleibt mir auch unbenommen, einem Esel das Fliegen beizubringen. Don Quichotte läßt grüßen. Da rennt man leider gegen Wände, was nicht in Ordnung ist. Als Beschuldigter hat man imho ein Recht darauf, die Beweisführung selbst nachvollziehen zu können. Ist da ein verschlossener Bereich, kann dies nicht mehr erfolgen. Das legt den Verdacht der Willkür nahe. Sorry, ist so.

 

Es ist sehr unschön, daß man erst eine kostenpflichtige(!) Hilfe beauftragen muß, die dann hinter verschlossenen Türen mal einen Einblick wagen kann und dann darf ich draußen sitzen und hoffen, daß mich keiner bescheißt...

 

Z.B. im OWi-Verfahren hat auch nur ein Rechtsanwalt Anspruch auf Akten- und Beweismitteleinsicht - ist also kein Ausnahmeverfahren, der status quo.

Und auch diesen Status-Quo kritisiere ich!

 

Gerade diese Mentalität kritisiert Ihr doch immer, alle rennen gleich vor Gericht. Das ließ sich super verhindern...

 

Nein, ich denke, es wären sogar wesentlich mehr Gerichtsverfahren zu erwarten durch sogenannte "mündige Bürger" und "Möchtegern-Experten".

Was zu beweisen wäre, aber das will ja keiner... außer vielleicht ich...

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Guest Pferdestehler
@th-nrw

Die Bedienungsanleitung für polizeiliche Geschwindigkeitsmessgeräte gehen dich garnichts an! Da kannste noch soviel meckern, nimms hin oder lass es sein. Eine dir genehme Antwort wirst du hier im Forum nicht erhalten.

Auszug aus dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz:

Den Beamten ist es untersagt dienstliche Informationen an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben.........! ( analog auch für die anderen Länder etc. )

Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, wird dir durch Polizei/Gericht auch eine Antwort zu Teil.

Du kannst wohl nicht allen ernstes verlangen, dass ein Polizeibeamter gegen bestehende Gesetze verstößt, nur weil du ein privates Interesse daran hast!

 

@Kaimann

Ihre Frage nach der "Transparenz" dürfte damit auch geklärt sein.

 

Gruß

Daddy Cool :blink: der sich gerade mit Popcorn eindeckt! :angry:

Krich ich sooo'ne Plaque von.

"Dienstliche Informationen" - lächerlich. Über-den-Daumen-Peilen und das dann als Dienstinfos klassifizieren, damit niemand mehr daran zweifeln darf. Super-Einstellung. Das ist Behördenwillkür vom Feinsten.

 

Wie soll ich denn bitte wissen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, wenn mir jegliche Informationen vorenthalten werden, ich also nicht weiß, ob da in der Blitzkiste akurate Meßtechnik ohne Fehler in der Bedienung oder Funktion steckt, oder schlicht ein Handauslöser betätigt wird?

 

Ich denke ich klinke mich hier aus, das wird mir zu dumm. Auf der Basis brauchen wir gar nicht weiterreden, Motto "Ätschebätsch, wir dürfen das und Du bist Neese, mach doch was dagegen"...

 

Danke!

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Guest Michael
ob da in der Blitzkiste akurate Meßtechnik ohne Fehler in der Bedienung
Das bestätigt der Bedienstete durch seine Unterschrift auf dem Meßprotokoll.

 

oder Funktion steckt

 

Dafür ist die jährliche Eichung da, um zu prüfen, ob das Gerät seine Verkehrsfehlergrenzen einhält. Innerhalb der Eichgültigkeit wird ein Meßgerät nach der Rechtsprechung als technisch einwand- und fehlerfrei anerkannt.

 

oder schlicht ein Handauslöser betätigt wird

 

Ob's ne Handauslösung war, kann man anhand des Fotos erkennen, welches im Wege der Akteneinsicht einzusehen ist. Dazu braucht's keine Bedienungsanleitung.

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Guest Pferdestehler
Warum sollten denn die Firmen keine Bedienungsanleitungen rausrücken? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Gegen das entsprechende Entgeld

 

Wer WIRKLICH Interesse dran hat soll doch da einfach mal anrufen und freundlich Fragen.

 

Tel.-Nr. z.B. unter http://www.robot.de/

Achtung, Dienstgeheimnis!!! :blink:

Shit, wollte mich doch raushalten...

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Warum sollten denn die Firmen keine Bedienungsanleitungen rausrücken? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Gegen das entsprechende Entgeld

Nehmen wir nur mal ein Beispiel: Eine eso-Fotoeinheit 2.x. In der Bedienungsanleitung steht wohl drin, wie man die eingebaute Alarmanlage aktiviert und deaktiviert. Das geht aber das Nicht-Bedienpersonal nun wirklich gar nix an, denn sonst hätte man sich die Alarmanlage auch sparen können, oder?

Sollte doch einleuchten, auch wenn es gegen die Interessen der wenigen Radarforum-Benutzer ist, welche nicht messen :blink:

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@th-nrw

Die Bedienungsanleitung für polizeiliche Geschwindigkeitsmessgeräte gehen dich garnichts an! Da kannste noch soviel meckern, nimms hin oder lass es sein. Eine dir genehme Antwort wirst du hier im Forum nicht erhalten.

Auszug aus dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz:

Den Beamten ist es untersagt dienstliche Informationen an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben.........!  ( analog auch für die anderen Länder etc. )

Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, wird dir durch Polizei/Gericht auch eine Antwort zu Teil.

Du kannst wohl nicht allen ernstes verlangen, dass ein Polizeibeamter gegen bestehende Gesetze verstößt, nur weil du ein privates Interesse daran hast!

 

@Kaimann

Ihre Frage nach der "Transparenz" dürfte damit auch geklärt sein.

 

Gruß

Daddy Cool :blink: der sich gerade mit Popcorn eindeckt! :angry:

Mein Lieber Daddy-Cool, was ihr in Rheinland-Pfalz für Regelungen habt, interessiert mich hier in NRW recht wenig, denn Polizeiangelegenheiten sind Ländersache, solltest du wissen.

 

Und ein berechtigtes Interesse ist schon dann zu bejahen, wenn ein Betroffener aus seiner objektiven Sicht Zweifel an der Richtigkeit bsplw. an einer Messung, oder Aufstellung, etc. hat.

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Ich finde es nur Schade, dass sich manche hier von unseren Ordnungshütern so unverständnisvoll zeigen, denn IHR habt ja keine Wahl, wie der Rest der Bevölkerung.

 

Aber ganz nebenbei möchte ich dann mal auf einen Fernsehbeitrag aus der Vergangenheit hinweisen. Ein Fernsehteam war mal bei einer Radarmessung dabei. War glaube ich bei Pro7 zu sehen. Es war im Kreis Kleve, ein Nachbarkreis von mir, darum habe ich es mir auch angesehen.

 

-Zuerst wurde auf einer Straße die sonst mit 100km/h befahren werden durfte Schilder aufgestellt, die den Verkehr auf erlaubte 70km/h runter regeln sollte. Da die Leute die Straße aus gewohnheit mit 100km/h befuhren, weil auch nirgends eine zu erkennende Gefahrenzone war, blitze es natürlich an allen Ecken und Kanten.

Und da meinte dann doch einer der Beamten bzw. eurer Berufskollegen, "NAH DAS HAT SICH HEUTE MAL WIEDER GELOHNT" was ich eine sehr unklug finde, eine Aussage wie: "Schrecklich, dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorschriften halten" hätte ich hier erwartet.

 

Aber was das heisst, das müssen wir hier nicht breit treten, denn das weiss jeder wohl am Besten selber, denn die Länder und Kommunen rechnen ja jährlich mit entsprechenden Einnahmen. TOLL-TOLL-TOLL!!! :blink:

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-Zuerst wurde auf einer Straße die sonst mit 100km/h befahren werden durfte Schilder aufgestellt, die den Verkehr auf erlaubte 70km/h runter regeln sollte.

TOLL-TOLL-TOLL!!!

So ein Schwachsinn wieder :blink: Einen pseudokonstruierten Fall im Bildzeitungsstil als Argument zu verwenden...

Ich habe noch nie, niemals nie, irgendwelche Schilder aufgestellt um ein niedrigeres Limit blitzen zu können. Ebenso hab ich auch noch nie davon gehört, daß dies irgendwo so gemacht wird.

Ganz im Gegenteil läuft es bei mir (BW) eher so, daß man eine Umleitungsstrecke in ner 30-Zone auch mal nicht misst, damit man sich den Vorwurf der Abzocke gar nicht erst anhören muß.

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-Zuerst wurde auf einer Straße die sonst mit 100km/h befahren werden durfte Schilder aufgestellt, die den Verkehr auf erlaubte 70km/h runter regeln sollte.

TOLL-TOLL-TOLL!!!

So ein Schwachsinn wieder :blink: Einen pseudokonstruierten Fall im Bildzeitungsstil als Argument zu verwenden...

Ich habe noch nie, niemals nie, irgendwelche Schilder aufgestellt um ein niedrigeres Limit blitzen zu können. Ebenso hab ich auch noch nie davon gehört, daß dies irgendwo so gemacht wird.

Ganz im Gegenteil läuft es bei mir (BW) eher so, daß man eine Umleitungsstrecke in ner 30-Zone auch mal nicht misst, damit man sich den Vorwurf der Abzocke gar nicht erst anhören muß.

Jo alles klar, das du deine und die Arbeit deiner Kollegen verteidigst, ist doch nicht verwunderlich, warum weiss ich ehrlich gesagt nicht, was du dich so aufregst, pass lieber auf sonst bekommst du noch nen Herzinfarkt.

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Für ein solches Vorgehen (Aufstellen von neuen Geschwindigkeitsschildern vor einer Messung, um bei niedrigerem Tempo messen zu können) hätte ich auch gerne mal eine Quellenangabe (und damit meine ich keinen Taff-Bericht oder Ausschnitt aus "Die Reporter").

Ich bin jetzt auch schon ein paar Jahre bei dem Verein, von einem solchen Vorgehen habe ich jedoch noch nie gehört.

 

Gruß

Goose

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Für ein solches Vorgehen (Aufstellen von neuen Geschwindigkeitsschildern vor einer Messung, um bei niedrigerem Tempo messen zu können) hätte ich auch gerne mal eine Quellenangabe (und damit meine ich keinen Taff-Bericht oder Ausschnitt aus "Die Reporter").

Ich bin jetzt auch schon ein paar Jahre bei dem Verein, von einem solchen Vorgehen habe ich jedoch noch nie gehört.

 

Gruß

Goose

War irgendeine Autoreportage

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Das ist das Problem. "Irgendeine Autoreportage". Ich weiß ja nicht, in welchem Beruf du aktiv bist, aber stell dir bitte vor, Pro7 würde eine Reportage über deinen Arbeitsplatz machen. Glaubst du tatsächlich, dort würde dein Berufsbild objektiv dargestellt, dort würden sich keine Fehler einschleichen, so daß dir später die Haare zu Berge stehen würden?

Da schnappen die Reporter was auf, bringen was ein, schneiden den Beitrag zurecht und schon ändert sich z.B. der Sinngehalt eines kompletten Satzes.

 

Wie gesagt, ich bin schon ein paar Jahre in dem Beruf, kenne mich also mit der Thematik besser aus als jemand, der sein Wissen nur aus den üblichen TV-Beiträgen zieht und ein solches Vorgehen habe ich noch nie gesehen oder auch nur davon gehört.

 

Gruß

Goose

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Das ist das Problem. "Irgendeine Autoreportage". Ich weiß ja nicht, in welchem Beruf du aktiv bist, aber stell dir bitte vor, Pro7 würde eine Reportage über deinen Arbeitsplatz machen. Glaubst du tatsächlich, dort würde dein Berufsbild objektiv dargestellt, dort würden sich keine Fehler einschleichen, so daß dir später die Haare zu Berge stehen würden?

Da schnappen die Reporter was auf, bringen was ein, schneiden den Beitrag zurecht und schon ändert sich z.B. der Sinngehalt eines kompletten Satzes.

 

Wie gesagt, ich bin schon ein paar Jahre in dem Beruf, kenne mich also mit der Thematik besser aus als jemand, der sein Wissen nur aus den üblichen TV-Beiträgen zieht und ein solches Vorgehen habe ich noch nie gesehen oder auch nur davon gehört.

 

Gruß

Goose

Aber was soll dann die Aussage: DAS HAT SICH WIEDER GELOHNT

Wenn es doch nicht ums Geld gehen würde, dann wäre eine Aussage, die das Empören ausdrückt eine bessere Wahl

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Das ist das Problem. "Irgendeine Autoreportage". Ich weiß ja nicht, in welchem Beruf du aktiv bist, aber stell dir bitte vor, Pro7 würde eine Reportage über deinen Arbeitsplatz machen. Glaubst du tatsächlich, dort würde dein Berufsbild objektiv dargestellt, dort würden sich keine Fehler einschleichen, so daß dir später die Haare zu Berge stehen würden?

Da schnappen die Reporter was auf, bringen was ein, schneiden den Beitrag zurecht und schon ändert sich z.B. der Sinngehalt eines kompletten Satzes.

 

Wie gesagt, ich bin schon ein paar Jahre in dem Beruf, kenne mich also mit der Thematik besser aus als jemand, der sein Wissen nur aus den üblichen TV-Beiträgen zieht und ein solches Vorgehen habe ich noch nie gesehen oder auch nur davon gehört.

 

Gruß

Goose

ok, dann sollte ich auch sagen, dass ich Student der Rechtswissenschaft bin, und als Praktikant des Landgerichtsbezirks Kleve, könnte ich dir auf anhieb drei Verfahren nennen, wo sich Polizeibeamte aufgrund ungerechtfertigter Handlungen im Amt zu rechtfertigen haben. Dabei unter anderem auch eine Sache bzgl. des Straßenverkehrs, darum lasse ich mir von der Polizei auch nicht mehr vorspielen wie unschuldig und hilfsbereit die alle sind.

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Guest Daddy Cool

@th-nrw

dass ich Student der Rechtswissenschaft bin

 

Dann übe mal brav weiter, bis du was richtig produktives gelernt hast.

Deinen Wissensstand nach 4 Semestern haben wir bereits im ersten Semester erreicht!

 

Gruß

Daddy Cool :blink: mit Studium

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@th_Nrw @Pferdestehler

 

Warum regt ihr euch eigentlich so auf und glaubt den Sheriffs nicht einfach?

 

Tatsache ist doch, dass die Teile dermassen einfach zu bedienen sein müssen, dass selbst der letzte Dorfdepp nach einem Tageskurs fehlerfreie Messungen damit ausführen kann. :blink:

 

Für alles andere gibts Gutachter die wirklich etwas von der Materie verstehen. Vor Gericht würde euch eure eigene Meinung und Ansicht auch nicht weiterhelfen. Die Meinung der Gutachter sind das was für den Richter zählt, da der normale Richter es sich nicht anmasst selbst genug technischen Sachverstand zu haben.

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Guest Daddy Cool

@th_nrw

Sorry, habe vergessen dir mitzuteilen, dass ich mein Studium bereits seit einigen Jahren mit Diplom abgeschlossen habe.

Wie konnte ich dies bloß vergessen?

Entschuldigung.

 

Gruß

Daddy Cool :blink:

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Guest Daddy Cool

@th-nrw

Mein Lieber Daddy-Cool, was ihr in Rheinland-Pfalz für Regelungen habt, interessiert mich hier in NRW recht wenig, denn Polizeiangelegenheiten sind Ländersache, solltest du wissen.
Hast du etwa dies überlesen? :
Den Beamten ist es untersagt dienstliche Informationen an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben.........!  ( analog auch für die anderen Länder etc. )

 

 

@bremser

Habe nicht behauptet daß ich Jura studiert habe!

 

Gruß

Daddy Cool :blink:

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@Daddy Cool

Sorry, habe vergessen dir mitzuteilen, dass ich mein Studium bereits seit einigen Jahren mit Diplom abgeschlossen habe.
Was studiert man denn erfolgreich, um dann freiwillig bei den Grünen zu arbeiten? Du scheinst ja entweder in einer einigermaßen passablen Position (mit vielen Sternen) zu stecken oder Dein Studium war für die jetzige Stellung sachfremd und relativ unnütz.

 

MfG

 

Thomas

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Guest Daddy Cool

@ts-1

Was studiert man denn erfolgreich, um dann freiwillig bei den Grünen zu arbeiten
Antwort: :blink:

Seit 1996 ist nicht nur in RLP ein Studium Pflicht!

 

um dann freiwillig bei den Grünen zu arbeiten

Und das sogar gerne!

 

einigermaßen passablen Position
Bin zufrieden damit!

 

mit vielen Sternen

Die Anzahl ist nicht so entscheidend, eher die Farbe! :angry:

 

Gruß

Daddy Cool :angry:

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@th-nrw
dass ich Student der Rechtswissenschaft bin

 

Dann übe mal brav weiter, bis du was richtig produktives gelernt hast.

Deinen Wissensstand nach 4 Semestern haben wir bereits im ersten Semester erreicht!

 

Gruß

Daddy Cool :blink: mit Studium

Ja klar, weil mehr als nen Diebstahl und ne Körperverletzung bekommt ihr (KriPo ausgenommen) ja eh nie in die Finger

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@Daddy Cool

 

Seit 1996 ist nicht nur in RLP ein Studium Pflicht!

...

Es nennt sich: Fachhochschule Polizei

Die Fachholschule der Polizei ist überall Pflicht? Da habe ich Verständnisschwierigkeiten. Ich dachte, ab Realschulabschluß könnte man in den Polizeidienst und mit abgeschlossenem Hochschulstudium würde man eher den höheren Dienst anpeilen. Ich habe mal dies ergoogelt:

http://bgs.livinglogic.de/xist4c/web/displ...tion_id_69_.htm

Wofür gibt es denn noch mittleren und gehobenen Dienst beim BGS?

 

Was bist Du denn jetzt? Diplom-Polizist? Oder gar Prof. Dr.med.Dr.jur.Dr.*-Polizist? Was ist das denn jetzt für ein allgemein anerkannter Abschluß, der für jeden Polizisten Pflicht ist?

 

MfG

 

Thomas

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@ Daddy Cool & TS 1, & th_nrw

 

Bisher war das ein wirklich interessantes Thema, aber kann es sein, das jetzt auf ein persönlich diffamierendes, unsachliches Niveau gewechselt wird ?

 

Wäre schade drum.

 

Schlage vor, mir jetzt gemeinschaftlich erstmal eins ´reinzuwürgen und dann auf dem alten Niveau fortzufahren. :blink:

 

MfG

 

Kaimann

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@ Daddy Cool &  TS 1, &  th_nrw

 

Bisher war das ein wirklich interessantes Thema, aber kann es sein, das jetzt auf ein persönlich diffamierendes, unsachliches Niveau gewechselt wird ?

 

Wäre schade drum.

Leider nicht der erste Thread, den dieses Schicksal ereilt. :angry:

 

In diesem Fall hat sich ein gewisser th_nrw eingeblendet und das Niveau drastisch gesenkt.

 

Läßt sich anscheinend nicht vermeiden. :blink:

Schade ist es allemal.

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@th nw: Echt? Du machst wirklich ein Praktikum am LG? Und ein richtiger Student der Rechtswissenschaft bist du auch? Na dann Hut ab, verzeih, ich wußte nicht, daß ich mit einem Profi spreche. Wie weit bist du denn?

 

Ich muß dir nicht vorspielen, daß wir unschuldig und hilfsbereit wir sind. Bis auf sehr wenige schwarze Schafe machen wir unsere Arbeit korrekt. Und wenn du am LG tätig bist, wirst du sicher feststellen, daß es solche wenigen schwarzen Schafe auch in anderen Bereichen gibt (sei es im Richteramt, bei der StA etc.)

 

Aber was soll dann die Aussage: DAS HAT SICH WIEDER GELOHNT
Könnte diese Aussage sich nicht darauf bezogen haben, daß es lohnenswert war, an einer Stelle Messungen vorzunehmen, an der augenscheinlich überdurchschnittlich oft die zHG mißachtet wird, da der abschreckende Effekt an einer solchen Stelle besonders hoch ist.

Denn vom finanziellen Aspekt: ob ich nun 1 OWi oder 30 OWi am Tag reinbringe, ich bekomme davon auch nicht mehr Geld, keine Provision und werde auch nicht schneller befördert.

Wie ich schon sagte, in einer Reportage kann es auch vorkommen, daß ein Gespräch zerhackt wird und dann verliert ein einzelner Satz schnell seinen Zusammenhang.

 

Ja klar, weil mehr als nen Diebstahl und ne Körperverletzung bekommt ihr (KriPo ausgenommen) ja eh nie in die Finger

 

:blink:

Na, du scheinst ja tatsächlich ein Experte zu sein. Es stimmt zwar, daß ich Kapitaldelikte in meinem Tätigkeitsbereich (Wach- und Wechseldienst) nicht abschließend bearbeiten werde, jedoch habe ich auch durchaus mit mehr zu tun als §§ 223, 242 StGB (oder sollte das nur eine provokative Äußerung eines Studenten sein)

 

Gruß

Goose

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Ist aber auch immer wieder das gleiche Spiel... Irgendjemand kommt her und postet, er hat irgendwo mal gesehen/gelesen/gehört, daß das Meßpersonal immer kleine Kinder frisst. Alles was von :angry: -Seite daraufhin dementiert wird sind selbstverständlich nur reine Schutzbehauptungen, weil natürlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Logisch, oder?

So steht man nun da und hat zu beweisen, daß man keine kleine Kinder gefressen hat. Geht aber nicht, weil einem niemand was glaubt :blink:

Ich würd sagen, daß derjenige, welcher Mist in den Raum stellt auch die Beweislast dafür trägt.

 

Ich bin froh, daß ich bei meinen Messungen ab und zu mal nen unabhängigen Forums-Zeugen dabei hab, der bestätigen kann, daß ich zumindest während seiner Anwesenheit keine Kinder gefressen habe :angry:

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@th nw: Echt? Du machst wirklich ein Praktikum am LG? Und ein richtiger Student der Rechtswissenschaft bist du auch? Na dann Hut ab, verzeih, ich wußte nicht, daß ich mit einem Profi spreche. Wie weit bist du denn?

 

Ich muß dir nicht vorspielen, daß wir unschuldig und hilfsbereit wir sind. Bis auf sehr wenige schwarze Schafe machen wir unsere Arbeit korrekt. Und wenn du am LG tätig bist, wirst du sicher feststellen, daß es solche wenigen schwarzen Schafe auch in anderen Bereichen gibt (sei es im Richteramt, bei der StA etc.)

 

Aber was soll dann die Aussage: DAS HAT SICH WIEDER GELOHNT

Könnte diese Aussage sich nicht darauf bezogen haben, daß es lohnenswert war, an einer Stelle Messungen vorzunehmen, an der augenscheinlich überdurchschnittlich oft die zHG mißachtet wird, da der abschreckende Effekt an einer solchen Stelle besonders hoch ist.

Denn vom finanziellen Aspekt: ob ich nun 1 OWi oder 30 OWi am Tag reinbringe, ich bekomme davon auch nicht mehr Geld, keine Provision und werde auch nicht schneller befördert.

Wie ich schon sagte, in einer Reportage kann es auch vorkommen, daß ein Gespräch zerhackt wird und dann verliert ein einzelner Satz schnell seinen Zusammenhang.

 

Ja klar, weil mehr als nen Diebstahl und ne Körperverletzung bekommt ihr (KriPo ausgenommen) ja eh nie in die Finger
:blink:

Na, du scheinst ja tatsächlich ein Experte zu sein. Es stimmt zwar, daß ich Kapitaldelikte in meinem Tätigkeitsbereich (Wach- und Wechseldienst) nicht abschließend bearbeiten werde, jedoch habe ich auch durchaus mit mehr zu tun als §§ 223, 242 StGB (oder sollte das nur eine provokative Äußerung eines Studenten sein)

 

Gruß

Goose

Du schwarze Schafe gab und gibt es ÜBERALL und Fehler hat, macht und wird auch jeder von uns noch machen, aber wie manche der Ordnugshüter sich hier verhalten, wie einst König Ludwig von Frankreich, dass geht mir gegen den Strich.

 

Naja und wenn man dann nach möglichen Fehlerquellen fragt, weil man ja weiss, dass ihr das macht bekommt man ein: wir machen keine Fehler reingewürgt.

 

Gruß vom Niederrhein

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@Kaimann

 

Bisher war das ein wirklich interessantes Thema, aber kann es sein, das jetzt auf ein persönlich diffamierendes, unsachliches Niveau gewechselt wird ?
Wieso diffamierend oder unsachlich? Mich interessiert das wirklich, was das für ein Studiengang ist. Ich habe zwar mal einen "Dr." vom BGS kennengelernt, aber das war seine vorher erworbene Qualifikation. Bei der Bundeswehr kann man studieren und ein ganz reguläres Diplom erhalten, wäre also auch bei der Polizei denkbar. Aber ein verpflichtender Studiengang? :blink:

Daddy Cools Aussage, daß Polizisten nach 1 Semester schon so viel wissen wie andere nach 4 Semestern, läßt auf eine ungemein intensive Ausbildung schließen, die muß doch einfach mit einem akademischen Titel "belohnt" werden!?

 

MfG

 

Thomas

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@th nw: Echt? Du machst wirklich ein Praktikum am LG? Und ein richtiger Student der Rechtswissenschaft bist du auch? Na dann Hut ab, verzeih, ich wußte nicht, daß ich mit einem Profi spreche. Wie weit bist du denn?

 

Ich muß dir nicht vorspielen, daß wir unschuldig und hilfsbereit wir sind. Bis auf sehr wenige schwarze Schafe machen wir unsere Arbeit korrekt. Und wenn du am LG tätig bist, wirst du sicher feststellen, daß es solche wenigen schwarzen Schafe auch in anderen Bereichen gibt (sei es im Richteramt, bei der StA etc.)

 

Aber was soll dann die Aussage: DAS HAT SICH WIEDER GELOHNT

Könnte diese Aussage sich nicht darauf bezogen haben, daß es lohnenswert war, an einer Stelle Messungen vorzunehmen, an der augenscheinlich überdurchschnittlich oft die zHG mißachtet wird, da der abschreckende Effekt an einer solchen Stelle besonders hoch ist.

Denn vom finanziellen Aspekt: ob ich nun 1 OWi oder 30 OWi am Tag reinbringe, ich bekomme davon auch nicht mehr Geld, keine Provision und werde auch nicht schneller befördert.

Wie ich schon sagte, in einer Reportage kann es auch vorkommen, daß ein Gespräch zerhackt wird und dann verliert ein einzelner Satz schnell seinen Zusammenhang.

 

Ja klar, weil mehr als nen Diebstahl und ne Körperverletzung bekommt ihr (KriPo ausgenommen) ja eh nie in die Finger
:blink:

Na, du scheinst ja tatsächlich ein Experte zu sein. Es stimmt zwar, daß ich Kapitaldelikte in meinem Tätigkeitsbereich (Wach- und Wechseldienst) nicht abschließend bearbeiten werde, jedoch habe ich auch durchaus mit mehr zu tun als §§ 223, 242 StGB (oder sollte das nur eine provokative Äußerung eines Studenten sein)

 

Gruß

Goose

Nööö, oder doch *ggg*

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@ Daddy Cool &  TS 1, &  th_nrw

 

Bisher war das ein wirklich interessantes Thema, aber kann es sein, das jetzt auf ein persönlich diffamierendes, unsachliches Niveau gewechselt wird ?

 

Wäre schade drum.

Leider nicht der erste Thread, den dieses Schicksal ereilt. :angry:

 

In diesem Fall hat sich ein gewisser th_nrw eingeblendet und das Niveau drastisch gesenkt.

 

Läßt sich anscheinend nicht vermeiden. :blink:

Schade ist es allemal.

Ahja, man wird gleich als der Böse hingestellt, wenn man mal etwas weiter bohrt und gern nähere Infos hätte.

 

Naja, aber anstelle solcher Kommentare, wäre es sinnvoller, wenn deine künftigen Beiträge der Sache dienlich wären.

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Ahja, man wird gleich als der Böse hingestellt, wenn man mal etwas weiter bohrt und gern nähere Infos hätte.

Das konsequente Bohren gestern war sehr erfreulich zu verfolgen.

 

Der grobe Verstoß heute war, einen Fernsehbericht als Beleg anzuführen und sich anschließend als Studi zu outen.

 

Da sind unsere Sheriffs gnadenlos. Die Fernsehfilmchen gelten als mies recherchiert und tendenziös (stimmt wohl oft auch), Studies als besserwisserisch und halbwissend. Das gibt frohlockende Breitseiten, siehe oben.

 

Aber nicht bange machen lassen, die Diskussion gestern abend war schön. Auf ein Neues,

 

 

mfG

 

Kaimann

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