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mobile Radarmessung


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:rolleyes: Hallo, :B):

 

ich habe mal ne ganz blöde Frage. Ich selber habe nun schon seit 4 Jahren nen Führerschein und bis auf das ich einmal etwas länger geparkt habe als erlaubt und da 10DM abdrücken musste, habe ich noch nie ein Knöllchen bekommen.

 

Zur Frage:

-Da man ja in Deutschland für jeden Sch.... eine Richtlinie, Verordnung, Gesetz, etc. hat. gibt es doch sicherlich auch etwas, was das Messen mit Radaranlagen regelt, oder?

Ich würde gerne wissen wie es zum Beispiel damit aussieht, wie das Gerät aufgebaut sein muss, wie der Wagen aus dem gemessen wird stehen muss (zur Fahrbahn, horizontal, ..., ob jeder im Auftrag von irgendwelchen Behörden Messungen vornehmen darf.

 

Wäre schön, wenn sich dazu jemand äussern würde und mir auch die rechtlichen Grundlagen nennen könnte.

 

Bis dahin

Gruß vom Niederrhein

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Bitte Suchfunktion benutzen; das Thema ist wirklich zu ausführlich, um's hier mal kurz in ein paar wenigen Worten wiederzugeben.

 

Insbesondere die Themen "Richtige Aufstellung von Radargeräten" und "Messung durch Privatfirmen" wurden hier schon zu Genüge diskutiert.

 

Buchtipp: Klaus-Peter Becker: Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr

ist ja gut, nicht gleich so unfreundlich!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Das ist mir auch alles klar, naja meine eigentliche frage ist was spezieller und zwar habe ich die tage einen Messwagen gesehen, schätzungsweise privat, der zwar mehr oder weniger parallel zur Fahrbahn stand, jedoch mit der rechten Fahrzeugseite auf einem Bürgersteig gestanden hat was den wagen halt etwas in schräglage beracht hat.

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Was macht dich da so sicher?

Naja, genau weiss ich das nicht, aber welcher Polizist stellt sich bei dem Schweinewetter hier mit seinem Auto über Stunden an die Straße?

Evtl. spricht auch ein "normales" Kennzeichen dafür, keine Amtskennzeichen.

Aber wie gesagt nur vermutung.

 

Und sicher dass ein rechts etwas erhöhtes Fahrzeug für die Messrichtigkeit unrelevant ist?

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Guest Michael
aber welcher Polizist stellt sich bei dem Schweinewetter hier mit seinem Auto über Stunden an die Straße?
Och, da gibt's nicht wenige! :blink:

 

Evtl. spricht auch ein "normales" Kennzeichen dafür, keine Amtskennzeichen.

 

Die Meßfahrzeuge haben durchgehend fast alle "normale" Kennzeichen. Soll ja nicht jeder gleich auf den ersten Blick erkennen, daß es ein Behördenfahrzeug ist.

 

Und sicher dass ein rechts etwas erhöhtes Fahrzeug für die Messrichtigkeit unrelevant ist?

 

Ja, sicher. Und wenn's nicht so wäre, würde es i.d.R. durch die Toleranz ausgeglichen werden, die vom Meßwert abgezogen werden (3 km/h bzw. 3%).

 

PS: Das Wort heißt "irrelevant".

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PS: Das Wort heißt "irrelevant".

Jo Sorry, ist mir auch aufgefallen, aber da war es schon abgeschickt *peinlich_peinlich*

 

 

 

 

Aber wo ist denn der ganze Scheiß drin geregelt? Gesetz, Verordnung, Erlass, wo kann man das "rechtsverbindlich" finden???

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Guest Michael
Aber wo ist denn der ganze Scheiß drin geregelt? Gesetz, Verordnung, Erlass, wo kann man das "rechtsverbindlich" finden???

Eichordnung, insb. dort § 6 ("Wer ein Meßgerät ... verwendet ... muß das Messgerät so aufstellen, anschließen, handhaben und warten, dass die Richtigkeit der Messung ... gewährleistet ...").

 

Ergo muß die Bedienungsanleitung beachtet werden, und da stehen dann die Details drin, was möglich und zulässig ist.

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Ergo muß die Bedienungsanleitung beachtet werden, und da stehen dann die Details drin, was möglich und zulässig ist.

und wo finde ich die Bedienungsanleitung? Hast du da ´nen Link?

Würde mich jetzt echt mal interessieren.

 

Und was ist, wenn dieser Messwagen keine 3m hinter einer Bushaltestelle gestanden hat?

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Guest Michael
und wo finde ich die Bedienungsanleitung? Hast du da ´nen Link?
´

 

Gibt's im Internet nicht, die kriegen i.d.R. nur die Geräteanwender oder Sacherverständige in die Finger.

 

Und was ist, wenn dieser Messwagen keine 3m hinter einer Bushaltestelle gestanden hat?

 

Was soll damit sein?

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Guest Michael
Warum hat man so als privat Mensch keine Möglichkeit an die Bedienungsanleitung zu kommen, so hat man ja keine Möglichkeit gegen etwaige Messfehler vorzugehen.

Nein, der Meßbeamte bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Meßprotokoll, daß er die Bedienungsanleitung beachtet hat und gut. Mehr braucht den Betroffenen nicht zu interessieren.

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Warum hat man so als privat Mensch keine Möglichkeit an die Bedienungsanleitung zu kommen, so hat man ja keine Möglichkeit gegen etwaige Messfehler vorzugehen.

Nein, der Meßbeamte bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Meßprotokoll, daß er die Bedienungsanleitung beachtet hat und gut. Mehr braucht den Betroffenen nicht zu interessieren.

 

>>>DOCH, hat es wohl, denn erzählen kann derjenige, der die Messung vornimmt viel (bzgl. Provision für die Anzahl der geblitzten PKW, Korruption) sind ja in Deutschland leider keine unbekannten Begriffe.

Denn wie hat ein geblitzer die Möglichkeit zu beweisen, wenn seiner Meinung nach die Messung zu unrecht zu einem, juristisch gesehen, Erfolg geführt hat<<<

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Guest Michael

Bis jetzt war ich eigentlich bemüht, deine Fragen sachlich und seriös zu beantworten.

 

Wenn du meinst, du müßtest das mit Unsinn à la

Provision für die Anzahl der geblitzten PKW

torpedieren, dann brech ich die Aktion ab.

 

Es "dreht" bestimmt niemand irgendwelche Meßwerte vorsätzlich (absichtlich!) so hin, damit mehr Autofahrer geblitzt werden oder höhere Bußgelder fließen - erstens hat derjenigen keinen persönlichen Vorteil davon und zweitens würde es ihm den Job kosten.

 

So isses. Find dich damit ab.

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Bis jetzt war ich eigentlich bemüht, deine Fragen sachlich und seriös zu beantworten.

 

Wenn du meinst, du müßtest das mit Unsinn à la

Provision für die Anzahl der geblitzten PKW

torpedieren, dann brech ich die Aktion ab.

 

Es "dreht" bestimmt niemand irgendwelche Meßwerte vorsätzlich (absichtlich!) so hin, damit mehr Autofahrer geblitzt werden oder höhere Bußgelder fließen - erstens hat derjenigen keinen persönlichen Vorteil davon und zweitens würde es ihm den Job kosten.

 

So isses. Find dich damit ab.

Naja, wobei ich schon finde, dass du versuchst gekonnt auszuweichen. Ich denke mal, weil du zu der "blitzenden" Bevölkerungsgruppe gehörst.

 

Ich will einfach nur wissen, wo ich etwas finde, wo "GENAU" geregelt ist welcher Abstand wo/wie einzuhalten ist, wie der Messwagen zu stehen hat, etc. Und damit rückt hier irgendwie keiner raus und dass kann mir keiner Erzählen, dass das nirgends geregelt ist.

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Guest Michael

Nochmal langsam zum Mitschreiben:

Die Bedienungsanleitung geht den Betroffenen nichts an, sondern lediglich den Bediener - daher auch der Name Bedienungsanleitung und nicht etwa "Meckeranleitung".

 

Wenn du als Betroffener den Eindruck hast, bei einer Messung sei etwas nicht korrekt abgelaufen, dann hast du das gute Recht, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und die Angelegenheit vor Gericht prüfen zu lassen. Dann wird sich rausstellen, ob der Meßbeamte seine Arbeit gut oder nicht gut verrichtet hat.

 

Damit wäre eigentlich genug gesagt. Möchte noch jemand oder soll ich ggf. Popcorn holen?

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Na, denn melde ich mich als zu den "blitzenden gehörender" auch mal zu Wort: es ist so, wie es @Michael beschrieben hat. Damit mußt Du Dich abfinden, ob es Dir nun gefällt oder nicht.

 

Und auch für mich sind Äußerungen à la

bzgl. Provision für die Anzahl der geblitzten PKW
Korruption
sind ja in Deutschland leider keine unbekannten Begriffe
unsachliche dämliche Randbemerkungen, die Du Dir getrost sparen kannst. Ansonsten wirst Du wohl keine (sachliche) Antwort von denen, die sich mit der Materie auskennen, mehr bekommen. :blink:

 

Denn wie hat ein geblitzer die Möglichkeit zu beweisen, wenn seiner Meinung nach die Messung zu unrecht zu einem, juristisch gesehen, Erfolg geführt hat

Ist doch ganz einfach und wird auch schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten von allen möglichen Leuten praktiziert:

1. zum Anwalt gehen

2. mit dem Anwalt vor's Gericht ziehen

3. hoffen, daß der Richter entspr. urteilt. Ansonsten könnte es u.U. recht teuer werden. :angry:

 

 

 

@Michael

Laß uns schon mal Popkorn holen gehen. :angry:

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Nochmal langsam zum Mitschreiben:

Die Bedienungsanleitung geht den Betroffenen nichts an, sondern lediglich den Bediener - daher auch der Name Bedienungsanleitung und nicht etwa "Meckeranleitung".

 

Wenn du als Betroffener den Eindruck hast, bei einer Messung sei etwas nicht korrekt abgelaufen, dann hast du das gute Recht, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und die Angelegenheit vor Gericht prüfen zu lassen. Dann wird sich rausstellen, ob der Meßbeamte seine Arbeit gut oder nicht gut verrichtet hat.

 

Damit wäre eigentlich genug gesagt. Möchte noch jemand oder soll ich ggf. Popcorn holen?

Dann mal andersrum, und wie will man später nachweisen, dass der Messbeamte nicht korrekt bei der Ausführung der BEDIENUNGSanleitung war. Ich beziehe mich nur auf mobile Messanalgen, die aus einem PKW heraus betrieben werden. Kann man nicht, sowas kann man eigentlich nur vor Ort!

 

Kann da eigentlich nur jedem raten, nen Fotoapperat im Wagen liegen zu haben, um im Zweifelsfall bilder vom Messwagen zu machen.

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Guest Michael
Laß uns schon mal Popkorn holen gehen. :blink:

@Bluey:

 

Gezuckert oder gesalzen? Aber es ist kurz vor 11e, die Läden haben schon zu.

Wärst du auch mit nem Döner oder McChicken einverstanden? :angry:

Ich kenn hier nen guten Türken, der hat Rabattkärtchen -> 10 Döner kaufen, den 11. gratis bekommen. Ideal, wenn der schnelle Hunger zwischendurch bekämpft werden muß. :angry:

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Guest Michael
Dann mal andersrum, und wie will man später nachweisen, dass der Messbeamte nicht korrekt bei der Ausführung der BEDIENUNGSanleitung war. Ich beziehe mich nur auf mobile Messanalgen, die aus einem PKW heraus betrieben werden. Kann man nicht, sowas kann man eigentlich nur vor Ort!

1.) Willst du pauschal jede Messung in Frage stellen?

2.) Ein Laie kann - auch wenn er die Anleitung in Händen hält - trotzdem nicht immer beurteilen, was hinter der Messung steckt.

 

Nochmal langsam zum Mitschreiben: Bei Bedarf Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht, eventuell mit einem Sachverständigen, klären lassen.

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Dann mal andersrum, und wie will man später nachweisen, dass der Messbeamte nicht korrekt bei der Ausführung der BEDIENUNGSanleitung war. Ich beziehe mich nur auf mobile Messanalgen, die aus einem PKW heraus betrieben werden. Kann man nicht, sowas kann man eigentlich nur vor Ort!

1.) Willst du pauschal jede Messung in Frage stellen?

2.) Ein Laie kann - auch wenn er die Anleitung in Händen hält - trotzdem nicht immer beurteilen, was hinter der Messung steckt.

 

Nochmal langsam zum Mitschreiben: Bei Bedarf Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht, eventuell mit einem Sachverständigen, klären lassen.

Also da müssen sich die Damen und Herrschaften in den grünen Uniformen nicht ausnehmen, denn immer wissen die auch nicht immer das was die machen.

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Guest Michael
Also da müssen sich die Damen und Herrschaften in den grünen Uniformen nicht ausnehmen, denn immer wissen die auch nicht immer das was die machen.

These -> Begründung -> Beleg -> Beispiel bitte.

 

Pauschalbezichtigungen nützen niemandem.

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denn immer wissen die auch nicht immer das was die machen

 

Nenne doch mal ein Beispiel und definiere "was die machen".

Die Installation der Messgeräte, erkläre es mal, denn so wie du dich hier zum besten gibst müsstest du das ja zu 100% wissen.

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Guest Michael
Die Installation der Messgeräte, erkläre es mal, denn so wie du dich hier zum besten gibst müsstest du das ja zu 100% wissen.

grrr... Es gibt in Deutschland 24 verschiedene Typen/Fabrikate von mobilen Geschwindigkeitsmeßgeräten. Es gibt wohl kaum jemanden, der alle davon bedienen oder die technischen Details aufzählen kann.

 

Was soll ich dir dann über die Aufstellung erzählen?

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Die Installation der Messgeräte, erkläre es mal, denn so wie du dich hier zum besten gibst müsstest du das ja zu 100% wissen.

grrr... Es gibt in Deutschland 24 verschiedene Typen/Fabrikate von mobilen Geschwindigkeitsmeßgeräten. Es gibt wohl kaum jemanden, der alle davon bedienen oder die technischen Details aufzählen kann.

 

Was soll ich dir dann über die Aufstellung erzählen?

Du weisst schon ganz genau, welches das in Deutschland gängigste Modell ist, also keine Ausreden.

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Gezuckert oder gesalzen? Aber es ist kurz vor 11e, die Läden haben schon zu.

Wärst du auch mit nem Döner oder McChicken einverstanden?  :angry:

Ich kenn hier nen guten Türken, der hat Rabattkärtchen -> 10 Döner kaufen, den 11. gratis bekommen. Ideal, wenn der schnelle Hunger zwischendurch bekämpft werden muß.  :angry:

Och, ich fahr mal eben zur Tanke um die Ecke. Die hat durchgehend geöffnet. ABER: ein Döner gefiele mir natürlich deutlich besser. Hab beim Lesen in einem anderen Thread eben schon tierischen Kohldampf bekommen. Gemein, sowas zu so später Stunde so ausführlich zu schreiben, wenn jemand noch Hunger hat! Vor allem, weil hier keine Döner-/Gyrosbude mehr auf hat!! :blink:

 

McChicken ist nicht so mein Fall. Zu "McDreck" geh ich nur, wenn's absolut nix anderes mehr gibt und ich irgendwas zwischen die Kiemen bekommen muß. ;)

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Guest Pferdestehler

Also vor der Bettruhe und nach dem häuslichen Familienstreit melde ich mich nochmal hier zu Wort.

Was @th_nrw da imho korrekt einwirft, ist doch, daß man nachher vor Gericht überhaupt keine Handhabe mehr hat. Letztlich kann beim Setup der Geräte geschlampt oder manipuliert werden, die Meßwerte stimmen dann ggfs. überhaupt nicht, alles wird wieder abgebaut, keiner konnte den ausführenden Organen auf die Hände schauen und selbst wenn, hat ja aufgrund fehlender Informationen keiner eine Ahnung, ob und was da falsch gelaufen ist. Und vor Gericht heißt es dann "böser Autofahrer".

Ich für meinen Teil könnte mit solch einer Bedienungsanleitung sicher mindestens soviel anfangen wie die bedienenden Beamten (Hardwaretechnik, Meß- und Regeltechnik, HF-Technik, alles Teil meines Studiums gewesen und auch seit langem mein Job).

Das nur mal zur Klärung - auch für mich.

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Guest Michael
Du weisst schon ganz genau, welches das in Deutschland gängigste Modell ist, also keine Ausreden.

Oh, man beginnt, meine Kompetenz in Frage zu stellen... wie süüüß...

 

Selbst wenn ich dir jetzt nen Aufsatz über die korrekte Aufstellung von Meßgerät X liefere, kann dir das Wissen an der nächsten Straßenecke nix nützen, wenn dort mit Meßgerät Y gemessen wird.

 

Also, was soll das?

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Du weisst schon ganz genau, welches das in Deutschland gängigste Modell ist, also keine Ausreden.

Oh, man beginnt, meine Kompetenz in Frage zu stellen... wie süüüß...

 

Selbst wenn ich dir jetzt nen Aufsatz über die korrekte Aufstellung von Meßgerät X liefere, kann dir das Wissen an der nächsten Straßenecke nix nützen, wenn dort mit Meßgerät Y gemessen wird.

 

Also, was soll das?

Du ist schon gut,

 

damit hat sich genau das gezeigt, was ich mir eigentlich hier auch von versprochen habe. Unsere Blitzer versuchen hier so abstrakt wie nur möglich zu bleiben, um keinem ein konkretes Beispiel nennen zu müssen.

 

Denn wo wäre das Problem, mir meine Fragen zu beantworten??? Ich sehe keines, wenn man es wüsste.

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Guest Michael

@Pferdestehler:

 

geschlampt oder manipuliert werden
Letzteres nein. Mit welcher Motivation denn?

 

die Meßwerte stimmen dann ggfs. überhaupt nicht

 

Quark. Um einen Meßfehler zu erzeugen, der die 3-km/h-Toleranz überschreitet, muß man ein Meßgerät schon dermaßen sackdämlich aufstellen, daß es nahezu jedem auffällt. Dazu braucht's aber keine Anleitung.

 

Ich für meinen Teil könnte mit solch einer Bedienungsanleitung sicher mindestens soviel anfangen wie die bedienenden Beamten (Hardwaretechnik, Meß- und Regeltechnik, HF-Technik, alles Teil meines Studiums gewesen und auch seit langem mein Job).

 

Mag sein. Der Betroffene kann ja meinetwegen versuchen, im Wege der Akteneinsicht einen Blick in die Anleitung zu werfen.

Aber wo kommen wir denn da hin, wenn man jedem, der nur ein Meßgerät aus 100m Entfernung erblickt, ne Anleitung vor die Nase halten müßte, damit er irgendwas "prüfen" kann.

 

Gegenfrage: Fragst du deinen Metzger auch nach der Bedienungsanleitung seiner Waage? Könnte ja sein, daß er dich in irgendeiner Weise besch...en will. Und vom Wägeergebnis wird nichtmal ne Toleranz abgezogen! Skandal sowas, oder? Hat sich aber m.W. noch nie jemand drüber beschwert...

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Die Installation der Messgeräte, erkläre es mal, denn so wie du dich hier zum besten gibst müsstest du das ja zu 100% wissen.

grrr... Es gibt in Deutschland 24 verschiedene Typen/Fabrikate von mobilen Geschwindigkeitsmeßgeräten. Es gibt wohl kaum jemanden, der alle davon bedienen oder die technischen Details aufzählen kann.

 

Was soll ich dir dann über die Aufstellung erzählen?

Du weisst schon ganz genau, welches das in Deutschland gängigste Modell ist, also keine Ausreden.

Ich habe nichts gegen Hartnäckigkeit. Ich habe auch nichts gegen unermüdliche Fragen.

 

Ich habe aber etwas dagegen, wenn sich jemand absichtlich total dumm und dämlich (an-)stellt und offensichtlich absichtlich nichts verstehen will!

 

Es würde Dir auch IMHO nichts nutzen, wenn Du die Bedienungsanleitung hättest. Dir würde auch insbes. die praktische Erfahrung fehlen!

Wir wäre es, wenn Du Deine Fragen/Befürchtungen/Vermutungen einfach mal konkretisieren würdest? Darauf ließe sich viel besser und präziser antworten. Na?

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Die Installation der Messgeräte, erkläre es mal, denn so wie du dich hier zum besten gibst müsstest du das ja zu 100% wissen.

grrr... Es gibt in Deutschland 24 verschiedene Typen/Fabrikate von mobilen Geschwindigkeitsmeßgeräten. Es gibt wohl kaum jemanden, der alle davon bedienen oder die technischen Details aufzählen kann.

 

Was soll ich dir dann über die Aufstellung erzählen?

Du weisst schon ganz genau, welches das in Deutschland gängigste Modell ist, also keine Ausreden.

Ich habe nichts gegen Hartnäckigkeit. Ich habe auch nichts gegen unermüdliche Fragen.

 

Ich habe aber etwas dagegen, wenn sich jemand absichtlich total dumm und dämlich (an-)stellt und offensichtlich absichtlich nichts verstehen will!

 

Es würde Dir auch IMHO nichts nutzen, wenn Du die Bedienungsanleitung hättest. Dir würde auch insbes. die praktische Erfahrung fehlen!

Wir wäre es, wenn Du Deine Fragen/Befürchtungen/Vermutungen einfach mal konkretisieren würdest? Darauf ließe sich viel besser und präziser antworten. Na?

ok,

 

 

WIE HAT DER MESSWAGEN WÄHREND DER MESSUNG ZU STEHEN???

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Guest Pferdestehler
...

Gegenfrage: Fragst du deinen Metzger auch nach der Bedienungsanleitung seiner Waage? Könnte ja sein, daß er dich in irgendeiner Weise besch...en will. Und vom Wägeergebnis wird nichtmal ne Toleranz abgezogen! Skandal sowas, oder? Hat sich aber m.W. noch nie jemand drüber beschwert...

Nun ja, ob ich ein wenig mehr oder weniger esse, ist wohl egal wie sonst nicht viel. Aber bei den scharfen Grenzwerten bei Geschwindigkeitsverstößen, wo ein km/h häufig über Sein oder Nichtsein entscheidet, sieht eine kleine Fehlerquelle dann plötzlich doch ganz groß aus. Und die möchte natürlich jeder Betroffene gerne reduziert sehen... Klar kann man das ganz meiden, indem man nur noch 20 fährt, aber das ist wohl keinesfalls die richtige Lösung.

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Guest Michael
WIE HAT DER MESSWAGEN WÄHREND DER MESSUNG ZU STEHEN???

Eindeutige Frage, eindeutige Antwort:

 

Parallel (oder seltener rechtwinklig) zur Fahrbahn - je nach Einbaulage des Meßgeräts.

 

Zufrieden?

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@Pferdestehler:

 

geschlampt oder manipuliert werden

 

Letzteres nein. Mit welcher Motivation denn?

 

die Meßwerte stimmen dann ggfs. überhaupt nicht
Quark. Um einen Meßfehler zu erzeugen, der die 3-km/h-Toleranz überschreitet, muß man ein Meßgerät schon dermaßen sackdämlich aufstellen, daß es nahezu jedem auffällt. Dazu braucht's aber keine Anleitung.

 

Ich für meinen Teil könnte mit solch einer Bedienungsanleitung sicher mindestens soviel anfangen wie die bedienenden Beamten (Hardwaretechnik, Meß- und Regeltechnik, HF-Technik, alles Teil meines Studiums gewesen und auch seit langem mein Job).

 

Mag sein. Der Betroffene kann ja meinetwegen versuchen, im Wege der Akteneinsicht einen Blick in die Anleitung zu werfen.

Aber wo kommen wir denn da hin, wenn man jedem, der nur ein Meßgerät aus 100m Entfernung erblickt, ne Anleitung vor die Nase halten müßte, damit er irgendwas "prüfen" kann.

 

Gegenfrage: Fragst du deinen Metzger auch nach der Bedienungsanleitung seiner Waage? Könnte ja sein, daß er dich in irgendeiner Weise besch...en will. Und vom Wägeergebnis wird nichtmal ne Toleranz abgezogen! Skandal sowas, oder? Hat sich aber m.W. noch nie jemand drüber beschwert...

Naja, guter Einwand, aber das mit der Waage kann man ganz einfach nachvollziehen, dazu braucht man lediglich eine Wasserwaage, wenn die im Lot ist, wird das angegebene Gewicht stimmen.

 

Und es geht sich auch nicht um den technischen Aspekt, weil das die Geräte nicht korrekt geeicht sind, will ich hier gar nicht unterstellen.

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WIE HAT DER MESSWAGEN WÄHREND DER MESSUNG ZU STEHEN???

Eindeutige Frage, eindeutige Antwort:

 

Parallel (oder seltener rechtwinklig) zur Fahrbahn - je nach Einbaulage des Meßgeräts.

 

Zufrieden?

Mit der Antwort kann ich leben.

 

Ok, dann ne zweite Frage: gibt es nicht aus noch was von wegen Abstand zur Fahrbahnmitte?

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Guest Michael
Nun ja, ob ich ein wenig mehr oder weniger esse, ist wohl egal wie sonst nicht viel.

Wenn dein Metzger aber bei jedem Einkauf seinen Daumen auf die Waage legt und dich im Laufe deines Konsumentenlebens um 100e € besch...t, wärst du auch nicht glücklich, hm?

 

Nochmal, zum Mitschreiben: Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten wird eine Toleranz abgezogen, die die allerallermeisten Fehlermöglichkeiten ausgleicht, daher gibt's rein gar nix zu feilschen. Wenn nach Abzug der Toleranz halt ein Wert im Fahrverbotsbereich stehen bleibt, ist das halt "dumm gelaufen" für den Betroffenen. Er hätte ja nicht so schnell fahren müssen.

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Guest Michael
gibt es nicht aus noch was von wegen Abstand zur Fahrbahnmitte?

Nein, zumindest nichts, was das Meßergebnis betrifft.

Wenn der Abstand zu groß oder zu klein ist, wird halt das Foto unbrauchbar, weil das Fahrzeug unvollständig oder zu klein abgebildet wird.

 

So ist's doch schon besser: Klare, sachliche Frage - klare, sachliche Antwort.

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Nun ja, ob ich ein wenig mehr oder weniger esse, ist wohl egal wie sonst nicht viel.

Wenn dein Metzger aber bei jedem Einkauf seinen Daumen auf die Waage legt und dich im Laufe deines Konsumentenlebens um 100e € besch...t, wärst du auch nicht glücklich, hm?

 

Nochmal, zum Mitschreiben: Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten wird eine Toleranz abgezogen, die die allerallermeisten Fehlermöglichkeiten ausgleicht, daher gibt's rein gar nix zu feilschen. Wenn nach Abzug der Toleranz halt ein Wert im Fahrverbotsbereich stehen bleibt, ist das halt "dumm gelaufen" für den Betroffenen. Er hätte ja nicht so schnell fahren müssen.

Ok,

 

und dabei macht es nichts, wenn die linke Fahrzeugseit, zum teil in die Fahrbahn hineinreicht und mit den Wagenrädern der Rechten seite auf einem Bürgersteig steht?

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Ok, dann ne zweite Frage: gibt es nicht aus noch was von wegen Abstand zur Fahrbahnmitte?

Es gibt einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand, weil ansonsten auf dem Foto nicht alles abgebildet wird => Messung ungültig / Foto unbrauchbar! Aber auch das wurde schon (mehr)mal(s) durchgekaut.

 

und dabei macht es nichts, wenn die linke Fahrzeugseit, zum teil in die Fahrbahn hineinreicht und mit den Wagenrädern der Rechten seite auf einem Bürgersteig steht?

Nein, da das Gerät selbst im Fahrzeug - zumind. bei dem, welches unser Kreis unterhält - durch eine entspr. "Aufhängung" in der Waage gehalten wird.

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Guest Michael
und dabei macht es nichts, wenn die linke Fahrzeugseit, zum teil in die Fahrbahn hineinreicht und mit den Wagenrädern der Rechten seite auf einem Bürgersteig steht?

Nein, schrieb ich doch bereits oben - Schräglage hat auf den Meßwert keinen Einfluß.

 

Aber Toleranz hin oder her, wie weit muss sich der Wagen denn von der Fahrbahnmitte weg befinden?

 

Vom Fahrbahnrand 1,5 bis 3,5 m - je nach Örtlichkeit. Hat aber auch keinen Einfluß auf das Meßergebnis.

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Guest Pferdestehler
...

Wenn dein Metzger aber bei jedem Einkauf seinen Daumen auf die Waage legt und dich im Laufe deines Konsumentenlebens um 100e € besch...t, wärst du auch nicht glücklich, hm?

...

halt "dumm gelaufen" für den Betroffenen. Er hätte ja nicht so schnell fahren müssen.

Ein Polizist, der mich hundert Mal mit 51 mißt ist mir auch egal. Aber einer, der mich mit 55 mißt, obwohl es nur 49 waren, ist mir dann nicht mehr egal, vor allem wenn es ein nicht zu belegender Fehler war... Klar, ich hätte einfach überhaupt nicht fahren müssen... :blink:

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