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Moin zusammen!

 

Folgende Situation:

 

Als ich gestern zu einem Seminar gefahren bin, habe ich mein Auto auf einem Parkplatz abgestellt. Nach dem Seminar bin ich logischerweise aus dem Parkplatz raus und nach Hause.

Ca. 300-400m nachdem ich vom Parkplatz runter bin wurde ich mit 50+ in der 30er Zone aus einem silbernen Transporter geblitzt. Jetzt war ich natürlich komplett verwundert, dass ich geblitzt wurde (bisher nur ein Mal passiert), und hab erst mal ein wenig abgebremst, weswegen ich meine Geschwindigkeit nicht mehr 100% feststellen kann. Jedoch bin ich noch in der Probezeit und fürchte, mehr als 20km/h zu schnell gefahren zu sein und zu einem Bußgeld und Aufbauseminar hinzugezogen zu werden.

 

Nun bin ich heute nochmal in besagte Straße reingefahren und hab mir das angeguckt. War in der Tat 30er Zone, jedoch steht das Schild in ungefähr einem 20-30° Winkel zur Ausfahrt vom Parkplatz. Jetzt will ich natürlich nicht in den Gegenverkehr reinfahren und in Autos die schon auf der Straße reinfahren, weshalb die Stelle des Schildes für mich fragwürdig erscheint, weil man es aus dem Winkel nur sehr schlecht sieht. Hinzu kommt dass es ca. 2-2,5m hoch auf der Straße aufgestellt ist.

Parallelstraße, aus der ich auf den Parkplatz gefahren bin, war auch keine 30er Zone.

 

Sollte ich also mehr als 21km/h zu schnell gefahren sein, werde ich versuchen Einspruch einzulegen. Jetzt stellt sich die Frage, ob man den Winkel von Ausfahrt zu Schild und Höhe zur Straße als nennenswerten Grund nehmen kann (natürlich fahre ich nicht 50+ wenn ich wüsste, dass dort eine 30er Zone ist...).

 

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas gemacht?

 

Grüße

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Hallo mazltov,

herzlich willkommen im Radarforum. Bist du in einer RSV? Wenn nicht, der Rechtsstreit kann teuer werden, und die Chance das du verlierst ist groß.

Schilderhöhe von 2 - 2,5 m ist i.O. Zum Winkel des Schildes kann ich nichts sagen, müßte ein Gutachter klären. :z30: Sind nur in Wohngebieten erlaubt, "sollte" man auch ohne Schild erkennen. Ortsfremd solltest du auch sein und zum 1 x in diesem Bereich.

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Hallo rth,

danke für deine Antwort und deinen Willkommensgruß.

 

Ich nehme mal an, RSV lässt sich nicht mehr nach der Tat abschließen.

 

Ortsfremd bin ich nicht, ich wohne seit einem halben Jahr im Ort, war aber noch nie in dieser Straße. Vor allem nicht mit dem Auto, da ich überwiegend zu Fuß zur Arbeit gehe (auch nicht durch diese Straße), und nur mit dem Auto gefahren bin, weil ich gerade von der Berufsschule gekommen bin.

"Wohngebiet"... naja. linker Hand sind ein Haufen Parkhäuser, hinter mir ein Chemiekonzern, rechter Hand ein paar Häuser. Ob das wirklich Wohnhäuser sind, kann man nicht sagen, da der Konzern in dem Gebiet einige Gebäude zwecks Human Resources belegt.

 

Gruß

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selbst wenn [30] nicht stehen dürfte steht es solange es steht. Es komplett nichtig für den Verstoß zu kriegen ist kaum möglich da abseits von Vorfahrtstraßen damit zu rechnen ist nach StVO.

Einschränkungen der VwV StVO gehen den gemeinen Autofahrer nichts an.

 

Und es gibt [30] auch als "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich".

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Von Ausfahrt Parkplatz bis Transporter war weder eine Einmündung noch eine Kreuzung, weswegen man durch Rechts-Vor-Links nicht auf eine 30er Zone hätte schließen können.

 

Nun steht das Schild trotzdem in einem 20-30° Winkel da und ist kaum zu erkennen. Liegt ja nicht im Interesse der Stadt, die Autofahrer abzuzocken, sondern die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das macht (meiner Meinung nach) ein Schild in diesem Winkel nicht. Warum sonst stellt die Stadt Verkehrsbeschilderungen nach Kreuzungen und Einmündungen in den meisten Fällen erst in 50-100m weiter auf?

 

Gruß

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Hallo,

 

ich würde wie folgt vorgehen:

 

Erst einmal abwarten ob Du Post bekommst und wie hoch der Verstoß ist, den man Dir vorwirft.

Sollte es bis 20 km/h sein würde ich Frieden schaffen durch Zahlung und die Erfahrung als "Lehrgeld" verbuchen.

 

Wenn es 21 km/h - 25 km/h sind, dann würde ich auch zähneknirschend den Punkt akzeptieren.

Bei mehr als 26 km/h besteht dann die Gefahr, dass Dich ein gleicher oder höher gelegener nächster Verstoß

innerhalb eines Jahres mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt.

 

Dann musst Du entscheiden ob Du zum Anwalt gehst.

 

Nur zum Schluss sei Dir noch gesagt: Selbst mit Anwalt wird es dann auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen.

Und: Nicht wenige Anwälte werden Dir gleich zu Anfang sagen, dass sie gute Chancen sehen.

Dieses "positive Denken" der Anwälte gehört natürlich ein Stückweit zum Geschäftsmodell, die Damen und

Herren werden ja nach Aufwand bezahlt und wollen selbstverständlich auch was verdienen.....

 

Aus meiner Erfahrung: Die Chancen stehen eher schlecht.

Ortsfremd bist Du nicht, wie lange Du tatsächlich auf dem Parkplatz gestanden hast, wird schwer zu beweisen

sein, wenn überhaupt mit Zeugen und relativ viel Aufwand.

 

D.h. übrigens nicht, dass ich Dir Deinen Erfahrungsbericht nicht glaube, nur ich bin leider nicht relevant und

ob sich ein Richter von Deinem Erfahrungsbericht beeindrucken lässt bezweifle ich stark.

 

Gruß

jemaka

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Wenn es 21 km/h - 25 km/h sind, dann würde ich auch zähneknirschend den Punkt akzeptieren.

Bei mehr als 26 km/h besteht dann die Gefahr, dass Dich ein gleicher oder höher gelegener nächster Verstoß

innerhalb eines Jahres mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt.

 

Dann musst Du entscheiden ob Du zum Anwalt gehst.

Du hast schon gelesen, dass sich der junge Mann in der Probezeit befindet, ihn daher der Unterschied 25/26km/h eher weniger interessieren wird ?

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