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Verkehrskontrolle Mit Rest Thc Im Blut


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Hi zusammen,

 

Im Dezember wurde ich während einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu einem Drogenschnelltest aufgefordert. Nachdem ich diesen verweigert habe, wurde mir gesagt, dass ich in der Zwischenzeit ein Richter kontaktiert wurde, der den Polizisten die Erlaubnis erteilt hat, mich zwecks Untersuchung auf Drogenkonsum mit in die Polizeiwache zu nehmen.

 

Aufgrunddessen habe ich mich dann vor Ort bereit erklärt, eine Urinprobe abzugeben. Leider habe ich ca. 19Std vorher THC konsumiert, so dass noch THC in meinem Blut vorhanden war. Der Urin-Test war positiv, so dass mich die Polizisiten zwecks Blutuntersuchung mit auf die Wache genommen haben.

 

Während der ganzen Prozedure, in dem ich mich geweigert hatte eine Urinprobe abzugeben,hatte ich das Gefühl, dass die Polizisten das Einverständnis des Richters wohlmöglich nur erfunden haben. Leider wurde dann bei mir ThC festgestellt.

 

Nun, 4 Monate später, kam der Bußgeldbescheid. Geldbuße i.H. von 781€ inkl. Gebühren sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

 

Meine Frage lautet nun, ob ich noch weitere Konsequenzen durch die Führerscheinstelle zu befürchten habe oder ob es bei der Strafe durch die Bussgeldstelle bleibt.

 

Sollte die Führerscheinstelle sich der Sache doch annehmen, würde mich interessieren, was mir meine Ausgangsposition verbessern könnte. Ich bin vorher noch nie mit Alkohol oder Drogen im Strassenverkehr aufgefallen. Seit dem Tag habe ich auch kein THC mehr konsumiert. Ich würde mich direkt bereit erklären, dies durch eine Blutuntersuchung zu beweisen. Aufgrund meinem neuen Job, bin ich auch auf mein Auto angewiesen.

 

Meine Sorge ist jetzt, dass mir für 1 Jahr der Führerschein entzogen wird und ich in die MPU machen muss.

 

Hat jemand von euch Erfahrungen mit sowas bzw. hat hilfreiche Tipps, wie ich mich am besten jetzt verhalten soll. Macht es Sinn einen Verkehrsanwalt zu konsultieren?

 

Ich wohne in NRW, falls das von Bedeutung ist. Ich danke euch im Voraus für eure Unterstüzung.

 

Viele Grüße

 

Andy

 

 

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Sehr wahrscheinlich wirst Du noch aufgefordert werden, über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig Urinproben abzugeben, um nachzuweisen, daß Du tatsächlich keine Drogen mehr nimmst. Und auch das ist natürlich für Dich mit Kosten verbunden.

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Ich gehe nach dem was hier geschrieben wurde von einer zeitnahen Entziehung der Fahrerlaubnis aus. Mit Glück (welches Bundesland?) auch "nur" eine Aufforderung zum äG.

 

Ach ja, die Entziehung wäre im übrigen nicht für ein Jahr sondern dauerhaft. Mit Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens könnte die FE allerdings auf Antrag neu erteilt werden..

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Hallo andreas

 

wie hoch waren denn deine Blutwerte?

 

wie hoch der THC-COOH Wert?

 

wenn man diesen Wert weiß kann man sagen ob die MPU ins Hause steht oder nicht.

 

ab 75ng/ml THC-COOH wird in den meisten Bundesländern eine MPU angeordnet, dann es kein Probierkonsum mehr sondern gelegentlicher Konsum OHNE Trennvermögen zum Straßenverkehr

 

sollte der Wert unter 75ng sein wird ein äG angeordnet um dein Konsummuster zu bestimmen

 

übrigens wird deine Fahrerlaubnis NICHT entzogen (das wird nur bei harte Drogen gemacht, oder dein THC-COOH ist extrem hoch)

 

die Fahrerlaubnis wird erst entzogen wenn die evtl anstehende MPU negativ ist

 

Ich würde mich direkt bereit erklären, dies durch eine Blutuntersuchung zu beweisen.

 

 

durch Blutabnahme kannst du keine Abstinenz bei Drogen nachweisen, nur durch Urinscreening oder Haaranalysen

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warum du nicht gleich "aufgebröselt" hast bleibt wohl dein Geheimnis, ...

Nein, das wird es nicht bleiben. Jedoch wird QTreiberin es dem TE nur dann erläutern, wenn er nachfragt.

 

Und ganz ehrlich: Ich glaube und vertraue QTreiberin mehr als jemandem, der Wortbrocken aneinander reiht. Magst Du wissen warum?

Weil sie seit Jahren qualifizierte, belegbare und kontstruktive Beiträge liefert.

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Krass wie viele Leute sich auf Droge hinters Steuer setzen. Tut mir leid, aber ich kann das nich nachvollziehen.

Mußt Du auch nicht.

Aber achte bitte darauf, daß Du Dir auf dem Schulhof keine Drogen kaufst. Wenn das schon passiert sein sollte - wovon ich in Anbetracht Deiner Beiträge hier ausgehe - findest Du in entsprechenden Foren sicher Hilfe und Unterstützung.

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Weil sie seit Jahren qualifizierte, belegbare und kontstruktive Beiträge liefert.

 

 

stimmt, dann kann sie ja mal belegen was an meiner Antwort falsch und unsinnig ist

 

es kann gut sein, dass sich was an den Grenzwerten geändert hat in den letzten Jahren, ich lerne auch gerne hinzu

 

aber dann soll sie es auch belegen was an meiner Antwort falsch ist und nicht gleich beleidigend werden!

 

außerdem kenne ich sie schon länger als du, ich kenne sie (wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt) sogar von einem VP-Treffen in Eisenach persönlich

 

Jedoch wird QTreiberin es dem TE nur dann erläutern, wenn er nachfragt.

 

 

wie oft soll er denn noch fragen?

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Klaus, ich weiß wer Du bist, und nein, an den Grenzwerten hat sich nichts "geändert", nur rechtlich ist Deine Antwort völlig "daneben"..

 

Und wenn Du genau guckst, hat der TE gerade erst einen Beitrag verfasst, von "wie oft soll er denn noch fragen" kann wohl eher keine Rede sein.

 

Meine Antwort an den TE steht in Post #5, da ich das BL tatsächlich übersehen hatte (Asche auf mein Haupt) kann ich meine Antwort nur dahingehend korrigieren, dass ein äG in NRW wohl eher nicht "angeboten wird", hier wird die FE eigentlich ohne entzogen.

 

Natürlich nur wenn der aktive Wert über 1,0 ng/ml liegt, der passive Wert ist dann völlig egal.

 

 

dann kann sie ja mal belegen was an meiner Antwort falsch und unsinnig ist

Wenn es den TE interessiert, gerne...
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Hallo,ich lese daß die biotechnischen Nachwesimethoden sehr empfindlich sind, was bedeutet daß für unbeabsichtigten Konsum?

 

Z.B. Aufenthalt dort wo entsprechend andere Personen Drogen rauchend geniessen. Gibt es einerseits die Nachweisgrenze samt rechtlicher Relevanz die dabei überschritten werden kann, andernseits der Eingenebelte einen Rauschzustand nicht erreicht, auch nicht die Verkehrstüchtigkeit verliert.

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THC Konsum und Autofahren muss man trennen.

es ist genau richtig, dass die Fahrerlaubnisbehörde THC-Konsumenten die Fahrerlaubnis entzieht und erst bei Drogenfreiheit wieder erteilt.

Der mündige Bürger kann sich entscheiden, ob er kiffen will oder Auto fahren will.

die Kontroll- und Nachweismethoden der Polizei werden immer besser.

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Vielleicht sollte man noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl der Wischtest also auch der Pinkeltest nur freiwillig gehen.

 

Des weiteren bedarf es dann für die anschließende Blutprobe eines Verdachtes.

Nur weil man sich weigert den Wisch- oder Urintest zu machen, darf nicht zur Anordnung der Blutabnahme führen.

Edited by Gast225
nicht nachträglich eingefügt
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Da fehlt ein das nicht. ;) Und ob die Damen und Herren in dunkelblauschwarz den widerspenstigen Delinquenten nicht trotzdem zur Wache expedieren, sei (bedauerlicherweise) mal dahingestellt.

Edited by Gast225
habe es geändert
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Uhi!Biber. Ein konstruktiver Hinweis.

So gefällst du mir. Ist doch viel besser für alle, als wenn du jetzt Wortspielerein gemacht hättest.

Der zweite Teil ist eine Unterstellung von rechtswidrigem Handeln bzw strafbarem Handeln. Normal wird der Pinkeltest dann angeboten, wenn der (Anfangs-)Verdacht (einer Straftat bzw Ordnungswidrigkeit) schon vorliegt. Wenn man sich dann weigert, dann ist die Mitnahme eh schon vorgeplant. Der Test wäre eine Chance der Entlastung, falls der Polizist sich irren sollte. So dass die meisten eh positiv sind.Die Wahrscheinlichkeit für Nichtkonsumenten ein solches Test Angebot zu erhalten ist somit gering.

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Uhi!

Wot?

 

So gefällst du mir.

Das ist mir jetzt angemessen peinlich.

 

Der zweite Teil ist eine Unterstellung von rechtswidrigem Handeln bzw strafbarem Handeln.

Nö. Das ist eine Feststellung.

 

Normal wird der Pinkeltest dann angeboten, wenn der (Anfangs-)Verdacht (einer Straftat bzw Ordnungswidrigkeit) schon vorliegt.

Was ist schon normal?

 

Wenn man sich dann weigert, dann ist die Mitnahme eh schon vorgeplant.

Ach kuck. Du erklärst also gerade, daß allein die Tatsache, daß man sich weigert, an einem Pinkeltest teilzunehmen, dafür ausreicht, zur Wache mitgenommen zu werden. Das hast Du gerade noch als

eine Unterstellung von rechtswidrigem Handeln bzw strafbarem Handeln.

bezeichnet. Warum bloß werde ich das Gefühl nicht los, Du würdest bei einem Urinwischpinkeltest erhebliche Probleme bekommen?

 

Der Test wäre eine Chance der Entlastung, falls der Polizist sich irren sollte.

Das ist Quatsch.

 

So dass die meisten eh positiv sind.

Du hast sicher eine seriöse Quelle für Deine Behauptung, damit diese Folgerung

Die Wahrscheinlichkeit für Nichtkonsumenten ein solches Test Angebot zu erhalten ist somit gering.

glaubwürdig wird, oder?

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Hallo, Gast225,

Vielleicht sollte man noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl der Wischtest also auch der Pinkeltest nur freiwillig gehen.

bei uns werden die Wischtests allenfalls an Gegenständen eingesetzt, wenn überhaupt, so dass ich mit der rechtlichen Materie in diesem Punkt nicht ganz auf dem Laufenden bin.

 

Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass ein Wischtest an der Stirn oder an den Händen ggf. auch unter Zwang durchgeführt werden kann. :think:

 

Ob es so einen Fall irgendwo schon mal gab, kann ich allerdings nicht sagen.

 

Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum diesbezügliche Informationen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn man sich dann weigert, dann ist die Mitnahme eh schon vorgeplant.

Ach kuck. Du erklärst also gerade, daß allein die Tatsache, daß man sich weigert, an einem Pinkeltest teilzunehmen, dafür ausreicht, zur Wache mitgenommen zu werden.

 

 

 

 

 

Nain, das hast du falsch verstanden.

1- Verdacht

2- dann Planung Bluttest mitnahme

3- dann Angebot Pipi

 

wenn jetzt Pipi abgelehnt wird, dann war die Mitnahme eh schon vorgeplant. Nicht das Weigern bringt das Problem, sondern das warum das Pinkeln angebozen wurde - also der (Anfangs-)Verdacht (einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit).

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Die Wahrscheinlichkeit für Nichtkonsumenten ein solches Test Angebot zu erhalten ist somit gering.

(...)

wenn jetzt Pipi abgelehnt wird, dann war die Mitnahme eh schon vorgeplant. Nicht das Weigern bringt das Problem, sondern das warum das Pinkeln angebozen wurde - also der (Anfangs-)Verdacht (einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit).

 

1. Dummtüch.... (eigene Erfahrungen)

2) Dummtüch.... (eigene Erfahrungen)

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Hallo, QTreiberin,

 

ausnahmsweise hat Blaulicht hier nicht ganz unrecht.

 

Ein Polizeibeamter, der sich mit Drogenkontrollen beschäftigt, wird in aller Regel ganz schnell lernen, dass der Urintest allein nicht ausreicht, um später eine positive Blutprobe zu bekommen.

 

Ist er ein paar Mal auf die Nase gefallen, weil er sich eben nur auf diesen Urintest verlassen hat, wird er schon von sich aus oder durch ein wenig Anleitung seines Vorgesetzten erst einmal etwas genauer hinsehen, bevor er sich die BE anordnen lässt.

 

D. h.: Er wird erst einmal nach bestimmten Verdachtsmomenten schauen, die auf eine aktuelle BTM - Beeinflussung hindeuten und dann diesen Eindruck durch den Urintest bestätigen lassen (eigene Erfahrungen :victory: )

 

Hat er genug Anhaltspunkte für den Verdacht, ist es für ihn dann auch kein Problem, die Anfrage nach der Anordnung der BE gegenüber dem Richter zu begründen, auch ohne einen positiven Urintest.

 

Problematischer wird es, wenn der Urintest negativ anzeigt, denn dann muss der Beamte prüfen, ob ggf. andere Faktoren zu diesen Auffälligkeiten geführt haben, z. B. Medikamenteneinfluss und ob er dann noch eine Rechtsgrundlage für eine BE hat (bei Medikamenten muss ja schon der Anfangsverdacht nach §§ 315c, 316 StGB vorliegen, wenn eine BE angeordnet werden soll).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Naja, ich wurde schon mehrfach zum pinkeln aufgefordert, jedesmal verweigert, nie eine Anordnung einer BE ("Androhung" ja... ;))

Auch das pusten verweigere ich in 90% der Fälle, aber die Anordnung einer BE kam trotzdem noch nie (auch nur "Androhung").

 

Daher war das was @Blaulicht in seiner Bestimmtheit schrieb, eben "Dummtüch"...

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Q-treiberin, ich schrieb, wie man es richtig macht. Warum Polizisten dich (grundlos) zum Pinkeln und Pustenaufforderten weiß ich nicht. Schuss ins blaue? Aber da durch die Weigerung keine weiteren Maßnahmen der Polizei erfolgten / erfolgen durften, ist das Verhalten deiner Kontrollpolizisten Dummtüch gewesen. Ich würde Polizisten von solchem Handeln abraten.

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Nain, das hast du falsch verstanden.

Nö. Um Deine Aufzählung ging es nämlich nicht. Und das sie falsch ist, hat QTreiberin bereits erklärt.

 

Nicht das Weigern bringt das Problem, sondern das warum das Pinkeln angebozen wurde - also der (Anfangs-)Verdacht (einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit).

Das entspricht so sicherlich den Lehrbuch- und Idealvorstellungen in der Polizeiausbildung, aber erkennbar nicht zwingend der Realität.

 

Warum Polizisten dich (grundlos) zum Pinkeln und Pustenaufforderten weiß ich nicht. Schuss ins blaue?

Echt? Das dürfen die? Einfach mal so irgendjemanden zum Urin- oder Blasfähigkeitstest auffordern? Die entsprechende Ermächtigung würde ich gern sehen. Zwischenzeitlich helf' ich Dir mal mit ein paar möglichen Erklärungen: weil sie's können oder weil sie's wollen oder weil der Betreffende eine Frau ist oder ein Mann oder rothaarig oder schwarz oder weil er atmet. Weil sie sich nämlich sicher sein können, daß eigentlich kaum jemand deswegen irgendeinen Aufriss machen wird und selbst wenn sie ja wissen, welche Symptome sie bemerkt haben müssen, um die Aufforderung zu rechtfertigen.

 

Ich würde Polizisten von solchem Handeln abraten.

Das würde sie sicherlich schwer beeindrucken und für die Zukunft von ihrem verwerflichen Tun abhalten.

 

Übrigens: weil ich mir inzwischen sicher bin, daß Du das tatsächlich nicht weißt, hier noch ein Nachklapp:

Der Test wäre eine Chance der Entlastung, falls der Polizist sich irren sollte.

Der Test dient nicht der Entlastung. Schon allein deshalb, weil sich niemand entlasten muß.

 

Auf die Belege für die meisten eh positiv und so hast Du ja wohlweislich verzichtet. Wir verbuchen das also mal unter Dummschwätzerei, okay?

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hat QTreiberin bereits erklärt.

 

Also, weil irgendjemand irgendwas erzählt dient das doch nicht als Beweis, dass das was ein anderer erzählt falsch sei.

 

Was sie erlebt haben will entspricht nicht dem, wie es richtig gemacht wird / werden sollte und wird somit ein Einzelfall sein. Das Angebot Pusten / Pinkeln sollte schon grundsätzlich auf einen Verdacht fußen.

 

 

Das entspricht so sicherlich den Lehrbuch- und Idealvorstellungen in der Polizeiausbildung, aber erkennbar nicht zwingend der Realität.

 

Doch, das ist die Realität. Jedoch gibt es in der Realität auch Einzelfälle, wo das anders ist.

Jedoch kennen wir die Umstände von Q-Treiberins Erfahrungen nicht.

Denkbar für ein pauschales Pusteangebot ist eine Kontrollstelle anläßlich eines Weinfestes, Oktoberfest, Schnapsmarkt oder ähnlichem.

Denkbar für ein pauschales Drogen-Pinkel-Angebot ist eine entsprechende Veranstaltung

Jedoch ist das dann nicht der Regelfall, sondern eine begründete Ausnahmesituation.

 

 

Echt? Das dürfen die? Einfach mal so irgendjemanden zum Urin- oder Blasfähigkeitstest auffordern?

 

Ja. Dürfen sie.

Deine Aufzählung kann man beliebig sinnvoll oder, wie du angefangen hast, unsinnig fortführen.

 

 

Das würde sie sicherlich schwer beeindrucken und für die Zukunft von ihrem verwerflichen Tun abhalten.

 

Für meinen Verantwortungsbereich: Ja, würde es. Nachteule oder PedroK ließen sich nicht davon beeindrucken.

 

 

Der Test dient nicht der Entlastung. Schon allein deshalb, weil sich niemand entlasten muß.

 

Doch, er dient zur Entlastung. Weil man sich entlasten kann.

Stell dir vor du wirst kontrolliert, nachst, du bist müde, deine Auge sind gerötet, du hattest vorher deinen Kumpel zu Hause abgesetzt, sein Schnapsduft ist noch in der Fahrzeugluft. etc

Der Polizist gewinnt nun den Anfangsverdacht, dass du unter Alkoholeinfluss stehst. Er bietet dir das Pusten an, um dich von dem Verdacht zu entlasten. Musst du nicht. Stimmt. Kannst du aber. Deine Wahl. Fußt der Verdacht auf ordentlicher Wahrnehmung würde eine Blutennahme die Folge sein, wenn du dich, deinem Recht entsprechend, nicht entlastest. Im Nachgang wird dich die Blutentnahme außer Zeit nicht viel kosten. Vermutlich wirst du die Taxi kosten, wenn das Auto stehen bleiben musste, zurück erhalten. Ein Verfahren wird eingestellt. Alles gut. Dein Recht. Ich denke, dass Pusten Sinn macht.

 

Nebenbei, das ist nicht gemein, sondern das ist der Wille des Volkes. Wir wollen, dass die Polizei Trunkenbolde aus dem Verkehr zieht. Also geben wird ihr auch die (stumpfem) Waffen; diese muss sie aber nun auch nutzen dürfen.

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Ein Polizeibeamter, der sich mit Drogenkontrollen beschäftigt, wird in aller Regel ganz schnell lernen, dass der Urintest allein nicht ausreicht, um später eine positive Blutprobe zu bekommen.

Ich habe regelmäßig anläßlich mehrerer einschlägiger Veranstaltungen in meiner Behörde mit Drogenkontrollen zu tun. Und ja, der Urintest allein reicht völlig aus. Zudem (eigene dienstliche Erfahrungen) verlief auch die anschließende Blutprobe bei entsprechend positivem Urintest positiv. Ich habe es lediglich in ein paar Einzelfällen erlebt, daß der festgestellte Wert unterhalb der Grenze zur Owi lag. Gänzlich negativ hingegen war nicht eine einzige! Insofern ist für mich (und meine hiesigen Kollegen/innen) der Urintest maßgeblich.

 

Ist er ein paar Mal auf die Nase gefallen, weil er sich eben nur auf diesen Urintest verlassen hat, wird er schon von sich aus oder durch ein wenig Anleitung seines Vorgesetzten erst einmal etwas genauer hinsehen, bevor er sich die BE anordnen lässt.

Auch das kann ich nicht bestätigen. Vor allem wohl auch aus dem Grund, weil unsere Vorgesetzten voll hinter dem Urintest stehen.

 

D. h.: Er wird erst einmal nach bestimmten Verdachtsmomenten schauen, die auf eine aktuelle BTM - Beeinflussung hindeuten und dann diesen Eindruck durch den Urintest bestätigen lassen (eigene Erfahrungen).

Das kann ich so vollumfänglich unterstreichen: Anfangsverdacht vorhanden => Urintest / Speicheltest => wenn positiv, dann BE. Sollte der Betroffene die Tests verweigern und die Verdachtsmomente ausreichen, wird unter Schilderung derselben ebenfalls eine BE beantragt.
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Stell dir vor du wirst kontrolliert, nachst, du bist müde, deine Auge sind gerötet, du hattest vorher deinen Kumpel zu Hause abgesetzt, sein Schnapsduft ist noch in der Fahrzeugluft. etc

Der Polizist gewinnt nun den Anfangsverdacht, dass du unter Alkoholeinfluss stehst. Er bietet dir das Pusten an, um dich von dem Verdacht zu entlasten. Musst du nicht. Stimmt. Kannst du aber. Deine Wahl. Fußt der Verdacht auf ordentlicher Wahrnehmung würde eine Blutennahme die Folge sein, wenn du dich, deinem Recht entsprechend, nicht entlastest. Im Nachgang wird dich die Blutentnahme außer Zeit nicht viel kosten. Vermutlich wirst du die Taxi kosten, wenn das Auto stehen bleiben musste, zurück erhalten. Ein Verfahren wird eingestellt. Alles gut. Dein Recht. Ich denke, dass Pusten Sinn macht.

Stell Dir vor, Du wirst nachts kontrolliert, bist müde und Deine Augen sind gerötet. Jetzt weiß der/die kontrollierende Kollege/in XYZ, daß das ein Indiz für Drogenkonsum sein kann, und bietet dem Kontrolliertem einen Drogentest an. Der verweigert, weil er weiß, daß er keine Drogen genommen hat. Natürlich könnte er den Verdacht damit ausräumen, indem er den Test durchführt. Könnte er, muß es aber nicht. Das ist sein gutes Recht!

 

Für mich müssen da noch ein paar weitere Indizien hinzukommen, bevor ich ohne einen durchgeführten Drogentest die BE beantragen würde! Vergleichbar ist es auch beim Alkohol. Wenn es im Auto nach Alk riechen sollte, steigt der Betroffene aus. Normalerweise riecht man es dann (oder eben auch nicht), ob er eine Alk-Fahne hat.

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Ja, das ist richtig. Das ganze, was du ergänzt, findet sich in dem Teilsatz: Fußt der Verdacht auf ordentlicher Wahrnehmung. Denn, wie du richtig ergänzt hast, sind es viele Dinge, die einen Anfangsverdacht begründen. Mein Beispiel sollte jedoch lediglich den Punkt aufgreifen, dass es sinnvoll sein kann sich zu entlasten, auch wenn man das nicht muss.

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Also, weil irgendjemand irgendwas erzählt dient das doch nicht als Beweis, dass das was ein anderer erzählt falsch sei.

Wenn - wie hier - jemand aus eigener Erfahrung weiß, daß das, was ein anderer behauptet, schlicht falsch ist, dient es schon.

 

Was sie erlebt haben willt entspricht nicht dem, wie es richtig gemacht wird / werden sollte und wird ist somit hoffentlich ein Einzelfall sein.

Ich habe das mal korrigiert. Und natürlich sind sämtliche Verstöße gegen irgendwelche Vorschriften immer Einzelfälle.

 

Das Angebot Pusten / Pinkeln sollte schon grundsätzlich auf einen Verdacht fußen.

Schön gesehen. Den Konjunktiv hast Du diesmal ja korrekt benutzt.

 

Doch, das ist die Realität. Jedoch gibt es in der Realität auch Einzelfälle, wo das anders ist.

Sag mal, merkst Du eigentlich noch irgendwas?

 

Jedoch kennen wir die Umstände von Q-Treiberins Erfahrungen nicht.

Sie kennt sie. Frag sie.

 

Denkbar für ein pauschales Pusteangebot ist eine Kontrollstelle anläßlich eines Weinfestes, Oktoberfest, Schnapsmarkt oder ähnlichem.

Nenn mir bitte die Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Pusteangebote bei solchen Veranstaltungen. Oder einigen wir uns gleich auf Dummschwätzer?

 

Denkbar für ein pauschales Drogen-Pinkel-Angebot ist eine entsprechende Veranstaltung

Es gibt Veranstaltungen, auf denen Drogen konsumiert werden (also gewissermaßen Weinfeste für Drogen), die Polizei weiß davon, unterbindet sie nicht, kontrolliert aber anschließend pauschal Autofahrer, die irgendwie aus der entsprechenden Richtung kommen? Das klingt interessant. Kannst Du mal mitteilen wo das vorgekommen ist? Oder einigen wir uns gleich auf s.o.?

 

Ja. Dürfen sie.

Da Du die entsprechende Rechtsgrundlage nicht genannt hast, einigen wir uns für diesen Teil schon mal auf Dummschwätzer.

 

Deine Aufzählung kann man beliebig sinnvoll (...) fortführen.

Mach mal.

 

Für meinen Verantwortungsbereich: Ja, würde es.

Entschuldigung, mein Fehler - ich vergaß Deinen Verantwortungsbereich.

 

Nachteule oder PedroK ließen sich nicht davon beeindrucken.

Naja, nachteule würde sich mit ein bißchen gutem Zureden vielleicht doch beeindrucken (Du könntest ja mal mit seinem Vorgesetzten reden). Bei PedroK wirst Du wohl recht haben - aber der ist ja auch bei der Guardia Civil, und da darf er das.

 

Doch, er dient zur Entlastung. Weil man sich entlasten kann.

Och bitte. Wir hatten doch nun schon vor längerer Zeit geklärt, daß Deine juristischen Kenntnisse trotz Studiums als eher marginal zu betrachten sind.

 

Der Polizist gewinnt nun den Anfangsverdacht, dass du unter Alkoholeinfluss stehst. Er bietet dir das Pusten an, um dich von dem Verdacht zu entlasten.

Echt? Und das sagt der so? Seit wann?

 

Fußt der Verdacht auf ordentlicher Wahrnehmung würde eine Blutennahme die Folge sein, wenn du dich, deinem Recht entsprechend, nicht entlastest der zuständige Richter sie anordnet.

Ich habe das mal grundsätzlich regelkonform korrigiert.

 

Mein Beispiel sollte jedoch lediglich den Punkt aufgreifen, dass es sinnvoll sein kann sich zu entlasten, auch wenn man das nicht muss.

Genau. Mit der Polizei kooperieren ist immer gut. Sagt zumindest die Polizei. Und die muß es ja schließlich wissen.

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Für meinen Verantwortungsbereich: Ja, würde es.

Entschuldigung, mein Fehler - ich vergaß Deinen Verantwortungsbereich.

 

Ich meine, etwas mit Bahnhofstoiletten in Erinnerung zu haben.

 

Da bieten sich Pipi-Kontrollen, egal ob Anfangsverdacht oder nicht, doch geradezu an :wacko:

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Moin Moin

 

 

Genau. Mit der Polizei kooperieren ist immer gut. Sagt zumindest die Polizei. Und die muß es ja schließlich wissen.

Ich würde sofort mit mir kooperieren.

Ich würde alles machen, was ich von mir verlange.

 

 

Gruß

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Hallo, Bluey,

Ich habe regelmäßig anläßlich mehrerer einschlägiger Veranstaltungen in meiner Behörde mit Drogenkontrollen zu tun. Und ja, der Urintest allein reicht völlig aus. Zudem (eigene dienstliche Erfahrungen) verlief auch die anschließende Blutprobe bei entsprechend positivem Urintest positiv. Ich habe es lediglich in ein paar Einzelfällen erlebt, daß der festgestellte Wert unterhalb der Grenze zur Owi lag. Gänzlich negativ hingegen war nicht eine einzige! Insofern ist für mich (und meine hiesigen Kollegen/innen) der Urintest maßgeblich.

Du hast mich scheinbar missverstanden.

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass Du nicht einfach so, ohne jeden Verdacht, gleich nach der Begrüßung jemanden sofort zum Urintest bitten würdest?

 

Wäre es nicht eher so, dass Du Dir Dein Gegenüber erst einmal anschaust und dann beurteilst, ob ein Urintest Sinn macht und erst, wenn diese Einschätzung positiv verläuft, den Test anbietest?

 

Es mag natürlich sein, dass es Bereitschaftsrichter gibt, die auch dann eine BE anordnen würden, wenn außer dem positiven Urintest nicht der geringste Anhaltspunkt für eine aktuelle Drogenbeeinflussung vorliegt, aber das sind dann die, die sich nicht auskennen.

 

Die Richter, die sich mit der Materie befassen, wollen zumindest nach meiner Erfahrung meistens noch wissen, ob wir noch weitere Anhaltspunkte haben und ordnen erst dann eine BE an, wenn dies zutrifft.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das ganze, was du ergänzt, findet sich in dem Teilsatz: Fußt der Verdacht auf ordentlicher Wahrnehmung.

Das dachte ich mir. Deshalb wollte ich Dich auch schon bitten, es das nächste Mal doch einfach deutlicher darzustellen, was Du meinst bzw. zum Ausdruck bringen möchtest. Oder magst Du es gern, Dir geschickterweise ein paar Rückzugswege offen zu halten?

 

Mein Beispiel sollte jedoch lediglich den Punkt aufgreifen, dass es sinnvoll sein kann sich zu entlasten, auch wenn man das nicht muss.

Egal ob sinnvoll oder nicht: er muß es nicht! Und daraus darf sich für ihn auch kein Nachteil entstehen getreu dem Motto: wenn Du nicht willst, ......
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Es gibt Veranstaltungen, auf denen Drogen konsumiert werden (also gewissermaßen Weinfeste für Drogen), die Polizei weiß davon, unterbindet sie nicht, kontrolliert aber anschließend pauschal Autofahrer, die irgendwie aus der entsprechenden Richtung kommen? Das klingt interessant. Kannst Du mal mitteilen wo das vorgekommen ist? Oder einigen wir uns gleich auf s.o.?

Ja, solcherlei Veranstaltungen gibt es tatsächlich. Allein in meiner Behörde jedes Jahr mehrere. Will heißen: wir wissen, daß dort Drogen regelmäßig und in mehr oder weniger großem Umfang konsumiert werden. Und leider läßt sich das überhaupt nicht unterbinden. Dafür aber kontrollieren wir massiv die an- und abfahrenden Autofahrer, wobei wir bei jeder dieser Veranstaltungen Fahrten unter Drogeneinwirkung mit entsprechenden Folgemaßnahmen im hohen zweistelligen Bereich zu verzeichnen haben.

 

 

Ja, dürfen sie

Da Du die entsprechende Rechtsgrundlage nicht genannt hast, einigen wir uns für diesen Teil schon mal auf Dummschwätzer.

 

Ja, das dürfen wir bei solcherlei Veranstaltungen tatsächlich. In der räumlichen Nähe dieser Veranstaltungen. Die entsprechend Aufgeforderten müssen der Aufforderung aber nicht nachkommen. Die Tests sind freiwillig.

 

Echt? Und das sagt der so? Seit wann?

Doch, das sagen wir durchaus. Sowohl bei Alk- als auch Drogenverdachtsfällen.
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Gehe ich recht in der Annahme, dass Du nicht einfach so, ohne jeden Verdacht, gleich nach der Begrüßung jemanden sofort zum Urintest bitten würdest?

Korrekt. Ein gewisser Anfangsverdacht muß natürlich gegeben sein.

 

Wäre es nicht eher so, dass Du Dir Dein Gegenüber erst einmal anschaust und dann beurteilst, ob ein Urintest Sinn macht und erst, wenn diese Einschätzung positiv verläuft, den Test anbietest?

Korrekt.

 

Es mag natürlich sein, dass es Bereitschaftsrichter gibt, die auch dann eine BE anordnen würden, wenn außer dem positiven Urintest nicht der geringste Anhaltspunkt für eine aktuelle Drogenbeeinflussung vorliegt, aber das sind dann die, die sich nicht auskennen.

Beispiel: Abfrage der Person positiv, Drogentest positiv, ansonsten keine wirklich markanten Auffälligkeiten (recht häufig der Fall) => Blutprobe wird beantragt und auch bewilligt (meine Erfahrungen).

 

Die Richter, die sich mit der Materie befassen, wollen zumindest nach meiner Erfahrung meistens noch wissen, ob wir noch weitere Anhaltspunkte haben und ordnen erst dann eine BE an, wenn dies zutrifft.

Nein, das ist bei uns nicht der Fall. Wenn ich dem Richter das Ergebnis des Tests mitteile und den Umstand, daß der Bemaßnahmte vom Festival kommt, erhalte ich das Go.
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Hallo, Biber,

Es gibt Veranstaltungen, auf denen Drogen konsumiert werden (also gewissermaßen Weinfeste für Drogen), die Polizei weiß davon, unterbindet sie nicht, kontrolliert aber anschließend pauschal Autofahrer, die irgendwie aus der entsprechenden Richtung kommen? Das klingt interessant. Kannst Du mal mitteilen wo das vorgekommen ist? Oder einigen wir uns gleich auf s.o.?

es gibt keine Rechtsgrundlage, ein Festival zu verbieten nur mit der Begründung, dass dort erwiesenermaßen regelmäßig Drogen konsumiert werden.

 

Ebenso wenig ist es möglich, jeden Festivalteilnehmer vor Ort zu kontrollieren.

 

Es ist allerdings allein schon nach § 36 StVO möglich, Verkehrskontrollen durchzuführen und das wird sich eben im Bereich von solchen Festivals eher auf den Bereich Drogen im Straßenverkehr konzentrieren als z. B. auf Handy - oder Geschwindigkeitsverstöße.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Nichts durcheinanderbringen, Blaulicht springt manchmal zum "Pusten".

Pusten kann im Prinzip nicht falsch positiv sein (wenn die Vorgaben eingehalten werden, zumindest beim 2. Pusten...)

 

 

Ich würde jederzeit Pinkeln ablehnen.

 

Zu oft falsch positiv. (gibt genug Studien und auch das Gefängnisurteil nach dem Mohnbrötchen verboten sein dürfen)

 

Und gib dem Polizisten einen falsch positiven Test in die Hand wenn er sich nicht

ganz sicher ist ob er eine Blutentnahme machen soll - und was wird er tun? ;)

Und man könnte es ihm nichtmal vorwerfen, er hat noch ein Indiz und ein sehr hübsches.

 

 

Nein, Pinkeln ist deutlich unsicherer als Pusten und es gibt keinerlei Grund warum irgendjemand da mitmachen sollte.

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Ich würde sofort mit mir kooperieren.

Ich würde alles machen, was ich von mir verlange.

Wenn Du Dir widersprächest, kämst Du ja auch in einen echten Interessenkonflikt.

 

einfach dämlich

Nö. Nicht nett, aber (zu-)treffend und gut.

 

die RGL für die Verkehrskontrolle findest du in der StVO.

Danke für den Hinweis. Dort findet sich allerdings keine Grundlage für die von Dir behauptete Vorgehensweise. Das wundert niemanden, schließlich ist bekannt, daß Du mit solchen Sachen in der Praxis nichts zu tun hast. Es bleibt also bei Dummschwätzer.

 

Ja, solcherlei Veranstaltungen gibt es tatsächlich. Allein in meiner Behörde jedes Jahr mehrere.

:schreck:

 

Dafür aber kontrollieren wir massiv die an- und abfahrenden Autofahrer, wobei wir bei jeder dieser Veranstaltungen Fahrten unter Drogeneinwirkungen mit entsprechenden Folgemaßnahmen im hohen zweistelligen Bereich zu verzeichnen haben.

Das ist ja auch in Ordnung. Aber ihr bietet eben nicht jedem an- oder abfahrenden Autofahrer einfach mal pauschal einen wie-auch-immer-gearteten Test an.

 

Ja, das dürfen wir bei solcherlei Veranstaltungen tatsächlich. In der räumlichen Nähe dieser Veranstaltungen.

Das bezweifle ich ja gar nicht. Aber auch in diesen Fällen muß ja offenbar mehr vorliegen als fährt in bzw. kommt aus der Richtung.

 

Doch, das sagen wir durchaus. Sowohl bei Alk- als auch Drogenverdachtsfällen.

Das ist mir neu - bisher habe ich von solchen freundlichen Erläuterungen noch nicht gehört. Ich denke aber, wir sind uns einig: niemand muß sich entlasten.

 

Es gibt Veranstaltungen, auf denen Drogen konsumiert werden (also gewissermaßen Weinfeste für Drogen)

Das auf irgendwelchen Veranstaltungen Drogen konsumiert werden, ist mir durchaus bekannt. Ich kenne allerdings keine Veranstaltung, die als Drogenfest angekündigt wird.

 

Es ist allerdings allein schon nach § 36 StVO möglich, Verkehrskontrollen durchzuführen und das wird sich eben im Bereich von solchen Festivals eher auf den Bereich Drogen im Straßenverkehr konzentrieren als z. B. auf Handy - oder Geschwindigkeitsverstöße.

Natürlich. Mein Widerspruch bezog sich lediglich auf die bereits mehrfach erwähnte Pauschalität.

 

Nichts durcheinanderbringen, Blaulicht springt manchmal zum "Pusten".

Interessant. Du kannst seine Gedankengänge interpretieren? Liegt vielleicht daran, daß Du häufig ähnlich verworren und zusammenhanglos schreibst.

 

Pusten kann im Prinzip nicht falsch positiv sein

Kann es also doch.

 

gibt genug Studien und auch das Gefängnisurteil nach dem Mohnbrötchen verboten sein dürfen

Die Studien - geschenkt. Aber das Gefängnisurteil hätte ich gern verlinkt, schon um rauszufinden, was ein Gefängnisurteil überhaupt ist und welche Rolle da ein Mohnbrötchen spielt.

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Hm, sagen wir fachmännisches Pusten kann grundsätzlich ;) nicht falsch positiv sein. Und die Einschränkung hast du auch gesehen.

Wenn (ein 2.) Pusten nach den Vorgaben durchgeführt wird kann nichts schiefgehen.

 

 

 

Dagegen Pinkeln kann falsch postiv sein.

 

Oder kann im Falle von Konsumenten anzeigen, daß etwas genommen wurde.

Die Frage ob derjenige aber unter aktivem Einfluß steht kann Pinkeln nicht beantworten.

 

 

Von daher sind solche Schnelltests sowohl von Konsumenten als auch Nichtkonsumenten immer abzulehnen.

Da kann nix Gutes (im Sinne einer Verbesserung) bei rauskommen.

 

 

Biber:

Das Gefängnisurteil in Bezug auf Mohnbrötchen ist dir nicht bekannt?

Hier:

OLG Karlsruhe 1 Ws 217/03

 

 

Und die Studien schenken wir uns, ok.

Es sollte sich nur jeder Polizist dessen bewußt sein was er sich als geschulter Beamter bewußt sein muß. :D

Frei nach Musshoff, Schachtschneider, Madea.

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@Biber, auch wenn es dich (ver)wundert. Der Polizist darf pauschal jeden in einer Verkehrskontrolle das Pusten und Pinkeln anbieten.

Richtig hast du erkannt, dass das freiwillig ist. Darum macht es auch Sinn, nicht pauschal sondern bei Verdacht P/P anzubieten; denn sonst steht man 'dumm' da, wenn der VK'Tn ablehnt.

Warum aber anbieten, wenn der Verdacht schon vorliegt? Damit der Fahrer sich ggfls entlasten kann; falls er meint der Verdacht des Polizisten sei falsch. Richtigerweise hast du erkannt, dass man sich nicht entlasten muss.

. Manche Polizisten erklären dir mehr, manche nicht. So ist das halt

 

@AndiCorsa, du musst ja nicht Pinkeln. Aber wenn der Cops (aus vielen Gründen) den Verdacht hat, dass du Drogen konsumiert hast, dann könntest du - falls der Verdacht falsch ist - durch Pinkeln deine Unschuld beweisen und dir Zeit und die Blutprobe sparen. Wie Biber aber schon sagte, du musst dich nicht entlasten. Ich selber werde auch nicht pinkeln. Wurde mir noch nie angeboten, ich konsumiere keine Drogen und ein (Anfangs)Verdacht müsste mir erstmal begründet werden. Da ich keine Drogen nehme wird es diesen Anfangsverdacht auch nicht geben.

Man darf, wenn man nüchtern ist auch gerne Pusten ablehnen. Würde ich sogar zu raten, da ich das pauschale und grundlose Anbieten solcher Teste ungünstig finde. Lehnt man ab, so kann der Herr dann mal nachdenken, ob diese grundlose Puste/Pinkel-Frage / Angebot sinnig ist. (außer bei der Abfahrt von Stadtfesten, Bierfesten, Oktoberfesten, Weinfesten; dort macht das pauschale Anhalten und Pusten anbieten Sinn. Dort fix pusten, weiter fahren und den Cop Trunkenbolde fangen lassen).

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Hm, sagen wir fachmännisches Pusten kann grundsätzlich ;) nicht falsch positiv sein.

Kann es also doch.

 

Wenn (ein 2.) Pusten nach den Vorgaben durchgeführt wird kann nichts schiefgehen.

Von schiefgehen war nicht die Rede.

 

Dagegen Pinkeln kann falsch postiv sein.

Dagegen ist falsch, wie Du selber ja zweimal mitgeteilt hast.

 

Das Gefängnisurteil in Bezug auf Mohnbrötchen ist dir nicht bekannt?

Doch natürlich. Das

Aber das Gefängnisurteil hätte ich gern verlinkt, schon um rauszufinden, was ein Gefängnisurteil überhaupt ist und welche Rolle da ein Mohnbrötchen spielt.

hatte ich nur geschrieben, weil noch ein paar Bits rumlagen und auf Verbrauch warteten.

 

OLG Karlsruhe 1 Ws 217/03

Ja, klingt wirklich nach einem handfesten Beleg für Deine Behauptungen.

 

@Biber, auch wenn es dich (ver)wundert. Der Polizist darf pauschal jeden in einer Verkehrskontrolle das Pusten und Pinkeln anbieten.

Mich wundert nur eins: mit welcher Impertinenz Du immer wieder irgendwas behauptest und auf Nachfragen außer Deiner festen Überzeugung nichts handfestes zu bieten hast.

 

Richtig hast du erkannt, dass das freiwillig ist. (…) Richtigerweise hast du erkannt, dass man sich nicht entlasten muss.

Du verwechselst da was. Das habe ich - genausowenig wie z.B. Bluey oder nachteule - nicht erkannt. Das war mir - genauso wie z.B. Bluey oder nachteule - bekannt. Aber es freut mich, daß auch Du das jetzt richtig erkannt hast.

 

ich konsumiere keine Drogen

Da fehlt illegalen, oder?

 

und ein (Anfangs)Verdacht müsste mir erstmal begründet werden.

Der Kontrollierte hat ein Recht darauf, vom kontrollierenden Polizisten eine Begründung für dessen Verdacht zu bekommen? Echt jetzt? Und wenn der Kontrollierte die Begründung nicht nachvollziehen kann oder will, dann entfällt sicher die Kontrolle, gell?

 

Da ich keine Drogen nehme wird es diesen Anfangsverdacht auch nicht geben.

Das ist - höflich ausgedrückt - kompletter Unsinn.

 

Man darf, wenn man nüchtern ist auch gerne Pusten ablehnen.

Ich hab' das mal rechtskonform geändert.

 

Aber es beruhigt mich ungemein, daß Dein Verantwortungsbereich und dieser Verdachtsbereich ganz offensichtlich eher keine Schnittmenge haben.

 

Würde ich sogar zu raten, da ich das pauschale und grundlose Anbieten solcher Teste ungünstig finde. Lehnt man ab, so kann der Herr dann mal nachdenken, ob diese grundlose Puste/Pinkel-Frage / Angebot sinnig ist.

Ich such' Deine entgegenstehenden Äußerungen mal nicht raus. Wäre sowieso sinnlos, oder?

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@Blaulicht:

Pinkeln bringt keine Verbesserung.

 

Beim Konsumenten zeigt es an - aber nicht ob aktiv.

 

Beim Nicht Konsumenten kann es falsch positiv anzeigen.

 

Kennst du eigentlich die Dinge denen du dir als geschulter Polizist bewußt sein mußt bei Tests? ;)

 

 

 

Pusten dagegen kann tatsächlich entlasten und ist quasi idiotensicher. Wenn man die Anleitung (komplett) befolgt. Mindestens beim 2. Mal.

 

 

Bezüglich der Freiwilligkeit lohnt sich (mal wieder) ein Blick nach Österreich. Sehr fortschrittlich dieses Land.

 

 

 

OLG Karlsruhe 1 Ws 217/03


Ja, klingt wirklich nach einem handfesten Beleg für Deine Behauptungen.

 

 

Danke für deine Zustimmung.

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