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§103 Stgb Wird Abgeschafft Aber Bei Böhmermann Angewendet


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Die Türkei ist ein Land, mit dem Deutschland eng und freundschaftlich verbunden ist - über die vielen Menschen mit türkischen Wurzeln hier im Land, über enge wirtschaftliche Verflechtungen und über unsere gemeinsame Verantwortung als Alliierte in der Nordatlantischen Allianz. Die Türkei führt Verhandlungen für einen Beitritt zur Europäischen Union. In dieser engen Partnerschaft sind die gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung ebenso wie der offene Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus von besonderer Bedeutung.

https://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/04/2016-04-15-erklaerung-bkin.html

 

Da Erdogan inzwischen als Privatperson gegen Böhmermann vorgeht hätte es nicht gereicht auf die private Anzeige nach §185 StGB hinzuweisen und nur anzukündigen den §103 StGB abzuschaffen?

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Das Problem bei den "reinen" Beleidigungsdelikten ist, dass hier sehr häufig auf den Privatklageweg verwiesen wird.

 

zu 103

Wenn 2018 tatsächlich eine Abschaffung stattfindet, so muss man das Verfahren nur so lange ziehen, denn dann fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Verurteilung und es endet mit Freispruch/Einstellung (so habe ich dies aus dem Studium irgendwie noch im Hinterkopf, müsste man aber noch einmal nachlesen).

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Hallo, Gast 225,

 

m. E. hat die Kanzlerin genau das Richtige gemacht.

 

Das "Gedicht" selber hat wenig mit Satire zu tun, sondern ist tatsächlich eine Beleidigung.

 

Ob jetzt der Adressat ein unbescholtener Bürger oder ein Despot wie Erdogan ist, ist dabei erst einmal zweitrangig, denn der Text selber ist schlicht und ergreifend beleidigend.

 

Somit ist es ganz richtig, dass man dem Erdogan klar gemacht hat, dass er genau das gleiche Recht hat, wie jeder andere, der sich beleidigt fühlt und dass er die Sache von Seiten der Staatsanwaltschaft oder ggf. zivilrechtlich regeln lassen kann.

 

Genauso richtig ist, dass man ihm klar gemacht hat, dass sich die Staatsmacht in unserem Land nicht in die Belange der Justiz einmischt und dass man sich auch von ihm nicht dazu erpressen lässt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

Das "Gedicht" selber hat wenig mit Satire zu tun, sondern ist tatsächlich eine Beleidigung.

Der Böhmermann hat voll ins Fettnäpfchen getreten.

Das ist Beleidiung in allerhöchster und öffentlicher Art.

Ich wäre da auch richtig angepisst.

Zudem vorsätzlich begangen - das kann man aus dem Vorgeplänkel des Gedichtes schliessen.

Der Böhmermann wusste ganz genau, daß das keine Satire mehr ist.

 

Wer die Verse oder das Vorher und Nachher nicht kennt - hier:

http://www.merkur.de/politik/jan-boehmermann-gedicht-erdogan-nicht-zdf-mediathek-aber-video-hier-schauen-6309683.html

 

Was ich allerdings für falsch und sogar für verfassungswidrig halte, ist der § 104 StGB.

Dort wird die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung verlangt.

Ein Legislativorgan hat sich nicht in Belange der Judikative einzumischen - auch nicht wenn das StGB es vorsieht.

 

 

 

Gruß

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Hallo, Gast 225,

 

m. E. hat die Kanzlerin genau das Richtige gemacht.

 

Das "Gedicht" selber hat wenig mit Satire zu tun, sondern ist tatsächlich eine Beleidigung.

 

Ob jetzt der Adressat ein unbescholtener Bürger oder ein Despot wie Erdogan ist, ist dabei erst einmal zweitrangig, denn der Text selber ist schlicht und ergreifend beleidigend.

 

Somit ist es ganz richtig, dass man dem Erdogan klar gemacht hat, dass er genau das gleiche Recht hat, wie jeder andere, der sich beleidigt fühlt und dass er die Sache von Seiten der Staatsanwaltschaft oder ggf. zivilrechtlich regeln lassen kann.

 

Genauso richtig ist, dass man ihm klar gemacht hat, dass sich die Staatsmacht in unserem Land nicht in die Belange der Justiz einmischt und dass man sich auch von ihm nicht dazu erpressen lässt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

:nick:

 

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@nachteule und Harry:

Ja nö, genau das ist nicht passiert. Sie hat nicht auf die Wege verwiesen die jedem offen stehen...

Merkel hat zwar viel erzählt aber grundsätzlich sagt sie der §103 überholt, wir schaffen den ab, aber wir stimmen jetzt eben mal zu weil Rechtsstaat und so...

 

Dann noch wie toll die Türkei ist und bischen auf Pressefreiheit gepocht.

Fertig.

 

 

Es gibt hier eben sogar 3 Möglichkeiten für Erdogan.

 

1. Staatsberhaupt §103 - da muß Merkel zustimmen! und hat sie jetzt getan.

2. Wie jeder andere auch §183

3. Wie jeder andere auch zivil

 

2. und 3. macht er schon.

 

1. hat die Bundesregierung jetzt erlaubt.

Wird mit 2. zusammengeführt werden und nach 1. verfolgt. 1. hat höheren Strafrahmen.

 

 

 

@gast225:

Wäre wirklich lustig wenn man das verschleppen würde bis zur Abschaffung 2018. Es wollen beide Seiten ja durch alle Instanzen gehen.

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Sehe ich ganz genau so. Obendrein hat Merkel dem Erdogan auch gezeigt, wie ein Rechtsstaat funktioniert. Die Justiz entscheidet, ob es sich um eine strafbare Beleidigung handelt, kein Präsident.....

Mein Problem an der Sache ist: Wer glaubt wirklich, dass die Justiz vollkommen unabhängig ist?! Ich glaube das nicht, schon lange nicht mehr. Wenn die Bundeskanzlerin darauf wert legt wird die Sache verfolgt. Bei einem "Würdenträger" kommt dann meist nichts heraus.

Erdogan selbst hat gefordert sich nicht in innere Angelegenheiten einzumischen wenn es um die nicht vorhandene Pressefreiheit in der Türkei geht.

Dass sich jemand wie Erdogan von einem kleinen Satiriker bedroht fühlt zeigt, dass er wohl ins schwarze getroffen hat der Herr Böhmermann. Und die Satire bezieht sich nicht auf das Gedicht. Sondern an die surreal anmutenden Geschehnisse die derzeit von statten geheh.

Und Merkel kuscht weil sonst der Flüchtlingsdeal platzt.... nur irgendwo war da noch was mit Willkommenspolitik..... kann mich da dunkel an etwas erinnern.

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...ganz ehrlich für diese Geschmacklosigkeit, diese Unverschämtheit sollte dieser Böhmermann vollkommen unabhängig davon gegen wen oder was diese Beleidigungen gerichtet waren rausgeschmissen werden.

Und der / die Verantwortlichen, die es zugelassen haben, dass solcher Dreck niveaumäßig aus der untersten Schublade durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk verbreitet wird sollten, wenn sie auch nur ein wenig Anstand haben ihren Hut nehmen und zurücktreten.

 

PS:...irgendwie hätte ich nicht mal was dagegen, wenn se diesen Möchtegern-Komiker zur Aburteilung in die Türkei schicken würden. Vielleicht würde so ein Exempel helfen, dass sich ähnliche Witzfiguren mit unterirdischem Niveau mal überlegen welchen Mist sie so für teuer Rundfunkbeiträge abliefern.

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Es hätte gereicht wenn der Botschafter auf die Möglichkeit des Rechtswegs hingeweisen hätte und die Kanzlerin die Klappe gehalten hätte oder nur darauf hingewiesen hätte das in Deutschland Jedem der Rechtsweg erlaubt ist und dann Ende des Themas.

 

Ich hoffe doch das die Kanzlerin jetzt auch jede Beleidigung aus dem Ausland mit dem Antretenlassen des jeweiligen Botschafters beantwortet. Was Ich bei der Gummipuppe allerdings nicht für wahrscheinlich halte.

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In 103 Stgb steht drin, das der Beleidigte bei der Beleidigung in Deutschland gewesen sein muss....

 

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Vielleicht sollte Herr Erdogan sich mal @Blueys Einstellung zu eigen machen:

 

Ich denke nur, daß man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen muß, wenn einem was quer sitzt. Und wer mich beleidigt, bestimme ich noch immer selbst.

:D

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Er muss aber auch sehen, wie er vor seinem Volk dasteht, das Problem hat Bluey weniger.

Meiner Ansicht nach hat Herr Erdogan eher das Problem, das offenbar in Teilen der islamischen bzw. arabischen Welt relativ verbreitet ist, nämlich ständig wegen irgendetwas beleidigt zu sein. Dieses Phänomen scheint auf einem nicht ganz unbegründeten Minderwertigkeitskomplex zu beruhen.

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Offenbar nicht.

 

Wenn ich den studierten Juristen soweit folgen kann gilt das selbst bei Abschaffung 2018 und noch laufendem Verfahren nicht.

 

Siehe auch Gast 225

 

 

Weil

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__2.html

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wenn der 103 jetzt abgeschafft wird, nutzt das Böhmermann aber nichts mehr,

es gilt ja wohl das Recht zum Tatzeitpunkt.

Ich meine, Gast225 habe recht:

 

§ 2 Abs. 3 StGB (lex mitior):

 

Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

Edit: andicorsa war schneller.

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Das eröffnet ja eine völlig neue Argumentation:

 

Tut uns leid Herr Erdogan, das Vergehen kann jetzt leider nicht mehr als Majestätsbeleidigung verfolgt werden, weil es so schwerwiegend war, dass sich das Verfahren bis nach Abschaffung des entsprechenden Paragraphen hingezogen hat. Wir sprechen den Herrn Böhmermann deswegen frei.

 

Wenn unsere Justiz das hinkriegt, dann darf sie sich in die Riege der Satiriker einreihen.

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Wenn unsere Justiz das hinkriegt, dann darf sie sich in die Riege der Satiriker einreihen.

Ich sehe das anders: Es wäre doch grundfalsch, wenn ein Gericht nach einem Gesetz urteilte, das der Gesetzgeber bereits abgeschafft bzw. geändert hat.

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Erdogan hat doch bereits gewonnen, egal wie die Gerichte entscheiden: Böhmermann macht erstmal keine Satire und andere werden sich dreimal überlegen, ob sie den Erdogan veralbern.

Will sagen, er hat erreicht, dass bei Menschen eine "Schere im Kopf" entscheidet, was man sagen darf, und was nicht.

 

Das ist ja das verrückte an der ganzen Sache.

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@PedroK:

Sorry, dann habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

 

Vor dem beschriebenen rechtlichen Hintergrund: Ich fände es wunderbar, wenn unsere Justiz (die Auswirkungen kennend und berücksichtigend) das Verfahren solange hinzieht, bis eine Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung (dem historischen Zweck des §103) nicht mehr möglich ist. Und damit Herrn Erdogan zeigt, dass er mit seiner Einstellung "von gestern" ist.

 

@zorro69: Ich glaube eher, dass Satire subversiver wird. Das "Schmähgedicht", getrennt von seiner An- und Abmoderation betrachtet, ist mMn wirklich unterste Schublade. Erst mit "Sowas darf man nicht" vorher und nachher wird es (wieder mMn) erträglich.

 

Und das extra3-Video ist qualitativ so weit oben, dass es (immer noch mMn) eindeutig als Satire (zulässig, rechtlich unangreifbar, gewünscht) betrachtet werden muss.

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@Kasperle: D'accord. Sorry, ich habe Dich falsch verstanden

 

@Zorro69: Ich denke eher, dass Erdogan jetzt schon verloren hat. Erst hat er das extra3-Video von ca. 20.000 auf aktuell gut 8 Mio Clicks gehievt und nun wird er sich (mMn) von der deutschen Justiz eine Abfuhr holen. Auch deshalb halte ich die Entscheidung der Bundesregierung, den § 104a StGB nicht zu nutzen (siehe @Sobbels Kommentar), für richtig.

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Wieso nicht nutzen?

 

Die Bundesregierung konnte nur ja oder nein sagen.

 

Und sie hat ja gesagt.

 

 

Interessant wird es wenn der § bereits bei den nächsten Sitzungen des Bundestags zur Abstimmung kommt.

 

Was die SPD Abgeordneten tun.

 

Da die SPD Regierung dagegen war.

Und die Zustimmung der Bevölkerung zum Ja sehr gering ist.

 

Und jeder Abgeordnete (theoretisch) :D frei ist.

 

 

Wenn wir "Glück" haben muß Merkel die Vertrauensfrage stellen bzw. wie schonmal Schröder die Abstimmung mit der Kanzlerschaft verbinden.

 

 

 

Oder natürlich sie sitzt es wie gewohnt aus und sagt dann die Abgeordneten haben entschieden... Trau ich ihr zu.

Und es wäre sogar das Demokratischste... :D

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Wieso nicht nutzen?

§ 104a StGB erlaubt einen speziellen Eingriff der Bundesregierung in die Strafverfolgung (nämlich die Ermächtigung dazu zu versagen). Die Bundesregierung hat diese Möglichkeit nicht genutzt - und das ist gut so.

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Du meinst sicher

§104a StGB erlaubt einen speziellen Eingriff der Bundesregierung in die Strafverfolgung - nämlich die Ermächtigung dazu einen speziellen Beleidigungs § zu nutzen? ;)

(das hier ist meines Erachtens nicht so zu sehen wie eine Abgeordnetenimmunität - weil - siehe weiter unten)

 

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit dazu genutzt - und das finde ich nicht gut.

Denn der mutmaßlich Beleidigte hat bereits vorher als Privatperson über den normalen Beleidigungs § 186 StGB Anzeige erstattet und auch zivilrechtlich bereits Schritte eingeleitet.

Außerdem finde ich es 2x nicht gut, denn die die Bundesregierung hat im gleichen Atemzug die Abschaffung dieses speziellen § angekündigt. Für 2018 - wenn diese Regierung

vielleicht gar nicht mehr da ist.

 

 

 

Sollten jetzt die Grünen mit Hilfe der SPD und vielleicht noch ein paar Unionsabgeordneten den § bereits vor dem Sommer 2016 abschaffen -

nunja das wäre endlich mal Demokratie in der ganzen Sache.

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Du meinst sicher §104a StGB erlaubt einen speziellen Eingriff der Bundesregierung in die Strafverfolgung - nämlich die Ermächtigung dazu einen speziellen Beleidigungs § zu nutzen? ;)

Nein.

 

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit dazu genutzt - und das finde ich nicht gut.

Falsch. Sie hat der Justiz (zunächst der StA) die Prüfung überlassen. So wie es sich gehört.

 

Dazu nochmals der Verweis auf @Sobbels Kommentar zum § 104a StGB.

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Die Bundesregierung hatte die Mögllichkeit, die Gewaltenteilung auszuhebeln bzw. zu missachten. Das hat sie nicht getan. Will ihr jetzt tatsächlich jemand vorwerfen, daß sie sich nicht so verhalten hat, wie es Erdogan immer wieder vorgeworfen wird?

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Der Böhmermann wusste ganz genau, daß das keine Satire mehr ist.

Böhmermann kündigt seine Schmähkritik als ein Beispiel für das, was man nicht sagen darf, an.

 

Der Böhmermann hat voll ins Fettnäpfchen getreten.

Genau gezielt, kräftig zugetreten - und das Fett fliegt der Bundeskanzlerin um die Ohren. Volltreffer!

Mit seiner Provokation hat Böhmermann Angela Merkel gezwungen, sich entweder gegen die Redefreiheit auszusprechen oder ihren Vertragspartner Erdogan zu enttäuschen. Man weiß, wie sie sich entschieden hat, und ihre Zustimmungswerte haben sich dementsprechend entwickelt. :victory:

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Die Gewaltenteilung wird nicht ausgehebelt.

Es gibt doch insgesamt 2 strafrechtliche Möglichkeiten für Erdogan. Also ob die normale nicht ausgereicht hätte.

Vor allem da er diese schon genutzt hat. Und zivilrechtlich auch.

 

 

Das Problem stellt sich realpolitisch eben mal wieder vielschichtiger dar.

 

1. Merkel hat vorher ihre Meinung zum Gedicht kundgetan. Ok, das war evtl. ohne Kenntnis, daß SIE entscheiden muß ob das nach §103 verfolgt werden kann.

Aber das ist einfach eine unschöne Position.

 

2. Bei schon einem strafrechtlichen und einem zivilrechtlichen Verfahren - braucht es da unbedingt noch eine §103 Ermächtigung?

Die Staatsanwaltschaft hat vorher schon ermittelt wegen §185. Jetzt dann eben wegen §103 - weil mehr Strafandrohung.

 

3. Die SPD war anscheinend dagegen wurde aber überstimmt.

 

4. Das könnte - in Verbindung mit den Grünen die den § am liebsten gestern abschaffen würden ein Problem sein.

Und selbst wenn die Grünen 2016 nicht durchkommen aber der § dann 2018 doch abgeschafft wird -

das ist dann mal wieder Partei-Demokratie in reinster Form.

 

 

 

evtl. 5. - ich mag das nicht juristisch beurteilen:

Falls Böhmermann veruteilt werden würde und die Kanzlerin ihren Termin halten kann

Was macht ein Richter Ende 2017 wenn er genau weiß, daß das Gesetz nach dem er verurteilen würde 2018 abgeschafft

wird (angenommen das wäre schon beschlossen mit Termin)?

 

 

 

OT:

Könnte Böhmermann aufgrund der Ermächtigung politisches Asyl beantragen?

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Die Gewaltenteilung wird nicht ausgehebelt.

Schön gesehen. Genau das schrieb ich.

 

Es gibt doch insgesamt 2 strafrechtliche Möglichkeiten für Erdogan.

Exakt. Und er nutzt sie beide.

 

Also ob die normale nicht ausgereicht hätte.

Mit der Frage musste E. sich nicht beschäftigen: unsere Gesetzgebung sieht hier kein entweder - oder vor.

 

Das Problem stellt sich realpolitisch eben mal wieder vielschichtiger dar.

Kaum.

 

Merkel hat vorher ihre Meinung zum Gedicht kundgetan. (…) Aber das ist einfach eine unschöne Position.

Nö. Das ist ihre Meinung. Die kann man teilen oder auch nicht. Das Recht auf diese - ihre - Meinung hat auch sie.

 

Ok, das war evtl. ohne Kenntnis, daß SIE entscheiden muß ob das nach §103 verfolgt werden kann.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie da besser informiert war als Du.

 

Bei schon einem strafrechtlichen und einem zivilrechtlichen Verfahren - braucht es da unbedingt noch eine §103 Ermächtigung?

Darüber kann man diskutieren, und das soll ja auch geschehen. Fakt ist aber, daß unser entsprechendes Gesetz diese parallelen Möglichkeiten aktuell zulässt. Insofern spielt die Frage momentan keine Rolle und der Betroffene hat selbstverständlich das Recht, alle ihm zustehenden Möglichkeiten zu nutzen.

 

Die Staatsanwaltschaft hat vorher schon ermittelt wegen §185. Jetzt dann eben wegen §103 - weil mehr Strafandrohung.

Das ist ihr Job.

 

Die SPD war anscheinend dagegen wurde aber überstimmt.

Sowas soll in Koalitionen vorkommen.

 

Das könnte - in Verbindung mit den Grünen die den § am liebsten gestern abschaffen würden ein Problem sein.

Das könnte möglicherweise irgendwann zu einem Problem werden, spielt aber im Moment exakt keine Rolle.

 

Und selbst wenn die Grünen 2016 nicht durchkommen aber der § dann 2018 doch abgeschafft wird - das ist dann mal wieder Partei-Demokratie in reinster Form.

Wo ist jetzt genau das Problem?

 

Falls Böhmermann veruteilt werden würde

Dann wäre er verurteilt. Was sonst?

 

und die Kanzlerin ihren Termin halten kann

Was macht ein Richter Ende 2017 wenn er genau weiß, daß das Gesetz nach dem er verurteilen würde 2018 abgeschafft wird (angenommen das wäre schon beschlossen mit Termin)?

Gewaltenteilung, schon mal gehört? Mit welcher Begründung sollte also ein Richter keine Entscheidung treffen, nur weil irgendjemand angekündigt hat, irgendwann in näherer oder fernerer Zukunft eine dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsnorm wie auch immer ändern zu wollen?

 

Könnte Böhmermann aufgrund der Ermächtigung politisches Asyl beantragen?

Klar kann er. Ich bezweifle allerdings, daß er ein Land findet, das seinem Antrag folgt. Zumindest keins, in dem er leben möchte.

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Egal was ich von Erdogan halte, Böhnemann hat die Grenzen der Satire verlassen und zurecht wird er angeklagt.

Anstatt Majestätsbeleidingung abzuschaffen, sollte der Paragraph ausgeweitet werden. Neben Staastoberhäupten auch auf die Regierung. Kritik, Satire ist das eine; Beleidigung das andere. Ein Staat sollte sich und seine Regierung auch vor öffentlicher Beleidigung schützen und auch fremde Staaten, um das Bild welches Deutschland in der Welt hat zu gestalten. Wir genießen Freiheiten aber wir beleidigen andere nicht durch Ausleben der Freiheiten. Und wenn die Grenzen der Satire noch nicht überschritten sind, dann soll der Anstand greifen. Nicht alles was erlaubt ist muss gemacht werden.

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§ 103 StGB soll ja abgeschafft werden, weil eben ein Staatsmann eben nicht mehr wert ist als ein anderer Mensch.*

Falls er sich beleidigt füllt, dann soll er eben die anderen vorhandenen gesetzlichen Regelung nutzen.

 

 

 

* Mist jetzt sind wir wieder bei dieser Diskussion, wobei ich erstaunt feststelle, dass hier im Gegensatz zum anderen Thema manch andere eine andere Position vertreten.

Halt wie es einem passt.

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Kein Mensch ist mehr wert.

Aber er kann mehr "Rechte" haben.

(das fängt an bei Visa...)

 

 

Erdogan kann sein Recht gern nutzen. Hat er auch.

 

Aber, wenn dieses Recht eine "kann" Bestimmung ist und man den §103 im gleichen Atemzug abschaffen will

und Erdogan zu dem Zeitpunkt bereits 2 andere Möglichkeiten (wobei ich §185 mal als gleichwertig ansehe) aktiv nutzt dann ... ? ;)

 

@biber:

Beim Wissen der Kanzlerin bin ich mir unsicherer.

 

Und 5 ist was für die Juristen. Vielleicht meldet sich noch einer.

 

Asyl:

Naja USA? Norwegen? Schweden? Neuseeland? Kanada? ... freie Auswahl an freier Presse und Meinung.

Er wird immerhin quasi politisch verfolgt. §103 bzw. 104a ist politisch.

 

 

@Blaulicht:

§90, 90a, 90b ansehen im StGB.

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Egal was ich von Erdogan halte, Böhnemann hat die Grenzen der Satire verlassen

Natürlich hast auch Du das Recht auf eine Meinung. Die Entscheidung darüber wird aber ggf. ein Gericht treffen.

Übrigens: der Mann heißt Böhmermann.

 

zurecht wird er angeklagt.

Interessant, was Du so weißt. Hast Du Dein Wissen schon den zuständigen Stellen und den Beteiligten mitgeteilt?

 

Anstatt Majestätsbeleidingung abzuschaffen, sollte der Paragraph ausgeweitet werden. Neben Staastoberhäupten auch auf die Regierung.

Ich mag mich täuschen, aber Institutionen sind schlicht nicht rechtsfähig. Deshalb muß die Polizei ja auch immer einen sich beleidigt-fühlenden Polizisten finden, wenn sie gegen ACAB vorgehen will.

 

Kritik, Satire ist das eine; Beleidigung das andere.

Hat irgendjemand was anderes behauptet?

 

Ein Staat sollte sich und seine Regierung auch vor öffentlicher Beleidigung schützen

Jetzt auch noch ein Staat? Wow. Wie kann man den denn beleidigen? Und wer in dem Staat entscheidet, ob sich der Staat beleidigt fühlt?

 

und auch fremde Staaten, um das Bild welches Deutschland in der Welt hat zu gestalten.

Du möchtest also ein Gesetz, welches es unserem Staat (zu den Schwierigkeiten s.o.) bzw. unserer Regierung (ebenfalls s.o.) ermöglicht, einen Bürger des eigenen Staates anzubezeigen, weil der nach Meinung des Staates einen anderen Staat beleidigt hat (wie auch immer das konkret gehen sollen)? Aber mit welchem Recht will ein Staat behaupten, er sei der Meinung, einer seiner Staatsbürger habe einen anderen Staat beleidigt, wenn der angebliche Beleidiger als Teil dieses (also des beanzeigenden) Staates behauptet, es habe sich um keine Beleidigung gehandelt? Schließlich kann dann ja wohl nicht mehr von ein Staat ausgegangen werden, sondern nur noch von einem Teil dieses Staates. Und die Regierung - muß die einstimmig der Meinung der Beleidigung sein oder reicht ein bestimmtes Quorum? Und was passiert, wenn der angeblich beleidigte Staat sich gar nicht beleidigt fühlt?

 

Wir genießen Freiheiten aber wir beleidigen andere nicht durch Ausleben der Freiheiten.

Wenn man Deiner Behauptung oben bezgl. B. folgen will: offenbar doch.

 

Und wenn die Grenzen der Satire noch nicht überschritten sind, dann soll der Anstand greifen.

Ah. Und wer legt fest, was bzw. wie der Anstand ist? Und seit wann ist der Anstand justitiabel?

 

Nicht alles was erlaubt ist muss gemacht werden.

Ich freue mich, diesen Satz von einem Polizisten zu lesen. Gerade weil es Kollegen gibt, denen er ihn erklären sollte.

 

Beim Wissen der Kanzlerin bin ich mir unsicherer.

Woher wußte ich bloß, daß Du meine Aussage nicht verstehen würdest? Aber damit Du nicht unwissend stirbst: einfach den Gesetzestext lesen.

 

Er wird immerhin quasi politisch verfolgt. §103 bzw. 104a ist politisch.

Das ist nicht nur quasi völliger Dummfug.

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§ 103 StGB soll ja abgeschafft werden, weil eben ein Staatsmann eben nicht mehr wert ist als ein anderer Mensch.*

 

[...]

 

* Mist jetzt sind wir wieder bei dieser Diskussion, wobei ich erstaunt feststelle, dass hier im Gegensatz zum anderen Thema manch andere eine andere Position vertreten.

Das müsstest Du IMO genauer erklären (hoffentlich ohne den Thread zu schließen, sobald Du wieder argumentativ auf die Nase fällst).

 

Ging es in dem anderen Thema darum, ob ein "Opfer" einer Tat mehr wert sei als ein anderes?

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Merkel gesteht Fehler mit der persönlichen Äußerung (vor der Ermächtigung) ein.

 

Wobei sie leider nicht sagt ob sie wußte, daß sie evtl. eine §104a Entscheidung treffen muß bzw. den § überhaupt kannte. Das wüßte ich gerne.

Aber man kann nicht alles haben.

 

 

Der SPD Justizminister ist auch für schnelle Abschaffung.

 

Und im Bundesrat ist man SPDseits durchaus willig.

 

Die Bundestagsgrünen könnten also recht schnell links überholt werden.

 

 

Nur unser Bundespräsident mit dem ich mich sonst so gut verstehe trübt meine Freude. Aber er spricht eher allgemein.

 

 

Nochmal zum Asyl:

Warum ist eine Ermächtigung nach §104a keine politische Entscheidung?

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Wobei sie leider nicht sagt ob sie wußte, daß sie evtl. eine §104a Entscheidung treffen muß

Du hast den § also immer noch nicht gelesen.

 

Warum ist eine Ermächtigung nach §104a keine politische Entscheidung?

Warum sollte sie es sein?

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Wichtig ist IMO, zu verstehen, dass das primäre Schutzobjekt des § 103 StGB keineswegs die Ehre oder das "Beleidigtsein" eines ausländischen Staatsmanns ist. Es geht also nicht darum (wie @Gast225 insinuierte), dass ein Staatsmann mehr wert sei als ein anderer Mensch.

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Die Strafandrohung für das Mehr-Recht des Staatsmanns ist aber höher.

 

 

Nochmal zum Asyl:

 

Eine so zustande kommende Ermächtigung

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-es-zur-entscheidung-im-fall-boehmermann-kam-14191637.html

ist niemals politisch?

 

 

Und auch unter anderen Umständen wäre eine solche Ermächtigung der Staatsanwaltschaft durch eine Bundesregierung nicht politisch?

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Die Strafandrohung für das Mehr-Recht des Staatsmanns ist aber höher.

Nein. Die höhere Strafandrohung hat nichts mit einem "Mehr-Recht" eines "Staatsmanns" zu tun. Das primäre Schutzobjekt des § 103 (und des § 102) StGB ist ein anderes. Die Erklärung dazu findest Du in § 104a StGB.

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