Jump to content

Vorteil Fahrradstraße ?


Recommended Posts

Die Fahrradstraße darf in Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Radwege dürfen das nicht, es befinden sich aber trotzdem welche dort ;) .

Die Vorteile wären die zHg von 30 km/h und das man als Radfahrer nebeneinander fahren darf.

edit: Die StVO meint noch:
Der Radverkehr darf weder
gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss
der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter
verringern.

Link to post
Share on other sites

Mhm, war das nicht 27kmh? Eine Fahrradstraße ist gefährlich, da es die meisten Autofahrer einen Dreck schert bei uns in der Gegend, leider….

Dabei bist Du der Raser, auf Deinem E-Bike mit Warntechnik...

 

;-))))

Link to post
Share on other sites

Nein, genau auf dieser Straße wurde mein Verwandter von einem Polizeiauto an gehupt - im Kurort - doch endlich auf die Seite zu auszuweichen. Straßenbreite knapp 3 Meter - und auf Befragen erklärte die Streifenbesatzung, sie seien gerade auf einer Verfolgungsfahrt---

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Nein, genau auf dieser Straße wurde mein Verwandter von einem Polizeiauto an gehupt - im Kurort - doch endlich auf die Seite zu auszuweichen. Straßenbreite knapp 3 Meter - und auf Befragen erklärte die Streifenbesatzung, sie seien gerade auf einer Verfolgungsfahrt---

Hallo,

bei 3m Straßenbereite gilt schlicht hinterherfahren, laut Rechtsprechung ist zu einem Radfahrer 1,5m Seitenabstand einzuhalten von KFZ beim Überholen.

 

Radfahrer lässt NUR 10cm Abstand zum Luftraum über dem Gehweg, Eigenbreite 65cm, dazu 1,5m = bleibt für das überholenden Fahrzeug minus 15cm.

 

 

Da Fahrradstrassen selten sich über mehr als 500m erstrecken ist auch Anhalten an geeigneter Stelle um ein Überholen zu ermöglich kaum Pflicht, 500m bei 15km/h = 120s...,

KFZ mit 30km/h = 60s, also 1 Minute "Zeitverlust"....

 

Im Begegnungsverkehr sind bei 3m Fahrbahnbreite 30km/h absolut zu schnell, Anhalten oder Schrittgeschwindigkeit ist geboten für KFZ.

Link to post
Share on other sites

Sehr weit hergeholt und noch weiter wird es wenn man liest, daß die Aufforderung erst auf Nachfrage geäußert wurde.

 

Also, da nicht gesetzlich sondern nur gefühlt - muß der Polizist eben mit seinen Gefühlen leben.

Oder sich bitte darum kümmern, daß es anders wird. Aber nicht Dinge fordern die er nur fühlt!

(in 95 % der Fälle wird man sowieso so nett sein und auf seine Gefühle Rücksicht nehmen und mit dem Rest...)

 

Daß es anders geht zeigt das Beispiel Österreich.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...